papiri
Jung-Mitglied
- Mein Auto
- T6 Multivan
- Erstzulassung
- 09/2016
- Motor
- TDI® 150 KW EU6 CXEB
- DPF
- ab Werk
- Getriebe
- 6-Gang
- Antrieb
- Front
- Ausstattungslinie
- Editionsmodell T6 (Gen.SIX/Gen.30/70Jahre)
- Radio / Navi
- Navigation Discover MEDIA plus
- Typenbezeichnung (z.B. 7H)
- 7HC
Hallo liebe Forengemeinde,
wir fahren seit Oktober 2016 unseren T6 (Diesel, 205 PS (oder ca.), Schalter) in der sexy Zweifarblackierung und ich muss sagen, wir haben seitdem nur Probleme mit dem Auto.
Im zweiten Monat ist die Kupplung durchgefallen und kam nicht zurück (1. Gewährleistungsfall). Letztes Jahr zur gleichen Zeit ging die Motorkontrollleuchte regelmäßig an, man sagte uns wir müssen das Auto mehr bewegen wegen der AGR. Nach erneuter Rückrufaktion wurde der Differenzdrucksensor (2. Gewährleistungsfall) ausgetauscht und man meinte damit sei es behoben - nicht wirklich - schlussendlich war es irgendein elektronisches Bauteil im AGR-System (3. Fall). Und nun das - Nach 35.000 km und keinen 2 Jahren Leasing soll die Kupplung verschlissen sein.
Ich bewege das Auto betrieblich zwecks Fahrten zu Kunden (Mittelstrecke), dann eben der normale Gebrauch innerorts (Großstadt) und dann max. dreimal im Jahr im Anhängerbetrieb mit unserem Wohnwagen (1380 kg max) im Urlaub.
Ein Kulanzantrag an VW sei nicht möglich aufgrund der aktuellen Garantie.
Dies ist mein 5. Fahrzeug von VW, hatte noch nie übermäßig Probleme mit diesen und nun soll mein Fahrstil zur Abnutzung einer neuen T6 Kupplung führen?! Das ist für mich sehr schwer zu glauben und selbst wenn es so wäre sollte eine Kupplung in einem so "teuren" Fahrzeug bereits nach dieser kurzen Laufleistung verschleißen?!
Aktuell spiele ich hier mit dem Gedanken über die ADAC Rechtsberatung entsprechende Schritte einzuschlagen.
Gerne höre ich eure Meinungen und Ratschläge dazu. Vielen Dank dafür!
Viele Grüße,
ein verärgerter VW-Kunde
wir fahren seit Oktober 2016 unseren T6 (Diesel, 205 PS (oder ca.), Schalter) in der sexy Zweifarblackierung und ich muss sagen, wir haben seitdem nur Probleme mit dem Auto.
Im zweiten Monat ist die Kupplung durchgefallen und kam nicht zurück (1. Gewährleistungsfall). Letztes Jahr zur gleichen Zeit ging die Motorkontrollleuchte regelmäßig an, man sagte uns wir müssen das Auto mehr bewegen wegen der AGR. Nach erneuter Rückrufaktion wurde der Differenzdrucksensor (2. Gewährleistungsfall) ausgetauscht und man meinte damit sei es behoben - nicht wirklich - schlussendlich war es irgendein elektronisches Bauteil im AGR-System (3. Fall). Und nun das - Nach 35.000 km und keinen 2 Jahren Leasing soll die Kupplung verschlissen sein.
Ich bewege das Auto betrieblich zwecks Fahrten zu Kunden (Mittelstrecke), dann eben der normale Gebrauch innerorts (Großstadt) und dann max. dreimal im Jahr im Anhängerbetrieb mit unserem Wohnwagen (1380 kg max) im Urlaub.
Ein Kulanzantrag an VW sei nicht möglich aufgrund der aktuellen Garantie.
Dies ist mein 5. Fahrzeug von VW, hatte noch nie übermäßig Probleme mit diesen und nun soll mein Fahrstil zur Abnutzung einer neuen T6 Kupplung führen?! Das ist für mich sehr schwer zu glauben und selbst wenn es so wäre sollte eine Kupplung in einem so "teuren" Fahrzeug bereits nach dieser kurzen Laufleistung verschleißen?!
Aktuell spiele ich hier mit dem Gedanken über die ADAC Rechtsberatung entsprechende Schritte einzuschlagen.
Gerne höre ich eure Meinungen und Ratschläge dazu. Vielen Dank dafür!
Viele Grüße,
ein verärgerter VW-Kunde