T 5.2 als Lkw Zulassen

Genau so ist es.
 
Nabend. Hab im Dezember nen Vorstellungstermin beim zollamt gehabt. Wagen wurde vermessen, es geht nicht nach der Grundfläche sondern nach dem Volumen ! Danach muss das Volumen der Ladefläche mind. 51% der Gesamtfläche betragen. Dieser Streit hat bei mir fast 2 Jahre gedauert. In meiner Zulassung steht N1, also LKW ab Werk. Letzte Instanz wäre das Gericht in Frankfurt /Oder. Naja ich schreib jetzt halt doch wieder Fahrtenbuch. Gruß B.W.

Dann kannte Dein Steuerbeamter die neue Regelung im KFZ-Steuergesetz nicht! Die sind nämlich inzwischen an die zulassungsrechtlichen Bestimmungen gebunden. Das heißt N1XX ist LKW und gut ist.

Es gibt auch PKW also richtig M1XX Fahrzeuge, die nach Gewicht besteuert werden!
 
Hallo Miteinander,

leider haben der Zoll nun meinen T5 LR 2+3 Sitze auch als PKW eingstuft , werde auch in Einspruch gehen. Wenn man den Text liest " ..die Besteuerung wie ein PKW wurde vom Gesetztgeber bewusst für solche Fahrzeuge vorgeschrieben, bei denen davon ausgegegangen wird das sie haupstsächlich für die Beförderung von Personen ausgelegt und gebaut worden...."
Das ist doch Willkür und Beugung des Gesetzes . Wenn jemand eine Waffenschein hat , kann man ja auch einfach davon ausgehen das er mal einfach so jemand umballert.. also lieber gleich einsperren oder was. Irrenhaus

Hat jemand aktuell auch einen Einsrpuch laufen ,wäre schön wenn man sich austauschen könnte. Übrigens der Vorbesitzer hatte den Transporter auch als LKW besteuert bekommen.

LG Thomas
 
@Anditom:

Ich habe auch Einspruch eingereicht. Als nächstes wirst du wohl eine Einladung vom zuständigem Zollamt erhalten, welcher du auch nachgehen solltest, dabei wird dein Bulli photografiert und vermessen. Ein paar Wochen später wirst du wohl dann ein Ergebnis bekommen in dem dir mitgeteilt wird, dass es sich bei dem Fahrzeug um einen Pkw handelt. Das Schreiben bei mir umfasst mehrere Seiten zum Thema Besteuerungsvoraussetzungen Lkw. Ich hatte einen 2 + 3 Sitzer langer Radstand ohne Trennwand (keine bauliche Trennung) und meine Laderaum abzüglich der Radhäuser ist zu klein, teilte mir der Zollbeamte bei der Vermessung bereits mit. Des Weiteren wird in den Voraussetzungen noch auf die Zulassung im Verhältnis zum Gesamtgewicht eingegangen (viel zu wenig [800kg]), die Höchstgeschwindigkeit (viel zu schnell) und den Nutzen (Anzahl der Sitzplätze). Das ganze wird noch mit mehreren Gerichturteilen in Deutschland mit AZ und Datum hinterlegt. Sodass man abschließend sagen kann, dass sich jemand bei der Ausarbeitung richtig Mühe gegeben hat.

Fahrzeuge welche diese Bedingungen erfüllen sind selten, bei uns fährt hier ein Schreiner mit einem Mitsubishi Canter Doka durch die Gegend, der könnte diese Auflagen erfüllen bei 7 Sitzen, Zuladung, Geschwindigkeit und baulicher Trennung.

Andere Meinungen sind gern willkommen.
 
Man sollte aber beachten das bei der Versicherung ein LKW Teurer ist als ein Pkw.
Ob ihr da wirklich viel spart, bin ich mir nicht sicher.
Gerade bei so kleinen Motoren.
Seit dem die ganzen Sprinter durch die Gegend rasen, ist Mein Dodge RAM Pickup in der Versicherung ziemlich gestiegen.
Die befinden sich meist in der Klasse LKW bis 3,5 Tonnen, wie meiner auch.
Meiner wurde übrigens abgelastet auf 3,5 Tonnen um auch schnell fahren zu können.
In Frage gestellt wurde die Lkw Besteuerung in den ganzen Jahren noch nie.
Der hat aber auch nur eine Sitzreihe und eine 3 Meter Ladefläche.
Ich kenne das auch nur mit der 51% Regel von Ladefläche zu Personenraum, egal wie die Höchstgeschwindigkeit ist, oder gewerbliche Nutzung.
In meinen Fall, mit 5,9 Liter Urzeit Diesel, spare ich Viel Geld, auch mit teuerer Versicherung.

Grüße
 
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