Sachmängel bei Fahrzeugübergabe

bekmekci

Jung-Mitglied
Mein Auto
T6 California - Beach
Erstzulassung
Januar 2019
Motor
TDI® 110 KW EU6 / 6d-temp CXHA
Getriebe
Autom.
Antrieb
4motion
Ausstattungslinie
Editionsmodell California T6 (Edition)
Radio / Navi
Navigation Discover MEDIA
Servus zusammen,

Wir haben heute von Tradeport das über das Internet bestellte (Gebraucht-) Fahrzeug (EZ04/2019, VW T6 Beach, 13000km, 1. Besitz, Kaufpreis liegt zirka 30% vom UVP 65k€) auf eigener Achse (700km weit) zugeliefert bekommen. Das Fahrzeug hat einige Mängel, die uns veranlasst haben das Abnahmeprotokoll nicht zu unterschreiben. Der Spediteur hat es nichts des trotz vor Ort gelassen um nicht weitere Kilometer draufzufahren.

Mängel und Fragen von sind:
1. Beifahrertür schließt nicht optimal - Was macht man in dem Fall? Kann das Fahrzeug ein Schaden gehabt und die Tür wurde einfach ausgetauscht und es muss rechtlich keine Meldung gegeben werden?
2. Rund 18 Steinschlägel auf der Motorhaube (ein Paar bis auf die Grundierung) - sind so viele Steinschläge nach weniger als einem Jahr Gebrauch normal bei einem VW T6?
3. 5 Steinschläge in der Frontscheibe - einer im Sichtbereich
4. Angerissene Fahrersitzfläche - Grund ein neuen Sitz zu fordern?
5. Ein Gurt auf der Dreierbank im Fahrgastraum nicht mehr nutzbar, da Gurt wohl irgendwann in der Liegefläche eingeklemmt und sehr stark beschädigt wurde - Definitiv zu ersetzen/reparieren.
6. Ein Lackschaden auf der hinteren Stoßstange - muss irgendwas runtergefallen sein - Muss man wohl mit leben, nicht wahr?
7. Ein Lackschaden auf die Grundierung links unterhalb des Öffnungsmechnismus der Markise - Reparieren lassen?

Eigentlich haben wir eine Widerrufsklausel bis zu 14 Tage nach Fahrzeugauslieferung, da übers Internet gekauft. Bei so vielen Kleinkram wirkt es als ob das Fahrzeug Querfeld eingefahren wäre. Bin wirklich am überlegen ob ich das Ding zurückschicke. Oder bin ich da für ein Gebrauchtwagen nicht nachsichtig genug? Nach Verhandeln wäre definitiv das Mindeste!

Freuen uns auf Feedback!

Beste Grüße
Bekmek
 
So wie du es beschreibst, klingt es schon irgendwie nach Mängeln, die man sich von einem so jungen Fahrzeug wohl nicht erhofft. Was du allerdings erwarten durftest ist nicht mehr als das, was du vorher schriftlich im Angebot bekommen hast. Wenn da nichts von völlig fehlerfreiem Zustand stand oder Ähnliches, und du dir scheinbar nicht einmal die Mühe gemacht hast, dir den Bus vorher einmal selber anzusehen, musst du dich doch jetzt nicht wundern, wenn der Autohändler dir ein Fahrzeug in mittelmäßigem Zustand schickt.
Einen Unfallschaden mit Rahmenverzug hätte er wohl angeben müssen, aber wenn eine Tür nicht ordentlich schließt, ist das ja längst noch kein Beweis.

Du kannst einen teuren Gutachter nehmen und dich mit dem Autohändler streiten, zurückschicken wird aber sicher die deutlich einfachere Variante sein. Das zurückschicken wirst du vermutlich aber bezahlen müssen.

Und am besten nie wieder ein Auto online kaufen...
 
Das Fahrzeug war ein Leasingrückläufer. Diesbzgl. haben wir das Gutachten vorliegen, indem kein Hinweis zur irgendeiner Beschädigung steht. Nur Fehlteile. Dementsprechend steht im Angebot nichts zusätzliches, da wir von einem einwandfreien Auto ausgegangen sind. Lackschäden/Steinhagel scheint wohl bei solch einer Rücknahme nicht ins Gewicht zu fallen...

Learning: Ein Auto in Zukunft vor Ort ansehen. Ob wir das Fahrzeug behalten, denke ich, hängt vom Gespräch am Montag ab. Vor allem ist uns heute aufgefallen, dass das Multifunktionlenkrad im Leder ein Riss/Schlag hat. Nicht so fein!

@Multilo: Thx fürs Feedback! Ja, das Zurückschicken mit Widerruf läuft unsere Kosten gedeckelt bei 1500€. Allerdings sind aus meiner Sicht Mängel vorenthalten worden. Bspw. ist das Fahrzeug ein 7er Sitz, fahren könnten damit aktuell nur 6 Menschen aufgrund der Gurtbeschädigung.
 
Danke für Deinen Praxisbericht.

Für mich ist die Zahl der Steinschläge ein Zeichen dafür, dass das Fahrzeug oft "sehr dynamisch" bewegt wurde, möglicherweise auch in kaltem Zustand.
Evtl. kommt ein Teil der Marker aber auch durch Anlieferung auf eigener Achse. Da muss man eigentlich damit rechnen, dass der Hobel richtig geprügelt wird.
Ferner finde ich 30% unter Liste nicht besonders günstig. Aber das ist nur meine Meinung.
 
Hallo,

meiner bescheidenen Meinung nach ist dieser Zustand für ein so junges Fahrzeug absolut inakzeptabel, Punkt.

In einem Gutachten und auch Rücknahmeprotokoll müssen zwingend alle Beschädigungen außen und innen am Fahrzeug dokumentiert werden, der Leasingnehmer unterschreibt bei der Rücknahme, bestätigt also die vom Bewerter gefundenen Abweichungen, und bekommt den entsprechenden Minderwert des Fahrzeugs belastet, das können auch schnell mal 5.000.- Euro sein....

Gnädige Leasingfirmen akzeptieren eine Lackfehlstelle pro Bauteil und kleine, oberflächliche, unvermeidbare Abplatzungen an der Frontscheibe, ein Steinschlagschaden im Fernsichtfeld gehört ganz sicher nicht dazu.

Wenn in der Fahrzeugbeschreibung von alledem nichts erwähnt wurde, dann erfüllt der Kaufgegenstand nicht die zugesicherten Eigenschaften.

Ich persönlich würde das Fahrzeug postwendend zurückgeben, und zwar nicht vom Rücktrittrecht wegen Fernabsatz Gebrauch machen sondern den Vertrag aufgrund abweichender Beschreibung des Kaufgegenstandes rückabwickeln, so dass mir keine Kosten entstehen.

Gruß T2-Fahrer
 
Ich persönlich würde das Fahrzeug postwendend zurückgeben, und zwar nicht vom Rücktrittrecht wegen Fernabsatz Gebrauch machen sondern den Vertrag aufgrund abweichender Beschreibung des Kaufgegenstandes rückabwickeln, so dass mir keine Kosten entstehen.

Gruß T2-Fahrer

Genau so!
 
Wie sehr der Gurt tatsächlich beschädigt ist, lässt sich ohne Fotos etc. für uns schwer beurteilen, aber du hast natürlich Recht, dass ein ernsthafter Schaden daran ein Sicherheitsrisiko darstellen würde und demnach sicher einen Mangel darstellt, für dessen Beseitigung der Verkäufer wahrscheinlich auch haften muss. Alles andere ist vermutlich Verhandlungssache. Der Verkäufer muss nur für Mängel haften, die für den Käufer einen ERHEBLICHEN Nachteil darstellen gegenüber dem vereinbarten oder üblicherweise zu erwartenden Zustand. Aber was nun genau als üblich zu bezeichnen ist, kann lang und fleißig diskutiert werden. Vor allem, wenn man auch noch das mit in die Überlegungen einbezieht, was bei den Autohändlern im Fähnchengeschäft so alles als üblich verkauft wird. :eek:

Ich würde erst einmal versuchen, den Verkäufer bei seiner "Seriosität" zu packen, soweit er denn etwas um einen guten Ruf gibt. Du müsstest auch frühzeitig klären, wer die Mängelbeseitigung wo vornehmen darf, denn ich vermute, dass weder er noch du die Kosten für die weite Fahrt zu seiner Werkstatt gern übernehmen möchte. Eine Sachmängelbeseitigung ist zunächst mal an den Verkäufer selbst gebunden und kann nur mit dessen Zustimmung anderswo durchgeführt werden.

Vielleicht hast du ja auch Glück, dass der Verkäufer das Leasinggutachten nicht selbst gemacht hat, sondern von jemandem, den er dafür in die Haftung nehmen kann und das ggf. auch will, um selbst seinen guten Ruf zu wahren. :pro:
 
Ich persönlich würde das Fahrzeug postwendend zurückgeben, und zwar nicht vom Rücktrittrecht wegen Fernabsatz Gebrauch machen sondern den Vertrag aufgrund abweichender Beschreibung des Kaufgegenstandes rückabwickeln, so dass mir keine Kosten entstehen.
Die Idee ist zwar gut, versuchen kann man es. Immerhin würde es auch die Kosten der Rückführung auf den Händler zurück verlagern.
Nur: Wenn der Verkäufer nicht will, worin soll hier die Rechtfertigung für die Rückgabe liegen? Der Verkäufer hat doch scheinbar gar keine weitestgehende Mängelfreiheit garantiert und außerdem rechtfertigt das Vorhandensein von Mängeln, selbst erheblicher Mängel, falls die vorliegenden denn als solche zu bewerten sind, immer noch kein Rückgaberecht. Ich weiß nicht, warum immer wieder Leute glauben, dass es ein "Umtauschrecht" oder ein "Wandlungsrecht" gäbe, wenn einem etwas nicht passt - das Recht gibt es nicht!

Die Sachmängelhaftung sieht für solche Fälle die "Nacherfüllung" vor, was bei Autos meist REPARATUR bedeutet.

Rücknahme/Wandlung kann der Käufer erst dann verlangen, wenn der Händler nicht nacherfüllen kann oder es nicht will, etwa weil es ihn (viel) zu teuer käme.
 
Hier ein Ansicht von vorne der Streuung von Steinschlägen (2 Beispiele habe ich noch angehängt):

IMG_8744.jpeg

Hier der beschädigte Gurt, den man nicht mehr bewegen kann, der Schlag am Lederlenkrad und die Beschädigung am Fahrersitz

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@Nicolas1965: Was wäre denn nach deiner Einschätzung preislich vernünftig? Bei den Schäden und/oder anderen Fahrzeugen?
@Multilo: Das Leasinggutachten ist von einer anderen Firma.
 

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Hallo,
ärgerlich sicher, aber
sorry, wie kann man ein Auto in der Preisklasse, noch dazu einen Leasingrückläufer ungesehen kaufen ???
Warum macht man sich nicht die Mühe das Auto vor Kauf anzuschauen oder anschauen zu lassen ?
Nicht einmal einen Neuwagen habe ich je ohne besichtigt oder ohne besichtigen zu lassen gekauft...
jetzt die Schäden zu dokumentieren scheint nun jede Mühe wert.
Gruß greg
 
Davon ausgehend, dass im Angebot KEINE Hinweise auf Mängel gestanden haben (oder doch?), würde ich schätzen, dass zumindest der Gurt ersetzt bzw. repariert werden muss. Der Rest ist unschön, es sind sicher auch Mängel, aber es bleibt fraglich, ob solche Mängel noch zum üblichen Zustand gerechnet werden können. Gefühlsmäßig könnte es schon sein, dass hier ein Gesamtzustand vorliegt, der vom Kunden so erwartet bzw. akzeptiert werden musste.

Icb würde erst einmal abwarten, was der Verkäufer dazu sagt, möglicherweise hat er sich das Fahrzeug ja selber gar nicht so genau angesehen, weil er ggf. das Gutachten einfach "geglaubt" hat. Vielleicht hat er ja ein Einsehen, ein anständiger Verkäufer, der etwas auf seinen Ruf gibt, sollte ein Fahrzeug in so einem Zustand normalerweise nicht ohne konkreten Hinweis auf die bei einem Fahrzeug diesen Alters ja nicht allzu gewöhnliche Vielzahl von Mängeln anbieten.
 
Sicher sehr unglücklich, bei einem Kauf von Tradeport/VW als jungen Gebrauchten wäre ich auch von einem einwandfreiem Zustand ausgegangen. Ich denke mal, bis auf den Gurt wirst du da nicht wirklich weiter kommen,...Wirst du wahrscheinlich unter Lehrgeld abbuchen müssen. ( Scheibe evtl über TK abrechnen und dann gleich auf Dämmglas umrüsten, falls nicht vorhanden)
Versuch nach zu verhandeln und dann freu dich am Auto,...
Gruß
Sven
 
Hoffentlich ist er gut untergestellt, dass heute zu den Steinschlägen nicht auch noch ein paar Baumschläge dazu kommen. ;-)
 
Wenn das Rückgaberecht aufgrund des Internetkaufs hier greift, würde ich davon umgehend von Gründen Gebrauch machen. Selbst dann, wenn die Rüclkführung bezahlt werden müsste. Davon abgesehen, würde ich niemals ein gebrauchtes Fahrzeug unbesehen übers Internet kaufen.
 
Steinschläge im Sichtbereich dürfen nicht repariert werden sondern die Scheibe muß gewechselt werden.

2_ADAC_Steinschlag_online.jpg
Was stand denn in der Anzeige für ein Zustand?
Ist das ein WA Leasingrückläufer?
Dann sollte das alles über die Versicherung behoben werden weil der Leasingnehmer dafür die Selbstbeteiligung pro Schaden abdrücken darf. Das wäre echt viel bei dem Auto gewesen.
 
Tippe da, bei dem Zustand, eher auf Mietwagen, das wird von den Verkäufern,
weil es sich besser anhört, mal gerne als Leasingrückläufer bezeichnet...
Ist ja auch irgendwie eine recht kurze Leasingdauer.
 
Steinschläge im Sichtbereich dürfen nicht repariert werden sondern die Scheibe muß gewechselt werden.

Anhang anzeigen 281476
Was stand denn in der Anzeige für ein Zustand?
Ist das ein WA Leasingrückläufer?
Dann sollte das alles über die Versicherung behoben werden weil der Leasingnehmer dafür die Selbstbeteiligung pro Schaden abdrücken darf. Das wäre echt viel bei dem Auto gewesen.

Na das hat der Verkäufer bestimmt schon kassiert :D
 
Ich weiß nicht wie das gemacht wird ob das der Händler macht der den Wagen bekommt oder ob Vw das macht bevor der Wagen weiter geht.
@bekmekci wer ist denn der Vorbesitzer?
 
Sollte es ein Leasingrückläufer sein wurde bei der Rückgabe alles penibelst überprüft und dem Leasingnehmer in Rechnung gestellt. Das weis dann auch das Tradeport und schickt das Auto so auf die Reise? Sorry das:geht gar nicht. Das grenzt an Betrug.
 
Hallo,

.....ich würde mal grob hier in den Raum stellen, das was faul ist.

Ganz besonders Leasingfahrzeuge werden bei der Rückgabe richtig unter die Lupe genommen.
Je nachdem wie lange das Ding zu welchem Restwert geleast wurde, muss der nach 13.000KM da stehen wie neu.

Ich kaufe praktisch immer alle Fahrzeuge blind ( Werkswagen - max 1 Jahr alt) - insbesondere was technische Mängel betrifft, ist mir alles fast egal, weil ja eh Vollgarantie drauf ist.
Aber optische Mängel müssen offen gelegt werden - und diese Mängel stehen in jedem Gutachten - und zwar nicht oberflächlich, sondern jede Macke, innen und aussen.

So zuletzt mein jetziger T6 Highline - der Händler hat mich direkt darauf hingewiesen, das zwei Kratzer vorhanden sind und eine Macke in der Stoßstange.
Die Kratzer wurden vollkommen unsichtbar beseitigt - die Stoßstange ist so geblieben wie sie ist und ich habe 600€ weniger für das Fahrzeug bezahlt.
Auch vom Innenraum war jeder kleine Mangel bekannt.

Das was man dir da untergejubelt hat, geht überhaupt nicht und schon mal überhaupt nicht von einem Tradeport Händler.
Hier solltest du als recht zügig auf den putz hauen.

Der optische Zustand deckt sich eigentlich nicht mit dem KM Stand - lass doch mal die Bremsen prüfen, wie die aussehen.
Passt das alles nicht, solltest du rechtliche Schritte einleiten.

Gruß
Claus
 
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