Turboladerschaden 110kW TDI - durch Eisschlag?

Hallo, Mitforristen.

Soll das als Fazit jetzt bedeuten, das man, wenn man absolut sicher sein will, das wirklich nicht's kaputtgeht geht, man nicht bei Temperaturen unter Null Grad starten oder fahren darf, mit dem 110kw Motor. Das ist so nicht tolerierbar!:eek::mad:

Ein Schutzgitter, oder Umlenkbleche, direkt vor'm Turbolader, würden zwar Schäden wahrscheinlich verhindern, aber sie würden zwangsläufig Leistung kosten! Bei elektrischen (Vor)Heizungen müßte erst sicher geklärt werden, wo eigentlich die 'Eisgeschosse' genau ihren Ursprung her haben! :rolleyes:

Also heißt's mal wieder "abwarten" und aufs beste hoffen, oder was. Ist zumindest für mich und die meißten hier wohl auch sehr unbefriedigend! :mad::mad::mad:
PS: Dann muß jetzt also ne warme Hütte, für'n Bulli her.:help:Gibt's bessere Ideen, das kann doch wohl nicht sein?

Gruß Andreas.
 
Zuletzt bearbeitet:
Am Ende finden alle Reparaturen als Garantireparatur des Herstellers statt und nicht auf Gewährleistung. Damit gibt es eben keine neue Garantie auf ausgetauschte Teile.

Hallo MarcusMüller,

das eine schließt das andere nicht ganz aus.

Die Werkstatt (welche wie gesagt zwingend auch der Verkäufer sein muss) rechnet ja auch die Garantiearbeiten mit dem Hersteller ab. Gibt die Werkstatt dir von diesem Vorgang einen Auftrag, Lieferschein oder eine Rechnungskopie, ist das schon mal die halbe Miete. Das ist dann die Bestätigung, das man etwas (ohne Berechnung für dich) an deinem KFZ ausgeführt hat. Ob dies zu einer neuen gesetzlichen Gewährleistung führt, könnte in einem Streitfall bei einem wiederholten Schaden geklärt werden.

Steht hierauf das Wort "Gewährleistung", läuft für den Umfang der Reparatur eine neue 2-jährige Gewährleistungsfrist zu Lasten des Verkäufers (nicht des Herstellers).

Es darf nur nicht Kulanz- oder Garantiefall draufstehen. Bei Kulanz gibt es keine neue Gewährleistungsfrist, bei Garantie gelten dann die Garantiebedingungen, die der Hersteller vorgibt. Und die schließen in der Regel natürlich eine Verlängerung der Garantie aus.

Jeder sollte also bei Mängelbeseitigungen auf Gewährleistung immer einen Beleg einfordern. Und steht da Kulanz drauf und es handelt sich nicht um Kulanz, sollte man eine Korrektur einfordern.

Übrigens hat der Käufer die Wahl, ob bei einem Mangel Ansprüche aus Gewährleistung oder Garantie in Anspruch genommen werden. Nach der Rechtsdefinition sollte man also immer den Verkäufer aus Gewährleistungsrechten in Anspruch nehmen. Ob der dann seinerseits mit seinem Vertragspartner (dem Hersteller) abrechnet, braucht den Käufer nicht zu interessieren.

Das sind die feinen, aber kleinen Unterschiede zwischen Gewährleistung (gegen den Verkäufer) und Garantie (gegen den Hersteller).

Gruß von caravelle (der aber immer noch kein Jurist ist) ;)

Daher ist das hier auch keine juristische Beratung sondern ein Ratschlag im Forum
 
Soll das als Fazit jetzt bedeuten, das man, wenn man absolut sicher sein will, das wirklich nicht's kaputtgeht geht, man nicht bei Temperaturen unter Null Grad starten oder fahren darf, mit dem 110kw Motor.
Ne, wenn du sicher sein willst, darfst du erst gar kein Auto kaufen. An jedem kann und wird über kurz oder lang was kaputt gehen.
 
Ne, wenn du sicher sein willst, darfst du erst gar kein Auto kaufen. An jedem kann und wird über kurz oder lang was kaputt gehen.

Hi, @Uwe!.

Ich denke, du weißt was ich meine! Es ist nur nicht hinnehmbar, das wenn der Turbo sich zerlegt, und dann irgendwann auf meine Kosten repariert wird, unter ungünstiegen Bedingungen eine Woche später schon wieder im 'Arsch' ist, und immer so weiter! Wäre das dann überhaupt noch ein Garantiefall, weil das Teil ja von 'außen' mutwillig beschädigt wird?

Gruß Andreas
 
Hallo MarcusMüller,

das eine schließt das andere nicht ganz aus.

Die Werkstatt (welche wie gesagt zwingend auch der Verkäufer sein muss) rechnet ja auch die Garantiearbeiten mit dem Hersteller ab. Gibt die Werkstatt dir von diesem Vorgang einen Auftrag, Lieferschein oder eine Rechnungskopie, ist das schon mal die halbe Miete. Das ist dann die Bestätigung, das man etwas (ohne Berechnung für dich) an deinem KFZ ausgeführt hat. Ob dies zu einer neuen gesetzlichen Gewährleistung führt, könnte in einem Streitfall bei einem wiederholten Schaden geklärt werden.

Steht hierauf das Wort "Gewährleistung", läuft für den Umfang der Reparatur eine neue 2-jährige Gewährleistungsfrist zu Lasten des Verkäufers (nicht des Herstellers).

Es darf nur nicht Kulanz- oder Garantiefall draufstehen. Bei Kulanz gibt es keine neue Gewährleistungsfrist, bei Garantie gelten dann die Garantiebedingungen, die der Hersteller vorgibt. Und die schließen in der Regel natürlich eine Verlängerung der Garantie aus.

Jeder sollte also bei Mängelbeseitigungen auf Gewährleistung immer einen Beleg einfordern. Und steht da Kulanz drauf und es handelt sich nicht um Kulanz, sollte man eine Korrektur einfordern.

Übrigens hat der Käufer die Wahl, ob bei einem Mangel Ansprüche aus Gewährleistung oder Garantie in Anspruch genommen werden. Nach der Rechtsdefinition sollte man also immer den Verkäufer aus Gewährleistungsrechten in Anspruch nehmen. Ob der dann seinerseits mit seinem Vertragspartner (dem Hersteller) abrechnet, braucht den Käufer nicht zu interessieren.

Das sind die feinen, aber kleinen Unterschiede zwischen Gewährleistung (gegen den Verkäufer) und Garantie (gegen den Hersteller).

Gruß von caravelle (der aber immer noch kein Jurist ist) ;)

Daher ist das hier auch keine juristische Beratung sondern ein Ratschlag im Forum

Hallo,
diese Zusammenhänge kenne ich durchaus. Wir haben ihn in einem anderen Thread schon mal ausführlich diskutiert.

Auf einer Gewährleistungsreparatur zu bestehen, kann durchaus Sinn machen - ist aber in vielen Fällen nicht realistisch möglich:

1. Beweislastumkehr nach 6 Monaten. - Das bedeutet in der Praxis, dass man nach 6 Monaten faktisch keine Gewährleistungsreparaturen ohne Anwalt und Gutachter durchsetzen kann.
2. Besitzerwechsel. - Die Gewährleistung geht nicht auf einen Käufer des Autos über.

Das bedeutet leider, dass gerade dann wenn es interessant ist (kurz vor Ablauf der Garantiezeit) eine Gewährleistungsreparatur nicht durchsetzbar sein wird.

Gruß, Marcus
 
Hallo,
diese Zusammenhänge kenne ich durchaus. Wir haben ihn in einem anderen Thread schon mal ausführlich diskutiert.

Auf einer Gewährleistungsreparatur zu bestehen, kann durchaus Sinn machen - ist aber in vielen Fällen nicht realistisch möglich:

1. Beweislastumkehr nach 6 Monaten. - Das bedeutet in der Praxis, dass man nach 6 Monaten faktisch keine Gewährleistungsreparaturen ohne Anwalt und Gutachter durchsetzen kann.
2. Besitzerwechsel. - Die Gewährleistung geht nicht auf einen Käufer des Autos über.

Das bedeutet leider, dass gerade dann wenn es interessant ist (kurz vor Ablauf der Garantiezeit) eine Gewährleistungsreparatur nicht durchsetzbar sein wird.

Gruß, Marcus

Hallo MarcusMüller,

das ist völlig richtig und ergänzt sinnvoll die Hinweise für die Betroffenen. Ich zweifelte auch nicht an, das du und viele andere User die Zusammenhänge kennen. Aber für den einen oder anderen Betroffenen können die Ratschläge hier doch sinnvoll sein.

Und vielleicht schreibt der eine oder andere Verkäufer doch "Gewährleistung" auf. :D

Gruß, caravelle
 
Bulli immer schön laaaangsam warm fahren.
Ich denke dass hilft (nicht nur dem Turbo).
Und genau deshalb ist es kacke dass die Öltemp. immer wieder von alleine in der MFA verschwindet.
Grüße
Andreas
 
Ich denke, du weißt was ich meine!
Logo!:D

Aber du hoffentlich auch, wie ich es meine. Wie viele T6 fahren rum? Von wie vielen Turbo-Schäden hast Du gehört? Wie viel sind bei eisigen Temperaturen unterwegs und haben keine Probleme?

Ja, ärgerlich. Ja, evtl. ist da wirklich so was wie ein Konstruktionsfehler mit verantwortlich. Aber alles in allem muss wohl sehr viel Pech zusammen kommen, dass es einen erwischt. Und dann gleich noch ein zweites mal ist schon fast der sechser im Lotto. Also einfach nicht verrückt machen°
 
Ich kann auch noch einen dazu beisteuern.
Ist der Wagen von meinem Schwager. Bei der Probefahrt als junger gebrauchter ging die MIL an. Trotzdem gekauft, bei Abholung dann Info: War der Schlauch vorm Turbo. Dann Zahnartztbohrergeräusch bemängelt. Dann siehe Foto. Alles im Sommer, ohne sie sichere Aussage, oben das Geräusch schon bei der ersten Probefahrt da war und ggf. auch vom Virbesitzer überhört wurde.

Gruß Jan
 

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Bei unserem Firmenwagen auch 110 KW ging bei 30000 km der Motor hops. Dann neuen Motor mit altem Turbolader eingebaut. Nach 500 km war der turbo hinüber.
 
Bei unserem Firmenwagen auch 110 KW ging bei 30000 km der Motor hops. Dann neuen Motor mit altem Turbolader eingebaut. Nach 500 km war der turbo hinüber.
Was heißt Motor hops? Wie äußerte sich das?
 
Das bedeutet Lärm (Rasselgeräusche) und wenig Leistung. Zylinderwände waren verschlissen. Wir vermuten einen Schaden analog den vielen T5 mit dem 2.0 BITDI. Sprich defektes AGR Ventil.
 
Ich hab noch was gefunden:

110 kW - Garrett Lader
150 kW - zwei KKK Lader

m;
 
Also Turbolader sind momentan aus.
Eigentlich sollte mein Bus heute mit einem neuen Lader an mich zurück gehen - denskte.
Gerade die Info bekommen, dass die Kiste erstmal wieder mit dem alten zusammengeflickt wird, da in den nächsten 14 Tagen keiner zu bekommen ist.
Mangelwirtschaft reloaded. Vielleicht ist der Turbolader zur Bückware umklassifiziert worden. Werd nachher bei Abholung mal fragen, ob 2kg Ziegenkäse oder eine Wartburgfrontscheibe das Prozedere beschleunigen könnten. X(
 
Mangelwirtschaft reloaded. Vielleicht ist der Turbolader zur Bückware umklassifiziert worden. Werd nachher bei Abholung mal fragen, ob 2kg Ziegenkäse oder eine Wartburgfrontscheibe das Prozedere beschleunigen könnten.

Das zeigt ganz klar, dass es sich offensichtlich um ein größeres Problem handelt. Da funktionieren die ganzen Modelle zum Bedarf dann nicht mehr.

Gruß, Marcus
 
Also Turbolader sind momentan aus.
Eigentlich sollte mein Bus heute mit einem neuen Lader an mich zurück gehen - denskte.
Gerade die Info bekommen, dass die Kiste erstmal wieder mit dem alten zusammengeflickt wird, da in den nächsten 14 Tagen keiner zu bekommen ist.
Mangelwirtschaft reloaded. Vielleicht ist der Turbolader zur Bückware umklassifiziert worden. Werd nachher bei Abholung mal fragen, ob 2kg Ziegenkäse oder eine Wartburgfrontscheibe das Prozedere beschleunigen könnten. X(
....gerade von meinem Arbeitskollegen das gleiche gehört! Er fährt jetzt Touran. Der :) hat gemeint es könnte ebenfalls bis zu zwei Wochen dauern....! Eigentlich war er nur zur Prüfung des AGR-Ventils in der Werkstatt, weil der Wagen einen unruhigen Motorlauf hatte....
 
Habe meinen heute nach 14 Tagen wieder zurück......ENDLICH
 
Im besten Fall (die Hoffnung stirbt zuletzt), sind sie daran die Ursache des Ausfalls zu beheben. Es dauert etwas länger, dafür kommt dann ein haltbarer Turbo.
Real wollten die Einkäufer aber wahrscheinlich den Preis wegen der gestiegenen Nachfrage beim Zulieferer drücken und der will jetzt nicht mehr liefern.
 
Real wollten die Einkäufer aber wahrscheinlich den Preis wegen der gestiegenen Nachfrage beim Zulieferer drücken
real werden sie ganz realistisch durchrechnen, wie viel die auf GW getauschten Turbos kosten, wie viel sie mit nach GW getauschten Turbos verdienen und was eine Fehlerbeseitigung kosten würde. Da steht dann eine Zahl großer 0 oder kleiner 0 und danach wird entschieden ob, der Turbo/die Ansaugung bleibt wie er/sie ist, oder nicht.
 
Garrett war noch nie das Maß der Dinge und KKK kostet halt- aber ist ja nur nen oller Bulli8)
 
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