T6 - Generation Six - Kupplung verschlissen

Dann mal gleich eine weitere Frage zu:

Gab es da irgendwelche konstruktiven Änderungen, um das Problem zu später lösen, wenn es da bereits eine TPI zu gibt?

Grüße
Chris
 
Zu diesem Problem gibt es keine TPI.
 
Zu diesem Problem gibt es keine TPI.

Ah, stimmt! Hatte @Dentmen seinen Post falsch verstanden. Die da benannte TPI bezieht sich wohl auf den NW-Dichtring, nicht aber die Abdichtung der hier infrage kommenden Getriebeeingangswelle.

Grüße
Chris
 
Für was steht eigentlich "TPI"? Kann man die Fahrzeugspezifisch im Internet einsehen?

Interessant ist: Als ich damals (vor ca. 8 Wochen) den ersten Kontakt mit der Werkstatt diesbzgl. hatte, wurden die Symptome im Computer erfasst und gegen eine DB bei VW abgeglichen, ich nehme an da hätte der Querverweis eigentlich zu diesem TPI rauskommen müssen, war aber nicht so. Aussage (ungefähr): "Es liegen keine ähnlichen Probleme bei VW und T6 vor"...?(

Ich hatte bisher das Wesentliche gar nicht geschrieben: VIELEN DANK EUCH ALLEN für die (überwiegend) konstruktiven Ratschläge und Gedanken zu meinem Problem!!! :danke:
 
Technische Produkt Information
 
@papiri
Achte aber nun darauf, dass Du eine Reparaturrechnung mit den durchgeführten Arbeiten (auch Kupplung neu) bekommst, auf der ausdrücklich "Gewährleistung" für alle Postionen ersichtlich ist. Also entweder zusammenfassend oder für die relevanten Postionen. Nur dann geht die Frist von 2 Jahren für die Reparatur NEU los.
Wenn nichts drauf steht wirds schwierig, wenn -was oft genug passiert- gar der Vermerk "Kulanz" oder "Freiwillig" drauf steht, ist die Gewährleistung auch für die Reparatur in 09.2018 beendet.
 
Nur dann geht die Frist von 2 Jahren für die Reparatur NEU los
Ist es nicht so, dass das nur dann der Fall ist, wenn nach Ablauf der Garantiezeit repariert wird?

Wenn jetzt innerhalb der Garantiezeit repariert wird ist das doch nur die Maßnahme zur Erbringung der geschuldeten zweijährigen vollständigen Funktion.
 
Hallo

auf diese Rep.. gibt es keine 2 Jahre Garantie.

Die Garantie endet 2 Jahre nach EZ egal was da alles repariert wurde.

Gruß
Claus
 
Ist es nicht so, dass das nur dann der Fall ist, wenn nach Ablauf der Garantiezeit repariert wird?

Wenn jetzt innerhalb der Garantiezeit repariert wird ist das doch nur die Maßnahme zur Erbringung der geschuldeten zweijährigen vollständigen Funktion.

Wenn auf Gewährleistung repariert würde, wäre das so. Nicht aber bei Garantireparaturen.

@papiri
Achte aber nun darauf, dass Du eine Reparaturrechnung mit den durchgeführten Arbeiten (auch Kupplung neu) bekommst, auf der ausdrücklich "Gewährleistung" für alle Postionen ersichtlich ist. Also entweder zusammenfassend oder für die relevanten Postionen. Nur dann geht die Frist von 2 Jahren für die Reparatur NEU los.
Wenn nichts drauf steht wirds schwierig, wenn -was oft genug passiert- gar der Vermerk "Kulanz" oder "Freiwillig" drauf steht, ist die Gewährleistung auch für die Reparatur in 09.2018 beendet.

Das wird niemals drauf stehen, da es eine Garantiereparatur ist.

Gruß, Marcus
 
Die Garantie endet 2 Jahre nach EZ egal was da alles repariert wurde.

Wenn der Mangel durch Mangelbeseitigungsversuche bin zum Ablauf der Gewährleistung immer noch nicht behoben wurde, verlängert sich in dem Punkt die Gewährleistungszeit, bis der Mangel behoben wurde.
Also auch in der Gewährleistungszeit alles schriftlich machen.
Mängelanzeige, und was der Freundliche gewillt ist rauszurücken.
 
Wenn auf Gewährleistung repariert würde, wäre das so. Nicht aber bei Garantireparaturen.



Das wird niemals drauf stehen, da es eine Garantiereparatur ist.

Gruß, Marcus

Deshalb schrieb ich ja, dass "Gewährleistung" darauf stehen soll. Lesen hilft ;-)

Und selbstverständlich beginnt die 2 jährige Sachmangelhaftung für die Teile neu, wenn innerhalb der Zeit der 2 jährigen Sachmangelhaftung eine Reparatur auf Gewährleistung durchgeführt wurde! Link
Die hier vorliegende Reparatur ist klar ein Fall der Sachmangelhaftung und nicht der freiwilligen Garantie des Herstellers oder einer freiwilligen Kulanzreparatur des Verkäufers.

Im Übrigen unterliegt auch eine Kupplung der Sachmangelhaftung, wenn ein technischer Fehler und nicht Verschleiß die Ursache für einen Ausfall ist. In dem Punkt habe ich mal einen Prozess gegen eine Renault-Werkstatt gewonnen, weil der Gutachter festgestellt hat, dass die Kupplung schlicht wegen Materialfehler gebrochen war. Ging um 1.150 Euro.
Dazu vielleicht noch die Klarstellung:
Nicht die Kupplung ist von der Sachmangelhaftung nicht erfasst, sondern Verschleiß.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist es nicht so, dass das nur dann der Fall ist, wenn nach Ablauf der Garantiezeit repariert wird?

Wenn jetzt innerhalb der Garantiezeit repariert wird ist das doch nur die Maßnahme zur Erbringung der geschuldeten zweijährigen vollständigen Funktion.

Auch für Dich: Entscheidend ist, dass der Wagen des TE noch in der Zeit der Gewährleistung (!) einen Defekt hatte. Die Garantie des Herstellers spielt hier keine Rolle. Der Anspruch auf 2 jährige Sachmangelhaftung richtet sich gegen den Händler.
 
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