t5 (75 kw)zweimassenschwungrad defekt nach 220000KM

keps

Jung-Mitglied
ein bekannter verkaufte seinen t5 ,welchen er selber nur 3000Km gefahren hatte,weiter.der käufer welcher mittlerweile 4000 km zurückgelegt hat,will nun von meinem bekannten via rechtsanwalt die reparatur des ZMS über 2400€ erstattet.meinem bekannten war der schaden zum zeitpunkt des verkaufs nicht bekannt.
wie schaut die sache rechtlich aus?
gruss keps
 
AW: t5 (75 kw)zweimassenschwungrad defekt nach 220000KM

Hallo,
wenn er das Auto privat unter Ausschluss evtl. Gewährleistung verkauft hat, hat er kein Problem.

Der Käufer müsste nachweisen, dass er den Mangel arglistig verschwiegen hat - das dürfte aber unmöglich nachzuweisen sein.

Gruß, Marcus
 
AW: t5 (75 kw)zweimassenschwungrad defekt nach 220000KM

wie schaut die sache rechtlich aus?

Moin,

sorry, aber dazu sollte Dein Freund einen Rechtsanwalt befragen. Auch das ist noch kein Garant, weil die Entscheidung evt. ein Richter fällt.

Keinesfalls solltest du von einem Forum, in dem ca. 50.000 Privatmenschen angemeldet sind, eine Rechtsauskunft erwarten.

Du gehst ja auch nicht zum Bäcker, wenn du gern ne neue Frisur hättest. :confused::confused::confused:

Gruß Tom
 
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Das sieht wohl schlecht für den Käufer und dem Rechtsanwalt aus! ;)
Bei einem Privatverkauf würde ich die Sache ganz gelassen sehen.
Echt abgedreht, das sich für solche Dinge immer noch Rechtsanwälte finden.
 
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Moin,

entscheidend ist wohl, dass der Privatverkäufer die Gewährleistung im Vertrag ausgeschlossen hat. Hat er das vergessen, könnte derr Käufer mit seiner Forderung vermutlich durchkommen.
 
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Bei einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 7.000 km (3.000 + 4.000) stellt sich a) die Frage nach der Werksgarantie und b) die nach der Ursache eines so frühen "Tods".

Weiterhin wäre durch den Anwalt zu klären, ob der Käufer 1) ohne Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer überhaupt reparieren durfte, 2) ob er seiner Schadenminderungspflicht nachgekommen ist und 3) ob durch die Reparatur nicht Beweisvereitlung erfolgt ist.
 
AW: t5 (75 kw)zweimassenschwungrad defekt nach 220000KM

Bei einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 7.000 km (3.000 + 4.000) stellt sich a) die Frage nach der Werksgarantie und b) die nach der Ursache eines so frühen "Tods".

Weiterhin wäre durch den Anwalt zu klären, ob der Käufer 1) ohne Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer überhaupt reparieren durfte, 2) ob er seiner Schadenminderungspflicht nachgekommen ist und 3) ob durch die Reparatur nicht Beweisvereitlung erfolgt ist.

Die Gesamtlaufleistung beträgt laut Überschrift 220 000km und da geht schon mal was kaputt .
 
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Wer Überschriften lesen kann, ist klar im Vorteil :D
(Die Gesamtlaufleistung war auf der "Neue Beiträge" Liste verdeckt und da hab ich oben nicht mehr hingesehen :o

Wer da aber meint, ....... - der irrt wohl gewaltig!
 
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