Nur Ärger, auch bei der Wandlung!

Horge

Aktiv-Mitglied
Ort
Bad Laasphe
Mein Auto
T6 Sondermodell
Erstzulassung
April 2016
Motor
TDI® 150 KW EU6 CXEB
DPF
ab Werk
Motortuning
Getriebe
DSG®
Antrieb
4motion
Ausstattungslinie
Editionsmodell T6 (Gen.SIX/Gen.30/70Jahre)
Radio / Navi
Navigation Discover MEDIA plus
Extras
AHK, Schiebetür links, Rückfahrkamera
Nach einem Haufen Werkstatt-Termine, die aber die Probleme häufig nur gemildert oder zeitweise gelöst haben und ständig neuen Problemen möchte ich vom Kaufvertrag zurücktreten. Dazu habe ich mir hier auch einiges im Board angelesen, muß aber feststellen, daß es in meinem Fall nicht so einfach ist. :help:


Mängelliste (nur noch die vorhandenen)
  • bereits mehrfach reperariert (u. a. den Blinker auch schon dreimal)
    • Kurzzeitiger, teilweise starker Einbruch der Lichtleistung des Abblendlichts (beim Gangwechsel während der Regenerationsphase)
    • Fehlfunktionen der Fahrtrichtungsanzeige in Verbindung mit der Komfortblinkfunktion
    • Aushängen der Schiebetüren bei schnellem Rücklauf
    • Sporadischer Ausfall der Komfortschließung bei den Schiebetüren
  • neue Probleme
    • starker Abgasgeruch im Fahrzeuginneren während der Wartezeit an einer Ampel (nach längeren Fahrten)
    • Ruckeln des Fahrzeugs im Belastungsfall (häufig bei Bergfahrten während der Regenerationsphase)
    • Leistungsverlust (vor allem während der Regenerationsphase
    • Rastfunktion der Kopfstützen defekt
    • Ausfall des Radiodisplays sowie sporadische Ausfälle der Frontlautsprecher
    • Geräusche an der Lenksäule
Seit vorgestern ist auch die Heckklappe wieder defekt :mad:


Hier jetzt die Odyssee:

21.08.2007 Abholung meines neuen T5 Highline in Hannover, kurze Zeit später beginnen die ersten Reperaturen.
Allgemein bekannte Probleme treten auf wie z.B. Schwierigkeiten während der Regenerationsphase, Blinker, Elektronik, Schiebetüren.
Der Bus wird über die Monate immer wieder repariert, dank der Unterstützung durch das T5-Board kann ich dem :) bei einigen Problemen weiterhelfen ;).

Ende 2008 ist dann der Händler bei dem ich den Bus gekauft habe insolvent gegangen, daraufhin habe ich eine Zeit lang keine Reperaturen machen lassen. Nachdem aber der Betrieb durch eine Übernahme weiterging, war ich wieder in der Werkstatt.

Als dann weitere Probleme auftauchten (z.B. Abgasgestank im Innenraum) war meine Geduld am Ende und ich habe Mitte Juni 2009 den (Nachfolge-)Händler bzgl. einer Wandlung kontaktiert. Dieser fühlte sich in keiner Weise zuständig und hat mich an VWN verwiesen. Dort konnte man mir nicht sofort weiterhelfen aber nach mehreren Wochen trudelte eine Mail ein, mich doch bitte wieder beim Nachfolger meines Händlers zu melden. Zwischendurch hatte ich durch einen Anwalt zur Fristwahrung ein entsprechendes Schreiben an die Insolvenzverwaltung schicken lassen. Nach einigem Hin und Her hat der Serviceleiter des :) bei VWN einen Wandlungsantrag gestellt welcher mit der Begründung abgelehnt wurde, der Wagen sei in letzer Zeit nicht repariert worden (was aber nicht stimmt).

Über zig Ecken habe ich dann rausbekommen, dass die letzten Reperaturen nicht in der entsprechenden Historie eingetragen wurden, da der Betrieb durch die Insolvenz eine Zeit lang kein VWN Servicepartner war und folglich den Aufwand gegenüber VWN nicht geltend machen konnte. Daraufhin habe ich wieder Druck gemacht und letzte Woche war es endlich soweit, ein "Außendienstler" kam vor Ort und sollte über die Wandlung entscheiden.

Seiner Ansicht nach war(ist) der Wagen wandlungswürdig und er nahm Kontakt mit Hannover auf um die Details zu besprechen. Aber plötzlich spielte die Rechtsabteilung nicht mit und die Wandlung wurde wieder abgelehnt. Der Außendienstler wollte sich aber weiter, auch gemeinsam mit dem :), darum bemühen eine Lösung zu finden. Kurze Zeit später bekam ich einen Anruf vom Händler und ein Angebot.

Angebot vom Händler:


Da es keine Wandlung durch VWN gibt, nimmt er den Wagen zurück und rechnet es aber wie eine Wandlung ab. Die Nutzung soll mit 0,5% berechnet werden (hierbei wird er durch VWN finanziell unterstützt). Das Ganze hat aber mehrere Haken:
  • Das Angebot gilt nur, wenn ich einen neuen Bus beim Händler bestelle
  • Rabatt für die Neubestellung liegt bei mageren 8%
  • Bisher ist unklar ob ich mein Kapital verzinst bekomme (Barkauf) und ob Punkte wie Garantieverlängerung, Anmeldung, usw erstattet werden.
:help:Ich würde mich über Ratschläge freuen wie ich hier weiter vorgehen soll. Findet ihr das Angebot fair? Für mich ist es ein fauler Kompromiss über den ich mich, je länger ich darüber nachdenke, immer mehr ärgere. Auf der einen Seite sagt VWN nein, auf der anderen sind sie dann doch mit im Boot.

Welchen Vorteil habe ich bei einem lokalen Händler zu kaufen, wenn ich am Ende doch im Regen stehe? Ich könnte ja genauso gut den Bus auf dem freien Markt mit Verlust verkaufen und mir einen Re-Import mit 30% Nachlass holen, das kommt mich billiger als diese Pseudo Wandlung.

Grüße
Horge

ps: Eigentlich wollte ich den Ball flach halten und diese Sache nicht unnötig breit treten aber mir reicht es jetzt! Ich möchte einfach nur ein funktionierendes Auto fahren, aber ich muß Stunden um Stunden investieren um mit VWN zu kämpfen.
 
AW: Nur Ärger, auch bei der Wandlung!

Hallo Horge,

das hört sich ja böse an. Typischer Fall für eine Rückgabe des Montagsautos, der Ärger reißt ja nicht ab.

Für eine Rückabwicklung des Kaufes würde ich aber einen Anwalt hinzuziehen; wenn Du eine Rechtsschutz hast, zahlt diese die Kosten. Denn Dein Vertragspartner in Sachen Kauf ist die Werkstatt/Händler, nicht VW (anders bei Werksgarantie, aber die sieht wohl nicht den Fall der Rückabwicklung vor). Und ob der Händler nach der Insolvenz noch identisch ist mit dem, mit dem Du den Kaufvertrag abgeschlossen hast, ist sehr fraglich. Eventuell sind Deine Ansprüche auf "Wandlung" (der Ausdruck ist im BGB 2002 entfallen, jetzt wie bei allen anderen Fällen "Rücktritt" nach §§ 347 Abs. 2, 440, 346 ff BGB) an den "früheren" insolventen Händler zu stellen, der eventuell durch die Insolvenz nicht mehr existiert. Der Laden sieht zwar gleich aus, kann aber - streng juristisch gesehen - neu sein (neue Gesellschaft, die den Betrieb fortführt). Auch wenn der Laden aus der Insolvenz saniert hervorgegangen ist, also eine juristisch gesehene Identität vorliegt (gleiche Gesellschaft), kann ein solches Insolvenzplanverfahren dazu führen, dass Deine Ansprüche aus dem Kaufvertrag abgeschnitten sind (so § 227 der Insolvenzordnung). Vor diesem Hintergrund kann es besser sein, das Angebot des (neuen) Händlers anzunehmen, der eigentlich zu nichts verpflichtet ist.

Das Werk, also VWN, ist fein raus (Werksgarantie abgelaufen) und aufgrund derselben oben beschriebenen Lage dem "neuen" Händler zu gar nichts verpflichtet. Ist ja ein "alter" Kaufvertrag zwischen VW und dem Händler aus der Zeit vor der Insolvenz; auf diesen kann sich der "neue" Händler kaum berufen. Natürlich ein gewaltiger Imageschaden für VW, aber offenbar wägen sie ab und stellen sich weitgehend stur, kommt wohl billiger. Natürlich bleiben auch für VW ein paar juristische Unwägbarkeiten, deshalb ist man zu bestimmten Kompromissen bereit, die man über den Händler abwickeln will.

Nach Deiner Schilderung des Falles und ohne die weiteren juristischen Details zu kennen, würde ich auf den Kompromissvorschlag des Händlers eingehen, eventuell noch ein bisschen was raushandeln. Mehr dürfte nicht drin sein. Aber mach es, um den Ärger loszuwerden.

Gruß

Götz
 
AW: Nur Ärger, auch bei der Wandlung!

Moin!

Nimm Dir bloß einen Anwalt!!!
Die Wandlung auf eigene Faust zu führen kostet nur schlaflose Nächte.
0,5% sind eigentlich nicht zu akzeptieren. Rein rechtlich wären 0,33% akzeptabel. Egal ob Du ein neues Auto kaufst oder nicht. Alles andere ist ja Erpressung.
Falls Du keine Rechtschutzversicherung hast, aber ADAC-Mitglied bist, steht Dir ein Beratungsgespräch bei einem ADAC-Anwalt zu.
Viel Glück! Laß dich nicht verarschen!

Gruß Hendry
 
AW: Nur Ärger, auch bei der Wandlung!

Hallo,

warm anziehen und ab durch die Mitte.
Ohne Anwalt kriegste wirklich graue Haare.
Bei mir waren es 0,5% Nutzungsentgelt plus Zinsen auf eingesetztes Kapital.
Und kräftiger Nachlass auf den Neuen.
Mit Anwalt sollten die 0,4% gehen. Unsere Firma hat leider nur eine RV, die solche Geschichten nicht abdeckt.
Außderdem ist die Zeit gerade gut - Autos verkaufen läuft gerade nicht so gut. Da sollte dich der Händler als direkter Ansprechpartner für die Rückabwicklung sehr unterstützen!
Er will ja schließlich einen neuen Vertrag.

Als alles durch war (dauert aber Monate) konnte ich mit der Lösung gut leben. Den Neuen aber erst unterschreiben, wenn mit der Rückabwicklung alles in trockenen Tüchern ist. Sehr leicht wird man versuchen, dich da unter Druck zu setzen.

Hatte zwischen Rückgabe des alten und Abholung des Neuen ein Loch von drei Monaten ohne T5.
Ich denke, man kann hier schon öffentlich über die Modalitäten disskutieren, oder?
Glaube nicht, dass ich bei der Rückgabe irgendetwas bezüglich Stillschweigen unterschrieben habe.
Ansonsten schnell lesen - später kommt der Edit vorbei................

Michael
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Nur Ärger, auch bei der Wandlung!

Hallo,
das Problem ist doch das der eigentliche Vertragspartner praktisch nicht mehr in der Lage ist für die entstehenden Kosten aufzukommen.
Da hilft nur rechnen was denn günstiger ist, die Pseudowandlung oder der Reimport.
Übrigens die Anschlußgarantie vom VVD kannst du kündigen und auszahlen lassen.
Schwierig ist es vielleicht noch eine Mängelkiste guten Gewissens an einen anderen zu verkaufen.
 
AW: Nur Ärger, auch bei der Wandlung!

Hast du etwa erwartet dass die das Auto gerne zurücknehmen?

1. Beauftrage unbedingt einen Anwalt
(scheue nicht die Gebühren, du sparst damit Nerven und wahrscheinlich auch Geld!)
2. nimm einen Anwalt der aktuelle Erfahrung mit KFZ Wandlung hat
(also einer von der ADAC Rechtsberatung könnte schon gut sein)


Angebot vom Händler:
Da es keine Wandlung durch VWN gibt, nimmt er den Wagen zurück und rechnet es aber wie eine Wandlung ab. Die Nutzung soll mit 0,5% berechnet werden (hierbei wird er durch VWN finanziell unterstützt). Das Ganze hat aber mehrere Haken:
  • Das Angebot gilt nur, wenn ich einen neuen Bus beim Händler bestelle
  • Rabatt für die Neubestellung liegt bei mageren 8%
  • Bisher ist unklar ob ich mein Kapital verzinst bekomme (Barkauf) und ob Punkte wie Garantieverlängerung, Anmeldung, usw erstattet werden.
:help:Ich würde mich über Ratschläge freuen wie ich hier weiter vorgehen soll. Findet ihr das Angebot fair?

Das Angebot vom Händler ist ein (schlechter) Witz.
0,5% pro 1.000Km für Nutzung wären schlecht verhandelt und bei der Neuwagenbestellung bekommst du in Deutschland immer um die 15%, für einen EU-Reimport mindestens 20%.

Und überhaupt ... wieso dann wieder einen T5?
Wie hoch glaubst du stehen die Chancen dass du einen mängelfreien bekommst?
Der neue T5 hat neue Mängel ... und der Service bleibt der gleiche. Am Volkswagen Service liegt nach meiner Erfahrung das Hauptproblem beim T5 und weniger am Auto selbst. Es ist ihnen schlicht nicht wichtig genug die Mängel wegzubekommen.

Meine Meinung:
wenn du den alten schon mit (tuerer) Wandlung abstösst, dann belohne Geschäfstpartner die sich mies benehmen nicht auch noch mit neuen Aufträgen.

PS lies mal wie der Board-Guru Dentmen die Sache sieht:
http://www.t5-board.de/board/560854-post1.html
(dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen)
 
AW: Nur Ärger, auch bei der Wandlung!

Anwalt hin oder her - das wird auch nichts mehr bringen.

Juristisch ist der einzige Ansprechpartner der Händler, bei dem das Auto gekauft wurde. Wenn dieser faktisch nicht mehr existiert (und davon ist nach der Insolvenz auszugehen), hast Du ein Problem.

Auch die Rolle von VWN ist in diesem Zusammenhang nicht zu kritisieren - sie sind offensichtlich bereit, einen finanziellen Ausgleich für die Wandlung zu bezahlen - mehr machen die nie (ich habe auch schon ein paar Autos in den letzten 20 Jahren gewandelt). - Das ganze Thema bleibt immer zum größten Teil beim Händler hängen.

Da Dein rechtlicher Ansprechpartner nicht mehr existiert, ist auch der Anwalt überflüssig. Es bringt nichts eine Drohkulisse gegenüber jemandem aufzubauen, der das (rein juristisch) nur freiwillig macht. Verklagen könntest Du ihn nicht, da er nicht Dein Vertragspartner ist. - Warum soll er sich dann von einem Anwalt beeindrucken lassen.

Du kannst nur das Gespräch suchen und durch (ganz freundliche) Verhandlungen versuchen, daß Angebot etwas zu verbessern.

Ist zwar unbefriedigend aber ist leider so.

Gruß, Marcus
 
AW: Nur Ärger, auch bei der Wandlung!

Anwalt hin oder her - das wird auch nichts mehr bringen.
Juristisch ist der einzige Ansprechpartner der Händler, bei dem das Auto gekauft wurde. Wenn dieser faktisch nicht mehr existiert (und davon ist nach der Insolvenz auszugehen), hast Du ein Problem.

Das müsste erst mal zweisfelsfrei geklärt werden.
Evtl gibt es auch einen Rechtsnachfolger.
(ein Anwalt würde dies vermutlich als erstes klären ...)
 
AW: Nur Ärger, auch bei der Wandlung!

Das ist ja das tolle bei so einer Insolvenz: Jemand, der den Betrieb weiterführt (natürliche Person oder Gesellschaft) wird eben nicht zum Rechtsnachfolger und muß eben nicht die vetraglichen Pflichten des insolventen Unternehmens weiterführen.

Rechtsnachfolger, die die Verträge weiterführen, gibt es eigentlich nur bei Verkäufen/Übernahmen oder Fusionen. (Oder im extrem seltenen Fall, daß bei der Insolvenz am Ende (nach Befriedigung aller Gläubiger) noch Geld übrigbleibt - aber das gibt es eigentlich nie).

Sinn der Insolvenz ist es ja, einen Schlußstrich zu ziehen.

Gruß, Marcus
 
AW: Nur Ärger, auch bei der Wandlung!

Hallo,

muss meinen obigen Post korrigieren - hatte das mit der Insolvenz überlesen.
Das sollte zweifelsfrei geklärt werden.

Bei VW laufen Rückabwicklungen über den ausliefernden Händler. Kaufvertrag lautete ja auch auf diesen.
Bei der Marke mit Stern streitet man sich zum Beispiel direkt mit dem Werk.

Michael
 
AW: Nur Ärger, auch bei der Wandlung!

Hi!

@Horge:

Tjaaa, ich glaube da kann nur ein guter Anwalt helfen......:evil:
Wenn Du es alleine durchziehst wird VWN es bestimmt auf einen Prozess ankommen lassen und zur Not in die nächste Instanz gehen und dann mal schauen wem zuerst die finanziellen Mittel ausgehen oder so genervt ist, das er aufgibt......Recht bekommen meist nur die, die das meiste Geld haben und die stärksten Nerven....
Wenn Du es Dir leisten kannst, fahre den Wagen auf keinen Fall weiter, bis die Wandlung abgeschlossen ist. Kostet sonst mehr Nutzungsentschädigung.

Ich fühle mit Dir!

Bitte halte uns auf dem Laufenden! Ich finde das Thema immer recht spannend.

Viel Glück!

Gruß Hendry
 
AW: Nur Ärger, auch bei der Wandlung!

Hallo,

Bei der Marke mit Stern streitet man sich zum Beispiel direkt mit dem Werk.

Michael

Bist Du sicher, das es bei VW nicht der Fall ist?
Bei meiner Wandlung beteuerte mein :D, das es bei VW auch so ist und VW der Wandlung erst zustimmen muß. Aber evtl. wollte er sich auch nur rausreden.....

Gruß Hendry
 
AW: Nur Ärger, auch bei der Wandlung!

Er kann VWN nicht wegen einer Wandlung verklagen - genau das ist ja das Problem.

Sein Vertragspartner ist das Autohaus und nicht VWN. Er kann wegen einer Wandlung immer nur den verklagen, mit dem er einen Vertrag hat.

Gruß, Marcus
 
AW: Nur Ärger, auch bei der Wandlung!

Bist Du sicher, das es bei VW nicht der Fall ist?
Bei meiner Wandlung beteuerte mein :D, das es bei VW auch so ist und VW der Wandlung erst zustimmen muß. Aber evtl. wollte er sich auch nur rausreden.....

Gruß Hendry

Rein juristisch muß man sich immer mit dem streiten mit dem man einen Vertrag hat. Bei Mercedes kann das das Werk sein, da die meisten Mercedes über Werksniederlassungen verkauft werden.

VWN ist wiederum der Vertragspartner des Händlers und gleicht die Verluste aus, die der Händler ggf. durch die Wandlung hat. Grundsätzlich ist es aber möglich, den Händler zu einer Wandlung zu zwingen, ohne das VWN zustimmt - dann bleibt er halt auf den Verlusten sitzen und kann seinerseits wieder das Werk verklagen.

Ich habe das vor vielen Jahren mal bei BMW erlebt - da hat der Händler den Vertrag gewandelt ohne das BMW zugestimmt hat. Er hatte wohl keine Lust sich da noch länger mit BMW zu streiten ...

Gruß, Marcus
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Nur Ärger, auch bei der Wandlung!

Es bleibt mein Rat:
den konkreten Fall mit einem Anwalt besprechen.

Ein Anwalt haftet für seine Beratung ... Internet Foren nicht.

Einen Anwalt (z.B. im Rahmen einer kostenlosen ADAC Beratung) um Rat zu fragen ist sicherlich nie ein Fehler.

Sich schon jetzt und hier vorzunehmen irgendjemanden (wen ist ja noch nicht klar) in einen Rechtstreit durch alle Instanzen zu verwickeln bringt eher nichts ...

Gruß, Marcus
 
AW: Nur Ärger, auch bei der Wandlung!

Ich wundere mich über die vielen Postings, die den Sachverhalt nicht richtig gelesen haben und meine Stellungnahme (Posting # 2) auch nicht. Ich bin ja nun selber Anwalt. Wollt Ihr Horge einen guten Rat geben oder einfach nur mal was schreiben?

Sorry, will niemanden angreifen, aber manchmal ist es besser, nicht gleich loszuschreiben.

Götz
 
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