OBDeleven akustische Bestätigung ZV

averso

Jung-Mitglied
Mein Auto
N/A
Hallo,

ich bekomme die Tage meinen OBD11 und
möchte damit die akustische Bestätigung der ZV freischalten.
Wie das über die Hupe funktioniert habe ich gefunden, da mein T6 aber eine Alarmanlage hat würde ich auch mal gerne den Beep-Ton ausprobieren. Leider habe ich noch nirgends den Weg dazu gefunden.
Könnt ihr mir da helfen?

Danke
 
Die 20ms Variante ist noch halbwegs dezent.
Puh ... böse Untertreibung.
Die 20 ms sind je nach Tageszeit und Bebauung schon heftig.

40 ms will ich gar nicht wieder probieren :)

Grüße
m;
PS: Bisher leben meine Nachbarn noch :) ... und ich auch !
 
Puh ... böse Untertreibung.
Die 20 ms sind je nach Tageszeit und Bebauung schon heftig.

40 ms will ich gar nicht wieder probieren :)

Grüße
m;
PS: Bisher leben meine Nachbarn noch :) ... und ich auch !
Du meinst aber schon auch den Alarmanlagen"piepser", oder?
Die Hupe habe ich noch nicht ausprobiert...:cool:
Hatte mal gelesen, dass die akustische Signalisierung in der Schweiz verboten sei. Da aber unser Mazda 6 das standardmässig macht, riskiere ich es auch am T6...
 
Hallo,

.....es ist auch in D verboten :rolleyes:.

Aber ......meiner Meinung nach sehr zu empfehlen, da dieser Ton auch gleichzeitig die Bestätigung ist, das der Bulli zu ist.
Bei all meinen Bullis waren immer Schließeinheiten der Türen defekt - im Prinzip schon alle - aktuell an meinem T6 ist nur noch die Schließeinheit in der Fahrertür original.
Bei KM Stand 120.000 wurde meine Schließeinheiten der hinteren Schiebetüren bereits das 2. mal erneuert.

Wenn die Schließeinheiten defekt sind, kann eine Tür offen bleiben - bzw. zumindest der Mikroschalter für die "Save" Funktion wird nicht aktiviert.
D.h. Alarmanlage nicht aktiv oder im schlimmsten Fall bleibt sogar die Tür unverschlossen.
Ob die Schließeinheiten spinnen, merkt man auch wenn man die automatische Türverriegelung ab 15km/h eingestellt hat - dann wird bei der Aktivierung während der Fahrt noch mal die
ZV betätigt.

Durch den "Piep" weiß man das alles wirklich zu ist.
Das mit der Hupe geht bei keinem T5 / T6 ..... der "Piep" geht nur bei verbauter Alarmanlage.

Gruß
Claus
 
Hallo Claus

es ist auch in D verboten

...ich lese das immer wieder, aber wo genau steht das denn im Gesetz?
Denn bei anderen Fahrzeugen, MB z.B., kann ich das ab Werk über das InfoDisplay selber einstellen.

VG
Andreas
 
Hallo,

....s gibt nix, was in D nicht eingehend geregelt ist:

Mit der Petition wird gefordert, dass akustische Signale der Zentralverriegelung bei Ver- und Endriegelung eines Fahrzeugs durch eine Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung verboten werden.

Begründung
Nach § 16 StVO gilt:(1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben, 1. wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Absatz 5) oder 2. wer sich oder Andere gefährdet sieht.Nach § 49 StVO stellt die missbräuchliche Benutzung des Schallzeichens eine Ordnungswidrigkeit dar, dielt. Bundeseinheitlichem Tatbestandskatalog (Kraftfahrt-Bundesamt) mit 5 Euro zu ahnden ist (TBNR 116000), bei Belästigung mit 10 Euro (TBNR 116100).In unserer stark vom Straßenverkehr geprägten Gesellschaft suggeriert das Ertönen eines Hupsignals automatisch das Vorhandensein einer unmittelbaren Gefahr. Bei Personen in der unmittelbaren Umgebung eines Fahrzeugs, das beim Ver- bzw. Entriegeln ein Hupsignal erzeugt (Fußgänger, Radfahrer) kann dies zu nicht vorhersehbaren Schreckreaktionen führen, die vermeidbar sind.Das Ver- bzw. Entriegeln eines Fahrzeugs stellt keinerlei Gefahr dar und muss deshalb nicht mit dem hierfür vorgesehenem Schallzeichen angezeigt werden, zumal davon auszugehen ist, dass wer ein Fahrzeug ver- bzw. entriegelt, nicht blind ist. Somit ist ein Leuchtzeichen (Blinker) vollkommen ausreichend.

Gruß
Claus
 
Die Begründung ist lustig.
Denn sie führt sich selbst ad absurdum. Blinker sind zum Absicht-des-Abbiegens-Anzeigen und Warnen da ... beides liegt beim Verreigeln nicht vor. Also auch das verbieten ... und damit die Grundlage dieser Petition ;)
 
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