Servus,
ich denke, dass der Begriff "EXTREMER Preisvorteil" nicht ganz so einfach hergenommen werden kann, um die Frage der unterschiedlichen Lieferzeiträume bzw. Auslastung der Produktion zu durchleuchten.
Mag sein, dass der G6 gegenüber einem Comfortline oder einem E30 einen Preisvorteil darstellt, wenn man den Listenpreis heranzieht. Aber damit ist noch nicht klar, ob es im Endpreis einen Preisvorteil gibt.
Denn dazu ist nicht der Endpreis des Konfigurators entscheiden, sondern das Angebot des
. Dies konnte ich bei vergleichbar ausgestatteten G6 und HL genau so sehen. Die Rabattierung ist dann eine andere, der Endpreis ist ähnlich.
Für VW ist es aus Sicht der Marge (=Erlös minus Kosten; nicht: Listenpreis minus Kosten) unerheblich, ob auf dem Deckblatt des Angebots bzw. auf der B-Säule oder als Beschriftung der Trittstufenbeleuchtung "G6", "E30", CL oder HL steht. Im Wesentlichen spielen Erlös (=Endpreis) und Kosten eine Rolle.
Daher denke ich, dass für unterschiedliche Lieferzeiträume produktionsbezogene Faktoren verantwortlich sind, d.h. Engpässe einzelner Komponenten.
Was ich mir allerdings auch vorstellen kann, ist eine "Steuerung" durch den Händler. Hat er gewisse Zielvorgaben für unterschiedliche Modellvarianten, d.h. Kontigente, die er einhalten/erfüllen muss? Oder vielleicht schon erfüllt hat, und daher einen Auftrag liegen lässt und ihn erst im Folgemonat einreicht, oder sogar erst im neuen Jahr? Wenn es das "System" ermöglicht, und die Provisionierungsregelungen dafür einen Anreiz schaffen, halte ich dies für ein Szenario, das zu einer "gewollten Umsatzverschiebung" führen könnte und damit natürlich zu einer verzögerten Einplanung in die Produktion...
Viele Grüße
André