..Kai..
Top-Mitglied
- Ort
- CB
- Mein Auto
- T6 Multivan
- Erstzulassung
- 09.05.2016
- Motor
- Otto TSI® 150 KW
- DPF
- nein
- Motortuning
- geplant
- Getriebe
- DSG® 7-Gang
- Antrieb
- Front
- Ausstattungslinie
- Editionsmodell T6 (Gen.SIX/Gen.30/70Jahre)
- Radio / Navi
- RNS 510+Dyaudio+DVE
- Extras
- Schiebedach, Rückfahrkamera, ACC, 2 Schiebtüren, keine Rücksitzbank,
- Umbauten / Tuning
- schwarzer Innenraum, getönte Rückleuchten, gepfeffert FW 120 mm
- Weitere T5 (Firmenfuhrpark, Taxen oder Spassmobile) in der Zeilenauflistung Aufbauart, Motor, Getriebe und EZ angeben
- Caddy GTI, Audi RS2,GT3 Clone
Nein, denn die Zulassungsstelle weiß ja gar nichts von einer Umrüstung oder eben Nicht-Umrüstung.
Solange die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs (die ja existiert und) noch gültig ist (auch wenn es Stimmen gibt, die genau das verneinen), hat die Zulassungsstelle überhaupt keinen Ansatzpunkt, tätig zu werden. Denn das Fahrzeug entspricht ja genau dem typgeprüften Softwarestand.
schließe mich da Dentmen an und habe es selber so Durch
wenn keine ordnungsgemäße Abmeldung erfolgt, sprich ein Haken bei der zwingenden Rückrufaktion ist, kommt Post und es muss begründet werden wieso weshalb warum
wer es nicht glaubt kann es auch lassen, ich habe diese Aufforderung bekommen und hatte zu tun es aus der Welt zu schaffen
übrigens war der Caddy aus Bj. 2003, die Aufforderung kam im Sommer 2016, ich habe das Fahrzeug seit 2012 gehabt- also sie arbeiten langsam, aber drauf zu hoffen das es untergeht- zwecklos