Nach kaufrückabwicklung wird täuschung wg angeblichen Bezin tankens/dadurch verursachter Motorschade

walk12

Jung-Mitglied
Mein Auto
T5 California
Erstzulassung
2010
Antrieb
Front
Ausstattungslinie
Comfortline
Liebes Forum, ich hatte darüber berichtet, dass der Verkäufer eines T5 Biturbo, 178 PS, den ich Nov. 2017 gekauft habe, den Wagen nach dem Kauf zurückgenommen hatte.
Nachdem der T5 1 Stunde (!) nachdem wir ihn gekauft haben, qualmend am Straßenrand liegengeblieben ist. Die Rückabwicklung war fair und mir wurde die Kaufsumme zurückerstattet (wir kamen nach Kauf und Übergabe nur70 km weit von Wolfsburg Richtung Uelzen, ich hatte darüber im T5 Forum geschrieben)

Jetzt, 2 Monate nach der Kaufrückabwicklung, bekomme ich ein Anwaltsschreiben, indem mir eine Täuschung vorgerworfen wird und in dem ich zur Zahlung der vollen Kaufsumme aufgefordert werde. Ich hätte nach der Übergabe Superbenzin getankt und damit den Motorschaden verursacht. Die Reparaturwerkstatt, die zuvor das defekte AGR Ventil repariert hat, behauptet, sie hätten Benzin im defekten Motor gefunden!!


Wir haben überhaupt nicht getankt. (Mal abegsehen davon, ich fahre seit 16 Jahren VW T4 - Diesel, ich wäre niemals so dämlich gewesen, falsch zu tanken)

Hat von euch schon einmal jemad von einem ähnlichen Fall gehört, indem ein Käufer nachträglich gezungen werden sollte, für einen Motorschaden einzustehen? Ich bin sprachlos über die Dreistigkeit, mit der versucht wird, einen Fehler auf uns abzuwälzen – kennt ihr etwas vergleichbares, evtl ein Urteil? Der Anwalt/Verkäufer müssen ja iregndeine Referenz haben, um auf eine solch abstruse Idee zu kommen. Vor allem 2 Monate nach Rückabwicklung des Verkaufs- ich danke euch für Tipps. Bitte keine Kommentare wie: wie doof muss man sein. Weiß ich längst selbst.
 
Hallo

egal, was hier noch an Antworten kommt, nimm dir (fach)anwaltlichen Beistand. Zum technischen kommen bestimmt noch passende Antworten!

Kannst du die/deine Fahrstrecke bis zum Liegenbleiben nachweisen/nachhalten? Dann könntest du die Tankstellenbetreiber auf der Strecke bitten, die Überwachungsbänder des in Frage kommenden Zeitraumes nicht zu löschen....(sofern nicht schon geschehen, die Löschung :-( )
 
Das wird, glaube ich schwierig, weil 2 Monate her. Aber ja, werden um einen Anwalt nicht herumkommen.
 
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann sind Verkäufer und Rep. Werkstatt (AGR Ventil) nicht die selben. Es bestünde vermutlich auch die Möglichkeit, dass diese falschen Kraftstoff eingefüllt hat...wie voll war der Tank bei Fahrzeugübergabe?
 
M.E. Ist die Geschichte mit dem Super-Kraftstoff nur der Versuch der Werkstatt, die Ursache für den Motorschaden abzuwälzen. Die Werkstatt hatte zuvor 10 Tge vor dem Kauf das AGR Ventil getauscht und 2 Mon davor den BiTurbo. Ich denke die haben beide Male Mist gebaut und wollen das nun auf uns abwälzen.

Die Benzingeschichte ist erfunden. Ich hoffe, dass die alle Teile aufbewahrt haben zwecks Gutachten ...

Kennt wer einen guten Anwalt in Hamburg?
 
Und danke, Chris.
 
Glaube nicht, daß rechtswirksam beweisbar ist was eine beliebige Werkstatt behauptet. Das müßte ja ein öffentlich bestellter vereidigter Gutachter der beim Gericht anerkannt ist und der bei der Motorzerlegung dabei war erklären.
Beim Tanken von Super in einen CR-Diesel frißt ja üblicherweise die CR-Hochdruckpumpe und die Späne sind überall im Motor. Das ist ja ein typisches entstehendes Schadensbild.
Selbst wenn es so wäre müßten sie Dir die Fehlbetankung zuordnen.
Würde mich alles nicht aufregen, das werden sie nicht gerichtsfest beweisen können.
 
Hallo,

Dein Unmut ist verstaendlich, trotzdem, bitte ich dich, deine Ueberschrift zu korrigieren.

Nach kaufrückabwicklung wird täuschung wg angeblichen Bezin tankens/dadurch verursachter Motorschade

Jetzt bin ich zu bloed, die Textgroesse zu aendern.

Zur technischen Seite:
Du bist maechtig reingelegt worden.
Zum Thema falsch tanken und deren Ursachen, gibt das Internet viel her.
Ja Ja der Deutsche und der Anwalt.
Naja du hast dein Geld wieder und der Haendler sein Automobiel.
Also schlaf ruhig.
Das ist eine alte Masche der Haendler,in Cooperation mit Werkstatt und Anwalt.
Ist echt ein alter Hut gaehn.
Abzocken leicht gemacht Teil 3, oder war es 4 ?

Gruss RED
 
Die Benzingeschichte ist erfunden. Ich hoffe, dass die alle Teile aufbewahrt haben zwecks Gutachten ...

Ich gehe davon aus, dass hier der Händler in der Beweispflicht ist Dir nach zu weisen, dass Du falsch getankt hast, das sollte Dein Anwalt bestätigen können. Hinzu kommt die Dauer von 2 Monaten, die ebenso auf Deiner Habenseite steht.

Habt Ihr vielleicht noch Bilder vom Auto gespeichert, die der Verkäufer im Internet hatte ? Oft sieht man dort die Stellung der Tankuhr, wenn ca.halb voll oder mehr, hättet Ihr noch nicht mal einen Grund zum Tanken gehabt. Ist im Vertrag etwas vermerkt, vollgetankt oder dergleichen ? Eine Zeuge beim Kauf, der mitgehört hat ".... Tank ist noch gut voll ..." ?

Vielleicht kann der Anwalt sogar klären, ob Dein Mobilprovider ein Bewegungsprofil des besagten Tages herausrücken kann - zum Tanken und Bezahlen brauchst Du mindestens 5 Minuten im Stand.

Mein Bauchgefühl sagt mir aber, dass die Nachweispflicht auf Seiten des VK liegt, in dem Moment in dem er den Motor ohne neutralen Gutachter öffnet, kann er nicht mehr nachweisen. Selbst ein Bauteil, welches gutachterlich als "benzingeschädigt" bestätigt würde, könnte überall herstammen - nach 2 Monaten sowieso allemal.

Und selbst eine erwiesene Schädigung durch Benzin würde nicht beweisen, dass das Benzin nicht bereits bei Abfahrt auf dem Hof beim Händler im Tank war ...

Kennt wer einen guten Anwalt in Hamburg?

Unbedingt einen befreundeten Versicherungsmenschen, der sich auskennt, fragen. Habe wegen eines Unfalls "... die beste Kanzlei der Stadt ...", **** - Vertragsanwalt, der Meinung war ich auf Grund des langjährigen Bestehens, der Größe und Bekanntheit der Kanzlei .... beauftragt. Inzwischen wundere ich mich dass nach 1,5 Jahren nichts entschieden ist. Ein guter Freund hat ein großes Versicherungsbüro, leider haben wir zu spät darüber gesprochen, er hätte mir dringend zu einem anderen Anwalt geraten ...

Viele Grüße,
Jochen
 
Zuletzt bearbeitet:
... oder nach der Rückgabe hineingeschüttet wurde ...

Ich drücke dir die Daumen. Das ist wirklich mies. Meinem Bruder ging es einmal mit einer kettensäge so. Als intakt gekauft stellte sich heraus, dass sie keine Kompression hatte.

Er schickte sie zurück mit der Begründung „defekt“. Der Verkäufer hat ebenfalls die Masche „falscher Sprit“ durchgezogen und bekam recht.

Viele Grüße
Leo
 
Den Wagen habe ich von privat gekauft, die Werksatt hat vor dem Kauf das defekte aGR getauscht und nach dem Liegenbleiben den Motorschadend fetsgestllt.

Angeblich haben sie Videoaufnahmen sowie Fotos gemacht vom Motor, in dem das Benzin entdeckt wurde - aber auch das kann jeder Motor sein und das Benzin kann irgendwann reingefüllt worden sein!!


Danke euch allen werde mich um einen Anwalt kümmern müssen.
 
Liebes Forum, ich hatte darüber berichtet, dass der Verkäufer eines T5 Biturbo, 178 PS, den ich Nov. 2017 gekauft habe, den Wagen nach dem Kauf zurückgenommen hatte.
Nachdem der T5 1 Stunde (!) nachdem wir ihn gekauft haben, qualmend am Straßenrand liegengeblieben ist. Die Rückabwicklung war fair und mir wurde die Kaufsumme zurückerstattet (wir kamen nach Kauf und Übergabe nur70 km weit von Wolfsburg Richtung Uelzen, ich hatte darüber im T5 Forum geschrieben)

Jetzt, 2 Monate nach der Kaufrückabwicklung, bekomme ich ein Anwaltsschreiben, indem mir eine Täuschung vorgerworfen wird und in dem ich zur Zahlung der vollen Kaufsumme aufgefordert werde. Ich hätte nach der Übergabe Superbenzin getankt und damit den Motorschaden verursacht. Die Reparaturwerkstatt, die zuvor das defekte AGR Ventil repariert hat, behauptet, sie hätten Benzin im defekten Motor gefunden!!


Wir haben überhaupt nicht getankt. (Mal abegsehen davon, ich fahre seit 16 Jahren VW T4 - Diesel, ich wäre niemals so dämlich gewesen, falsch zu tanken)

Hat von euch schon einmal jemad von einem ähnlichen Fall gehört, indem ein Käufer nachträglich gezungen werden sollte, für einen Motorschaden einzustehen? Ich bin sprachlos über die Dreistigkeit, mit der versucht wird, einen Fehler auf uns abzuwälzen – kennt ihr etwas vergleichbares, evtl ein Urteil? Der Anwalt/Verkäufer müssen ja iregndeine Referenz haben, um auf eine solch abstruse Idee zu kommen. Vor allem 2 Monate nach Rückabwicklung des Verkaufs- ich danke euch für Tipps. Bitte keine Kommentare wie: wie doof muss man sein. Weiß ich längst selbst.
Das kannst du locker wahlweise auf der rechten oder linken Arschbacke aussitzen.

Auf welchen Fakt stützt sich denn die Behauptung der Werkstatt? Selbst wenn die den Tankinhalt zur Analyse durch den Gaschromatographen gejagt und (Spuren von) Superbenzin statt Diesel gefunden hätten ist das kein Beweis, dass du den ungeeigneten Sprit eingefüllt hast.

Der Winkeladvokat der Gegenseite scheint ziemlich auf dem Zahnfleisch daherzukrücken, wenn er darauf angewiesen ist, sich mit solchen aussichtslosen Fällen den Lebensunterhalt zu erschleichen.
Ein seriöser Jurist hätte seine Mandantschaft dahingehend beraten, dass die vorliegende Argumentation mit hoher Wahrscheinlichkeit vor Gericht keinerlei Aussicht auf Erfolg haben wird.

Ich plädiere für Rechtsschutzversicherungen mit einer Eigenbeteiligung von wenigstens EUR 500 pro Fall, dann werden solche Machenschaften im Keim erstickt.
 
Schreibe ihnen, dass du gar nicht getankt hast und damit die Sache für dich erledigt ist. Einen Anwalt würde ich auf jeden fall aufsuchen.
 
Oh man, treibt erstmal unnötig den Puls in den roten Bereich. Tut mir Leid sowas zu hören. Leider wirst Du nun zumindest Kosten für den Anwalt tragen müssen, denn ohne sieht es schlecht aus. Vielleicht findest Du einen der in solchen Fällen, das nötige Fachwissen hat. Wenn Du getankt hast, ggf. per Karte bezahlt hast, schau doch mal auf dem Konto Auszug. Dann frage mal bei der Tanke per Mail nach, ob die Zur Buchung XY die Daten durchgeben können.

Hatte mal eine vermeintlich doppelte Buchung einer Tankstelle. 2 mal der gleiche Betrag und wunderte mich. Ist mir in den Buchhaltung auch erst x Wochen später aufgefallen und habe die gefragt. Die konnten mir genau sagen was gekauft/getankt wurde. Viellicht kommst Du so an den Beweis zumindest Diesel getankt zu haben?!

Wie auch immer hoffe Du bekommst nen guten Anwalt und kannst da entspannt gegenhalten. Mal sehen wie die das beweisen wollen! Ich drücke die Daumen!!!

Achja, die schreibst ja: Wir haben überhaupt nicht getankt... Das schonmal gut, Zeuge an Board. Allein immer schwieriger...
 
Um mit dieser Masche Erfolg zu haben muss der Verkäufer folgendes gerichtsfest (!) beweisen:

1. Das Benzin im Tank ist
2. Das dieses Benzin den Motorschaden ausgelöst hat
3. Das Du dieses Benzin getankt hast

Bilder der Zerlegung des Motors beweisen das im Zweifel NICHT.
 
Danke für alle Infos - eine schlaflose Nacht.

Ich hatte die Hoffnung, dass einer von Euch im Forum schon einmal von einem solchen Fall/Gerichtsentscheidung gehört hat, in der der VK damit Erfolg hatte? Der Anwalt muss doch aus irgendeinem Grund überzeugt davon sein, damit durchzukommen?!


Das benzin kann die Werkstatt doch den letzten 2 Monaten jederzeit eingefüllt haben der Wagen wurde ja gleich nach Liegenbleiben dorthin geschleppt - der Wagen war ja bloss 1 std in meinem besitz.

Wie soll ich nachweisen, dass nicht getankt wurde? Der Wagen wurde nicht leer übergeben - aber das ist ja auch nur unsere Aussage.

Mitr riecht das so nach Betrug, dass ich annehme es gibt ähnliche gelagerte Fälle, in denen Richter einen Vergleich oder ähnliches erwirkt haben. Der Verkäufer bezichtigt mich ja der Täuschnung und will den Wagen gegen 35.000 plus Reparaturkosten an mich zurückgeben. Da gehts um lockere 45.000 Euro!!

ICH GLAUBE DIE WERKSTATT WILL SICH DRÜCKEN, VERMUTLICH HAT DER VK VERSUCHT SIE DRANZUKRIEGEN UND IHR DEN MOTORSCHADEN IN RECHNUNG GESTELLT: BEIM TAUSCH DES BITURBO IM LETZTEN JAHR OKTOBER UND KURZ DARAUF AGR VENTIL (alles bevor ich den Bus gekauft habe - ich weiß, ich hätte es lassen sollen) WIRD DAS GESCHEHEN SEIN, WAS ICH DANACH HIER mehrmals gelesen habe:

Motorschaden nach genau diesen beiden Reparaturen.

Die Werkstatt weiß das als Profi und versucht auf mich abzuwälzen.
 
Richtig du bist der angeklagte und im Zweifel geht die Runde an dich, und ich hab da viele Zweifel... ganz locker durch die Hose atmen! und vor allem keine Panik und alles nur über nen Anwalt! keine Privat Anrufe beim Händler!

Der Anwalt ist überzeugt weil es Menschen gibt wie meine Mutter die schieben Panik und sehn sich schon im Knast *augen roll*
 
1. Auf keinen Fall jetzt unter Zeitdruck einen Antwortbrief schreiben. Evtl. schreibt ihr da als juristisch Unbeleckte irgendwas rein, was später negativ gedeutet werden kann.
2. Sofort zum Anwalt und mit diesem eine Strategie beschließen und ihn die Antwort verfassen lassen.

Gruß
Dödel
 
Morgen.

Wenn du kein Dreck am Stecken hast, und davon gehen wir hier aus, kannst du dich doch eigentlich beruhigt zurücklehnen, oder?

Was du auf keinen Fall machen darfst ist, versuchen selber Aktiv zu werden. Anrufen oder zurückschreiben.

Gut wäre deine Haftpflichtversicherungmit ins Boot zu nehmen.
Die prüfen Ansprüche schon aus eigenem Interesse ($$$), kostenlos.
 
Richtig du bist der angeklagte
Starke Wortwahl.:rolleyes:

Er ist ja noch nicht Mal angeklagt.;)
Momentan liegt nur eine einseitige und ungeprüfte "Willenserklärung" eines Anwalts vor.:D
Mehr nicht.
 
Zurück
Oben