Räder, Felgen und die Zulassung

pille0557

Aktiv-Mitglied
Ort
UM
Mein Auto
T6 California - Beach
Erstzulassung
05.17
Motor
TDI® 110 KW EU6 / 6d-temp CXHA
DPF
ab Werk
Getriebe
DSG® 7-Gang
Antrieb
4motion
Ausstattungslinie
Editionsmodell California T6 (Edition)
Extras
LSH, Lichtpaket, AHK, Markiese, GPS-Tracker, D-Cam, Schlüsselanhänger "Wolle", Trelino S
Umbauten / Tuning
Zuheizer->WSH+Funk, selfKüchenBox, selfMFBSchrank, Landstrom+Lader+Verteiler, Solarstrom, CaliCap, IsoTop, Heckauszug, Heckbox, VeloSpaceXT3, Teilfolierung, BaerLock, TMP-Felgen+WildPeak AT*, TMP-GW-Lift-1 Fahrwerk
Spritmonitor ID
Hallo,
weil ich gerade das Gutachten für meine Winterräder Kombi: Dunlop 225/55 R17 auf Ronal matt schw., vor der Nase hatte und die Auflagen durch ging ... da war immer wieder die Rede von in der Zulassung eingetragenen Reifengrößen.
Nun musste beim Blick in selbige feststellen, dass dort nur eine Reifengröße eingetragen ist: 215/60 R17C! Das EditionsModell kam jedoch schon werksseitig mit 235/55 ZR17 Rädern, nicht mal die stehen drin.
Wie ist das bei euren Zulassungen? Ich bin etwas irritiert, ob da evtl. was unvollständig ist und ich was tun muß?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo pille0815,

es ist in den neuen Zulassungsbescheinigungen immer nur noch eine Größe aufgeführt.

Weitere zulässige Reifendimensionen mit den dazu genehmigten Felgen findest du im COC-Papier (letzte Seite), das du zu deinem Fahrzeug erhalten hast.

Man kann es im Verlustfall gegen Euros auch bei VWN anfordern.

Gruß T2-Fahrer
 
In der Zulassungsbescheinigung Teil I steht nur eine (meist die kleinste) zulässige Reifengröße drin. Du musst im COC-Papier (EG-Übereinstimmungsbescheinigung) nachsehen. Dort stehen unter Punkt 5.2 alle ab Werk zugelassenen Reifengrößen drin.

Da war T2-Fahrer wieder mal schneller :D.
 
danke für die Hinweise, jetzt hab ich es gefunden, aber viel steht da auch nicht.
A-52.jpg

da es aber für die Winterräder nur diese Auflagen gibt:

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
und
T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

denke ich hat es sich erledigt und die Verwendung der Winterräder ist problemlos. ;)
 
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