T6.1 Lieferzeiten

hallo Micha,

Der Rücktritt ist ein einseitiges Rechtsgeschäft, ein Gestaltungsrecht. die Bestätigung oder eine Übereinstimmung ist insoweit nicht erforderlich, genauso wenig, wie die Übereinstimmung zur Trennung mit dem Partner verzichtbar ist.

Der Rücktritt ist eine Rechtsfolge des Verzuges, der wiederum Erklärungs- und daraus empfangsbedürftig ist. Das Recht zum Rücktritt ergibt sich aus dem Gesetz -ipod oute und die AGB werden dem nicht entgegenstehen.

ist der Verzug schon erklärt, die Erklärung dem Händler zugegangen und dein Anwalt hat den Rücktritt in Kenntnis dieser Umstände erklärt, ist das Geschäft zu behandeln, als sei es nicht zustande gekommen.

dies ist der rechtliche Teil. hinsichtlich der Lieferfrist also zum Primärziel kann ich sagen, dass ich mein Fahrzeug fristgerecht, genau gesagt übermorgen erhalte. Mir und gleichzeitig dem Händler war es wichtig, dass Geschäft fair zu vollziehen, auch wenn sich die Interessen zwischenzeitlich verlagert haben.
 
@Flieger60

Unmöglichkeit zur Leistung und Rücktritt als mögliche Rechtsfolge Sind Verschuldens unabhängig, es sei denn dass der Leistungsgläubiger erheblichen Anteil an der Unmöglichkeit besäße.
 
Da stellt sich mir nur noch die Frage: Wann ist überhaupt ein Verzug eingetreten, wenn in der Auftragsbestätigung der Liefertermin ausdrücklich als "unverbindlich" bezeichnet wird?
 
Da stellt sich mir nur noch die Frage: Wann ist überhaupt ein Verzug eingetreten, wenn in der Auftragsbestätigung der Liefertermin ausdrücklich als "unverbindlich" bezeichnet wird?


steht tatsächlich in den AGB meines Autohauses drin mit Fallunterscheidung, ob es um eine gewerbliche oder eine private Nutzung ginge; beide Fälle sind nach Zeitablauf durch einen frühestmöglichen Verzugszeitpunkt, Der dann noch des Ausdrucks bedarf, definiert.
 
Hallo,

1. hast du doch einen RA, dem Du Gebühren bezahlst. Also würde ich diesen auch konkret fragen.

2. Haben mir einige VW-MA unabhängig voneinander erzählt, dass die Produktion am 18.4. (Sa) wieder anlaufen soll. So zumindest wohl Stand jetzt.
 
Hallo,

1. hast du doch einen RA, dem Du Gebühren bezahlst. Also würde ich diesen auch konkret fragen.

2. Haben mir einige VW-MA unabhängig voneinander erzählt, dass die Produktion am 18.4. (Sa) wieder anlaufen soll. So zumindest wohl Stand jetzt.


nun ja, vielleicht ist es in diesem Forum anders aber ich stelle mir bei diesen Antworten folgende Fragen

zu 2) ist das für den Fragesteller noch relevant, nachdem er den Rücktritt bereits wegen Zeitablauf erklärt hat

zu 1) wäre ja dann jede Frage erschöpfend beantwortet mit den Floskeln
a) Handbuch konsultieren
b) Händler konsultieren
c) Hersteller konsultieren
d) Anwalt konsultieren

du weißt doch gar nicht, ob der Fragesteller mit dem Anwalt nach Zeittafel-Abrechnung und Zeithonorarvereinbarung zusammenarbeitet.
 
VW hat eine Pressemitteilung auf der Webseite:
Volkswagen verlängert Produktionspause

Demnach beginnt das Leben in den Werken erst wieder am 20.04.2020. Ich denke, dass davor keine vernünftige Antwort auf irgendwelche Fragen zu ausstehenden Lieferungen kommen wird.
Allerdings hat ein Verzug seit Januar wohl wenig damit zu tun.
Ich hab mal die AGB meines Händlers gelesen - da dauert der Verzug eines "unverbindlichen Liefertermines" 8 Wochen. Bei mir ist allgemein März angegeben - würde bedeuten vor Ende Juni wäre noch kein Verzug eingetreten.
Ärgerlich an der Angelegenheit ist halt, dass man einfach keine aktuelle Auskunft bekommt.
 
Ich habe meinen T6.1 am 19.12.19 bestellt mit der Angabe einer unverbindlichen Bauwoche KW10.
Nach aktueller Information von meinem Händler wurde er auch tatsächlich gebaut, nur die Auslieferung hat er aufgrund der Corona-Schließung nicht verlassen...
Wir werden sehen wie sich das entwickelt :)
 
Steht tatsächlich mittlerweile beim Händler, es bleibt halt interessant! Wenn er nächste Woche nicht übergeben werden könnte, ging die Welt auch nicht unter...

Man glaubt es nicht, konnte gestern noch zugelassen werden. Hab ihn!
 
habe meinen Multivan auch heute bekommen. mein VW Händler hat berichtet, dass die Spedition vom Verladebahnhof auf seine eigene Initiative hin erfolgen musste.

hatte dann den Nachteil, dass das Fahrzeug in der Nacht geliefert wurde und der annehmende quittierte ohne genau zu wissen was denn eigentlich kommt.

Der VW Händler sagte, dass ihm eben wichtig war, dass ich mein Auto rechtzeitig bekomme. Er weiß, dass ich tatsächlich die Platzverhältnisse benötige.

Fand ich gut.
 
:) Glückwunsch!
 
habe meinen Multivan auch heute bekommen. mein VW Händler hat berichtet, dass die Spedition vom Verladebahnhof auf seine eigene Initiative hin erfolgen musste.

hatte dann den Nachteil, dass das Fahrzeug in der Nacht geliefert wurde und der annehmende quittierte ohne genau zu wissen was denn eigentlich kommt.

Der VW Händler sagte, dass ihm eben wichtig war, dass ich mein Auto rechtzeitig bekomme. Er weiß, dass ich tatsächlich die Platzverhältnisse benötige.

Fand ich gut.

Hoffentlich bekommst Du ihn zugelassen ..... ;) trotzdem Glückwunsch und klasse Engagement vom Händler :)
 
natürlich ist er mir zugelassen ausgeliefert worden
 
Wie sieht es eigentlich mal mit ein paar Beweisfotos aus... :-)
 
Na geht doch.
Sieht genauso wie meiner aus.
Candy Weiss und 4motion ist eine gute Wahl.
Bei dem Foto werden Erinnerungen wach. Meine Auslieferung ist jetzt auch schon wieder fast 2 Jahre und 54.000 km her. Habe den Kauf noch keinen Tag bereut.
Viel Spass !!
 
naja so schlecht ist eine iPhone Kamera nun auch nicht.... es ist nicht Candyweß, sondern der neue helle Grauton

Vielen Dank ich freue mich auf die Erlebnisse mit Familie und dem großen Fahrzeug
 
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