- Ort
- München
- Mein Auto
- T5 Multivan
- Erstzulassung
- 01/2009
- Motor
- TDI® 128 KW
- DPF
- ab Werk
- Motortuning
- nein
- Getriebe
- 6-Gang
- Antrieb
- 4motion
- Ausstattungslinie
- Highline
- Extras
- Diverses ...
(Ex Werksauto)
Einspruch! Was dem einen Recht ist, muss dem anderen billig sein. Selbstverständlich muss auch dem Käufer das Recht zustehen, als Laie nicht beurteilen zu können, ob 1l Ölverbrauch ein Mangel ist, oder nicht. Schließlich hat sich ja schon kurz darauf ein sehr viel höherer gezeigt und somit darf das dann u.U. auch als deutliche Abweichung gegenüber der vereinbarten Beschaffenheit betrachtet werden. Dass eine solche Steigerung des Verbrauches innerhalb so kurzer Zeit stattfinden kann, das mag dir normal erscheinen, weil du als Moderator dieses Forums und speziell dieses Threads schon zig mal von so krassen Fällen gehört hast. Wenn du aber einmal dieses Sonderphenomen Bitdi ausblendest, und das würde ein Richter sicher auch tun und dann erscheint es wohl eher so, dass der Ölverbrauch vom Kauf an schon viel höher war, als versprochen war.
Durchaus richtig. Das Problem ist, zu beweisen, dass der Verkäufer das wusste und arglistig verschwiegen hat.