Gerald Hamburg
Jung-Mitglied
Liebe Leute,
ich bin ganz neu in diesem Forum - seht mir deshalb bitte Fehler nach.
Auf folgende Fragen brauche ich so schnell wie möglich Expertenwissen und gute Tipps.
Die Ausgangslage ist, dass meiner Frau und mir ein Transporter T6 mit EZ 10/2015 angeboten wird, der aber nur über EURO 5 Norm verfügt.
Ich habe im Internet und hier im Board herausgefunden, dass diese Autos von VW als Leicht-LKW angemeldet wurden und damit die vorgeschriebene EURO 6 ab 31.08.2015 gewissermaßen umgangen wurde. Die Fahrzeuge sind also in der Gruppe L (2) von VW zugelassen, nicht in der Gruppe M (PKW,WoMo).
Nun bietet mir ein seriöser Händler ein solches Fahrzeug zu einem fairen Preis an: VW-Transporter, EZ 10/2015 mit Euro 5-Zulassung.
Als ich wegen der Informationen aus dem Board das Problem besprochen habe, hat er gesagt, das lasse sich alles lösen. Im Zweifel durch Einzelabnahme. Außerdem hätten seine Experten vom TÜV - Nord und GTÜ gesagt, das sei unproblematisch. Wenn das Auto als WoMo ausgebaut ist, sei eine Ummeldung als Wohnmobil kein Thema.
Und hier nun meine Fragen:
1. Hat jemand praktische Erfahrung mit dem Thema und das schon gemacht - und wie ist es ausgegangen?
2. Kann eine Umschreibung überhaupt mit Einzelabnahme gehen - wie wäre der Weg dazu?
3. Wo bekomme ich eigentlich eine rechtsverbindliche Aussage, ob eine solche Ummeldung bei dem Fahrzeug geht?
Ich hoffe, mein Problem ist richtig formuliert. Bin für jede Hilfe dankbar. Aber vor allem eilt es. Im Prinzip haben wir Montag die Abholung des Autos geplant.
Es grüßt Gerald aus Hamburg
ich bin ganz neu in diesem Forum - seht mir deshalb bitte Fehler nach.
Auf folgende Fragen brauche ich so schnell wie möglich Expertenwissen und gute Tipps.
Die Ausgangslage ist, dass meiner Frau und mir ein Transporter T6 mit EZ 10/2015 angeboten wird, der aber nur über EURO 5 Norm verfügt.
Ich habe im Internet und hier im Board herausgefunden, dass diese Autos von VW als Leicht-LKW angemeldet wurden und damit die vorgeschriebene EURO 6 ab 31.08.2015 gewissermaßen umgangen wurde. Die Fahrzeuge sind also in der Gruppe L (2) von VW zugelassen, nicht in der Gruppe M (PKW,WoMo).
Nun bietet mir ein seriöser Händler ein solches Fahrzeug zu einem fairen Preis an: VW-Transporter, EZ 10/2015 mit Euro 5-Zulassung.
Als ich wegen der Informationen aus dem Board das Problem besprochen habe, hat er gesagt, das lasse sich alles lösen. Im Zweifel durch Einzelabnahme. Außerdem hätten seine Experten vom TÜV - Nord und GTÜ gesagt, das sei unproblematisch. Wenn das Auto als WoMo ausgebaut ist, sei eine Ummeldung als Wohnmobil kein Thema.
Und hier nun meine Fragen:
1. Hat jemand praktische Erfahrung mit dem Thema und das schon gemacht - und wie ist es ausgegangen?
2. Kann eine Umschreibung überhaupt mit Einzelabnahme gehen - wie wäre der Weg dazu?
3. Wo bekomme ich eigentlich eine rechtsverbindliche Aussage, ob eine solche Ummeldung bei dem Fahrzeug geht?
Ich hoffe, mein Problem ist richtig formuliert. Bin für jede Hilfe dankbar. Aber vor allem eilt es. Im Prinzip haben wir Montag die Abholung des Autos geplant.
Es grüßt Gerald aus Hamburg