Öse an der Anhängerkupplung!?

..gestern mal kurz unter den Bus geschaut, da war weit und breit keine Öse zu sehen.. auch an der AHK fehlt ( im Gegensatz zum Benz) die Aussparung für den Karabiner
 
Die meisten Fahrzeuge mit AHK haben keine extra Öse für die Abreißsicherung bei uns in Deutschland. Demnach ist es auch ok, sie bei uns über den Haken zu hängen. Ich prüfe diese täglich und möchte niemals auch nur daran denken, dass sich einmal ein Anhänger selbstständig macht mit dessen Folgen.
 
..geht ja darum, was man macht wenn man in die betreffenden Länder fahren will und es technisch gar nicht machbar ist!?
 
technisch gesehen gibt es an vielen Fahrzeugen, heutzutage sind die meisten ja EG-Typgenehmigt, keine weitere Möglichkeit auf den ersten Blick, insbesondere bei abhnehmbaren AHK.
Muss mal genauer hinschauen bei den Fahrzeugen, aber mir ist bis dato noch nie etwas aufgefallen wie extra Ösen und dergleichen bei den Hauptuntersuchungen.

Da ich noch nie ins Ausland mit einem Anhänger gefahren bin, hab ich mir auch noch nie dazu Gedanken gemacht.
 
Machbar ist alles.
..wie soll es machbar sein ohne nachher gegen deutsches Recht zu verstossen?.. das mit dem Karabinerhaken am Reserverrad dürfte da bei Polizei und Hauptuntersuchung nur bedingt auf Gegenliebe stossen..zumal beim Ifor das Seil dann zu lang wäre und auf dem Boden schleift wenn ich es ohne Schlaufe einhake.. was rechnerisch bei raus Kommt mit Schlaufe um den engen Radius des Karabiners, daß überlasse ich den Technikern..zu VW hin turnen und extra n neuen Haken mit der Aussparung zu besorgen halte ich für wenig sinnvoll, zumal beim Abfallen des Hakens das Abrissseil damit ja auch flöten geht.. zusätzliche Ösen am Fzg anschweißen ist auch schwierig ..neue AHK komplett zu besorgen wird etwas teuer!.. naja, wenn der Bus weiter hin so oft zur Werkstatt muß und VW Mängel nicht behebt wg Nutzfahrzeug, dann wird das Thema wohl eh bald erledigt sein..
 
Es geht auch rechtskonform.

So löse ich das für den Sommerurlaub. Danach abschrauben und gut ist.

Hübsch ist was anderes. Egal.
 

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@Rombus: Das ist bei der abnehmbaren aber nur in NL erlaubt (dort wird eine abnahmbare AHK wie eine feste betrachtet), in der Schweiz kommst damit nicht durch.
 
Jau. Stimmt. Dann können die schweizer Campingplätze halt nix an mir verdienen.
 
Also mir hat ein Schweizer Garagist am PKW mit abnehmbarer AHK einfach einen Stahlring drum gelegt. Er hat das so eingetragen und scheinbar sei das okay so. =)
 
Hallo,
Also mir hat ein Schweizer Garagist am PKW mit abnehmbarer AHK einfach einen Stahlring drum gelegt. Er hat das so eingetragen und scheinbar sei das okay so. =)
ein Bild wäre hilfreich,

Ulli
 
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Reaktionen: hjb
Genau diese Öse wie oben links im Bild hat meiner auch :)
 
Hallo,

wurde letztes WE in Holland damit konfrontiert, nachdem jemand angeblich knapp 250€ zahlen sollte.

Grundsätzlich gibt es ein Abkommen, bei EU Mitgliedsstaaten, dass Fahrzeuge in anderen Hoheitsgebieten sich bewegen dürfen, wenn sie im Ursprungsland auch zugelassen sind oder fahren dürfen. Dies gilt auch beim Thema Fangseil.
Was viele nicht wissen, bei Nachrüstungen wird oft in der Anleitung darauf hingewiesen, wie das Seil zu befestigen ist. Dies würde dann auch im Ausland gelten.
Bei meinem T5 steht nix in der Anleitung, keine Öse vorhanden, habe zwar Reserveradhalter, gefällt mir aber nicht, AHK abnehmbar.
Theoretisch dürfte ich das Seil über die Kupplung werfen und nach EU Recht auch so in den Niederlanden fahren. Aber versuch das mal der Rennleitung klar zu machen oder das Geld zurückzufordern.

Beim ADAC habe ich dies gefunden, hilft etwas, vor allem der Link zum niederländischen ADAC:
https://www.adac.de/sp/rechtsservic...ines-Sicherungsseils-bei-Anhängern_245234.pdf

VG

TB
 
was passiert denn wenn ich nu ohne diese Öse fahre, ich kauf doch keine neue Kupplung- gibt es da Ausnahmen für Fahrzeuge ab oder bis Baujahr?
 
was passiert denn wenn ich nu ohne diese Öse fahre, ich kauf doch keine neue Kupplung- gibt es da Ausnahmen für Fahrzeuge ab oder bis Baujahr?

Ich hatte für den diesjährigen Holland Urlaub eine Öse mit Schelle dran für 6 Euro. Liegt jetzt im Keller und kommt dann wieder dran wenn sie gebraucht wird.
 
Es gibt keine Ausnahme. Ohne wird es teuer.
 
@Rombus: Das ist bei der abnehmbaren aber nur in NL erlaubt (dort wird eine abnahmbare AHK wie eine feste betrachtet), in der Schweiz kommst damit nicht durch.
Doch, das wurde von den schweizer Behörden Widerrufen (eine Fehlinformation), da auch die abnehmbaren AHKs mit der Öse von Westfalia eine Typgenehmigung für die Schweiz erhalten haben.

Dazu gibt es einen Bericht in der Camping, Cars und Caravans 9/2017. Der abnehmbare Kopf mit Öse der Westfalia ist zur Sicherung des Abreißseils in den Niederlanden und in der Schweiz zulässig.

In D genügt es noch das Abreißseil über den Kugelkopf zu schmeißen. Die Betonung liegt auf noch, eine Änderung entsprechend NL/CH wird angestrebt.
 
ja aber es können doch nun nicht tausende Kupplungen getauscht werden, das ist ja für den Kupplungshersteller ne Lizenz zum Geld drucken:confused:

hat einer ein Bild für die 6,-€ Nachrüstlösung?
 
ja aber es können doch nun nicht tausende Kupplungen getauscht werden, das ist ja für den Kupplungshersteller ne Lizenz zum Geld drucken:confused:

hat einer ein Bild für die 6,-€ Nachrüstlösung?

Werde ich dir später hier einhängen. Ist wirklich simpel. Schrauben anziehen, fertig. 2 Minuten Sache.
 
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