Hallo,
ich bin neu hier und habe eine spezielle Frage: Wir haben im April 2012 einen Campingbus der Fa. Campmobil Schwerin gekauft. In den Versicherungsunterlagen steht "Wohnmobil". Nun wurde das Fahrzeug leider Ende Mai Opfer einer Brandstiftung, d. h. es ist ein Totalschaden. Die Versicherung sagt nun, das Fahrzeug ist kein PKW und fällt somit nicht unter die Regelung der Neupreiserstattung innerhalb der ersten 18 Monate seit Zulassung, sondern wir sollen nur den Wiederbeschaffungswert erhalten. Hat jemand Erfahrung mit dieser Auslegung der Versicherungen?
ich bin neu hier und habe eine spezielle Frage: Wir haben im April 2012 einen Campingbus der Fa. Campmobil Schwerin gekauft. In den Versicherungsunterlagen steht "Wohnmobil". Nun wurde das Fahrzeug leider Ende Mai Opfer einer Brandstiftung, d. h. es ist ein Totalschaden. Die Versicherung sagt nun, das Fahrzeug ist kein PKW und fällt somit nicht unter die Regelung der Neupreiserstattung innerhalb der ersten 18 Monate seit Zulassung, sondern wir sollen nur den Wiederbeschaffungswert erhalten. Hat jemand Erfahrung mit dieser Auslegung der Versicherungen?