Reifen 235/50 18 auf T6 nicht zugelassen?

@R5T5 Klar gilt eine ABE nur für Serienfahrzeuge.

ABER mal langsam mit pauschalen "blödsinn" Aussagen, sonst verzapft man nämlich selber welchen...
Wenn z.B die ABE um eine Reifengröße oder ein anderes FZ erweitert wird erscheint sehr häufig die Auflage das eine Abnahme erforderlich ist.
Also ABE mit erforderlicher Änderungsabnahme.
Gruss
 
Dann hast Du ja bestimmt auch die Auflage A02 gelesen? Ein Freistellung kann ich nicht finden. :confused:
Dann hast du nicht die ABE gelesen:

10. Bemerkungen: Remarks:
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
§ 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.“
 
Zb. Die hier von @Knox16 erwähnte
Auflage A02
A02 ist wirklich eine verklausulierte Auflage.
Wir haben lange darüber diskutiert und beschlossen das diese dadurch aufgehoben wird das A01 NICHT in den Auflagen steht und eine Berichtigung unter Bemerkungen ausgeschlossen wird.
A02 findet ja nur Anwendung wenn die ABE keine Freistellung zur Berichtigung der FZ Papiere enthält.
 
A02 ist wirklich eine verklausulierte Auflage.
Wir haben lange darüber diskutiert und beschlossen das diese dadurch aufgehoben wird das A01 NICHT in den Auflagen steht.
A02 findet ja nur Anwendung wenn die ABE keine Freistellung zur Berichtigung der FZ Papiere enthält.
Ist ja interessant, das heisst also, man kann alle aufgeführten Größen ohne Eintragung verbauen, sofern kein anderen Auflagen drauf sind?
Scheiß egal ob die Größe im Schein oder COC erwähnt ist?

Abschließende Frage, das akzeptiert jeder Verein oder habt Ihr das nur bei euch beschlossen?
 
@R5T5 Klar gilt eine ABE nur für Serienfahrzeuge.

ABER mal langsam mit pauschalen "blödsinn" Aussagen, sonst verzapft man nämlich selber welchen...
Wenn z.B die ABE um eine Reifengröße oder ein anderes FZ erweitert wird erscheint sehr häufig die Auflage das eine Abnahme erforderlich ist.
Also ABE mit erforderlicher Änderungsabnahme.
Gruss


Ja genau: Blödsinn!
Ich verzapf mir gar nix. Wenn Du wüsstest...das stimmt nicht.

Wenn ein ABE erweitert wird, was mir bisher völlig unbekannt ist, dann ist das immer noch eine ABE. Erweiterungen sind doch gut! Und darum geht es hier auch gar nicht.
Sobald die Auflage einer ABE nicht mehr erfüllt wird ist eine Eintragung notwendig. So einfach ist das. Ob erweitert oder nicht. Ob bman die Aktuellste ABE dabei ist doch allein die Schuld des Fahrers.

Also noch mal: ein ABE gibt die Auflagen vor. Steht doch da. Z.B. dürfen Felgen mit ABE mit der in der ABE genannten Reifengröße ohne Eintragung gefahren werden, wenn die ABE mitgeführt wird UND die Auflagen erfüllt werden.

Die Auflagen sind IMMER auf Serienausstattung bezogen, wirklich IMMER. Das soll heißen, dass EINE ABE geht, ZWEI aber nicht mehr. Das ist doch eigentlich ganz einfach oder?
 
Ich lerne immer wieder gerne dazu und habe auch kein Problem damit :D

Darf ich dann im Fall der Fälle hier jemand in Regress nehmen :D
 
Fahr doch einfach zu einer Prüforganisation deines Vertrauens und frag den Prüfer. Wenn er das nicht verbindlich sagen kann wer dann?
 
Hallo zusammen,

vielen herzlichen Dank für euer Feedback und Reaktion!!! Ich bin einerseits begeistert von der Vielzahl an Informationen und Hinweisen und andererseits total verwirrt, da ich nicht weiß, was nun gilt.

Im Schein und COC (Auszug im Anhang: Technische Daten VW T6) stehen die Reifen so nicht drin. In der ABE (es sind Aluette Typ 18 Felgen) im Anhang stehen die drin.

VW Bus (T6)7HC e1*2001/116* 0220*36-.. - Multivan, California, Transporter,... 62-150 235/50R18 T01 A07 A12 A19 A57 A99 S04
Das einzig interessante bei den Auflagen ist m.E: die Nr: T01: T01 Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

Es gibt aber einen Passus in den ABE den ich nicht ganz verstehe: "Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält."

Ist die Tabelle und die ABE schon die sogenannte Freistellung?
 

Anhänge

  • BAV026 ABE Aluette typ 18 felge sommer vw t6.pdf
    198 KB · Aufrufe: 37
  • Technische Daten VW T6m.pdf
    5,4 KB · Aufrufe: 16
Das einzig interessante bei den Auflagen ist m.E: die Nr: T01: T01 Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg
Diese Auflage kommt daher, dass es die Reifengröße 235/50 R18 eigentlich nicht mit einem höheren Lastindex als 101 gibt. Und der bedeutet: Radlast max. 825 kg, Achslast max. 1650 kg.
Wenn du irgendwo einen Reifen in der Größe, aber mit höherem LI findest, dann darfst du ihn auch bei mehr als 1650 kg Achslast fahren.

PS: Es gibt den Reifen auch mit LI 97. Den darfst du natürlich nicht für den Bus nehmen...
 
@dansand

Hast du mal den fettgedruckten Absatz auf der zweiten Seite der ABE gelesen?

Dankeschön. Den Hinweis habe ich gelesen, allerdings nicht als Freistellung verstanden oder war verwirrt, da eben weiter hinten steht, dass man eine explizite „Freistellung“ benötigt.


Und Danke für den Hinweis mit dem LI.
 
Was mache ich denn nun mit den Winterreifen auf Serienfelgen. Hier habe ich ja besagte 215/65 R 16 102V XL.
Bei mir im Schein steht 15.1 205/65 R16C 107T und 8.1 1550kg 8.2 1575kg Und ergänzende + 50 kg
Serienbereifung laut COC: 215/65R16 106T 6.5x16 ET51


Lastindex und Geschwindigkeitsindex (bei Winterreifen geringer mit Geschwindigkeitsschild) müssen den Achslasten und der Höchstgeschwindigkeit entsprechend genügen.
Die Pflicht bei eingetragenem XL, C oder Reinforced diese Reifen auch zu fahren gibt es seit ca.10 Jahren nicht mehr.
Du kannst dir gerne die entsprechenden Punkte aus der StVzO oder den entsprechenden eg-Verordnungen raussuchen..
=> Kennt jemand Stellen, die man brauchbar rausziehen kann und bei einer Kontrolle oder dem TÜV etc. vorzeigen kann?


Nein. Die darfst du trotzdem fahren. Denn VW hat die Reifengröße (215/65 R16) freigegeben, und der Lastindex reicht.
=> Wie hat VW die Reifengröße (215/65 R16) freigegeben? In den COC (siehe Auszug im Anhang) stehen die mit einem LI von 106T drin

Reichen die 102V aus? Und wenn ja, wie kriege ich hier die Sicherheit/ Bestätigung (wie bei den ABE zu den 235/50)?
Muss ich die eintragen lassen? Das macht doch keiner, oder?
 
Vielen Dank für den Hinweis.

Ich weiß aber immer noch nciht, ob ich die nun fahren darf. Wie hat VW die 215/65 16 frei gegeben? In den COC stehen die so ja nicht drin sondern nur mit 106T.

Wie bekomme ich die Sicherheit oder Bestätigung, dass ich die fahren darf. Insbesondere gegenüber der Versicherung, wenn was passiert?
 
Glaub es einfach. Laut EG muß dein Traglast- und Geschwindigkeitsindex entsprechend deiner tatsächlich maximalen Achslasten und Höchstgeschwindigkeit sein.
Wenn du es nicht glaubst dann kauf halt deine Reifen in 106T oder was weiß ich auch immer.
Gruss
 
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