T5.2 trotz BiDTI (mit neuem AGR-Kühler) kaufen?

In dem 1Jahr Gewährleistung den Ölverbrauch bemängeln und auf einen neuen Motor spekulieren.
Alle rechtlichen Möglichkeiten wurden im Ölverbrauchsthread schon rauf und runter diskutiert, glaub mir.
Wenn du nach Ablauf des halben Jahres den Nachweis bringen musst, dass der Mangel beim Kauf schon dran war, dann musst du schon einen guten Gutachter und einen ebenso guten Anwalt haben. Falls der Nachweis erbracht werden kann, dass es sich um einen Serienmangel handelt, wären die Chancen m.E. vielleicht sogar ganz passabel, allerdings: VW streitet das ab und von kein bis hoher Ölverbrauch gibt es viele Nüancen und außerdem gibt es auch noch fahrerbedingte Gründe für steigenden Ölverbrauch und somit wird VW versuchen, eigene Schuld von sich zu weisen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hab da einen ganz vernünftigen ausgestatteten T5.2 BiTDI PanAmericana mit Kolbenschaden im Internet gefunden.
Der Vorbesitzer hatte wegen fehlender Leistung bei VW bereits DPF und Turbo tauschen lassen. Erst dann wurde der Kolbenschaden festgestellt.
Die Ursache für den Motorschaden scheint nicht das typischen Öl-Schlucker-Problem zu sein.
Ich frage mich jetzt, könnten die neuen Bauteile vom defekten Motor schon Schaden genommen haben?
DPF und Turbo haben angeblich jetzt gerade mal 50km runter. Kann man sich die Teile bei der Reparatur erst mal anschauen und feststellen ob sie noch in Ordnung sind?

Das defekte Fahrzeug wird für 16800€ verkauft
Zum Verkauf steht ein VW T5 2.0 TDI Biturbo DSG 4 Motion EZ: 05/2011 mit 159.100 km TÜV 05/2020 in einem sehr gepflegt Zustand (Scheckheft gepflegt; Bordunterlagen vorhanden) Es handelt sich um das Sondermodel Panamericana mit folgender fast Vollausstattung:

Bicolor Ledersitze
Sitzheizung
Tempomat
Mulitifunktionslenkrad
Armlehne
7 Sitzer
Navigation mit Touch (Original)
Freisprecheinrichtung
MFA
Rückfahrkamera
AHK
8-Fach bereift
Parksensore hinten
Links und rechts Schiebetüren mit soft-close (sehr selten auf beiden Seiten) 5 Türen
Tisch
Klimaautomatik
Getönte Scheiben mit Rollos Original
Neupreis 68.100,-€


aktueller Service bei VW u.a. Neuer Turbo, neuer Rußpartikelfilter, neuer Ölservice, DSG ölservice, neue Domlager also alles was lieb und teuer ist, wurde bereits gemacht!

ALLERDINGS HAT ER EIN KOLBENSCHADEN!!!

Van/Kleinbus
Gebrauchtfahrzeug
Beschädigt, Unfallfrei, Nicht fahrtauglich
Hubraum: 1968 cm³
Anzahl der Türen: 4/5 Türen
Anzahl Sitzplätze: 7
Schadstoffklasse: Euro5
Umweltplakette: 4 (Grün)
Anzahl der Fahrzeughalter: 3
HU: 5/2020
Farbe: Grau
Farbe (Hersteller): --
Innenausstattung: Vollleder
Farbe der Innenausstattung: Beige
Airbags: Front-, Seiten- und weitere Airbags
Radio: Tuner/Radio
Ausstattung
ABS, Allradantrieb, Anhängerkupplung, Bluetooth, Bordcomputer, CD-Spieler, ESP, Elektr. Fensterheber, Elektr. Seitenspiegel, Elektr. Wegfahrsperre, Freisprecheinrichtung, Garantie, Isofix, Leichtmetallfelgen, Lichtsensor, MP3-Schnittstelle, Multifunktionslenkrad, Navigationssystem, Nebelscheinwerfer, Nichtraucher-Fahrzeug, Partikelfilter, Regensensor, Scheckheftgepflegt, Servolenkung, Sitzheizung, Tagfahrlicht, Tempomat, Traktionskontrolle, Tuner/Radio, Zentralverriegelung

Ich hätte da eine kleine Werkstatt zur Hand, die mir das Fahrzeug dann repariert mit Gewährleistung. Da ich den Besitzer ein bisschen kenne macht er mir die Arbeitsstunden wohl zum Stammkundenpreis. Aber noch ist nicht ganz geklärt was alles getauscht werden soll.

Ich versuche gerade die nötigen Teile zusammenzustellen:

neuer Motor inkl. Zylinderkopf AGR Typ D und Injektoren 3200€
ZMS 500€ (sollte man gleich mit machen was ich so gelesen habe)
Zahnriemen inkl Wasserpumpe ca. 150€
Kupplung muss beim DSG ja nicht unbedingt gewechselt werde oder?
Da hab ich doch bestimmt irgendetwas wichtiges vergessen oder?
 
Hmm der Besitzer hat gerade versucht mir den Grund des Motorschadens zu erklären:
Er erzählte mir am Telefon irgendetwas von Kolbendichtringen und irgendwelche Kühlmittelbohrungen (oder sagte er Schmiermittelbohrungen?) die zu klein ausgelegt wären. Dadurch läuft irgendwann der Kolben heiß und es kommt zum Motorschaden. Er wollte den Motor statt bei VW lieber bei einem Motorenaufbereiter machen lassen, da die angeblich die Ursache des Problems durch größere Bohrungen beheben würden. Ich habe von Motoren leider wenig Ahnung und von dem Problem höre ich das erste mal. Wisst ihr was er gemeint haben könnte? Meinte er vielleicht doch das bekannte Problem mit dem AGR-Kühler? Allerdings angesprochen auf den Typ D Kühler meinte er (wie viele hier im Forum) das VW das Problem inzwischen in den Griff bekommen zu haben scheint. Dennoch wollte er zum Motorenaufbereiter aus dem anderen Grund.

Schlummern noch mehr Probleme im CFCA von denen ich bis jetzt nur noch nichts gelesen habe?
 
Das ist alles der Schwachsinn, der sich im Laufe der Jahre bei der Suche nach der Ursache als Vermutung angesammelt hat.

Es geht um das klassische Problem mit dem Ölverbrauch.

Es gibt ein zusätzliches Problem: In den ersten Jahren gab es gelegentlich Risse im Zylinderkopf. Das wurde ab MJ14 durch einen neu konstruierten Kopf behoben. Natürlich haben die ATM von VW eben diesen neuen Zylinderkopf.

Gruß, Marcus
 
Das kann gut sein. Halt dann schon mies von VW erst mal nur Turbo und DPF zu tauschen. Die sollten es doch dann inzwischen besser wissen.

Also kann der Turbo und DPF in diesem Fall bleiben?
 
Wenn er wirklich nur 50km damit gefahren ist, ist es kein Problem.

Gruß, Marcus
 
Wenn du nach Ablauf des halben Jahres den Nachweis bringen musst, dass der Mangel beim Kauf schon dran war, dann musst du schon einen guten Gutachter und einen ebenso guten Anwalt haben.

Das wird kein Gutachter der Welt können. Man sieht nur den Schaden und kann nicht sagen, wann er definitiv eingetreten ist. Die Ausprägung und der Fortschritt sind ja auch individuell unterschiedlich. Nachweis geht nur über vorliegende Beanstandung oder Messung vor dem Verkauf.

Ich bin gerade dabei meinen BiTDI zu verkaufen und dokumentiere zur Sicherheit geraden den Ölverbrauch, damit sich am Ende keiner beschweren kann.
 
Das wird kein Gutachter der Welt können. Man sieht nur den Schaden und kann nicht sagen, wann er definitiv eingetreten ist. Die Ausprägung und der Fortschritt sind ja auch individuell unterschiedlich. Nachweis geht nur über vorliegende Beanstandung oder Messung vor dem Verkauf.
In herkömmlicher Denkweise völlig richtig. Nicht aber, wenn man den Ansatz wählt, dass der Motor "generell" einen Konstruktionsfehler aufweist, der nur zu unterschiedlichen Zeitpunkten zu dem vorliegenden Fehler führt. Wie ich ja schon einmal vor längerer Zeit durch Abschätzung der leider im Internet nur äußerst spärlich zu findenden Zahlen eruiert hatte, wird in einem normalen Autoleben ungefähr JEDER T5 BiTDI irgendwann den Öltod sterben, allerdings ohne dass man das als natürlich erwartbaren Verschleiß werten muss. Insoweit kommt es auf die Pfiffigkeit des Gutachters an, den offensichtlichen Sachverhalt hinreichend mit Beweisen zu untermauern und sicher auch auf die Willigkeit des Richters, dem Gutachten zu folgen und sich mit den Staranwälten der Autolobby anzulegen.
 
So geht das nicht @Multilo . Wenn man so argumentiert, ist fast alles ein Konstruktionsfehler am T5 und müsste unter die Gewährleistung fallen. Egal ob Klimaleitungen, Zahnriemen, Rippenriemen, Domlager, Schiebetüren, Antriebswellen, ZMS.

In der Praxis wird das Gericht den Gutachter fragen, ob der Schaden bereits beim Kauf des Fahrzeugs bestand oder angelegt war. Diese Frage kann definitiv kein Gutachter der Welt beantworten. Wir haben hier im Büro sehr oft solche Beweisfragen und nach 6 Monaten und zig 1000km gibt es darauf einfach keine eindeutige Antwort.

Wenn man deiner Argumentation noch weiter folgt und davon ausgeht, dass wirklich jeder BiTDI betroffen ist, dann wäre dieser Fehler sogar ganz normaler Verschleiß bei diesem Fahrzeug. Ein Beispiel dafür ist z.B. ein Smartphone oder Laptop. Es gibt Geräte, die nach 10 Jahren noch top sind, die billigen sind jedoch häufig nach 2 Jahren defekt. Sie unterliegen einfach einem höheren Verschleiß. Das kommt dem Hersteller nicht ungelegen und der Kunde akzeptiert es so.

Die Autolobby trägt wenig Schuld daran. Warum sollte VW mehr Geld ausgeben und bessere Produktqualität liefern, wenn der Kunde so zufrieden ist, dass er wieder einen VW kauft. Das wäre einfach ökonomisch nicht sinnvoll.

P.S.: In Facebook ist gerade der erste T6 Biturbo mit steigendem Ölverbrauch.
 
Das Stichwort dazu lautet "üblicherweise vom Käufer zu erwartende Beschaffenheit". Die regelt im Gesetz auch manches, was im Kaufvertrag ggf. nicht geregelt wurde und z.T. auch nicht geregelt werden kann. Deine Argumentation ist zweifellos "Standard", hakt aber auch gewaltig. Denn damit würde sich z.B. auch ein Notebook mit <1 Jahr Akkulebensdauer argumentieren lassen, genauso, wie ein Auto, welches per se ohne Räder ausgeliefert wird.
Das erlaubt die o.g. übliche Beschaffenheit aber nicht.

Wie gesagt, es bedarf schon eines pfiffigen bzw. mutigen Gutachters und Anwaltes. Wie groß die Chance ist, auf dem Weg etwas zu erreichen, weiß ich nicht, das hat m.W. noch nie einer probiert. Und wir sprechen natürlich immer nur übef laufende Gewährleistungszeit (1 Jahr bei gebraucht).
 
Denn damit würde sich z.B. auch ein Notebook mit <1 Jahr Akkulebensdauer argumentieren lassen, genauso, wie ein Auto, welches per se ohne Räder ausgeliefert wird.
Das erlaubt die o.g. übliche Beschaffenheit aber nicht.

Lässt es sich. Viele Hersteller schließen die Akkus aus der Gewährleistung aus. Gerade die "übliche Beschaffenheit" ist leider noch ein Haken mehr bei der Sache. Wenn defekte Motoren beim BiTDI ein absoluter Einzelfall wären, ist das nicht die "übliche Beschaffenheit". Du gehst aber davon aus, dass alle BiTDI das Problem haben und damit ist es selbstverständlich völlig üblich, dass dieser Motor keine 150tkm hält.
 
Das
Lässt es sich. Viele Hersteller schließen die Akkus aus der Gewährleistung aus. Gerade die "übliche Beschaffenheit" ist leider noch ein Haken mehr bei der Sache. Wenn defekte Motoren beim BiTDI ein absoluter Einzelfall wären, ist das nicht die "übliche Beschaffenheit". Du gehst aber davon aus, dass alle BiTDI das Problem haben und damit ist es selbstverständlich völlig üblich, dass dieser Motor keine 150tkm hält.
Das ist nun - verzeih bitte den Ausdruck - Humbug. Nur weil eine ganze Modellreihe einen Mangel hat, kann man diesen längst noch nicht zum Normalzustand erklären. Vor allem obliegt die Entscheidung darüber in keinster Weise VW, sondern vielmehr dem üblichen Käuferempfinden (und dem Richter;-) ).
Auch Verschleißteile sind im Übrigen von der Gewährleistungspflicht keineswegs ausgenommen und können auch nicht vom Verkäufer ausgenommen werden - das erlaubt das Gesetz per se nicht. Nur in GARANTIEN kann man sie wirksam ausschließen. Auch bei Verschleißteilen gilt, dass sie den marktüblich erwartbaren Eigenschaften entsprechen müssen, es sei denn, der Verkäufer weist auf die abweichende Eigenschaft wie z.B. eine verringerte Haltbarkeit ausdrücklich und unübersehbar hin. Ein Bremsbelag, der nach 1000km runter ist, hat einen Mangel und der Händler haftet. Da ist es auch egal, ob nur einer oder ALLE Beläge dieser Serie so sind. Es ist nicht marktüblich und daher vom Käufer auch nicht üblicherweise erwartbar. Natürlich hat das Fahrverhalten des Käufers einen großen Einfluss, so dass der Verkäufer (nach Ablauf von 6 Monaten) den Beweis sehen wollen wird, dass der Mangel beim Kauf bereits angelegt war.
Gibt der Verkäufer aber im Nachhinein zu, dass sein Produkt generell nicht 2 Jahre hält, hat den Kunden aber beim Kauf darüber im ungewissen gelassen, bzw. oder kann der Kunde das irgendwie beweisen (statistische Auswertung unter 10.000 Käufern o.ä.), dann haftet der Verkäufer.
Beim Laptopakku ist das auch nicht anders: Ein vom Hersteller versuchter Ausschluss eines Akkus von der Gewährleistungspflicht dürfte immer unwirksam sein. Die Beweislast beim Kunden nach Ablauf von 6 Monaten ist allerdings das Problem. Eine Klausel des Verkäufers bzw. Herstellers, die den (unzulässigen) Versuch eines Gewährleistungssausschlusses zeigt, kann dem Kunden eigentlich nur helfen! Denn sie beweist u.U., dass der Hersteller sich der Produktschwäche bewusst war, er diese dem Kunden aber ggf. nicht vor Kauf mitgeteilt hat. Damit hätte er sich dann selbst ein Armutszeugnis ausgestellt.
Dasselbe bei VW: Wenn VW zugeben würde, dass der BiTDI generell ein Haltbarkeitsproblem hat, welches deutlich von der üblichen Kundenerwartung beim Kauf abweicht, dann hätte dieses Eingeständnis Folgen für die Gewährleistungspflicht. Beim Kauf stand ja nirgends "hält nur 60.000km" oder so etwas. Allerdings trifft das VW nicht bei den Neuwagen - die haben eh alle Garantie, die das übernimmt und meistens tritt der Fehler auch erst viel später auf - sondern es trifft die Händler bei den Gebrauchten. Hier aber auch wieder nur für die Verjährungsfrist der Sachmängelhaftung (=korrekte Bezeichnung für Gewährleistungdauer), also 1 Jahr (bei Gebrauchtwagen). Ich spreche von Privatkauf.
 
Die generelle Erwartung bezüglich der Haltbarkeit war ja auch nur eine Anspielung darauf, dass du gesagt hast, sie gehen alle kaputt. Die übliche Beschaffenheit ist ja auch nur interessant, wenn die Frage im Raum steht, ob es überhaupt ein Gewährleistungsfall ist.

Das Problem bei der ganzen Sache ist doch die Beweislast. Wenn das Auto nach 7 Monaten kaputt ist, wird der Händler behaupten, es sei erst nach dem Kauf kaputt gegangen. Ihm da das Gegenteil zu beweisen ist meiner Meinung nach unmöglich. Wir machen hier im Büro einige Gutachten zur Beweissicherung und ich sehe keine Möglichkeit anhand der Kolben und Zylinder zu beweisen, ob der Motor vor 7 Monaten noch in Ordnung war. Genau das wird die Frage des Richters nämlich sein. Selbst wenn das Thema auf den AGR-Kühler zu sprechen kommt, wird sich niemand festlegen wollen, denn die Frage wieso und wann Korrosion im AGR-System nur bei diesem Motor zum Schaden führt, hat noch niemand beantworten können.
 
Gibt hier schon mehrere...

Das wußte ich nicht. Ich habe bisher drauf gehofft, dass das Problem wirklich nur den CFCA im T5 trifft und sowohl die neuen Motoren im T6 als auch die späten CFCA mit Kühler "D" eventuell länger halten. In Facebook ist ein 204PS T6 betroffen
 
Habe ich noch gar nicht gelesen, werde ich mal machen.
Kannst du mal kurz zusammenfassen? Probleme mit dem Motor?
 
Mehrere User mit erhöhtem Ölverbrauch.
Die meisten aber noch unter der kritischen Grenze.
Die ersten aber auch schon mit ATM.

Gründe bisher unbekannt.
Viel Gerate, nix konkretes.
Und der normale Voodoo mit anderem Öl ect.
Im Grunde wie beim 5.2 am Anfang auch.

Bisher sammelt VW die Triebwerke wohl ungeöffnet ein.

Und wie beim 5.2 ist bisher die Basis sehr dünn weil noch nicht viele die nötige Laufleistung haben.

Anders als beim Kopf ist diesmal (bisher) nur der BiTurbo betroffen.
 
ich hab davon ja keine Ahnung ;-)
Hab hier aber schon gelesen das der T6 kein Unterdruck AGR hat.
Kein Ahnung wie belastbar die Info ist.
Grundsätzlich also möglich das VW da das gleiche Problem hat.
Aber wie gesagt. Ich bin nicht vom Fach, lese nur mit.
 
Wenn VW am 2.5.2014 eine ATM eingebaut hat, dann ist vermutlich noch kein AGR Typ D eingebaut oder?
 
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