Ich habe auch nicht gesagt das es ein generelles Rücktrittsrecht von Verträgen gibt ;-) bitte genau lesen.
In meinen, bei zwei verschiedenen Freundlichen geschlossenen Verträgen (nicht online) war dieser Passus z.B. immer mit drin, muss aber nicht. Sicher mit drin ist das z.B. immer wenn eine Finanzierung, Leasing oder auch eine Versicherung mit Vertragsbestandteil ist. Eine Versicherung bietet z.B. auch immer eine Ausstiegsmöglichkeit... ;-
Ich habe hier allgemeine Aussagen getroffen, mehr geht in Unkenntnis des Vertrages nicht. Da kommt es auf den Einzelfall an. Es gibt ja tausende Wege wie man so etwas gestalten kann, vom Extrem einer mündlichen Abmachung "ich bestell Dir das Auto so wie Du sagst und Du kannst es dann nach drei Monaten kaufen" (bei gutem Verhältnis zum Autohaus nicht unüblich) bis zum anderen Extrem wo im Vorwege alles abgemacht ist. Da gehört z.B. auch eine genaue Definition des Fahrzeugzustandes bei Übergabe dazu, können ja Schäden in der Zwischenzeit aufgetreten sein.
D.h. es kommt drauf an was genau im Vertrag steht. Um mal zum Anfangsthema zurückzukommen: es gibt z.B. den Satz "Zulassungs und Überführungskosten berechnet der ausliefernde Betrieb separat". Wenn der im Vertrag mit drin ist hat man dem Händler eine Blankorechnung ausgestellt. Die andere Variante "Zulassungs und Überführungskosten in Höhe von XYZ berechnet der ausliefernde Betrieb separat" ist da schon etwas genauer. Und wenn gar nichts drinsteht hat man erstmal Glück gehabt. Ganz auf der sicheren Seite ist man aber nur wenn explizit drinsteht das die Kosten vom Autohaus getragen werden. Eine rechtliche Vorschrift wer Überführungskosten trägt gibts eben nicht, das ist Verhandlungssache und damit Sache der Vertragsgestaltung.