Poltergeister der Luftfederung entfernen => 225/65 R17 – Ungeklärt: optimaler Fülldruck

SYDomino

Jung-Mitglied
Ort
Ruhrgebiet
Mein Auto
T5 Caravelle
Erstzulassung
2014
Motor
TDI® 132 KW
DPF
ab Werk
Motortuning
nö, warum?
Getriebe
DSG®
Antrieb
4motion
Ausstattungslinie
Comfortline
Radio / Navi
RNS 510
Extras
Euro 5 K - "(noch) nicht betroffen"
Umbauten / Tuning
SpaceCamper open - 17" Brems. - AHK - Auflastung 3,2 t - Luftfahrwerk VB 4c FullAir inkl. Auto-Level - 225/65 17" 106H (& Spurverbr. eff. 30mm/Achse) oder 215/60 17" 104H (f. Ketten)
FIN
WV2ZZZ7HZEH090----
Typenbezeichnung (z.B. 7H)
7HC
Vielleicht möchte jemand andere Räder montieren – z.B. um dem Luftfahrwerk das „Poltern“ abzugewöhnen. Zu diesem speziellen Thema habe ich nur wenige (aber hilfreiche) Hinweise gefunden – also ist im Folgenden für die potentiellen Radwechsler wohl noch etwas Neues und vielleicht Hilfreiches dabei.

Angenehme Lektüre!


NEUE RÄDER

· Fahrzeugprüfung gem. § 19.2 StVZO / Gutachten gem. § 21 StVZO​
für
· SpaceCamper auf Basis Caravelle T5 - 7HC - Baujahr 2014 - Diesel - Euro 5 K - 132 kW - 4-Motion - DSG - Vmax 188 km/h - 17“-Bremsanlage - Zulässige Achslasten: 1.700 kg vorn, 1720 kg hinten (=> erforderlicher Lastindex ≥103) - Luftfahrwerk von VB (beide Achsen)​
zur Eintragung von
· Reifen 225/65 R17 106H XL M&S
(XL (Extra Load) = Reinforced (verstärkt) = EL (Extra Load) sind Bezeichnungen für die erhöhte Tragfähigkeit solcher Reifen)
auf
· Felge ELTEX "Star" 7,5Jx17H2 ET49​
mit
· 12 mm Distanzringen von SCC.​


TECHNISCHE PRÜFSTELLE

Die Suche nach einem Prüfer gestaltet sich - zumindest im Ruhrgebiet - überraschend schwierig. Bei DEKRA wird an mehreren Orten abgelehnt, Prüfer in Werkstätten scheinen von der Problematik überfordert – wenn überhaupt, dann scheint das nur der TÜV zu können. Und natürlich Seikel, Terranger und andere Spezialisten – aber die sind etwas weit weg.
Im Forum dann irgendwo ein Hinweis, der zum Erfolg führt:

TÜV Prüfstelle in 40470 Düsseldorf, Vogelsanger Weg 6
Ansprechpartner dort: z.B. Herr Dipl.-Ing. Bernd Steimann
M: Bernd.Steimann@de.tuv.com
T: 0211/6354-239
F: 0211/6354-123​

Die beabsichtigte Rädermodifikation wurde per Mail vorab beschrieben. Es kam prompt eine kompetente Antwort und ausführliches, sehr informatives und freundliches Telefonat. Erläutert wurde, was geht und was nicht – und vor allem auch: warum!
Die spätere Untersuchung war ebenfalls sehr sorgfältig. Alles wurde erläutert, neu auftauchende Fragen durch kompetente Recherche sofort geklärt. Fotodokumentation. Abnahme. Gutachten. Perfekt.


VORAUSSETZUNG FÜR DIE PRÜFUNG GEM. § 19.2 StVZO

· Bescheinigung über Tachometerprüfung (z.B. ADAC)​

Hierfür ist beim 4-Motion zuvor die Kardanwelle auszubauen – oder ein Prüfer für GPS-Tachomessung zu finden.
Die Stilllegung des Hinterradantriebs durch die Handbremse bzw. durch Ziehen des Steckers auf der Beifahrerseite an der Lamellenkupplung wird weder von den Prüfern noch von VW-Wolfsburg als ausreichend sicher angesehen. Da ja bis 120 km/h auf Rollen getestet wir, ist dies auch verständlich.
Die Tachometerprüfung wird einen geringeren Tachovorlauf als zuvor ergeben – darf aber keinen Tachonachlauf ausweisen.


ERGEBNIS

· Angenehmeres Fahrverhalten (und insbesondere: „das Poltern ist weg“);
· Spurverbreiterung 2,5 cm je Seite;
· Nutzung der Originalräder (215/60 R17) weiterhin (auch mit Schneeketten) möglich;
· Die Tachoanzeige stimmt endlich (was aber nicht immer so auskommen wird);
· bei o.a. Motorisierung und Doppelkupplungsgetriebe (DSG) keine Nachteile aufgrund der neuen Übersetzungsverhältnisse bzw. „Verschiebung“ der Geschwindigkeitsbereiche der einzelnen Gangstufen – zudem hilft ggf. bei Steigungen die manuelle Schaltung oder der Sportmodus des Fahrprogramms.​


EINSCHRÄNKUNGEN

· Nutzung von Schneeketten ist mit o.a. Rädern nicht zulässig.
· Für den optimalen Fülldruck dieser Reifen in Kombination mit dem T5 fehlen noch Erfahrungswerte.​


WARUM ANDERE RÄDER?

Voraussetzung für die Anschaffung des VW T5 war die Option, die Durchfahrtshöhe deutlich unter 2 Meter absenken zu können. Andererseits sollte keinesfalls eine Tieferlegung des Fahrwerks erfolgen. Die passende Lösung: ein Luftfahrwerk, das zudem eine Gelände-Option und eine Auto-Nivellierung zum waagerechten Abstellen auch auf unebenem Grund bietet. Das VB „Full Air“ 4-Kanal-System ermöglicht eine Absenkung von ca. 8 cm und eine Erhöhung von ca. 6 cm sowie einen 4-Punkt Niveauausgleich von 13 cm. Das ist recht auskömmlich.

Aber auch das ab Werk als Sonderausstattung eingebaute Luftfahrwerk von VB wird – wie wohl (laut Verlautbarungen in den Foren) offenbar alle (?) Luftfahrwerke beim T5 – in Kombination zumindest mit der Serienbereifung des VW T5 (215/60 R 17 C 104H / Abrollumfang: 209,7 cm auf Felge 7Jx17 ET 56 (LK 5/120x65.1)) und insbesondere bei langsameren Geschwindigkeiten als etwas „polternd“ empfunden. Es ging um die Lösung dieses Problems. Zudem wirken die Originalräder etwas klein im Radausschnitt.

Sinnvoll erschien eine Erhöhung des Volumens und der Flankengröße der Reifen. Hierzu musste geklärt werden, welches die bei einem allradgetriebenen und auf 3,2 Tonnen aufgelasteten VW-Bus (SpaceCamper auf Basis Caravelle T5 - 7HC - Baujahr 2014 - Diesel – Euro 5 K - 132 kW – 4-Motion – Vmax 188 km/h - 17“-Bremsanlage - Zulässige Achslasten: 1.700 kg vorn, 1720 kg hinten (ergo: erforderlicher Tragfähigkeitsindex der Reifen mindestens 103 – entsprechend 875 kg)) zulässig montierbaren Rädergrößen sind.

Eine Änderung der Rädergröße hat recht komplexe Auswirkungen und entsprechend der diesbezüglichen Vorgaben sind nicht nur ggf. Tachoabweichungen, Radkastengrößen und Lenkeinschlag zu berücksichtigen, sondern auch die Konsequenzen des vom Standard abweichenden Abrollumfanges für die Geräuschmessungen und die Abgaswerte. Die Einhaltung der Vorgaben für die Einstufung in die Schadstoffgruppe 5 sollte gewährleistet bleiben. (Mal ganz unabhängig davon, was gerade bezüglich des Schadstoffausstoßes der Diesel-Fahrzeuge von Volkswagen berichtet wird.)


REIFENAUSWAHL

Allein die aus einem zu großen Abrollumfang resultierenden Abweichungen für die (drehzahlabhängigen) Messungen der Abgaswerte - so die Auskunft vom TÜV - führten in meinem Fall dazu, dass folgende Bereifungen KEINE Akzeptanz für eine TÜV-Abnahme fanden:
Bereifung: 235/65 R 17
Abrollumfang: 224,1 cm entsprechend +6,9%
Geschwindigkeitsabweichung: -6,4%

Reifen: 225/70 R 17
Abrollumfang: 227,0 cm entsprechend +8,3%
Geschwindigkeitsabweichung: -7,6%
Schade.

Aber folgende Rädergrößen kamen in Betracht:
Reifen: 235/60 R 17
Abrollumfang: 217,0 cm entsprechend +3,5%
Geschwindigkeitsabweichung: -3,4%
oder
Reifen: 225/65 R 17
Abrollumfang: 220,2 cm entsprechend +5,0%
Geschwindigkeitsabweichung: -4,8%

Mein Favorit (wegen der größeren Flankenhöhe) war/ist die Größe 225/65 R 17, auch deshalb, weil es fast nur in dieser Größe den von mir favorisierten „Ganzjahresreifen“ gibt, der zudem den erforderlichen Tragfähigkeitsindex (mindestens 103) aufweist: Nokian Weatherproof SUV 225/65 R17 106H TL XL
(EU-Reifenlabel: Kraftstoffeffizienz C, Nasshaftung A, 69 dB; Speedindex H, also bis 210 km/h zugelassen; mit Kennzeichnung „M&S“ plus Schneeflockensymbol) (Volumenvergrößerung gegenüber der serienmäßigen 215/60er Bereifung ca. + 24%; Erhöhung der Bodenfreiheit um +1,7 cm) (sonst nur lieferbar für 17“ und mit ausreichender Traglast in 235/65 – aber diese Größe darf ja nicht verwendet werden)

Die Firma Nokian empfiehlt diesen Reifen NICHT für den T5. Das überrascht. Denn für die immerhin nicht leichtfertig erfolgende Abnahme durch die Prüfstellen - z.B. den TÜV - sind die o.a. Daten des Reifens, wie Reifengröße, Tragfähigkeitsindex (= Lastindex) und Geschwindigkeitsindex (210 km/h!) offenbar ausreichend. Und rechtlich ist dies ausschlaggebend.

Offenbar aus den Erfahrungen mit Reklamationen die – so die Vermutung – tatsächlich eher Folge von Ausnutzung des Ladevolumens und resultierender „Überladung“ solcher Fahrzeuge sind, gibt die Firma Nokian folgende Erklärung:

„Für Transporter- und Van Fahrzeuge empfiehlt Nokian Tyres die speziell für diese Fahrzeuge entwickelten mit hohen Tragfähigkeiten ausgestatteten Ganzjahresreifen den WEATHERPROOF C. Diese Empfehlung dient der Fahrsicherheit unter allen denkbaren Beladungs- und Fahrzuständen.

Für das Fahrzeug VW Transporter empfiehlt Nokian Tyres die Verwendung der im Fahrzeugschein angegebenen Transporter bzw. C-Reifendimensionen.

Sollte der im Fahrzeugschein eingetragene Transporter Reifen / C-Reifen durch einen Pkw- bzw. SUV-Reifen ersetzt werden, müsste die Tragfähigkeit dieses Reifens um mindestens 10% über der Tragfähigkeit des ursprünglich vorgesehenen C-Reifens liegen.


Sollten Sie entgegen unserer der Fahrsicherheit dienenden Empfehlung und ohne technische Reifenfreigabe einen SUV-Reifen auf Ihrem Transporterfahrzeug montieren, müssten Sie diesen unabhängig vom Beladungszustand immer mit dem maximalen Reifenluftdruck von 350 kPa fahren.

Sie hätten keinerlei Tragfähigkeitsreserven, um das Ladevolumen Ihres Fahrzeuges ausnutzen zu können und keinerlei Reserven, um durch Erhöhung des Reifenluftdruckes höhere Traglasten sicher transportieren zu können.“


Nun hat der aus den genannten Gründen von Nokian empfohlene Weatherproof C gegenüber dem Weatherproof SUV folgende Nachteile:

· Die Nasshaftung ist schlechter (E statt A),
· er ist lauter (73 dB satt 69 dB),
· und vor allem: es gibt ihn (noch) nicht in der Reifendimension 225/65 R17.​

Bei der Kraftstoffeffizienz (Rollwiderstand) scheint es keinen Unterschied zu geben - beide Modelle sind mit „C“ bewertet.

Und im Übrigen liegt aber bereits der Tragfähigkeitsindex des „SUV“ mit 106 (entspr. 950 kg) deutlich über dem der Serienbereifung (104 entspr. 900 kg). Erforderlich für die hintere Achse ist ein Lastindex von 103 entspr. 875 kg (1.720 kg : 2 = 860 kg). Es verbleibt also schon beim „SUV“ eine Reserve von 90 kg bzw. 10,47%.

Da ich nicht plane, das Fahrzeug zu überladen (Warum auch? Eine Zuladungskapazität von ca. 900 kg ist doch – auch unter Berücksichtigung der Ausstattung, voller Tanks und voller Besetzung - sehr auskömmlich. Warum den Versicherungsschutz riskieren?), habe ich mich für die „SUV“-Variante entschieden. Hinzu kommt, dass ich keinen für den T5 geeigneten anderen Ganzjahresreifen gefunden habe, der bzgl. des EU-Reifenlabels eine bessere Einstufung erhalten hat – wenn man diesen Einstufungen denn glauben darf.


FELGENAUSWAHL

Eine zu den 225er Reifen passende Felge sollte die Größe 7,5Jx17 (Lochkreis 5/120x65,1) und eine zulässige Radlast von mindestens 860 kg aufweisen.
(16“ Felge nicht möglich wegen 17“-Bremsanlage; min. 7,5“ Felgenbreite erforderlich ab 225er Reifenbreite; bis 3,2 cm Spurbreitenänderung zulässig, ergo ET min. 46 mm)

Winterfest lackiert und auch bezüglich des Felgenbettes passend erschien z.B. folgend Felge:

Diewe Wheels Star 7,5Jx17H2 ET49 LK 5/120/65,1 – Hersteller: ELTEX
Angegebene zulässige Radlast: 925 kg

Allerdings findet man im zugehörigen Teileumfang den Hinweis, dass der Umfang der hierauf montierten Reifen maximal 2115 mm betragen darf. Nun beträgt aber der Abrollumfang eines Reifens der Dimension 225/65 17 nach meiner Rechnung 2202 mm und nach den Unterlagen des TÜV 2208 mm (Die Differenz kann ja am M&S-Profil liegen.) Wie auch immer – er ist jedenfalls größer als im Teilegutachten freigegeben.

Der TÜV hat Rücksprache mit dem Autor des Teilegutachtens gehalten. Ergebnis war die das Teilegutachten der Felge ergänzende Auskunft, dass auch ein Reifen mit dem Abrollumfang von 2208 mm montiert werden darf, unter der Berücksichtigung, dass die Radlast dann jedoch nur noch maximal 890 kg beträgt. Damit ist sie aber immer noch ausreichend, da nur 860 kg benötigt werden.


SPURVERBREITERUNG

Die Einpresstiefe der gewählten neuen Felge beträgt 49 mm (Originalfelge: 56 mm). Da die Spurbreite des o.a. T5 an beiden Achsen 1618 mm beträgt, wäre eine Spurverbreiterung von 2% bzw. 32,36 mm je Achse bzw. 16 mm je Seite zulässig. Die Montage von 3 mm Distanzscheiben hätte (in Verbindung mit den 0,5 Zoll breiteren Felgen) rechnerisch diesen Spielraum bereits ausgenutzt. Aber diese Scheiben waren zu dünn – es verblieb ein leichtes „Schleifen“ (Fertigungstoleranzen?). Ausreichende Sicherheit gab die Montage von 12 mm Scheiben zur Spurverbreiterung. Ausgewählt wurden Distanzscheiben mit doppelter Zentrierung, also einer Zentrierung sowohl fahrzeug- als auch radseitig.(Hersteller: SCC Fahrzeugtechnik GmbH; Teilegutachten Nr. 08-TAAS-0594/E1/MOE vom TÜV Austria; Teil SF 12.350, System „2“, „gesteckte Distanzringe – Radbefestigung mit längeren Radschrauben ... mit wiederholter Zentrierung“, maximal zulässige Radlast: 1.250 kg)

Laut Auskunft des TÜV war damit dann der Spielraum - auch für eine Einzelabnahme - ausgenutzt. „Mehr geht nicht.“ Immerhin: Die Spurverbreiterung beträgt jetzt 2,5 cm je Seite bzw. entspricht einer effektiven Einpresstiefe von 37 mm bei einer 7,5“ Felge. Das überhaupt soviel geht, fand ich überraschend. Verglichen wurde mit einer bereits zugelassenen 8“ breiten Felge mit einer ET von 44 (?) mm.

Die Verbreiterung der Spur von 5 cm je Achse (in Kombination mit der o.a. Reifengröße) führt jedenfalls zu keiner Beeinträchtigung bzgl. der Abdeckung durch die Radkästen und macht auch keine Eingrenzung des Lenkeinschlags erforderlich. Alles gut abgedeckt und freigängig – selbst mit der Absenkung des VB-Luftfahrwerks für Durchfahrtshöhen deutlich unter 2 Meter. Die Innenseite der Räder liegt jetzt 1,3 cm weiter außen, als bei der Originalbereifung.


UNGEKLÄRT: OPTIMALER REIFENDRUCK

Die Angaben für die Lastindizes der Reifen basieren auf einem Fülldruck von 250 kPa bzw. 2,5 bar. Das bedeutet, dass abweichend von den Empfehlung vom Hersteller Nokian (350 kPa bei voller Nutzung des Ladevolumens und „für alle denkbaren Fahrzustände“) den technischen Normen und Angaben zufolge (106 H = 950 kg) 2,5 bar ausreichend sein müssten für eine reales Gesamtgewicht des Fahrzeugs von bis zu 3.800 kg bei 210 km/h – zumindest aber für 3.200 kg bei der in diesem Fall (T5 4-Motion) maximal möglichen Geschwindigkeit von ca. 190 km/h.
Der minimale Fülldruck ist auf den Reifen mit 220 kPa angegeben.

Folgende Werte scheinen mir passend für den Weatherproof SUV beim T5:

· Gelände oder leer (=2.200 kg ) => 2,0 bar (oder weniger)
· je 100 kg Zuladung => je 0,1 bar zusätzlich
· meist also mindestens ausreichend bis 500 kg Zuladung (=2.700 kg) => 2,5 bar
· BAB zügig: vorne + hinten 3,0 bar (wenn hinten 70 L-Wassertank voll: hinten 3,2 bar)
· BAB zügig + mit 800 kg beladen (=3.000 kg): vorne + hinten 3,3 bar (wenn hinten 70 L-Wassertank voll: hinten 3,5 bar)​

Vielleicht hat ja jemand genauere Kenntnis bzw. Erfahrungen mit der Auswahl des passenden Reifendrucks für diese (225/65 17) oder vergleichbare Reifengrößen beim T5.

Grüße aus dem Ruhrgebiet - Domino
 
Die Verbreiterung der Spur von 5 cm je Achse (in Kombination mit der o.a. Reifengröße) führt jedenfalls zu keiner Beeinträchtigung bzgl. der Abdeckung durch die Radkästen und macht auch keine Eingrenzung des Lenkeinschlags erforderlich. Alles gut abgedeckt und freigängig – selbst mit der Absenkung des VB-Luftfahrwerks für Durchfahrtshöhen deutlich unter 2 Meter. Die Innenseite der Räder liegt jetzt 1,3 cm weiter außen, als bei der Originalbereifung.

Ebenfalls ungeklärt: Beeinflussung des Fahrverhaltens (Lenkrollradius) und extreme Belastung der ohnehin unterdimensionierten VA durch die Verbreiterungen von 25mm je Seite. - Vor allem in Verbindung mit Rädern mit größerem Abrollumfang.

Gruß, Marcus
 
  • Like
Reaktionen: hjb
Die Verbreiterung der Spur von 5 cm je Achse (in Kombination mit der o.a. Reifengröße) führt jedenfalls zu keiner Beeinträchtigung bzgl. der Abdeckung durch die Radkästen und macht auch keine Eingrenzung des Lenkeinschlags erforderlich.

Korrektur:
Je Achse erfolgte eine Verlegung der Außenkante der Räder um 2,5 cm - die Spurweite aber wurde nur um 2 x 1,9 cm = 3,8 cm vergrößert. (ET 56 - ET 49 + 12 mm Distanzscheibe = 19 mm) Das sind 6 mm mehr, als normal als "tolerabel" ("keine Abnahme erforderlich") angesehen wird. (2% von 1.618 mm = 32,36 mm)

Ebenfalls ungeklärt: Beeinflussung des Fahrverhaltens (Lenkrollradius) und extreme Belastung der ohnehin unterdimensionierten VA durch die Verbreiterungen von 25mm je Seite. - Vor allem in Verbindung mit Rädern mit größerem Abrollumfang.

Gruß, Marcus

Wie korrigierend angemerkt, beträgt die Spurverbreiterung nicht 25 mm sondern 19 mm je Seite. Trotzdem aber "scheinbar" zuviel - eben 6 mm über dem 2%-Grenzwert.

Aber:
Die Auswirkungen der Spurverbreiterung wird bzgl. des Lenkrollhalbmessers zum Teil durch den größeren Abrollumfang kompensiert. Wäre nur der Abrollumfang (Zunahme der Bodenfreiheit bzw. der Radius der Räder um 1,7 cm) vergrößert worden (ohne Distanzscheibe und bei Beibehaltung der Einpresstiefe), so hätte dies bei einem geschätzten Winkel der Lenkungsdrehachse zur Radmittenebene von 12° bis 15° den Lenkrollradius um 4 mm in Richtung Minus verändert. (tan 13,5° x 1,7 = 0,4) Die Spurweitenveränderung von 19 mm, die den Lenkrollradius Richtung Plus verändert beträgt (wegen der gleichzeitigen Erhöhung des Abrollumfanges) bezüglich des Lenkrollradius "effektiv" nur 15 mm je Seite bzw. 30 mm je Achse und liegt damit innerhalb der o.g. "2%-Grenze".

Die Auswirkungen der Spurverbreiterung (die wegen der Felgenform erforderlich wurde - "Schleiffreiheit") sind daher auch bzgl. des Lenkrollradius kaum spürbar und dürften als noch unbedenklich bzw. "tolerabel" angesehen werden. Anderenfalls könnte eine geringe Änderung der Einstellung des Sturzes der Räder (Richtung Minus = Neigung der Oberseite der Räder nach innen) und/oder der Spur der Vorderräder (Richtung Vorspur) vorgenommen werden. Das scheint mir aber nicht erforderlich und es gab auch keine entsprechende Empfehlung seitens der Prüfstelle.

Richtig ist, dass durch die neuen (übrigens auch schwereren) Räder größere Hebelkräfte wirken - die Zunahme des Hebels liegt bei ca. 5 %. Aber die Berücksichtigung der Zunahme der ungefederten Massen und der Hebelkräfte ist ja gerade der Sinn der Begutachtungen und Prüfungen. Überladungen und unbedachter Geländeeinsatz dürften eher Schäden an Radaufhängungen oder Achsen verursachen, als die vorgenannten "ohne Schmu" freigegebenen Modifikationen. Wenn man denn auch davon ausgehen kann, dass Begutachtungen und Prüfungen kompetent und verantwortungsvoll vorgenommen werden. (Es geht hier ja nicht um Schadstoffe ... )

Was führt denn zu dem Verdacht, dass die Vorderachse beim T5 "unterdimensioniert" ist?

Grüße aus dem Ruhrgebiet - Domino
 
Sieh einfach mal hier im Forum nach wie lange:
- Koppelstangen
- Domlager
- Querlenkergummis/Lager

schon bei serienmäßigen Autos halten. Wenn zusätzlich umgebaut wird (Räder / Fahrwerk) geht die Haltbarkeit weiter nach unten.

Ich persönlich finde schon einen 15mm kleineren Lenkrollradius beim Fahren deutlich spürbar. Ich bin da aber auch recht empfindlich.

Wie auch immer - muss am Ende jeder selbst wissen.

Gruß, Marcus
 
  • Like
Reaktionen: hjb
Zurück
Oben