Nein , es müssen keine Änderungen oder Arbeiten am Kotflügel gemacht werden , es ist plug + play. Die einzige "Änderung" wie hier im Thread und auf der Homepage genannt, sind in Verbindung mit Gewindefahrwerk oder sonstige starke Tieferlegung, die Lenkanschlagbegrenzer vorne. Keine Ahnung was der Prüfer von der "Landesregierung" da in Österreich gemacht hat, entweder hat der keine Ahnung oder in diesem österreichischen Bundesland gelten andere Regeln !? Was ich aber nicht glaube. Es müssen keine Arbeiten im Radhaus gemacht werden und keine Zusatzkotflügel drangemacht werden !
Betr. Prüfer haben wir in den über 20 Jahren schon die verrücktesten Typen am Telefon dran gehabt, die bspw. keine Federn eintragen wollten, weil sie bei der tabellarischen Zuordnung im Gutacten der Meinung waren, dass Abgrenzungsstriche nichts zu sagen hätten oder sie meinten dass verstärkte Stossdämpfer auch ein Gutachten benötigten etc. . Teilweise erschreckend. Wenn man dann nach anfangs freundlichem Erklärem mit dem Prüfer nicht weiterkommt, geben wir dem den Tipp doch den TüV Ingenieur , seinem Kollegen, der das Gutachten erstellt hat und im Giutachten genannt ist, doch einfach zu kontaktieren und es sich von dem erklären zu lassen, kommt manchmal dann als Kompetenzgerangel, da sie ja von der Dekra wären und vom TÜV lassen sie sich nix sagen etc... Dann wenn es so doof wird kann man sich nur bei dem verabschieden und zu einem kompetenten bzw. motivierten Prüfer zu gehen, der Ahnung hat.
Grüsse
Stefan