T5.2 gebraucht von Privat kaufen?

Bei der Hollandöse geht es ja m.W. um die Anbindung des Abreißseils. Die Frage, ob ein deutsches Fahrzeug diese bei einem vorübergehenden Aufenthalt in einem der Länder braucht, wird aber m.W. regelmäßig klar verneint.
Wenn der TE also den Wagen nicht in Holland oder Österreich anmeldet, sollte das kein Thema sein. Im Übrigen hat jeder T5, der ein Reserverad unter der Ladefläche hat, auch ein Befestigungsauge, an dem das Abreißseil eingeschlauft werden kann, was zur größtmöglichen Befestigungssicherheit führt. Das befestigen am Haken selbst - egal ob mit oder ohne Hollandöse - macht wenig Sinn bei einer abnehmbaren Kupplung, da diese u.U. komplett aus der Halterung fällt und die daran angebrachte Abreißseilbefestigung damit ja auch. Wer keine Reserverradhalterung hat, kann einfach eine handelsübliche Öse in einem der Befestigungsgewinde anbringen.
 
Hallo,
wird aber m.W. regelmäßig klar verneint.

das war auch meine Meinung,

wird aber mittlerweile sowohl in den NL, in Österreich anders gehandhabt, d.h. man wird wegen des Fehlens der zB in NL vorgeschriebenen Öse auch und gerade als Gast kräftig zur Kasse gebeten dto Schweiz und Österreich. Deshalb sind auch die Threads zur Hollandöse entstanden.

Bei der abnehmbaren AHK muß in NL, Österreich, Schweiz eben nicht wie bisher eine Öse am (theoretisch abfallenden) Haken vorhanden sein, sondern VWN wie auch Westfalia schweissen diese Halteöse direkt an den Kupplungsträger .

Alternative Befestigungen - wenn man bereits eine AHK hat - gibt es in der Tat - auch hier im Board.



Gruß Ulli
 
Hast du selbst schon zahlen müssen oder kennst du jemanden persönlich? M.E. gibt das EU-Recht solche Vorgehensweise gar nicht her.
 
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