Neuwagen wurde bei Übergabe beschädigt

oelekoe

Jung-Mitglied
Mein Auto
T6 California - Beach
Erstzulassung
2015
Getriebe
6-Gang
Antrieb
Front
Ausstattungslinie
Beach
Hallo,

lese immer wieder interessiert im Form mit, jetzt bräuchte ich leider euren fachmännischen Rat.



Haben vor 3 Tagen unser Traumauto einen neuen T6 California Beach erhalten.
Bei der Fahrzeugübergabe streifte unser Verkäufer, beim ausparken des Autos, einen Pfosten mit dem hinteren Kotflügel. :-(
Das Resultat ist eine Delle am hintern Kotflügel direkt anschliessend zur Schiebetür mit Lackabschürfung bis auf die Grundierung, bzw glaube teils auch den Stahl runter. Er entschuldigte sich natürlich zig mal und wäre auch am liebsten im Boden versunken. Er versicherte uns das er sich am Montag gleich bei uns melden wird, damit die Spenglerei den Schaden umgehend beseitigen kann. Jetzt ist die Frage, wie ich mich zu dem Schaden verhalten soll? Fachmännische Beseitigung schön und gut, aber mit Spachtelmasse und Lack ist das Auto doch nicht mehr ein fabrikneuer Neuwagen oder? Und was ist wenn sich daraus ein Rattenschwanz entwickelt und in ein paar Jahren der T6 an den ausgebesserten Stellen rostet? Bzw falls das Fahrzeug in ein paar Jahren wieder verkauft wird ist das auch ein Grund für ein Wertminderung!?

Habe versucht mich schon im Internet darüber zu erkundigen, z.B.https://autokaufrecht.info/.../#more-8480 aber diesen ganzen Gesetzestexte sind ja nicht wirklich immer ganz durchblickend.
Danke euch schonmal für eure Hilfe.
 
Servus,

meiner Meinung nach wird da nichts gespachtelt sondern ersetzt. Kommt aber immer auf den Schaden an.

Wertmindernd ist das aus meiner Sicht nicht, da immer wieder mal ein kleiner Parkschaden passieren kann. Teile werden entweder getauscht oder repariert. Ist deshalb kein Unfallauto.

Ich glaube du kannst dich entspannen.

so long
derbruchpilot
 
ein kleiner Parkschaden... also die Beule ist ca 6x25 cm. Und der Kratzer, teils bis runter auf die Grundierung ist auch bestimmt nochmals 25-30 cm lang.
 
Hallo,

hast Du die Abnahme schon unterschrieben oder steht die noch aus?

Grüße

bonsai
 
Alle Papiere waren schon unterschrieben und die Autos umgeladen. Und dann hat er ihn ausgeparkt und vorgefahren.
 
Mmmh, schwierig...

Wenn Du die Abnahme schon unterschrieben hast, ist es Dein Fahrzeug.
Dann ist der Verkäufer schadenersatzpflchtig, (§823 BGB).
Der Schaden entspricht der Beseitigung und dem Ersatz der Wertminderung.

Wenn Du nicht übernommen hast, kannst Du die Abnahme wegen Mangels verweigern.
Dann darfst Du das Fahrzeug aber gar nicht erst in Empfang nehmen (adäquat kausale Handlung).
Du könntest dann auf ein unrepariertes, mangelfreies Fahrzeug pochen.

Ist Deine Entscheidung, aber ich würde zweierlei machen:
1. Schaden beseitigen lassen und
2. schriftliche Zusage des Autohauses, dass dieser Schaden bei Inzahlngnahme nicht als Wertminderung angerechnet wird.

Gruß, Ohlie
 
Danke Ohlie
Also das Auto hatte ich ja trotzdem regulär übernommen, also kommt erneut monatelanges warten und neues Fahrzeug
übernehmen eh nicht in Frage.
Habe auch kein Problem das das Auto fachmännisch repariert wird. Meine Angst war nur das es auf Grund des Schadens evtl
Spätfolgen gibt, auf welche ich sonst sitzen bleiben würde und das möchte ich natürlich auch nicht.
Wenn das Auto irgendwann evtl an ein anderes Autohaus Inzahlung gegeben wird, und es wird bei der Prüfung an
genannter Stelle ein Mangel festgestellt und somit als Unfallwagen angesehen, wer zahlt mir dann den Wertverlust?
Kann man sowas mit Ersatz der Wertminderung beanspruchen?

Gruss oelekoe
 
Ja, Du hast einen gesetzlichen Anspruch auf Schadenersatz.
Da sind die Kosten der Beseitigung des Schadens, der Nutzungsausfall, alle entstehenden Kosten (z.B, Sachverstäbdiger) und den sog. merkantilen Minderwert.

Würde ich auch auf alle Fälle einfordern.
By the way: Du bist nicht verpflichtet, das verursachende Autohaus mit der Reparatur zu beauftragen!
Gruß Ohlie

Und trotzdem viel Spaß mit dem tollen Auto...
 
Zunächst einmal kommt es ja darauf an welcher Reparaturweg gewählt wird ( möglich ist ). Wenn das beschädigte Teil komplett getauscht wird ist es weniger schlimm als wenn die Delle rausgedrückt und der Lackschaden durch beilackieren behoben wird.
In letzterem Fall liegt in jedem Fall eine Wertminderung vor - diese muß der Händler Dir ausgleichen. Ggf. wäre es sinnvoll, ein Sachverständigengutachten anfertigen zu lassen. Dieses weist dann auch die Wertminderung aus. Die Kosten hierfür sollte der Händler ( bzw. dessen Haftpflichtversicherer ) tragen.
 
Kotflügel werden getauscht und lackiert, bei so einer langen Delle ist nichts mit drücken, ziehen oder Spotrepair mit vernebeln. Hatten vor kurzem ein ähnliches Problem bei einem Touareg.

Relax, ist passiert und wird wieder gut gemacht. Freu dich auf dein Auto und gut ist die Sache.

Ich sehe in keinem Fall Wertminderung und ein Sachverständiger ist mit Sicherheit auch nicht von Nöten.
 
Ggf. wäre es sinnvoll, ein Sachverständigengutachten anfertigen zu lassen. Dieses weist dann auch die Wertminderung aus. Die Kosten hierfür sollte der Händler ( bzw. dessen Haftpflichtversicherer ) tragen.

Würde ich in jedem Fall so machen. Schaden von einem unabhängigen Dritten begutachten und dokumentieren lassen, inkl. KVA für die Reparatur.

Gruß

tom
 
Vielen Dank für die wirklich guten Infos!
Mal schauen ob mir mein Händler von sich aus auch schon etwas entgegen kommt ( ist ausnahmsweisse ein wirklich guter Händler mit
sehr kompetenter Werkstatt / kann leider nur nicht mehr so gut ein- und vor allem ausparken) :`-(
 
Ein paar Anmerkungen dazu:

1. Ob alles unterschrieben war oder nicht spielt keine große Rolle. Du hättest das Auto so nicht übernehmen müssen. Ob es sich natürlich lohnt ein paar Monate zu warten ist eine andere Frage. Ob es jetzt noch anders geht ist die nächste Frage - ich denke schon.

2. Das ist kein "normaler" Verkehrsunfall da es sich nicht um einen durch einen 3. verursachten Schaden im Straßenverkehr handelt. Das bedeutet, dass u.U. nicht die gleichen Regeln für die Regulierung gelten (Gutachten, Wertminderung, Werkstattwahl usw.).

3. Im Zweifel kann nur ein Rechtsanwalt hier die genauen Folgen und Rechte beurteilen.

4. Das hintere Seitenteil ist geschweißt. Von daher sollte man sich SEHR GENAU überlegen ob man es tauscht. Bei diesem Schaden wären die Folgen eines Tausches (Rostschutz etc.) größer als der eigentliche Schaden. Das Seitenteil auszubeulen und neu zu lackieren ist mit Sicherheit der bessere Weg.

Gruß, Marcus
 
Zuletzt bearbeitet:
Ein paar Anmerkungen dazu:

1. Ob alles unterschrieben war oder nicht spielt keine große Rolle. Du hättest das Auto so nicht übernehmen müssen. Ob es sich natürlich lohnt ein paar Monate zu warten ist eine andere Frage. Ob es jetzt noch anders geht ist die nächste Frage - ich denke schon.

2. Das ist kein "normaler" Verkehrsunfall da es sich nicht um einen durch einen 3. verursachten Schaden im Straßenverkehr handelt. Das bedeutet, dass u.U. nicht die gleichen Regeln für die Regulierung gelten (Gutachten, Wertminderung, Werkstattwahl usw.).

3. Im Zweifel kann nur ein Rechtsanwalt hier die genauen Folgen und Rechte beurteilen.

4. Das hintere Seitenteil ist geschweißt. Von daher sollte man sich SEHR GENAU überlegen ob man es tauscht. Bei diesem Schaden wären die Folgen eines Tausches (Rostschutz etc.). Das Seitenteil auszubeulen und neu zu lackieren ist mit Sicherheit der bessere Weg.

Gruß, Marcus
Hallo,

genau so ist es, und das alles auf Kosten des Hauses. Und das ist keine Gnade sondern selbstverständlich.

Für die Unannehmlichkeit und die Umstände sollte der Verursacher aber ruhig bluten.

Ein Satz Winterräder nach Wahl, oder jährliche professionelle Lackaufbereitung während der Haltezeit des Fahrzeugs, oder, oder, oder .......

Viel Spaß.

Gruß

hjb
 
Tut mir echt leid für dich! Kein toller Start für einen neuen Wagen. Wenn das aber alles getauscht wird ist es doch wieder wie neu. Würde mir aber zur Sicherheit sowas bestellen:
http://www.amazon.de/dp/B00EVUKV0Y/?tag=zgx7-u-21

Hatte in Vergangenheit ein ähnliches Problem und zwar nach dem Service beim Freundlichen. Dellen auf dem Dach begrüßten mich. Konnte es natürlich nicht beweisen. Seit dem mache ich immer Fotos vor irgend einer Abgabe der Karre.

Lass den Schaden auf jeden Fall von einem unabhängigen Gutachter bewerten! Auch den möglichen Wertverlust! Dafür muss der Händler voll aufkommen.
 
Hallo, das Seitenteil würde ich auch reparieren lassen - da geht viel mehr als man denkt. Mach genug Fotos vom Schaden und während der einzelnen Reparaturschritte (innen /außen), damit du sehen kannst das nix weggespachtelt wird und später einem Käufer oder vorher einem komp. Gutachter alles zeigen kannst. Wertminderung würde ich mal bei einem Anwalt anfragen, sollte sich ja beim Verkauf je nach FZ-Alter doch bemerkbar machen...
Gruss
 
Ein paar Anmerkungen dazu:

1. Ob alles unterschrieben war oder nicht spielt keine große Rolle. Du hättest das Auto so nicht übernehmen müssen. Ob es sich natürlich lohnt ein paar Monate zu warten ist eine andere Frage. Ob es jetzt noch anders geht ist die nächste Frage - ich denke schon.

2. Das ist kein "normaler" Verkehrsunfall da es sich nicht um einen durch einen 3. verursachten Schaden im Straßenverkehr handelt. Das bedeutet, dass u.U. nicht die gleichen Regeln für die Regulierung gelten (Gutachten, Wertminderung, Werkstattwahl usw.).

3. Im Zweifel kann nur ein Rechtsanwalt hier die genauen Folgen und Rechte beurteilen.

Sorry Marcus, wenn ich nochmals nachhaken muss, aber gestatte mir diese Anmerkungen.

1. spielt sehr wohl eine erhebliche Rolle!
Wenn das Fahrzeug vor der offiziellen Übergabe beschädigt wird, ist es so lange Eigentum des Verkäufers. Egal ob Auto oder Kühlschrank.
Ist der Gegenstand dann nicht mangelfrei, ist der Käufer nicht zur Abnahme verpflichtet.
Er hat dann Anspruch auf den vertraglich einwandfreien Gegenstand und ggf. auf Kostenersatz durch (schuldhafte) Verzögerng.

Ist das Fahrzeug übergeben, handelt es sich um einen Schadenersatz gemäß BGB (s.o.).

Interessant wird es, wenn der Käufer (ggf. gutgläubig) den Emfang übernimmt, und zu dem Zeitpunkt über die Beschädigung informiert ist. Ist in dem Fall nicht bereits der Schadenersatzanpruch gegenüber dem Verkäufer dokumentiert, kann es soweit gehen, dass der Käufer den Gegenstand mit dem bestehenden Mangel akzeptiert hat!
(Das wird hier nicht der Fall sein..)

2. ist vollkommen irrelevant. Das Schadenersatzrecht interressiert es nicht die Bohne, ob das ein "normaler" Verkehrsunfall ist, oder nicht.
823 BGB besagt, jemand ist zum Schadenersatz verpflichtet, wenn er einen Dritten schädigt. Punkt.

Was Du meinst, das ist, welche Versicherung das regelt.
Das ist aber nachrangig, denn der Schadenersatzanspruch besteht NIEMALS gegenüber einer Versicherung, sondern ausschließlich gegenüber dem Schädiger.
Dieser kann dann eine Haftpflicht einschalten, die dann prüft, ob der Schaden in ihrer Police gedeckt ist.

Vermutlich (ist ja leider keine Pflicht!) hat der Händler eine Betriebshaftpflicht, die den Schaden deckt.
Die würde vermutlch den Schaden auch unkompliziert regulieren, aber aus meiner Erfahrung wird der Versuch des Händlers anders ausfallen:
Den Schaden, da er eher klein zu sein scheint, aus eigener Tasche zu regulieren.
Dies macht er, da alle Händler massive Probleme mit den Versicherungsprämien haben, da dies ein schadenintensives Geschäft ist (Unfälle und Diebstähle!).

Ob in dem o.g. Fall dann der korrekte Minderwert und Nutzungsausfall ermittelt wird (ist ja ein Neuwagen!), oder eher zu Gunsten des Autohauses geklärt wird, lasse ich an dieser Stelle mal offen...

3. dem ist nur zuzustimmen, aber ich empfehle dringend, einem Sachverständigen zu nutzen!
Kosten trägt der Verursacher, aber ein guter Sachverständiger dokumentiert den Schaden und den Ersatzwert. Das wird auch bei Inzahlunggabe interessant, dann das Gutachten zu haben, damit jeder nachvollziehen kann:
- war nur was Kleines
- ist fachgerecht repariert

Gruß, Ohlie
 
Hoi,
ich muss Marcus da zustimmen beim Reparaturweg - den Kotflügel würde ich lieber reparieren als austauschen lassen. Wir hatten das mal bei einem Seat Arosa, welcher nach einem fremd-verschuldeten Unfall von der Seat-Werkstatt fachmännisch repariert wurde. Das Ergebnis nach 5 Jahren war, dass die Farbe überhaupt nicht mehr passte (OK - bei rot ist das schwierig) und an der Trennstelle der Rost blühte!
Die rechtliche Wertung hingegen halte ich für kompliziert. Der Händler (bzw. seine Versicherung) könnte sich ggf. darauf zurückziehen, dass der Eigentumsübergang bereits vollzogen war und das Ausparken eine Gefälligkeitshandlung war. Dann wäre keine Haftung da. Damit kämen sie whs. vor Gericht nicht durch - aber es würde massiv Zeit und Ärger kosten.

Gruss, ALF_BE
 
Hallo,

um welche Farbe handelt es sich denn? Es gibt unterschiede bei den Farben, einige sind schwieriger zu lackieren.?(
Ich würde auch fragen wie es repariert wird, das Seitenteil besser ausbeulen lassen, wenn es nicht gerade an einer Kante ist, dann funktioniert das ganz gut und es ist dann kein Spachtel notwendig.
Wenn alles sauber gemacht ist, dann sollt es keine Problem geben, ich würde mir den Schaden aber vom Händler dokumentieren lassen. (Wie und was repariert worden ist)

Gruß
Matthias
 
Die rechtliche Wertung hingegen halte ich für kompliziert. Der Händler (bzw. seine Versicherung) könnte sich ggf. darauf zurückziehen, dass der Eigentumsübergang bereits vollzogen war und das Ausparken eine Gefälligkeitshandlung war.

Keine Angst, das kommt rechtlich nicht in Betracht.
Die Tätigkeit eines Mitarbeiters ist immer eine gewerbliche Handlung. Damit ist immer "Gefälligkeit" ausgeschlossen.
Wie gesagt: für die Betriebshaftpflicht ist das eine Bagatelle, aber der Händler wird ein großes Interesse daran haben, das ohne Versicherung zu regulieren.

Wenn Du nur einen mnimalen Schaden mit dem Auto verursachst, meldest Du das auch nicht, um nicht hochgestuft zu werden....
 
Zurück
Oben