Reifen 235/50 18 auf T6 nicht zugelassen?

dansand

Jung-Mitglied
Ort
Haan
Mein Auto
T6 Kombi
Erstzulassung
10.2015
Motor
TDI® 75 KW Euro 4 BRS
Motortuning
Nein
Getriebe
5-Gang
Antrieb
Front
Typenbezeichnung (z.B. 7H)
7HC
Hallo liebe Experten,

ich bin etwas ratlos.

Ich habe 18 x 8,5 Alufelgen und darauf Fulda sportcontrol 2 xl fp 235/50 r18 101y tl

Die hat man mir bei ATU als Kombi so angeboten.

Jetzt hat mir der freundliche Händler am Telefon gesagt, kein Problem, darf ich fahren.
Als ich vor Ort noch einmal beim freundlichen Händler nachgefragt habe, habe ich die Info bekommen, dass ich die Reifen nicht fahren darf. Bei VW auf der Servicenummer angerufen, die halten sich auch an die COC. Die stehen nicht im COC drin und es fehlt die Seitenwandverstärkung, also das "C" sei immer Pflicht.

Aus den bisher gelesen Forenbeiträgen werde ich nicht schlau.

Was stimmt jetzt?

Lieben Dank vorab
Dansand
 
Da stehen die 235/50 R 18 drin mit T01
T01 Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
Im Schien steht bei mir 8.1 1550kg 8.2 1575kg UNd ergänzende + 50 kg
 
Da stehen die 235/50 R 18 drin mit T01
T01 Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
Im Schien steht bei mir 8.1 1550kg 8.2 1575kg UNd ergänzende + 50 kg
Ist doch top! Wenn sonst keine Einschränkungen oder Auflagen drin stehen, darfst du die fahren.
Wenn du den VW-Händler nur nach dieser Reifengröße fragst, dann denkt er natürlich, du willst sie auf VW-Felgen fahren. Und da darf man (ohne Tüv-Abnahme) halt nur die von VW freigegebenen Reifengrößen fahren. Also 255/45 R18 auf deren 8x18 Felgen.
 
Ah ok. Herzlichen Dank für die Info.

Aber was hat es mit dem C auf sich. Ist das Pflicht?
Bei mir im Schein steht 15.1 205/65 R16C 107T. Mir wurde dazu gesagt, dass ich mindestens das C und auch die 107 T haben müsste?

Und, ich benötige noch Winterreifen. Auf den Serienfelgen. Hier habe ich mir 215/65 R 16 102V XL ausgewählt. Darf ich die dann folglich nicht fahren, weil nur 102V und kein C?
 
Herzlichen Dank für die Info.
Gerne.
Aber was hat es mit dem C auf sich. Ist das Pflicht?
Nein. Punkt.
Und, ich benötige noch Winterreifen. Auf den Serienfelgen. Hier habe ich mir 215/65 R 16 102V XL ausgewählt.
Wäre nicht meine erste Wahl.
Darf ich die dann folglich nicht fahren, weil nur 102V und kein C?
Nein. Die darfst du trotzdem fahren. Denn VW hat die Reifengröße (215/65 R16) freigegeben, und der Lastindex reicht.
 
Wäre nicht meine erste Wahl.

=> welche dann?


Nein. Die darfst du trotzdem fahren. Denn VW hat die Reifengröße (215/65 R16) freigegeben, und der Lastindex reicht.

==> OK, aber einen Nachweis dazu gibt es nicht, oder? und wenn die lieben Hüter des Gesetztes mich anhalten würden oder gar etwas passiert und die Versicherung einen Nachweis der Zulässigkeit fordert?
 
Lastindex und Geschwindigkeitsindex (bei Winterreifen geringer mit Geschwindigkeitsschild) müssen den Achslasten und der Höchstgeschwindigkeit entsprechend genügen.
Auch Punkt! ;)
Die Pflicht bei eingetragenem XL, C oder Reinforced diese Reifen auch zu fahren gibt es seit ca.10 Jahren nicht mehr.
Du kannst dir gerne die entsprechenden Punkte aus der StVzO oder den entsprechenden eg-Verordnungen raussuchen...
Gruss
 
Dennoch musst Du die 235/50R18 eintragen lassen, da diese nicht in den Werks COC stehen, ABE hin oder her, dies betrifft nur serienmäßige Reifen.
 
Klar kannst das fahren
Achslast passt, Geschwindigkeitsindex passt
Musst halt eintragen lassen

Leider gibt es in jeder Branche genug Leute die mit völliger Überzeugung ihre Ahnungslosigkeit weiter geben

Wenn du 107er Index fahren müsstest würde ich denjenigen mal Fragen wieviel kg achslast das sind und warum Du laut Schein viel weniger fahren darfst :D
 
Sind es denn nun Serienfelgem oder welche aus dem Zubehör?
Wenn sie aus dem Zubehör sind steht in der zugehörigen ABE / im zugehörihen Teilegutachten ob eine Abnahme erforderlich ist.
Bitte nicht wieder CoC, ABE, Teilegutachten, Serien- umd Zubehörräder durcheinanderwürfeln!
 
8,5x18 hört sich für mich nicht nach Serie an.

@Multitobi Du als Fachmann, sag mir mal bitte, wenn in einer Zubehör ABE steht, die und die Reifengröße ist ohne Umbau Auflagen und Tüv Abnahme erlaubt, und entspricht nicht einer Seriengröße des Herstellers, ist das doch kein Freischein?

Verstehe ich das jetzt schon seit Jahren falsch, da gibt es doch immer den Punkt, sofern "als Seriengröße freigegeben"?
 
Wenn eine Reifengröße in der ABE der Felge aufgeführt ist und es keine Auflage zur Eintragung gibt, dann darf die Reifengröße gefahren werden.
Konkretes Beispiel: 235/50 R18 auf Ronal R56. Dort heißt es zwar:
Dann hast Du ja bestimmt auch die Auflage A02 gelesen? Ein Freistellung kann ich nicht finden. :confused:
 
Hmmh, so ohne die ABE genau zu kennen kann ich das nicht beantworten.
Wichtig ist immer wirklich alle Auflagen (die Allgemeinen wie die für die Reifengröße) herauszusuchen.
Nur weil ABE draufsteht ist man nicht automatisch von einer Änderungsabnahme befreit.
Gruss
 
Blödsinn. Eine ABE ist eine Allgemeine BetriebsErlaubnis.

Wenn die darin enthaltenen Anforderungen erfüllt werden, muss das Teil in der ABE nicht eingetragen werden. Daher ist es ja ein ABE.

Ganz allgemein sieht das so aus: ein ABE gilt für den Serienzustand eines Fahrzeugs. Sie ist daher nicht allgemeingültig. Das steht da auch drin.
 
Hmmh, so ohne die ABE genau zu kennen kann ich das nicht beantworten.
Wichtig ist immer wirklich alle Auflagen (die Allgemeinen wie die für die Reifengröße) herauszusuchen.
Nur weil ABE draufsteht ist man nicht automatisch von einer Änderungsabnahme befreit.
Gruss
Zb. Die hier von @Knox16 erwähnte
Auflage A02
 

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