Stolzer T5 Besitzer, zumindest für 25KM

Einspruch! Was dem einen Recht ist, muss dem anderen billig sein. Selbstverständlich muss auch dem Käufer das Recht zustehen, als Laie nicht beurteilen zu können, ob 1l Ölverbrauch ein Mangel ist, oder nicht. Schließlich hat sich ja schon kurz darauf ein sehr viel höherer gezeigt und somit darf das dann u.U. auch als deutliche Abweichung gegenüber der vereinbarten Beschaffenheit betrachtet werden. Dass eine solche Steigerung des Verbrauches innerhalb so kurzer Zeit stattfinden kann, das mag dir normal erscheinen, weil du als Moderator dieses Forums und speziell dieses Threads schon zig mal von so krassen Fällen gehört hast. Wenn du aber einmal dieses Sonderphenomen Bitdi ausblendest, und das würde ein Richter sicher auch tun und dann erscheint es wohl eher so, dass der Ölverbrauch vom Kauf an schon viel höher war, als versprochen war.

Durchaus richtig. Das Problem ist, zu beweisen, dass der Verkäufer das wusste und arglistig verschwiegen hat.
 
So, da ich grade auch noch umbaue hatte ich wenig Zeit und habe versucht das ganze mal etwas zu vergessen.

Der Kerl hat gesehen das ich und meine Freundin 4 kinder zusammen haben und am Land leben. Somit auf einen funktionierendes Auto angewiesen sind:evil:



Ich bin halt echt am überlegen mir ne V Klasse zu holen. Irgendwie ist das Vertrauen in VW nun gänzlich weg....
Zur Konkurrenz
Konkurrenzfahrzeug Gefahren kurzer Bericht
 
Durchaus richtig. Das Problem ist, zu beweisen, dass der Verkäufer das wusste und arglistig verschwiegen hat.
Ich bin mir inzwischen nicht mehr so sicher, ob die Arglist in dem Fall zwangläufig nötig ist, denn es geht ja um eine unter Zeugen explizit versprochene Eigenschaft, wenn man das so auslegen möchte, die sich als nicht erfüllt herausstellt. Ob der Verkäufer das wusste, ist dann u.U. egal (verschuldensunabhängig). Der Rechtsanwalt wird das zu sortieren wissen.
 
Ich bin mir inzwischen nicht mehr so sicher, ob die Arglist in dem Fall zwangläufig nötig ist, denn es geht ja um eine unter Zeugen explizit versprochene Eigenschaft, wenn man das so auslegen möchte, die sich als nicht erfüllt herausstellt. Ob der Verkäufer das wusste, ist dann u.U. egal (verschuldensunabhängig). Der Rechtsanwalt wird das zu sortieren wissen.

Tja, Fehlen eine zugesicherten Eigenschaft ist hier natürlich schwer von Gewährleistung abzugrenzen.

Wenn er sagt, bei mir hat er unter 1l Öl auf 1.000km verbraucht - bedeutet das bei einem Laien, dass das absolut und immer gilt?

Gerade da beginnt ja die Gewährleistung - wenn ein verborgener Mangel sich erst später offenbart.

Gruß, Marcus
 
Allerdings wurde der Ölverbrauch laut seiner Werkstatt mit 1 Liter als „völlig normal“ angegeben - zumindest war das die Aussage.
Dann lass dir doch vom Verkäufer die Werkstatt einfach benennen, sag du möchtest mit denen mal etwas klären. Und dann weißt die Werkstatt und kannst dir genau sagen lassen, was die ihm gesagt haben.
Zur Historie: Wenn du in der Werkstatt anklingen lässt, dass dir das Fahrzeug schließlich jetzt gehört und dass du auf Dauer eine zuverlässige Werkstatt benötigen wirst, dann kann ich mir nur schwer vorstellen, dass sie dich wirklich abweisen. Sie müssen dir schließlich nichts zu dem Menschen sagen, den das Fahrzeug mal gehört hat, sondern nur zu Auto und für das allein gibt es gar kein Datenschutzgesetz.
 
Dann lass dir doch vom Verkäufer die Werkstatt einfach benennen, sag du möchtest mit denen mal etwas klären. Und dann weißt die Werkstatt und kannst dir genau sagen lassen, was die ihm gesagt haben.
Zur Historie: Wenn du in der Werkstatt anklingen lässt, dass dir das Fahrzeug schließlich jetzt gehört und dass du auf Dauer eine zuverlässige Werkstatt benötigen wirst, dann kann ich mir nur schwer vorstellen, dass sie dich wirklich abweisen. Sie müssen dir schließlich nichts zu dem Menschen sagen, den das Fahrzeug mal gehört hat, sondern nur zu Auto und für das allein gibt es gar kein Datenschutzgesetz.

Das ist auch eine heiße Kiste. Generell sehe ich das ähnlich wie Du - aber: Bei den durchgeführten Arbeiten geht es auch um die Abrechnung selbiger. Das wiederum betrifft klar den Vorbesitzer, der diese Arbeiten bezahlt hat. Alles was den Vorbesitzer betrifft, fällt natürlich unter den Datenschutz. Die Werkstatt wird da nichts riskieren wollen. Dazu zwingen kann man sie ohnehin nicht - der Besitzer hat kein Recht darauf, alles über alte Wartung / Reparaturen zu erfahren.
 
Tja, Fehlen eine zugesicherten Eigenschaft ist hier natürlich schwer von Gewährleistung abzugrenzen.

Wenn er sagt, bei mir hat er unter 1l Öl auf 1.000km verbraucht - bedeutet das bei einem Laien, dass das absolut und immer gilt?

Gerade da beginnt ja die Gewährleistung - wenn ein verborgener Mangel sich erst später offenbart.

Gruß, Marcus
Dabei fällt mir eine Trivialfrage ein: Ist im Kaufvertrag überhaupt die Gewährleistungs-Ausschlussklausel drin? Ist sie fast immer, das stimmt schon. Aber prüfen würde ich es trotzdem, vielleicht war der Verkäufer ja so dumm und hat eine schlechte Vertragsvorlage ohne das gewählt.
 
Das ist auch eine heiße Kiste. Generell sehe ich das ähnlich wie Du - aber: Bei den durchgeführten Arbeiten geht es auch um die Abrechnung selbiger. Das wiederum betrifft klar den Vorbesitzer, der diese Arbeiten bezahlt hat. Alles was den Vorbesitzer betrifft, fällt natürlich unter den Datenschutz. Die Werkstatt wird da nichts riskieren wollen. Dazu zwingen kann man sie ohnehin nicht - der Besitzer hat kein Recht darauf, alles über alte Wartung / Reparaturen zu erfahren.
Wir haben hier schon zig Beweise gesehen, dass man es bekommen kann, wenn man nur will. Dann darf darf man halt nicht sofort locker lassen und VW Vertragspartner gibt es ja auch mehr als nur ein paar.
Was die Vorbesitzer-Daten betrifft: Keiner hat gesagt, dass die hier schon benötigt werden, also ist schwärzen auch völlig OK.
Die Zuordnung des Ganzen zum Vorbesitzer kann der Richter dann später machen, falls eine Verhandlung dann überhaupt noch erfolgen muss. Wird sie wahrscheinlich aber nicht.
 
Wenn es eine Historie mit Ölverbrauchsmessung gibt, hast du gute Chancen, sonst sehe ich eher schwarz.

Er hat dir gesagt, dass das Auto 1 Liter Öl verbraucht. Er hat also nichts verschwiegen. Das 1 Liter nicht in Ordnung ist, hätte er genau so wissen können (aber nicht müssen) wie du. Ihr seid ja beides Laien.
Da der Ölverbrauch extrem vom Fahrstil abhängt, wird es garantiert möglich sein, dieses Auto mit 1 Liter Öl auf 1000km zu bewegen. Zum Beispiel reiner Stadtverkehr, viele Kaltstarts, keine Autobahn. Um diesen Bewies zu führen, braucht man einen Gutachter, viel Zeit und Geld. Am Ende wird nichts positives dabei raus kommen.

Das einzige, was man dem Verläufer vorwerfen kann ist, dass er so blöd war einen T5 an Privat zu verkaufen. Das gibt nur Ärger, Streit und Stress. Solche Autos verkauft man an den Händler und hat Ruhe. War bei meinem auch so. Verbrauch ca. 0,5 auf 1000. Habe mich nicht getraut ihn privat zu verkaufen, weil ich anderen diese Karre ersparen wollte. Danach bin ich im Sommer auf die Autobahn und plötzlich ist er von 0,5 auf gute 2 hoch gegangen.
 
Kurz zur Preisfindung:
Wir haben gerade unseren T5 verkauft - für einen X5 (aber das nur am Rande).
Comfortline mit 97T km runter, 132KW, Handschalter, kein Xenon, keine SHZ - sonst "normale" Ausstattung.
Eingestellt bei mobile für 19.600€; am ersten Tag bereits 15 Anfragen und über 1000 Views auf der Anzeige gehabt, auch Private dabei. Haken an der Sache war, dass er noch in Finanzierung war, sonst wären es sicher noch mehr Anfragen gewesen.
Verkauft nach wenigen Tagen für glatte 19T €.
Ölverbrauch gleich 0, dazu auch seit km-Stand 60.000 AGR-Kühler Version D. Mit Ölverbrauch wäre er nie an Privat gegangen. Zumal der Käufer die Thematik aber auch kannte und sie expliziet angesprochen hat.

Parallel auch mal bei wkda.de angeboten. Internetangebot 20.700€; nach Bewertung 16.885€.

Also das Interesse am T5 ist auch weiterhin ungebrochen; versuch ggfs. dein Glück - aber nur mit offenen Karten (wie du ja selber schon geschrieben hast).
 
Parallel auch mal bei wkda.de angeboten. Internetangebot 20.700€; nach Bewertung 16.885€.

Ich denke das hätte ich angenommen. 17 ist ein guter EK, wenn 19 im VK passen und es gibt keine Probleme, egal ob er anfängt Öl zu brauchen oder nach 2 Tagen verreckt oder nicht.
Mit so wenigen Kilometern passt der Preis auch super.
 
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