Speedindex ändern

11chen

Top-Mitglied
Ort
81371 Sendling
Mein Auto
T6 Caravelle
Erstzulassung
04.2016
Motor
TDI® 110 KW EU6 / 6d-temp CXHA
DPF
ab Werk
Motortuning
-
Getriebe
6-Gang
Antrieb
4motion
Ausstattungslinie
Comfortline
Radio / Navi
Aftermarket
Extras
Spacecamper Classic/Light, SCA 194
Umbauten / Tuning
BFG AT KO2 235/70/16 auf Seikel Desert HD mit 18%, Diff.-Sperre, Unterfahrschutz kpl, div. Entlüftungen + Schnorchel,
Relleum Heckträger mit Terranger Dämpfern,
Bergeösen, Heckauszug, Solar, MiFi + CB Funk, Bearlock, Mud Flaps :)
ARB Touring 2500
Typenbezeichnung (z.B. 7H)
7HC
Hallo,
Ich habe nach dem Umbau von Seikel 235/70R16 104H eingetragen, montiert wurden ATs von BF Goodridge mit Speedindex S (bis 180 km/h), original sollte vor dem Umbau Speedindex T (bis 190 km/h) drauf laut Brief.
H ist ja bis 210 km/h, was ich bei einer Vmax von 179 km/h etwas übertrieben finde.
Die BFG's sind M+S und wegen Paragraph soundso in D mit einem entsprechenden Aufkleber im Sichtbereich des Fahrers trotzdem fahrbar, aber wie man ja in anderen Beiträgen hier lesen kann, sieht es zB in Italien ganz anders aus.
Und Diskussionen mit Carabinieri habe ich schon zu Vespa-Zeiten gefürchtet...

Hat jemand anderes hier vielleicht einen anderen Speedindex bei oben genannter Reifendimension eingetragen?
Oder ist es möglich, sich den Index ändern zu lassen beim TÜV auf S?
Denn S ist ja immer noch ausreichen bei der Höchstgeschwindigkeit von (eingetragen) 179 km/h.
Die erreiche ich eh nicht ;)
 
Ich habe downgesized von H auf T, reicht bei 189km/h :D. War kein Problem beim TÜV.
 
Ja. Sollte gehen.
Bei mir war zwar der LI der Diskussionspunkt, aber es gibt weder da, noch beim Geschwindigkeitsindex eine Vorschrift, die dagegen spräche, so lange der Reifen zu den restlichen Daten des Fahrzeugs passt.

Grüße,
Arne
 
Bei Autos mit einer EZ nach dem 01.05.2009 geht das tatsächlich. Bei Autos die davor zugelassen wurden gilt ein Aufschlag von 1% + 6,5km/h auf die Vmax lt. Schein.

Ob es allerdings schlau ist auf einem Auto das 179 läuft "S" Reifen zu fahren ist eine andere Frage ...

Gruß, Marcus
 
Ging mir auch so - aber bei anderer Reifendimension. Genau dies in .it wollte ich auch vermeiden... Ich hatte mich
dann mit Seikel in Kontakt gesetzt und wir haben eine Lösung gefunden, Reduktion des Index durchaus möglich.
 
Gestern Nachmittag bin ich zufällig am TÜV vorbeigefahren und davor war auch noch ein Parkplatz frei...
Also habe ich einfach mal nachgefragt, ob es möglich wäre, den Speedindex zu ändern, da die Vmax ja sehr deutlich unter dem Index der Eintragung liegt.
Erst skeptisches Stirnrunzeln, dann die Frage nach der Radlast bzw. der Achslast.
Dann die Nachfrage beim Chef und ich habe schon zum schwitzen angefangen...
Nach ca. 5 Minuten kam der TÜV Mensch zu mir und sagte: "Sollen wir die Papiere gleich fertig machen, dauert etwa 10 Minuten ?".
Jetzt sitze ich gerade bei der Zulassungsstelle und lasse den Kfz-Brief von 235/70R16 104H auf 235/70R16 101S korrigieren... :danke:

Das es so unkompliziert sein kann, hätte ich nicht gedacht.
 
Gestern Nachmittag bin ich zufällig am TÜV vorbeigefahren und davor war auch noch ein Parkplatz frei...
Also habe ich einfach mal nachgefragt, ob es möglich wäre, den Speedindex zu ändern, da die Vmax ja sehr deutlich unter dem Index der Eintragung liegt.
Erst skeptisches Stirnrunzeln, dann die Frage nach der Radlast bzw. der Achslast.
Dann die Nachfrage beim Chef und ich habe schon zum schwitzen angefangen...
Nach ca. 5 Minuten kam der TÜV Mensch zu mir und sagte: "Sollen wir die Papiere gleich fertig machen, dauert etwa 10 Minuten ?".
Jetzt sitze ich gerade bei der Zulassungsstelle und lasse den Kfz-Brief von 235/70R16 104H auf 235/70R16 101S korrigieren... :danke:

Das es so unkompliziert sein kann, hätte ich nicht gedacht.
Wieviel Kg Hinterachslast hattest du denn im bisherigen Schein im Anhängerbetrieb?
 
Ist das Punkt 7.1/8.1 oder 7.2/8.2 ?
 
Ist das Punkt 7.1/8.1 oder 7.2/8.2 ?
Keine Ahnung, bin kein Paragraphenhengst.

Deine HA-Last ohne Anhängerbetrieb ist 1575kg. Da reicht LI 101.

Im Anhängerbetrieb sollte die HA-Last 1675kg betragen. Da reicht LI 101 nicht.
 
Ist das Punkt 7.1/8.1 oder 7.2/8.2 ?

7.1 bzw. 8.1. = max. Achslast Vorderachse
7.2 bzw. 8.2. = max. Achslast Hinterachse
(auf der Rückseite der "Zulassungsbescheinigung Teil1" ist eine entsprechende Aufschlüsselung)


hjb schrieb:
..Deine HA-Last ohne Anhängerbetrieb ist 1575kg. Da reicht LI 101.
Im Anhängerbetrieb sollte die HA-Last 1675kg betragen. Da reicht LI 101 nicht.

Es mag zwar sein, dass der LI101 nicht für 1675Kg ausreichend ist, hier spielt das aber keine Rolle.


92/21/EWG Anh.II Punkt 3.2.3.1 (Massen und Abmessungen)

"Die technisch zulässige Höchstlast auf der Hinterachse darf um höchstens 15% überschritten werden, und die technisch zulässige Höchstmasse des Fahrzeugs in beladenem Zustand darf um höchstens 10% oder 100kg übeschritten werden, je nachdem, welcher Wert niedriger ist; dies gilt nur für diesen besonderen Fall, sofern die Betriebsgeschwindigkeit auf höchstens 100 km/h begrenzt ist." (also im Falle des Anhängerbetriebs)

92/23/EWG Anh. IV, Punkt 3.7.3 (Reifen)

"Wird ein Kraftfahrzeug der Klasse M1 mit einem Anhänger verbunden, kann die max. Tragfähigkeit des Reifens auf Grund der auf die Anhängekupplung wirkenden Stützlast um höchstens 15% überschritten werden, sofern die Betriebsgeschwindigkeit auf höchstens 100km/h beschränkt ist und der Reifendruck um mindestens 0,2bar erhöht wird."



Der LI100 kann bis 1600Kg (Wert aus 7.2 bzw. 8.2) auf der Hinterachse gefahren werden, egal ob mit oder ohne Anhänger. Demzufolge ist der LI101 bis 1650Kg zulässig und die Änderung wohl ok (auch wenn die entsprechenden max. Achslasten hier noch fehlen).

Zur Berechnung der "wirklichen" Höchstgechwindigkeit hatte ich hier irgendwo mal etwas gerechnet, aber das ist in diesem Fall egal, da die EZ eh nach dem 01.05.09 liegt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also in dem Link steht drin, dass laut irgendeinem unsinnigen EU-Gedöns die Tragfähigkeit um zehn bis fünfzehn Prozent bei Geschwindigkeiten bis 100 km/h überschritten werden darf.

So ein Quatsch.

Wenn du mit zehn bis fünfzehn Prozent Überladung erwischt wirst - egal ob in Bezug zu den Achslasten oder dem LI-Index - werden dir in keinem Land die Sheriffs lobend auf die Schulter klopfen, sondern dir ein Billett nach ortsüblichem Tarif verpassen.
 
Und das ist leider auch Quatsch. Es geht nicht darum, überladen rumzufahren - auch nicht bis 100Km/h. Es geht darum, dass der LI im Falle des Anhängerbetriebs (und nur in diesem Fall) überschritten werden darf. Bei einigen T5 ist in den Anmerkungen der "Zulassungsbescheinigung Teil1" nämlich noch vermerkt, das zusätzlich zur max. Achslast der Hinterachse noch die Stützlast des Anhängers (gewöhnlich max. 100Kg) dazu gerechnet werden muß.

Reines Rechenbespiel:
- 7.2 / 8.2 laut Zul.B.I = 1600Kg -> LI100 ausreichnend, da 2x 800Kg
- In den Anmerkungen steht aber eventuell noch oben erwähntes - also "+ 100Kg" = 1700Kg -> nach deinen Worten ist der LI100 nicht mehr ausreichend, unabhängig von dem (nach deinen Worten) "unsinnigen EU-Gedöns" und genau das ist eben falsch - der LI100 darf trotzdem gefahren werden. Warum sollte man in diesem Fall also eine Strafe bekommen, so lange die (in diesem Bsp.) 1700Kg nicht überschritten werden? Guck dir bitte auch noch die anderen Zitate (BMW, Mercedes..) an oder halte mal bei einer der HU-Stellen an und frage einen anderen amtlich anerkannten Sachverständigen.
Bevor jetzt noch die Frage nach dem Sinn des ausreizen des LIs gestellt wird: darum geht es hier nicht, sondern nur um das, was gesetzlich legal wäre.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und das ist leider auch Quatsch. Es geht nicht darum, überladen rumzufahren - auch nicht bis 100Km/h. Es geht darum, dass der LI im Falle des Anhängerbetriebs (und nur in diesem Fall) überschritten werden darf. Bei einigen T5 ist in den Anmerkungen der "Zulassungsbescheinigung Teil1" nämlich noch vermerkt, das zusätzlich zur max. Achslast der Hinterachse noch die Stützlast des Anhängers (gewöhnlich max. 100Kg) dazu gerechnet werden muß.

Reines Rechenbespiel:
- 7.2 / 8.2 laut Zul.B.I = 1600Kg -> LI100 ausreichnend, da 2x 800Kg
- In den Anmerkungen steht aber eventuell noch oben erwähntes - also "+ 100Kg" = 1700Kg -> nach deinen Worten ist der LI100 nicht mehr ausreichend wegen dem "unsinnigen EU-Gedöns" und genau das ist eben falsch - der LI100 darf trotzdem gefahren werden. Warum sollte man in diesem Fall also eine Strafe bekommen, so lange die (in diesem Bsp.) 1700Kg nicht überschritten werden? Guck dir bitte auch noch die anderen Zitate (BMW, Mercedes..) an oder halte mal bei einer der HU-Stellen an und frage einen anderen amtlich anerkannten Sachverständigen.
Ich habe schon begriffen, dass es so ist.

Und genau das ist in meinen Augen Blödsinn.

Das sind dumme, unsinnige Regelungen, komplizierter wie das Steuerrecht. EU eben, was soll man da sagen.
 
Es ging mir nur rein um das, was gesetzlich möglich ist. Fakt ist nunmal, dass der LI (max. Tragfähigkeit) des Reifens für seine Vmax (Geschwindigkeitsindex) gilt. Fährt man entsprechend langsamer, hält der Reifen auch mehr aus. Wenn du mit so einem Reifen nur 10-20Km/h fahren würdest, würde er ein vielfaches seines LI tragen können.
 
Einen größeren Index darf ich ja fahren, also mehr als 101 ist da kein Problem.
Meine Reifen haben 104 .
 
eben. Und die Reifenauswahl ist bei kleinerem SI auch größer - der LI ist gerade bei Offroadreifen eher der unwesentliche, weil zumeist eh' durch den Reifen höhere Wert vorgegeben.

Ausschlaggebend bei mir für den Sinn einer Reduktion des SI waren die aktuellen Sommerregelungen in .it - mit denen möchte ich nämlich nicht in eine Diskussion einsteigen, da ist mir das (Zeit)Budget im Urlaub zu schade für ^^
 
Irgendwie werden hier zwei Themen ordentlich vemischt. Der Eröffner des Treads sprach von Geschwindigkeitsindex. Irgendwann ab der Hälfte wurde hier das Thema Lastindex thematisiert.

Ich habe ein ähnliches Problem wie der "11chen". Und zwar das ich in Italien nicht offiziel, im Sommer, mit meinen ATs fahren dürfte. Um das zu legalisieren habe ich nun vor bei VW-Nutzfahrzeuge den T5 auf 180km/h zu beschränken (die können das wohl sehr unprobematisch im Steuergerät öndern). Mit der Rechnung und dem Vermerk das diese Arbeiten erledigt wurden (Fahrgestellnummer muss natürlich drauf stehen) gehts dann zum TÜV und der kann das Feld "T" dann von 188 auf 180 ändern. Dann neuen Brief und Schein in der KFZ-Stelle holen und die Sache ist "legal" ... auch in Italien.
 
Irgendwie werden hier zwei Themen ordentlich vemischt. Der Eröffner des Treads sprach von Geschwindigkeitsindex. Irgendwann ab der Hälfte wurde hier das Thema Lastindex thematisiert.

Ich habe ein ähnliches Problem wie der "11chen". Und zwar das ich in Italien nicht offiziel, im Sommer, mit meinen ATs fahren dürfte. Um das zu legalisieren habe ich nun vor bei VW-Nutzfahrzeuge den T5 auf 180km/h zu beschränken (die können das wohl sehr unprobematisch im Steuergerät öndern). Mit der Rechnung und dem Vermerk das diese Arbeiten erledigt wurden (Fahrgestellnummer muss natürlich drauf stehen) gehts dann zum TÜV und der kann das Feld "T" dann von 188 auf 180 ändern. Dann neuen Brief und Schein in der KFZ-Stelle holen und die Sache ist "legal" ... auch in Italien.
In Deinem Profil steht TDI 128KW, das passt nicht so richtig zu einem 2014er BTDI ;).
 
In Deinem Profil steht TDI 128KW, das passt nicht so richtig zu einem 2014er BTDI ;).
stimmt, im Schein steht 132kw. werde ich ändern. keine Ahnung wie ich auf die 128kw kam. Danke für den Hinweis.
 
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