Softwareupdate Caddy Diesel

Nemo078

Top-Mitglied
Ort
am Ende
Mein Auto
T6 Multivan
Erstzulassung
2015
Motor
TDI® 75 KW Euro 4 BRS
DPF
ab Werk
Motortuning
Nee, fahr Motorrad
Getriebe
5-Gang
Ausstattungslinie
Trendline
Extras
Das nötigste
..so, gestern gabs den Brief, daß mein Caddy ( 1,6TDI) bald kein Umweltsünder mehr sein soll:eek:..angeblich wird nun doch nur ein Softwareupdate gemacht!?war schon jemand beim freundlichen?
 
willkommen, ich muss auch hin, werde nächste Woche Termin machen und berichten
 
Hallo

Das würde mich ebenfalls interessieren. Ich hatte auch einen betroffenen Caddy. Auch wenn ich ihn jetzt eingetauscht habe, interessiert es mich ob sie bei VWN bei diesem Motor die Sache ohne Nachteile für den Kunden hinkriegen ( was ich persönlich bezweifle)

Gruss

cambus
 
..Freitag habe ich Termin..hoffe es schlägt sich nicht auf Leistung/Verbrauch allzu sehr nieder.
 
denke es wird sich nicht soviel ändern, er wird sich etwas zäher fahren- da weniger Sprit und Luft, und wenn Du dazu mehr das Gaspedal drückst, geht der Verbrauch hoch
bei normaler Fahrweise wird kein Unterschied sein

werde berichten- muss ja diese Woche auch hin
 
Muss man unbedingt das SW-Update aufspielen lassen?
 
ja sonst erlischt die Betriebserlaubnis und Du bekommst Post von der Zulassungsstelle
 
Muss man unbedingt das SW-Update aufspielen lassen?
Das war auch mein Gedanke!

Wenn es so ist:
ja sonst erlischt die Betriebserlaubnis und Du bekommst Post von der Zulassungsstelle
und durch das Update Leistung verloren geht, bzw. der Verbrauch steigt,

stellt sich die Frage, ob hier nach dem Update nicht ein Mangel (gegenüber den zugesicherten Eigenschaften) vorliegt, wenn die Differenz zum Prospekt 10% überschreitet?
 
dann hilft nur Leistungsmessung vor und nach der Veränderung, es muss ja auch bewiesen werden
 
dann hilft nur Leistungsmessung vor und nach der Veränderung, es muss ja auch bewiesen werden
Das ist eine Möglichkeit. Aber auch wenn er z.B. über 10% weniger Leistung hat, als angegeben, würde ich es so nicht hinnehmen. Im Zusammenhang mit der manipulierten Software (ohne die die Leistung nicht zu erreichen wäre), steht hier immerhin arglistische Täuschung, also Vorsatz im Raum!
 
ja das stimmt, aber wer hat das Geld und die Lust es mit VW aufzunehmen- Hier fehlt das Grundsatzurteil zum Sachverhalt
 
Es gibt bereits ein Urteil vom 4.1.2017.
 
na dann ist doch alles Bestens

ich hab am 16.01.2017 Termin zum Update
 
VW braucht mehr als 1 Jahr, um die Fahrzeuge umzurüsten und jetzt soll die Betriebserlaubnis nicht mehr gelten, weil die Software nicht aufgespielt wurde?
 
Muss man unbedingt das SW-Update aufspielen lassen?
Nein, denn die Betriebserlaubnis ist nichtig, da unter Vorspieglung falscher Tatsachen von VW erschlichen.
Und aus einer nichtigen Betriebserlaubnis kann nicht so einfach eine gültige werden. Auch nach einer Änderung nicht.

Die Juristen vertreten hier noch unterschiedliche Auffassungen...
 
etwas Zeit ist da ja, aber wenn es nicht gemacht wird bekommst Du innerhalb von 6 Monaten nach Aufforderung von deiner Zulassungsstelle
den Nachweis der Durchführung zu erbringen, mit Androhung des Entzuges der Betriebserlaubnis

Habe es selber gerade durch mit dem Caddy wegen der Heckklappendämpfer und der Rückrufaktion.

den Wirbel machen Sie aber nur bei sicherheitsrelevanten Teilen die über das KBA laufen
 
Nein, denn die Betriebserlaubnis ist nichtig, da unter Vorspieglung falscher Tatsachen von VW erschlichen.
Und aus einer nichtigen Betriebserlaubnis kann nicht so einfach eine gültige werden. Auch nach einer Änderung nicht.

Die Juristen vertreten hier noch unterschiedliche Auffassungen...


ja aber solange ist das Angebot von VW anzunehmen, sie werden niemals VW die Betriebserlaubnis entziehen
egal als Kunde biste eh am Ar...
 
ja sonst erlischt die Betriebserlaubnis und Du bekommst Post von der Zulassungsstelle
Nein, denn die Zulassungsstelle weiß ja gar nichts von einer Umrüstung oder eben Nicht-Umrüstung.
Solange die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs (die ja existiert und) noch gültig ist (auch wenn es Stimmen gibt, die genau das verneinen), hat die Zulassungsstelle überhaupt keinen Ansatzpunkt, tätig zu werden. Denn das Fahrzeug entspricht ja genau dem typgeprüften Softwarestand.
 
Hallo,

Nein, denn die Zulassungsstelle weiß ja gar nichts von einer Umrüstung oder eben Nicht-Umrüstung.

...das stimmt so nicht - bei Audi z.B. werden die Audi Internen Daten mit dem KBA abgestimmt - in einem Anschreiben wurde auch darauf hingewiesen, das dieses Update erfolgen muss - nicht kann.
Wer sein Fahrzeug nicht bei Audi bzw. dem Servicepartner vorführt, bekommt eine weitere Aufforderung von Audi, danach vom KBA.

....wieso VW damit nicht in die Pötte kommt, kann ich eh nicht verstehen.

An unserem Audi wurde es bereits letztes Jahr durchgeführt .......und als kleine Geste des Anstandes für diesen Schrott hat man uns für 360€ (2 Jahre) ein Service Paket inkl. Material angeboten ........das habe ich bereits 10 Tage nach dem Vertrag in Anspruch genommen ......erste Rechnung von 550€ gespart !!!

Aber !!! - unser Audi fühlt sich zäher an als vorher und verbraucht je nach Nutzung 1,0Liter mehr Sprit.

Wenn ich sehe, was uns VWN aktuell mit dem T6 als "sauberen Diesel" vor die Nase gesetzt hat, bleibt bei mir der üble Gedanke, das VW vermutlich doch nur mit Pfuschen kann.

Gruß
Claus
 
Es gibt bereits ein Urteil vom 4.1.2017.

Es gibt in diesem Bereich schon mehrere Urteile, wenn auch noch nicht rechtskräftig:
Urteil: VW-Verkäufer muss Auto zurücknehmen - News - 12.10.2016

Aber alleine der Mehrverbrauch könnte hier einen Anlass geben, auch nach der Nachrüstung zu klagen, denn schließlich fehlt es an zugesicherten Eigenschaften. Zumindest, wenn die Abweichung erheblich ist.

Siehe hier: OLG-Urteil zu Neuwagen: Mehrverbrauch gilt als Rückgabegrund
 
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