T5.2 BiTurbo Lader defekt. Gewährleisung bei Gebrauchtwagen?

Das ändert aber nichts an der Frage, ob der Händler überhaupt Eigentümer war.
Das ist bei Gebrauchtwagen nicht unbedingt der Fall, da die Händler die Verantwortung scheuen.
 
Das hat aber nichts mit der verbindlichen Bestellung zu tun.
Da es bereits eine andere Reparatur auf Gewährleistung gab, ist davon auszugehen, dass das FZG nicht im Auftrag verkauft wurde.
 
Ich habe für meinen Bus auch nur "eine Bestellung"
Darauf wird auch die Fahrzeugübergabe dokumentiert und fertig.
 
Klar, eine dokumentierte Übergabe auf der Bestellung entspricht praktisch konkludentem Handeln, damit ist das bestätigt.
Habe ich so da aber nicht gelesen.

Der Hinweis auf die bereits durchgeführe Reparatur ist aber entscheidend, damit dürfte das klar sein.
 
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