LED-Kennzeichenleuchte jetzt legal?

Parasol

Top-Mitglied
Ort
zwischen Ammer und Lech
Mein Auto
T5 Sondermodell
Erstzulassung
29.06.2006
Motor
TDI® 128 KW
DPF
ab Werk
Motortuning
Premium-Diesel
Getriebe
6-Gang
Antrieb
Front
Ausstattungslinie
Volksbus
Radio / Navi
RNS 510
Extras
Hab längst den Überblick verloren
Umbauten / Tuning
Wo soll ich anfangen?
Typenbezeichnung (z.B. 7H)
7HM
Liebe Kollegen,

ich fuhr jetzt jahrelang mit "illegalen" LED-Soffitten in den Kennzeichenleuchten rum. Es hat nie Probleme gegeben, die Beleuchtung war perfekt. Zum TÜV-Termin habe ich brav die gelb und funzelig und heiß strahlenden Original-Soffitten eingesetzt und zwei Stunden später wieder zurückgerüstet. Mein schlechtes Gewissen hielt sich permanent in niedrigen, durchaus erträglichen Grenzen.

Nun gibt es seit einiger Zeit Anbieter für SMD-Komplettleuchten INKLUSIVE des begehrten eingeprägten e1-Prüfzeichens. Sprich: Inkl. TÜV-Zulassung!

Nämlich diese hier:

http://www.ebay.de/itm/370731289289?ssPageName=STRK:MEWAX:IT&_trksid=p3984.m1423.l2649

Und auch noch günstig! Und ohne CAN-Bus-Fehlermeldung! Und Plug and Play! Und keine Verpolungsgefahr! Und kein Löten!

Eigentlich doch alles wunderbar, oder?

Ja, eigentlich...

Denn die Leuchten sind so was von sauhell, dass sie glatt als hinter Umfeldbeleuchtung taugen (gut für die Rückfahrkamera!). Mir behagt aber die Tatsache nicht, dass die Fahrbahn streifenweise gleich mit beleuchtet wird. Zwar (theoretisch) ganz legal, aber...

Habt Ihr ähnliche Erfahrungen gemacht?

Hab' den Verkäufer (ist nicht der einzige, diese neuen zugelassenen SMD Leuchten bieten inzwischen viele Händler an; alle benennen auch ganz genau das Fahrzeug, für das diese Kompletteinheit aus Leuchtmittel und Gehäuse (und nur so konnte überhaupt die Bauartgenehmigung erlangt werden) zugelassen ist) mal angemailt und um "Stellungnahme" gebeten.

LG

Dirk
 
Da bin ich ja mal gespannt
Ich mag diese "Nummernschildscheinwerfer" auch nicht, hoffe doch auf eine etwas schwächere Variante
 
Hallo Dirk,

die Dinger hab ich auch. Das mit dem hellen Licht ist so wie Du es beschreibst. Mir macht es aber nix aus, gut für die Rückfahrkamera und den Anhängerbetrieb. =)
Da die Teile ja eine Zulassung haben sollte das mit der Beleuchtung der Straße auch so in Ordnung sein. Blenden tun die Dinger eigentlich auch nicht, hab mich dran gewöhnt das es nun hinten etwas heller ist.
 
Hallo,

.....diese Leuchten sind so wie sie sind, ganz legal - die dürfen nur niemanden blenden - tun sie so auch nicht, sind halt nur schön hell.
Wen stört das ????
Ich finde dieses helle Licht noch nicht mal so schlimm.
Du darfst doch am T5 auch mit "H4 Funzeln" fahren - oder LKW dürfen im Heckbereich mit zwei ganz kleinen "Rücklämpchen" ausgestattet sein die man kaum wahr nimmt.
Über die Zulassungsebstimmungen zu einer E-Kennzeichnung kann ich nichts sagen - aber es dürfte sich um einen relativ weit gestreuten Vorgabenbereich handeln = Licht nach unten - weiß.

Andererseits finde ich, das es besonders im Heckbereich überhaupt nicht genug Licht geben kann, damit man ein voraus fahrendes Fahrzeug vernünftig sehen kann - sieh mein Hinweis zu LKW´s.

CAN-BUS Fehler hat es im T5.1 nie gegeben - (woher kommt nur diese bescheuerte Bezeichnung ??) - wenn überhaupt hat es bei Blinkleuchten eine Fehlfunktion gegeben, die aber nix mit irgend einem CAN-BUS zu tun hat.
Auch im T5.2 oder anderen Fahrzeugen ist das eine "Lampenüberwachung" - aber auch diese erfolgt mit einem relativ einfachen Messverfahren über Strom oder einen Widerstand - aber nix CAN-BUS.

Wenn LED Licht zu einem reduzierten Stromverbrauch in einem Fahrzeug führen = weniger Spritverbrauch - gehören diese Lampen sofort und ohne Auflagen zugelassen, so kommen die Hersteller auch wieder einen kleinen Schritt mehr zu ihren Grenzwerten von Abgasen.

Gruß
Claus
 
Hallo Torsten und Claus,

Danke für die Beruhigungspillen :cool:

Aber logisch ist das alles nicht...da diese Leuchte ja eine Bauartgenehmigung u.a. für den T5 hat, muss der Prüfer wohl nachtblind gewesen sein. Bei meiner letzten AU wäre ich mit den bisher benutzten LEDs gnadenlos durchgefallen.

Aber was soll's. Der Effekt für die RFK ist tatsächlich überwältigend :]

LG

Dirk
 
Hallo,

.....das ganze "E-Gedöns" wird vollkommen überbewertet.
Du kannst zwei Lampen in der Hand halten - eine mit E-Kennzeichnung - eine ohne Kennzeichnung - beide mit gleichem Licht und gleicher Bauart.
Zu dem einen nickt der Prüfer - zu der anderen nicht.
Meiner Meinung nach hat das was mit der Füllmenge und Nutzung zwischen den Ohren zu tun - so eine "Funzel" überhaupt in den Prüfablauf mit ein zu beziehen hat schon was.
Das ist weder Sicherheitsrelevant noch hat es irgend einen Einfluß auf den sonstigen Zustand eines Fahrzeuges - wenn überhaupt nur gut für eine Mängelstatistik.

Bitte jetzt wieder kein Fass aufmachen, wegen erlöschen der Betriebserlaubnis oder Versicherungsschutz im Schadensfall - denn wegen einem Kennzeichenbeleuchtung wird ganz sicher niemand zu Schaden können.

Das "helle Licht" betrifft nicht nur den T5 sondern alle "Umbausätze" - das ist sogar z.B. bei der "Original Kennzeichen LED Beleuchtung" bei Audi so - das Licht ist halt heller.

Man könnte die "Lämpli´s" doch mal vom ADAC testen lassen =).

Gruß
Claus
 
Ich bin letztes Jahr mit meinen nicht zugelassenen LED-Leuchten über dem Kennzeichen zur HU gefahren. Das hat den Prüfer nicht die Bohne interessiert.
 
Hallo Wolf,

meiner (KÜS) hat's gemerkt und auf Wechsel bestanden (hatte die Gelbfunzeln zum Glück mit). Allerdings meinte der Prüfer augenzwinkernd, er selbst würde sie auch wieder montieren, sobald ichj vom Hof wäre. Nur der guten Ordnung halber müsse er darauf bestehen....
 
der Händler sitzt ja bei mir im Dorf, war da schon länger nicht mehr.
Muss ich einfach mal den Weg da vorbei nehmen und mir die Dinger in echt anschauen
 
@klausevert,

wenn du da mal vorbeikommst, dann frag ihn doch mal konkret warum da neben dem "E4" kein "L" auf der Kennzeichenleuchte drauf ist, das wäre nämlich die korrekte Zulassungskennzeichnung für eine EG-bauartgenehmigte Leuchte für Kennzeichenschilder.

Irgendwelche Fantasie E-Zeichen und Ziffernfolgen kann schließlich jeder aufdrucken (lassen).

T2-Fahrer
 
Hoi zäme,
dieses ebay-Angebot ist vor ein paar Wochen schon einmal hier im Forum drin gewesen. Aufgedruckt ist wohl kaum als "dauerhaft" zu bezeichnen und eine Zulassung als Kennzeichenleuchte ist das mit dieser Nummer wohl auch nicht. Aus meiner Sicht ist das nicht viel mehr wert als sich mit mit einem wasserfesten Stift selbst "E1 23456" drauf zu schreiben.
Die Schrifthöhe des "E" ist mit dem halben Kreisdurchmesser und die Schrifthöhe der Ziffer(n) mit 1/3 des Kreisdurchmesser festgelegt.
Die fehlerhafte Bezeichnung (ohne "L") hatten wir da auch schon drin.

Hier der Thread:
http://www.t5-board.de/threads/led-kennzeichenbeleuchtung-einbauen.84862/

Gruss
ALF_BE
PS: "Ohne CAN-Bus-Fehlermeldung" = "mit Parallel-Heizwiderstand" ;-)


Nachtrag: "INKLUSIVE des begehrten eingeprägten e1-Prüfzeichens" - auf dem ebay-Foto ist eine E4 aufgedruckt - das ist nix E1 und nix geprägt ??? :confused:
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Torsten,
also unter dieser Prüfnummer finde ich hier:
http://www.7-forum.com/forum/4/led-kennzeichenbeleuchtung-tuv-193846-4.html
eine LED-Kennzeichenbeleuchtung von Vinstar zum Einrasten und nicht zum Schrauben.
Hier hingegen finde ich noch eine andere von Vinstar zum Schrauben (E11 L-00 04-R 000628).
http://www.ebay.de/itm/2x18-SMD-LED...79466899&tpos=top&ttype=price&talgo=undefined
Diese hat aber die Nummer E4 L-00 4405.

Ich gehe mal davon aus, dass zwei verschiedene Lampen auch verschiedene Nummern bekommen - wie man das bei den beiden Vinstar-Versionen sieht.
Dann bleiben hier deine Lampen (http://www.ebay.de/itm/LED-SMD-Kenn...77?pt=LH_DefaultDomain_77&hash=item3a7bf1d7e1) und die http://www.7-forum.com/forum/4/led-kennzeichenbeleuchtung-tuv-193846-4.html mit derselben Nummer und verschiedenen Herstellern/Ausführungen.

Sorry - der Chinese druckt und prägt doch hier einfach irgendwas auf die Dinger drauf. Und der Endkunde hat keine (mir bekannte) Möglichkeit zu überpüfen, was da wirklich in der EU geprüft und zugelassen wurde.
Von den drei Beispielen hier sind doch mindest 2 Fakes!

Gruss
ALF_BE
 
Hallo,

....hier möchte ich mal anmerken das eine nicht ganz unerhebliche Anzahl von Produkten in unserem Auto ursprünglich aus dem Land kommt, wo die Sonne früher aufgeht als bei uns.
Ich mache sehr viele Geschäfte mit diesem Land - von da kommen für mich hochwertige Produkte für meine Branche, im Moment mit einem Preisvorteil von bis zu 90% !!!!.

Grundsätzlich ist es müßig hier über diese E-Kennzeichen zu diskutieren.
Letztendlich liegt es in der eigenen Verantwortung, ob man sich so was evtl. auch ohne Kennzeichnung oder gefälschter Kennzeichnung montiert.
Durch so ein Teil kommt niemand zu Schaden, es beeinflusst nicht die Abgaswerte und man wird davon auch nicht schwanger.

Genau genommen - Sch..... egal !!!!

Liegt es an unserer deutschen Mentalität, das wir uns ständig mit so einem Mist beschäftigen - es geht hier um eine Kennzeichenleuchte ???
Nicht umsonst kommen viele Teile mit der E-Kennzeichnung "4" auf den EU Markt - das ist Holland, da scheint man einer entsprechenden Zulassung etwas zugänglicher zu sein,
als der deutschen Vollkommenheit.

Gruß
Claus
 
Heute falsch deklarierte Kennzeichenleuchten und morgen dann Original-VW-Bremsbeläge aus gepressten Kamelmist? Es geht hier nicht um die Qualität und den Preis der Teile aus dem fernen Ost. Hier geht es quasi um Urkundenfälschung und Betrug! Wenn jemand der Meinung ist, dass er mit Leuchten ohne E-Zulassung fahren möchte, dann ist das seine freie Entscheidung.

Wenn aber die Teile mit einer fehlerhaften Kennzeichung ausgeliefert werden, dann ist das Betrug.

Ich fahre im Winter Nakang-Reifen - da wird Claus mich sicher fragen, wie ich das tun kann. Wenn der Chinese dann Pirelli drauf schreibt oder einen falschen Traglastindex, dann ist aber alles gut?

Gruss
ALF_BE
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo,
deshalb meine differenzierte Anmerkung.............

Durch so ein Teil kommt niemand zu Schaden, es beeinflusst nicht die Abgaswerte und man wird davon auch nicht schwanger.

Ich fahre im Winter Nakang-Reifen - da wird Claus mich sicher fragen, wie ich das tun kann.

....ich fahre auch so etwas =).
Auch hier muss man anmerken, das viele "deutsche Reifenschnitzer" da Werke haben und dort ihre Namhaften Produkte fertigen lässt und "NoName" Reifen.

Wäre also cool, wenn wir uns hier weiter um absolut unbedeutende LED Kennzeichen Lämplis unterhalten.

Gruß
Claus
 
Hallo zusammen

Gibt es denn eine für die Öffentlichkeit zugängliche Suchmaschine wo Mann/Frau nach diesen Zulassungsnummern suchen kann?
Oder hat dann jedes Land da wieder ihr eigenes Register? E11 würde gem. wikipedia für Grossbritannien stehen.

Grüsse
Mathias
 
Nur so etwas:
 
Hallo Tiroler.at

ich wäre hier mit dem Veröffentlichen dieses Druckwerks ohne Genehmigung des Urhebers sehr, sehr vorsichtig, auch wenn es eine relativ alte Auflage ist (die aktuelle stammt aus 2011).

Nicht dass der Forenbetreiber oder/und auch du hier Schwierigekeiten bekommt und teures Lehrgeld bezahlen muß.

Nur mal als Denkanstoß.

T2-Fahrer
 
"Lichttechnische Einrichtungen - DEKRA"
Ok dann mal der Link dahin: http://www.dekra.de/de/1471 rechts außen Downloads - Infobroschüre
 
Zurück
Oben