Kommt: ab Mai 2008 Tempolimit 130 ab 2,8 Tonnen GW

Wassermann

Top-Mitglied
Ort
Niederrhein
Mein Auto
T5 Kastenwagen
Erstzulassung
02/2004
Motor
Otto V6 173 KW
DPF
nein
Getriebe
Autom.
Antrieb
Front
Ausstattungslinie
Basis
Extras
Schiebedach, Tempomat, Klima, Umbau vom LKW auf Multivan
FIN
WV2ZZZ7HZ4H063xxx
Ich hätte doch nicht die 128kW Version bestellen sollen. Die Union signalisiert Zustimmung zu SPD-Entwurf.

Getragen wird die Entscheidung von der Senkung des Unfallrisikos. Welche T5 Varianten bleiben unterhalb 2,8 Tonnen, lassen sich ggfls. ablasten? Der Smart wird demnächst den T5 auf der Bahn überholen (müssen). Traurig.

Ob die Zulassung als WoMo ein Ausweg ist?
 
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Dann dürfen aber die Cayenne auch nicht schneller :D:D:D
 
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ja und die ganzen Staatskarossen auch. oder die merken wieder später, dass sie da was übersehen haben und nehmen sich aus solcher regelung raus. gruß jakob08
 
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Staatskarossen und Cayennes sind nicht als Transporter zugelassen. Der T5 schon.
 
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was ist denn eine "Transporter Zulassung"
also mein MV ist als PKW zugelassen...
 
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was ist denn eine "Transporter Zulassung"
also mein MV ist als PKW zugelassen...

Fein. Dann ist der MV also schon mal aus dem Schneider. Kann die Trapo-Fraktion mal in die Papiere schauen?

Eine Übersicht der betroffenen Fahrzeuge ist hier. Der Cali gehört offenbar nicht dazu.
 
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Trapos haben eine LKW Zul.
 
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Trapos haben eine LKW Zul.

Dann fallen die unter das neue Gesetz. :eek: Ablastung wäre dann wohl Gebot der Stunde. Oder auf WoMo umschreiben.
 
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Staatskarossen und Cayennes sind nicht als Transporter zugelassen. Der T5 schon.

na klasse, nur wo steht denn was ein kleintransporter ist. Im Gesetz ist dies bisher nicht definiert. Die StVZO unterscheidet lediglich zwischen Pkw und Lkw. Wenn das Gewicht demnach das Maß der Dinge werden soll, fallen eben auch die Staatskarossen unter die Limitierung. Wäre auch nur billig und gerecht, wenn unser Umweltministerium 1. Klasse mit der Bahn fährt und die Karosse dann mit 130 hinterherzuckelt, um die Staatsbeamten die letzten Meter vom Bahnhof zum Essen fahren kann. Gruß jakob08
 
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Servus,

ich glaub noch net drann!!

Mehrere Studien haben Ergeben, das Unfälle mit Sprinter/Transporter meißt auf Landstraße oder in der stadt passieren. Nicht auf der Autobahn.:D
Man hätte dann durch diese Regelung noch mehr Verkehr, sage nur Kurierdienste! Diese braüchten kleiner Fahrzeuge, aber eben um so mehr. Die Industrie würde sich bestimmt auch eine Klasse für sich einfallen lassen...:D:D

Dennoch... ein Sprinter oder ein T5 mit knapp 200 kmh... der brauch scho bissi bis er steht!
 
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Eine Übersicht der betroffenen Fahrzeuge ist hier. Der Cali gehört offenbar nicht dazu.

na klasse, nur wo steht denn was ein kleintransporter ist. Im Gesetz ist dies bisher nicht definiert. Die StVZO unterscheidet lediglich zwischen Pkw und Lkw. Wenn das Gewicht demnach das Maß der Dinge werden soll, fallen eben auch die Staatskarossen unter die Limitierung.

Es wird keine generelle Geschwindigkeitsbeschränkung für Fahrzeuge ab 2,8 Tonnen geben. Es wird nur die Fahrzeuge treffen, die als LKW zugelassen sind, dazu gehören dann auch die entsprechenden T5. Wer also weiterhin schnell unterwegs sein will, muss sich was einfallen lassen und auf PKW-Kombi oder Wohnmobil umschreiben lassen. (Edit: Oder er lastet auf unter 2,8 Tonnen GW ab)

Erfahrungsgemäß geht das jetzt einfacher als im Mai 2008, wenn die Behörden aufgewacht sind und sich eine Vorschrift haben einfallen lassen, die eine Änderung der Fahrzeugnutzung verhindert. Denkbar wäre, dass das nur bei Neufahrzeugen geht oder ein Schweinegeld kostet, weil ein Abgasgutachten erstellt werden muss. Die Behörden sind nicht blöd, wenn es ums abkassieren geht.

Muss aber jeder Betroffene für sich selbst entscheiden, ob und wann er vorbeugend tätig wird. Möglicherweise sind einige Fahrzeuge ab Mai 2008 nicht mehr so gefragt und man muss mit Wertverlust rechnen.

Wie im Artikel ganz richtig erwähnt: die Betroffenen haben keine Lobby!
 
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hallo wassermann, genau das stört mich an der Reglementierungswut. Wieso ist ein T5 mit Lkw-Zulassung potentiell gefährlicher als ein Kombi? Entweder oder! Konsequent wäre entsprechend der Aussage des Abgeordneten ein generelles Limit ab einem gewissen Gewicht. Dies würde durchaus auch Sinn machen. Aber pauschal nach Zulassungstyp je nach Lkw und Pkw zu differenzieren bannt die vermeintliche Gefahr wohl nicht. Aber sei´s drumm, langfristig fahren doch alle max. 130 km/h wenn es nach Bonn, quatsch nach Berlin geht! Gruß jakob08
 
AW: Kommt: ab Mai 2008 Tempolimit 130 ab 2,8 Tonnen GW

Hallo,

beim Transporter gibts drei Varianten.

Transporter Kasten (keine Fenster hinten)
Transporter Pritsche (Ladefläche)
Transporter Kombi (mit Fenster und Sitzen hinten)

Beim Kombi kannst du bei der Neubestellung zwischen 2800kg zul. Gesamtgewicht mit PKW-Zulassung und 2810 kg mit LKW-Zulassung wählen.

Mein T5-Kombi läuft ganz normal als PKW wie Caravelle und Multivan auch.
LKW-Zulasung bedeutet auch, dass man am Sonntag keinen Anhänger ziehen darf.

Michael
 
AW: Kommt: ab Mai 2008 Tempolimit 130 ab 2,8 Tonnen GW

Tempo 130 bei LKW finde ich schon o.k., wenn ich daran denke, dass diese oft schwer beladen sind und die Ladung nicht immer richtig zu befestigen ist (z.B. bei mit Kies beladenen Pritschen). Und diese Sprinter von irgendwelchen Kurierfirmen, die mich mit 170 überholen, sind mir eh ein Graus.
 
AW: Kommt: ab Mai 2008 Tempolimit 130 ab 2,8 Tonnen GW

Hallo
Ablasten ist auch kein Problem
Hab das Thema erst mit einem Kunden durch
Gruß Micha
 
AW: Kommt: ab Mai 2008 Tempolimit 130 ab 2,8 Tonnen GW

isses nicht so dass der t5 als LKW Euro 4 hat und als PKW Euro 3.
Daher habe ich mit dem Gedanken gespielt irgendwie die LKW Zulassung zu ergaunern. Nun werd ich mir das nochmal überlegen...
Shuttle sind normalerweise auch PKWs.

LG,
Tim
 
AW: Kommt: ab Mai 2008 Tempolimit 130 ab 2,8 Tonnen GW

Habe mir meinen T5 sicherheitshalber als 2,8 er bestellt, weil immer mal wieder das Tempolimit in den Köpfen rumspukt und wegen dem Parkverbot ab 2,8 t auf Gehwegen ( auch PKW).
Wegen dem Führen von Tageskontrollblättern sind sich die Behörden uneins, betrifft aber nur die mit LKW-Zulassung.
 
AW: Kommt: ab Mai 2008 Tempolimit 130 ab 2,8 Tonnen GW

Die aktuelle Umfrage bei der AutoBild spricht Bände.

Nockenwelle hat offensichtlich seine Hausaufgaben gemacht.....
 
AW: Kommt: ab Mai 2008 Tempolimit 130 ab 2,8 Tonnen GW

Trapos haben eine LKW Zul.


Falsch, meiner ist ein WOMO, war ein LKW, aber mit kleinem Umbau kein Problem.
Außerdem ist meiner ja nur 2,6Tonnen somit wäre ich so oder so nich betroffen. Das erste mal das ich mich freue Ihn nicht auf über 2800kg augelastet zu haben *g*

Cheers

Christian
 
AW: Kommt: ab Mai 2008 Tempolimit 130 ab 2,8 Tonnen GW

.... und wegen dem Parkverbot ab 2,8 t auf Gehwegen ( auch PKW).
....

un woher will die Knöllchenverteilertante wissen ob mein T5 2,6Tonnen, 2,8Tonnen oder 2,81Tonnen wiegt?
Stell mir das schon interessant vor?????

ebenso, die Zivilstreife die mich auf der Autobahn bei 150 überholt und rauswinkt. Woher will die wissen wie schwer ich bin und als was zugelassen?

Mag mich da einer aufklären (also nicht das mit den Blümchen und Bienchen, das weis ich schon *g*)


Gruß

Christian
 
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