T6 4Motion 150kW - Auflastung Anhängerkupplung 2.800kg - sonstige Maßnahmen am Wagen erforderlich?

Ich sehe gerade bei 2,8t keine Probleme.

Zuladung, Gesamtgewicht und auch die Anhängelast sind beim T5 auch aus Marketinggründen begrenzt - man will nicht Crafter Konkurrenz machen.

Gruß, Marcus

Technisch sehe ich auch keine Probleme.
Ein Multivan DSG / 4 Motion mit 150kw (um den geht es hier ja), darf (nicht „könnte“) ca. 500 bis 600 kg zuladen.
2 Erwachsene und 3 Kinder samt Kindersitzen bringen ca. 300 kg auf die Waage (2*75 plus 3*50).
Zuzüglich 100 kg Stützlast ist da nicht mehr viel Spiel.

Wenn der T6 nun also 3.080 kg wiegt, und das Gesamtzuggewicht maximal 5.300 kg ist, dann errechne ich: 5.300 - 3.080 = 2.220 kg.

Aber ja, es geht ja um einen 2.800 kg Anhänger.
Nehmen wir also den leeren T6 mit DSG und 4 Motion ( meiner wiegt gemessen 2.545 kg leer), dann wäre der Zug bereits ohne Insassen überladen...

Man kann es drehen und wenden, wie man will:
Das macht keinen Sinn.

Es liegt nicht am T5 oder T6, sondern daran, dass der Bus trotz Allrad, ABS, ESP und was auch immer, nicht in den Genuss der Sonderregelung des Geländewagens kommt.

Bis weg, die Investition der Auflastung drauf, uns es steht ein Q7, GL, Dicovery, etc. vor der Tür.
Ohne Diskussion mit sieben Sitzen und 3,5 to Anhängelast.
 
Ohne Diskussion mit sieben Sitzen und 3,5 to Anhängelast.
Das ist richtig und es stimmt. Aber: Es fehlt an Busgefühl. Da helfen keine Argumente. Zur Lösung gibt es Firmen, die dies möglich machen.
 
Ist dann ein 4Motion mit einem SUV, die ja mehr Zuglast anhängen dürfen gleichzusetzen? Auch im normal konfigurierten AHK-Betrieb mit abnehmbarer Serien-AHK?
bei mir stehen 5300kg Gespanngewicht eingertagen drin. Somit 2500kg Zuggewicht. Danach wohl eher nicht, oder wovon hängt das dann ab?
 
Guten Morgen,

will das Thema nochmal wieder "nach oben" bringen, da es leider immer noch nicht abgeschlossen ist...

Also mal das Thema "Neuwagen-Kauf" außen vor gelassen...

Es scheint ja - auch hier - einige T6-Fahrer zu geben, die sowohl die Anhängelast als auch das maximale Zuggewicht erhöht haben.
Deshalb nochmal die Nachfrage:

Wer hat die Anhängelast und Gesamtzuggewicht erhöht

a) ohne Umbau an Fahrgestell/Federung etc.
b) mit Umbau an Fahrgestell/Federung etc.

Für konstruktive Hilfe (kein Neuwagenkauf) wäre ich sehr dankbar.
 
Was mich vor allem auch wundert, dass für alle T6-Modelle irgendwelche Lösungen angeboten werden - aber ausgerechnet für meine Kombination 0603 / BUQ (HSN/TSN) findet sich nichts... Das gibt´s doch gar nicht - habe ich etwa einen Prototyp oder was?
 
Wer hat die Anhängelast und Gesamtzuggewicht erhöht

a) ohne Umbau an Fahrgestell/Federung etc.
b) mit Umbau an Fahrgestell/Federung etc.
Das haben sowohl nach a) und nach b) einige hier schon gemacht und auch davon geschrieben. Die schreiben das aber nicht noch `zigmal, da musst Du Dich halt in der Suche etwas reinhängen.

Mach´ doch mal Angaben, welche Gewichte (Tx, Hänger, Gesamtzuggewicht) Du anstrebst, vielleicht wird´s dann etwas heller.
Nennenswerte Erhöhungen des Gesamtzuggewichts deuten halt ganz schnell in Richtung b).
 
Ja, ich habe auch schon gesucht - aber bin irgendwie nicht schlau geworden. Werde es nochmal versuchen...

Aktuelle Werte:

Anhängelast 2.500kg - Gesamtmasse 5.300kg - max. Gewicht Fahrzeug 3.080kg

Die akutell verbaute Westfalia-Kupplung selbst würde 2.800kg Zuglast erlauben - im Fahrzeugschein steht aber "nur" 2.500kg

Unser neuer Wohnwagen hat ein max. Gesamtgewicht von 2.800kg.

Daher würden wir gerne die Anhängelast eben auf 2.800kg erhöhen und gleichzeitig auch die zulässige Gesamtmasse (Fahrzeug und Hänger), so dass die Kombination 2.800kg Anhänger + (X + 3.080kg) wieder passen...

Ich hoffe, ich habe es richtig ausgedrückt.

Der eine Händler beitet online die Westfalia-Kupplung (die bei mir verbaut ist) mit 2.800kg an - die Dame am Telefon meint aber, dass auch wenn man die hinbaut, weiterhin nur 2.500kg Anhängelast eingetragen werden würden, weil es der Hersteller so vorgibt. Dann verstehe ich allerdings den Sinn der angebotenen Kupplung nicht - weil VW Nutzfahrzeuge von sich aus immer nur 2.500kg freigibt. Oder?
 
VW bietet keine AHK mit 2800 kg Anhängelast an, sondern ein Fahrzeug, den T6, mit 2500 kg Anhängelast ;) , das ist das beworbene Produkt, und das sind die technischen Daten im Propekt, bzw im Konfi.
Dass die AHK 300 kg mehr zerren dürfte (aber an einem anderen Fahrzeug :D ) ist dabei völlig unerheblich. Etwas Sicherheitsreserve schadet ja nie.

Es gibt nun Prüfer, die tragen mit dieser AHK 2800 kg Anhängelast ein, belassen aber normalerweise das Gesamtzuggewicht. Ich meine (hier?) davon gelesen zu haben, dass jemand einen Prüffritzen gefunden hat, der das Gesamtzuggewicht auf 5600 kg hochgetragen hat, oder auch schon mit einer anderen AHK 3080 + 3080 eingetragen hat, ohne technische Änderung. Das sind aber Einzelfälle und die musst Du selbst suchen.

Ansonsten machst Du Dir halt ein LFW rein, mit Niveauregulierung, und gehst auf 3,5 + 3,5, das kostet halt, so wie der Tx und der Wowa.
 
Ja, wenn es sein muss, mache ich das auch... Wichtig ist mir in erster Linie die Sicherheit des gesamten Systems.
Wenn es dazu erforderlich ist, LFW und Niveauregelung - dann von mir aus... Nach was muss ich da suchen bzw. wo finde ich das? Kostenpunkt inkl. Montage - so in etwa???

Mir genügen aber eigentlich die 2.800kg - von daher nutze ich halt dann das Angebot des Kupplungshändlers, der mir eine Kupplung für 2.800kg anbietet mit Erhöhung des Gesamtzuggewichts etc.... Ich meine, dass der T6 das auch aushalten sollte, da hoffentlich auch Reserven eingerechnet wurden und wir den WoWa nicht im Dauerbetrieb haben...
 
Ja, bin gerade dabei einige Threads durchzulesen - leider sind die ersten "Treffer" hauptsächlich zum Thema "Probleme" mit diesen Goldschmitt-Teilen...

Wahnsinn, was das für ein komplexes Problem zu sein scheint...
Naja, ich werde weiterhin dran bleiben...
 
Ich würde erst mal versuchen nur die Anhängelast auf 2800kg eintragen zu lassen, wenn Dir 5300kg als als komplettes Gespanngewicht ausreicht. (2800kg steht auch auf meiner nachgerüsteten Brink Kupplung)
Kann mir vorstellen das einfacher und günstiger ist als für gelegentlichen Wohnwagenbetrieb gleich die Basuka rauszuholen :D
 
Ich würde erst mal versuchen nur die Anhängelast auf 2800kg eintragen zu lassen, wenn Dir 5300kg als als komplettes Gespanngewicht ausreicht. (2800kg steht auch auf meiner nachgerüsteten Brink Kupplung)
Kann mir vorstellen das einfacher und günstiger ist als für gelegentlichen Wohnwagenbetrieb gleich die Basuka rauszuholen :D
Schon bei 2500 kg Anhängelast bleiben nur noch 2800 kg für den MV übrig. Schon das ist unbrauchbar. Eine Frechheit von VW.

Bei 2800 kg Anhängeglast wären es dann nur noch 2500 kg für den MV, weniger als das tatsächliche Leergewicht.
 
Ja - also ich muss in jedem Fall auch die zulässige Gespann-Masse erhöhen lassen - sonst macht das keinen Sinn.
Wobei ich meine, dass das Fahrzeug die 2.800kg physikalisch schaffen sollte - weil ich hoffe, dass die zulässigen 2.500kg nicht am Anschlag gerechnet sind und noch ordentlich Reserven vorhanden sind.

Regelmässiges Anfahren an Bergen ist vielleicht jetzt nicht so ratsam und sollte aufs Minimalste reduziert werden... :-)
 
Ich bin da Laie, aber wenn der Wohnwagen 2800kg wiegen darf, dann wiegt er das doch nicht. Frage mich, was der Wohnwagen leer wiegt und dann mit persönlicher Füllung.
Reichen tatsächlich keine 5300kg für alles aus?
Ich würde mal das Gespann auf die Waage fahren und dann entscheiden ob die restlichen Kilogramm bis 5300kg ausreichend sein können.
 
Habe mal gesehen wie Reisende auf die Waage mussten und zu schwer waren. Die hatten Unmengen an Wasser und Lebensmittel dabei, als ob es in Italien keinen Supermarkt gäbe.
Die mussten einen Teil des Wassers wegschütten und etliches aus dem überladenen Wohnwagen ins Zugfahrzeug packen, dann passte es.
 
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