Umtypisieren LKW AUF PKW (N1auf M1) In Wien

Remaki

Jung-Mitglied
Ort
Wien
Mein Auto
T5 DoKa
Erstzulassung
10.2011 Modell 2012
Motor
TDI® 75 KW Euro 4 BRS
DPF
ab Werk
Motortuning
Nein
Getriebe
5-Gang
Antrieb
Front
Ausstattungslinie
Basis
Radio / Navi
Aftermarket
Extras
Autoradio: M.I.C. AV9V2
Umbauten / Tuning
- Heckscheibe nachgerüstet
- 2x100 Ah LeFePo4 2. Batterie unter Fahrersitz 3.unter Beifahrersitz eingebaut
- 20 Ah Ladegerät
- DEFA 230 Volt Anschluss eingebaut usbau Bett 138x195, 2 Flamm Gaskocher,
- Drehkonsolen verbaut
- autoterm 2 D eingebaut
- 26 l Frischwasser im Bus, 60 l wasser Unterflur
FIN
WV1ZZZHZCHxxxxxx
Typenbezeichnung (z.B. 7H)
7J0
Hallo,
Ich war heute bei der Landesprüfstelle Wien im 11. Bezirk um einen WV T5/2 DoKa zugelassen als LKW mit 6 eingetragenen Sitzplätzen und Trennwand hinter der Schiebetüre auf einen PKW ohne Trennwand umzutypisieren....
Dort wurde mir erklärt es gäbe jetzt ein Gesetz dem nach, ohne Bestätigung vom Generalimporteur ( dass dieses Fahrzeug auch als PKW ausgeliefert wird) keine Umtypisierung mehr möglich ist.... Mit dieser Bescheinigung soll ich dann wieder kommen. Laut dem Herrn reicht es nicht die Trennwand zu entfernen, ich müsse auch das Armaturenbrett umbauen da dies sich wesentlich von einem PKW unterscheide.... ich könnte im Netz leider keine Informationen zu dem Gesetz finden!,
Eine Anfrage bei VW ergab, dass sie grundsätzlich keine derartigen Bestätigungen austeilen....

Demzufolge kann man in Österreich keinen VW Bus mehr von LKW auf PKW umtypisieren...

Nun wollte ich fragen ob jemand eine Idee hat, diesen Schrieb zu umgehen.... jemand nähere infos zu diesen Gesetz hat und was denn jetzt dieser gewaltige Unterschied am Armaturenbrett ist?
 
DoKa wäre eine Pritsche mit großem Fahrerhaus, ich nehme an Du sprichst von einem Transvan = Kombi/Caravelle mit Schiebetüre rechts und Trennwand hinter der zweiten Sitzreihe, dahinter Laderaum.
Oder?
 
Also mal zum Armaturenbrett. Da unterscheidet sich null nada gar nix zu den (billigeren) PKW-Modellen. Einzig die MV / California highline und comfortline haben ein anderes.

Gruß
 
Ja das habe ich auch so argumentiert, aber der freundliche Herr meinte er habe (zufälligerst unlängst mit dem Hern von Porsche? )gesprochen und da gäbe es einen Unterschied fragwürdig. was kann das sein was ein PKW mehr oder weniger braucht bals ein LKW am Armaturenbrett!?
 
Hallo Remaki!

Kannst du ev. bei einer niederösterreichischen Prüfstelle vorbauschauen, oder musst du in "Deinem" Bundesland bleiben.
Ein Freund hatte in St. Pölten wegen des Themas angerufen, davon war keine Rede. Ihm wurde aber gesagt, er müsse die NOVA nachzahlen!
Vielleicht hilft aber auch am anderen Tag vorbeischauen und hoffen dass ein anderer Prüfer da ist....
LG Peter
 
Ich muss leider in dem Bundesland in dem ich und somit auch der Wagen gemeldet ist vorstellig werden.
Und anderer Tag.... war jetzt schon zum 2 ten mal dort, komme über den freundlichen Herrn am Empfang leider nicht hinaus....
Die Nova ist immer fällig, egal wann und wo,
Am einfachsten soll diese Prozedur in Tirol beim TÜV Süd ablaufen.... aber das hilft mir als Wiener natürlich nix...
Weiss vielleicht jemand etwas genaueres zu diesem neuen Gesetz? Im Netzt finde ich darüber nichts, soll Euro 4,5,6 betreffen...
 
Servus,

am Armaturenbrett ist höchstens dies ein Unterschied... sonst nada-> siehe Post weiter oben.
Wie bei mir im MV Startline.. (also PKW) Bild 1

Bild 2 zeigt einen Aufsatz, den man meines Wissens ordern kann, um el. Fahrtenschreiber ( oder Funk beim RK, Polizei usw..) einbauen zu können...

T5_bild5.jpg vw-t5_bild_2.jpg


SG aus Tirol
 
Danke, für die Bestätigung, bei meinen t5 sieht es aus wie auf dem ersten Bild!

Warte gerade auf Rückruf von der Öamtc Rechtsabteilung, es gibt seit März 2019 eine Gesetzesänderung, aber sie müssen das erst "ausdeutschen" und melden sich dann bei mir.
Kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass der Gesetzgeber eine Bescheinigung verlangt, die man dann grundsätzlich nicht bekommt...
 
In Österreich ist vieles möglich, bei Prüfstellen sogar innerhalb eines Bundeslandes unterschiedliche Vorgangsweisen...
Ja grundsätzlich musst du als Wiener zur MA46, aber wenn dir zb ein niederösterr. Kfz-Betrieb die Umtypisierung macht, dann ist schon eine niederösterr. Prüfstelle zuständig.
Und genau diesen Umweg würde ich dir empfehlen wenn du mit dem Öamtc nicht weiter kommst.
Ich würde zb Porsche St. Pölten ansprechen, die kennen sich mit Nutzfahrzeugen aus, haben die Prüfstelle gleich nebenan und wenn sie eine Bestätigung von Porsche Salzburg brauchen, bekommen sie die auch eher als du ;)
Kostet sicher bisl was, aber ich denke so ist der kürzeste Weg zum Ziel.

Viel Erfolg!
 
Danke für den Tip, habe genaueres über dieses Gesetz... öamtc hat mir mitgeteilt, dass es außer der Unbedenklichkeitsbescheinigung lwie es offiziel heisst) des Herstellers bzw Generalimporteurs noch die Möglichkeit eines Gutachtens eines Ziviltechnikers oder einer anderen staatlichen Prüfstelle gibt,
Stellt sich nur die Frage, warum der freundliche Herr dies verschweigt und sogar noch von verschiedenen Armaturenbrettern und und und redet....
 
Hallo Remaki,
hast du den bus bereits umtypisiert?
Eigentlich musst du dies auch nicht. Meines Wissens ist die Trennwand nicht §57-relevant - frag aber zur Sicherheit beim Öamtc nach, bei denen kannst du ja auch das Pickerl machen.
Die Trennwand ist nur steuerrechtlich relevant. Wenn du in die Trennwand nur ein großes Loch schneidest um Beispielsweise längere Teile laden zu können. So wird das Fahrzeug Steuerrechtlich als PKW behandelt da der Laderaum und Fahrgastraum keine getrennten Klimazonen mehr sind. Somit ist die Nova fällig und zwar nach dem Zeitwert. Der Öamtc macht auch Zeitwertgutachten für kleines Geld, die von Finanzamt anerkannt werden. Kraftfahrzeugtechnisch bleibt das Auto ein LKW - N1 auch ohne Trennwand mit Sonntagsfahrverbot mit Anhänger in Deutschland.
Es gibt ein umgekehrtes Höchstgerichtliches Urteil. Ein deutscher VW Touareg wurde umgebaut mit Trennwand aus Holz, hintere Sitze entfernt, Seitenscheiben lackiert und als N1 Typisiert. Aus mehreren Gründen war trotzdem die Nova fällig. Beim Finanzamt musst du dich aber selber melden und die Steuererklärung abgeben. Ein ummelden bei der Zulassungsstelle ist nicht notwendig.
Wenn du trotzdem M1 willst musst du im Anschluss das Auto bei der Zulassungsstelle ummelden; erst abmelden und dann neu anmelden für 200 Euronen.
Dann kannst du auch das Auto abmelden, anschließend im Tirol oder bei B.M.C. of Austria (heißer Tipp aus der Mini-Szene - www.difference.at) problemlos umtypisieren (muss aber eine in Tirol ansässige Werkstatt machen), der der die Umtypisierung macht muss auch die Nova beim Finanzamt bezahlen. Danach kannst du das Auto in Wien als PKW neu anmelden.

Im Übrigen bei allen Prüfstellen immer einen Prüfbescheid verlangen, auch wenn dieser negativ ist, denn der Prüfer muss seine Ablehnung fachlich begründen. Vermutlich gibt es dann das komische Gesetz plötzlich nicht mehr. Ich wurde beim Alfa wochenlang nur verar??????t bis mir der Kragen geplatzt ist. Ich hab einen negativen Prüfbescheid gefordert und gesagt dass der Prüfer da reinschreiben kann was er will. Danach macht aber mein Rechtsanwalt was er will und mit diesen Folgen muss dann der Prüfer auch leben, wie ich jetzt mit dem negativen Bescheid leben muss. Plötzlich war alles anders, auf den Felgen war nur die falsche Reifendimension - laut Prüfer. Eine Woche später, mit den richtigen Reifen war alles kein Problem, der Prüfer war plötzlich angenehm und gesprächig.

Viele Grüße Herbert
 
Hallo Herbert.
So weit mir bekannt ist, ist sobald die trennwand draussen, ist die Nova fällig und es ist kein LKW mehr..... rein versicherungstechnisch möchte ich schon mal einen pkw.... und wegen meinem geplanten Ausbau....
Wie auch immer, die umtypisierung läuft, mache das über den TÜV Süd, die haben mir per Gutachten dieUnbedenklichkeit bestätigt und gegen einen kleinen Aufpreis erledigen die auch die Sache bei der MA46..... kostet zwar jetzt bisschen mehr, aber ich muss mit den MA Menschen nimmer kommunizieren....
Die Sache sollte diese oder spätestens nächste Woche erledigt sein....
 
Hallo Remaki,

hat die Umtypisierung geklappt?

LG
Chris
 
Hi, Chris, ja mit dem Tüv süd hat das dann gut geklappt, war zwar trotzdem eine Diskusion weil ausgerechnet mein Model niemals als PKW aber Tüv Süd erstellte ein teures Gutachten und ist nun seit Ende Februar ein PKW...
 
Hi Remaki,

danke für die Info, super dass es geklappt hat! Ich habe einen T6 DoKa mit Trennwand hinter der 2.Sitzreihe und möchte ihn auch zum PKW umtypisieren.
Es ist echt komisch. Auf der einen Seite sollte es angeblich kein Problem sein, auf der anderen Seite aber anscheinend doch...
Ich kenne mindestens 2 Fahrzeuge (T6 DoKa) wo ich sicher weiß, dass sie als PKW angemeldet sind. Weißt du irgendetwas genaueres für welchen Typ es möglich ist und für welchen nicht?

lg
 
Hi, ja das ist sehr sonderbar. Bei meinem 3. Versuch bei der MA46 erzählten sie mir ein Märchen von wegen Armaturenbretttausch und neuem Gesetz, dass ich nur mehr mit einer unbedenklichkeits Bescheinigung von VW (Stellt VW aber grundsätzlich nicht aus) eine chance habe. Laut Öamtc sagt aber das Gesetz, dass es 3 Möglichkeiten gibt. 1. Unbedenklichkeits Bescheinigung vom Hersteller.
2. Gutachten von einem Ziviltechnikers, 3 Gutachten einer anerkannten Prüfstelle...
Ich habe den Tüv Süd Automotiv gewählt erfüllen punkt 2 und 3.... die haben Zugriff auf alle relevanten VW Datenbanken....
Habe dort auch glrich den fachgerechten tausch von Doppelsitz Beifahrer auf Einzelsitz und die beiden Drehkonsolen prüfen lassen.... und haben jeden Donnerstag die MA46 für diverse Abnahmen im Haus. Also habe ich die Ganze Sache über TÜV SÜD laufen lassen. ADer Bus stand ein paar Tage beim denen, und ich konnte ihn dan umtypisiert mit allen erforderlichen Eintragungen (jetzt 5 Sitzer und die Drehkonsolen) im Datenblatt abholen.... war mit 600 Euro komplett recht teuer aber irgenwie die schnellste und einfachste Möglichkeit...
 
Hey Leute , wie siehst den mit einem Transporter aus bezüglich Trennwand raus (Österreich - Stmk) !? Hole meinen T6 vermutlich am Samstag und würde gerne die Trennwand ausbaun - wieviel Nova wäre da zum nachzahlen - 20-25% !? danke im vorhinein
 
Hi, gratuliere zum T6,
Nova wird seit 1.1.2020 anders berechnet.... am besten mit einem Schätzgutachten (macht ÖAMTC, hebens bei mir sehr zu meinem Vorteil gemacht...)dass möglichst niedrig ist zum Finanzamt , dann berechnen die das, oder beim ÖAMTC eine Novaschätzung machen lassen....
 
Hi, gratuliere zum T6,
Nova wird seit 1.1.2020 anders berechnet.... am besten mit einem Schätzgutachten (macht ÖAMTC, hebens bei mir sehr zu meinem Vorteil gemacht...)dass möglichst niedrig ist zum Finanzamt , dann berechnen die das, oder beim ÖAMTC eine Novaschätzung machen lassen....
vielen dank für deine Antwort - werde dann nexte Woche mal anrufen beim OEAMTC :)
 
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