Steuern T5 und Crafter

Anthony

Jung-Mitglied
Hallo

Unsere Firma will sich demnächst einen T5 oder Crafter leasen. Da ich kalkulieren soll was uns diese Fahrzeuge kosten werden wollte ich mal nachfragen, wie hoch für folgende Modelle die Steuern sind.

1. T5 Kastenwagen 1,9 TDI 75 kW
2. T5 Kastenwagen 2,5 TDI 96 kW
3. Crafter Kastenwagen 2,5 TDI 65 kW
4. Crafter Kastenwagen 2,5 TDI 80kW

Ich weiß nicht ob ihr mir beim Crafter weiterhelfen könnt. Aber zu Angaben für den T5 wäre ich sehr dankbar. Alle Modelle sollen übrigends über einen Partikelfilter verfügen.

P.S. Nachdem ich hier im Forum immer wieder über Probleme mit dem T5 höre, wäre es vielleicht gleich besser zu einem Crafter zu greifen? Diese wäre auch günstiger in der Leasingrate.
 
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Grundsätzlich kommt es hier wohl auf die Gewichte an. Der Crafter dürfte nach dem idotischen EU Gesetz besser liegen, wenn er über 3,5t zul. Gewicht hat.

Der Euro4 Motor und der Dieselpartikelfilter werden oft erst ab 3,5t belohnt.

Ein Crafter mit EU4 Motor rutscht unter 3,5t wie unsere T5´s steuerlich in EU3.
Über 3,5t ist er ein richtiger EU4 Kandidat, obwohl er den exakt gleichen Motor hat, wie die Variante unter 3,5t!

Umweltpolitisch ist das grober Unsinn.
 
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Hallo Anthony,

die Steuern für die jeweiligen Modelle kannst du Dir hier selber ausrechnen lassen -> KLICK

Ob ihr Euch einen Crafter oder einen T5 anschaffen wollt, kommt darauf an, was ihr mit dem Wagen machen wollt ... der Crafter kann von den Abmessungen und Volumina doch unterschiedlich konfiguriert werden ... und, in einem Forum wird mann immer meist nur über die Probleme lesen ... es sei denn mann klickt mal hier -> KLICK
 
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Das ging aber schnell.

Die beiden Kastenwagen würden also in die Rubrik LKW bis 3,5 Tonnen fallen. Das zulässige Gesamtgewicht des T5 beträgt 2800Kg und die des Crafter 3000Kg. Beim T5 handelt es sich um das Modell mit 3400mm Radstand und beim Crafter mit 3250mm Radstand. Kann mir aber nicht vorstellen das der Radstand was mit der Steuer zu tun hat.

Nach dem Rechner komme ich beim T5 auf 160 Euro und beim Crafter auf 172 Euro. Allerdings berücksichtigen die nur das Gesamtgewicht und nicht den Hubraum. Ist das ok? Wird der Hubraum nur bei PKW-Modellen berücksichtig und nicht bei LKWs?

P.S. Da der Partikelfilter erst ab 3,5 Tonnen brücksichtigt wird, könnte man ihn sich doch eigentlich auch sparen. Eventuell ändert sich dies aber in den nächsten Jahren ja noch und der Partikelfilter wird doch noch berücksichtigt. In diesem Fall wäre es besser einen zu nehmen?
 
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Wenn ich insbesondere angesichts der Steuerpolitik in unserem Lande in den vergangenen Jahren eines gelernt habe, dann ist das, daß es keine Rechtssicherheit gibt.

Eigentlich ist es völlig egal, wie Du Dich entscheidest, Du wirst am Ende doch wieder zum Narren gehalten. X(


Gruß

Peter
 
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Hallo Anthony,

LKW's werden nach Gewicht, PKW's nach Hubraum besteuert ... LKW's haben Sonntagsfahrverbot, PKW's nicht ... die Partikelfilter werden dir helfen in "staubverseuchten Gebieten" fahren zu dürfen (In Berlin ab 2008 der gesamte vom S-Bahn-Ring umschlossene Bereich) ...
 
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LKW's haben Sonntagsfahrverbot, PKW's nicht ... die Partikelfilter werden dir helfen in "staubverseuchten Gebieten" fahren zu dürfen (In Berlin ab 2008 der gesamte vom S-Bahn-Ring umschlossene Bereich) ...

Soll das bedeuten das ich mit einem T5, Vito oder Crafter Kastenwagen nicht an Sonntagen fahren darf, weil diese als LKW gelten:confused: Ich sehe an Sonntagen genug Leute damit rumfahren. Auch in meinem Bekanntenkreis gibt es Leute mit Kastenwagen die diese als Alltagsauto, also auch Sonntags benutzen.

Kann man sagen um wieviel schlechter ein Kastenwagen ohne DPF eingestuft wird? Reicht es dann noch für eine grüne Plakette?
 
AW: Steuern T5 und Crafter

Sonntagsfahrverbot - theoretisch ja ... praktisch ... no comment

Grüne Plakette ohne Partikelminderungssystem ... kann ich mir nicht vorstellen, aber mach doch mal KLICK
 
AW: Steuern T5 und Crafter

Hallo, Anthony,

LKW oder PKW - das ist eine Frage der Zulassung. Grundsätzlich gilt, was im Fahrzeugbrief (oder seit neuerem: Zulassungsbescheinigung Teil II) steht.

Sonntagsfahrverbot gilt für LKW über 7,5 t zulässige Gesamtmasse (zGM). Bei LKW unter oder gleich 7,5 t zGM darfst du sonntags fahren, jedoch keinen Anhänger ziehen.

Steuerrechtlich kann von der LKW-/PKW-Einstufung aus den Fahrzeugpapieren abgewichen werden. Ich will damit sagen: Das Finanzamt kann sich an die Eintragung halten, muß aber nicht.
Ich hatte einen alten Post-POLO mit 1,9l-Diesel, der verkehrsrechtlich als LKW zugelassen war. Nur 2 Sitze, Trenngitter zum Gepäckraum, keine Gurte für Hinten etc., etc. - also ein Fahrzeug, gemacht zum Transport von Paketen. Hat das Finanzamt bei der steuerlichen Einstufung kein bißchen beeindruckt; ich mußte ihn als PKW nach Hubraum versteuern.
Also: Erkundige dich am besten vorher bei deinem Finanzamt, ob und unter welchen Voraussetzungen dein Fahrzeug als LKW versteuert werden kann.

Meine allgemeine Lebenserfahrung hilft mir, bei steuerlichen Unklarheiten die meistens richtige Antwort zu finden: Immer zugunsten der Steuerkasse!

Finanzbehörden kennen keine Menschen, Kunden oder sonstige freundliche Bezeichnungen für diejenigen, die den Staat bezahlen - dort sind nur STEUERPFLICHTIGE bekannt.

Viele weitere Tips sind ja bereits gepostet worden, wie z.B. der Link zum Steuerrechner.

Ciao
Klaus
 
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Die Links sind zwar gut gemeint, aber bei den meisten Onlinerechnern benötigt man ja Zahlen aus dem Fahrzeugschein (HSN, TSN, usw.) Da mir dieser aber nicht vorliegt, kann ich solche Berechnungen erst einmal nicht machen.
 
AW: Steuern T5 und Crafter

Hallo, Anthony,

beim Steuerrechner brauchst du nur eine Vorstellung davon, ob du dein Fahrzeug als PKW, WoMo, LKW bis 3,5t, LKW über 3,5t, Motorrad oder sonstwas zulassen willst, sowie die zGM.

Probier es mal!

Ciao
Klaus
 
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Das geht natürlich. Da habe ich auch schon 160,- für den T5 und 172,- für den Crafter berechnet. Aber bei den Angaben für die Feinstaubplakette und für PKW und LKW über 3,5t Berechnungen komme ich ohne diese Angaben nicht weiter.
 
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