Unfallschaden - Reparatur oder Verkauf

Candy_Crush

Jung-Mitglied
Mein Auto
T5 California - Beach
Erstzulassung
2011
Motor
TDI® 103 KW
Getriebe
6-Gang
Antrieb
Front
Hallo zusammen,

mein Name ist Timo.
Ich habe seit ca. 2 Monaten einen T5.2 (Baujahr 2011 mit 105.000 KM).
Leider wurde ich "abgeschossen" und der Bus hat einen erheblichen Schaden genommen. Hier mal ein Bild:
24765905fo.jpg

Ein paar Zahlen vom Gutachter:
Wiederbeschaffungswert: 32.500€
Reparaturkosten: ca. 24.000€ !!!
Restwert: 9.000€

Ich habe das Gutachten noch nicht vorliegen und kann daher nicht genau schreiben was kaputt ist. Das hole ich hier nach sobald ich es habe.

Die Frage, die ich mir stelle. Werde ich glücklich mit der Reparatur oder ist es besser den Bus direkt versuchen zu verkaufen.
Ich bin mir nicht sicher ob das eine Busspezifische Frage ist, oder eher ein allgemeines "Auto-Thema".
Aber vielleicht hat der der Ein oder Andere Erfahrungswerte oder sogar einen ähnlichen Schaden gehabt.

Danke im Voraus für die Tipps.

Gruß,
Timo
 
Erst mal herzliches Beileid:( Ich hoffe, es hat sich keiner weh getan.
Ein Tip - pflege mal in deinem Profil die Fahrzeugdaten ein, dann wirds für helfenwollende einfacher.;)
Was für eine Motorisierung hast du z.B.?
Wenns der große Diesel war, werden dir die meisten zum Verkauf raten.
Hast du schon eine "Beziehung" zu dem Bus aufgebaut? Würdest du ihn rein emotional "retten" wollen?
Ich würde mir das, nüchtern betrachtet, nicht antun mit dem Wiederaufbau, egal welches Triebwerk nun da werkeln sollte, es sei den, du hast einen zuverlässigen, kompetenten Schrauber an der Hand.
 
Bekommst du auf dem Markt einen vergleichbaren Cali-Beach?
 
24000€ scheinen mir aber doch recht hoch gegriffen zu sein... Gehen alle Türen noch genauso auf wie vorher? Hat die Vorderachse was abbekommen?
Ich würde erstmal das Gutachten abwarten.
 
Das war schon ein ordentlicher Einschlag. Da werden die 24.000 EUR durchaus passen.

Generell kann man auch so einen Schaden problemlos so reparieren das man nichts mehr sieht.

Ist am Ende eine Frage der persönlichen Präferenzen. Wenn Du am Auto hängst dann lass ihn reparieren.

Gruß, Marcus
 
Danke für die schnellen Antworten.
Ich habe schon nen dreiviertel Jahr gesucht bis ich ihn gefunden habe. Aktuell ist nichts vergleichbares auf mobile oder autoscout.
Die Frage, die ich mir stelle ist, ob er mir nicht nach ein paar Jahren wegrostet. Hört man immer wieder mit reparierten Autos. Egal wie gut das gemacht wurde.
Morgen früh spreche ich mal noch mit dem Werkstattmeister. Wird dann wahrscheinlich bei Held und Ströhle in Ulm her gerichtet, wenn ich mich dafür entscheide.
Muss ihm halt klar machen, dass er das ordentlich machen soll.

Gruß,
Timo
 
mein beileid. wäre das meiner würde ich ihn wieder fit machen. hab aber auch karosseriebau bei vw und audi gelernt. bei einer anständigen werkstatt wird nicht gepfuscht und der wird dir nicht weg rosten. ich denke das er auf die richtbank muss, deshalb auch die hohen kosten. aber gib mal bescheid wie du dich entschieden hast.

mfg
steve
 
Mein subjektive Meinung: Wenn da Kraft in das Fahrwerk/Chassis rein gegangen ist -und die Rep.-Kosten sprechen dafür? - dann würde ich es nicht machen lassen. Ist halt abhängig vom Gutachten und was da real an Kraft in's Fahrwerk gegangen ist. Aus der Ferne und ohne Details ist das schwer zu beurteilen.
Ich würde insofern zustimmen, dass natürlich ein fachgerechte Reparatur möglich wäre, hätte aber Zweifel/Ängste, ob nach einem entprechenden Schadenszenario nicht dann doch Probleme mit der Achsgeometrie folgen (trotz Richtbank). "Das steht und fällt" aus meiner Sicht mit der jeweiligen Kompetenz und (ganz wichtig) Erfahrung der Karosseriebauer.
Ich wünsche dir viel Kraft für die richtige Entscheidung.

Gruß
 
Hallo,

jetzt habe ich das Gutachten.
Hier ist die Zusammenfassung.
24771312pf.jpg

24771318ka.jpg


Das ist schon was dabei.

Gruß,
Timo
 
Hallo Timo

...mein Beileid. Sowas ist immer sehr ärgerlich.
Hast Du das Gutachten von einem Sachverständigen / Gutachter oder ist das die Reparaturkostenaufstellung der Werkstatt?
Sollte es von der Werkstatt sein, ist mein Tip, geh zu einem freien Sachverständigen und lass den Schaden begutachten.
Kannst Du mir das o.g. "Gutachten" bitte mal zukommen lassen? Würde mir das gerne mal ansehen (hab beruflich damit zu tun)

Zum Thema behalten oder Verkaufen:
Ein korrekter Sachverständiger hätte jetzt schon Angebote für das Fahrzeug vorliegen, die die €9.000 auch sehr gut übersteigen würden.
Diese bekommt er aus den sogenannten "Restwertbörsen" wie sie z.B. Audatex AUTOonline bietet.
Diese Summe + die netto Reparaturkosten aus dem Gutachten (~€20k) hättest Du für den kauf eines "neuen"
In Deinem genannten Beispiel wären es gut €29.k
Dafür sollte sich doch gut Ersatz finden lassen.....
Ich würde das Fahrzeug so verkaufen wie es ist und den Schaden nach Gutachten abrechnen.

VG
Andreas
 
Servus Andreas,

das ist das Gutachten von einem Gutachter. Der wurde unabhängig (also weder von der gegnerischen Versicherung, noch von der Werkstatt engagiert). Allerdings kennt er die Werkstatt und die empfehlen sich gegenseitig.
Er hat "regionale Schrottverwerter" zu der Restwertbestimung genommen. Da sind drei Angebote in dem Gutachten: von 7300€ bis eben zu den 9000€.

Vor ca. 2 Monaten habe ich 32K dafür bezahlt. Und der Markt (es wird ja jetzt Frühling und Sommer) sieht leider im Moment gar nicht rosig aus. Also wenn ich die 29K bekomme, lege ich sicher noch 4 bis 5K drauf, bis ich was gleichwertiges habe.

Gruß,
Timo
 
Hallo Timo,

irgendwo hier, oder in einem anderen Forum wurden kürzlich die Unterschiede bei Gutachten thematisiert. Es ging darum, dass bei Gutachtenerstellung häufig nur der Multivan (als Basis) hergenommen wird. Der Mehrwert eines California Beach oder California Comfortline findet dann eben keine Berücksichtigung. Da würde ich nochmals explizit nachhaken, ob das mit eingeflossen ist.

Ansonsten bleibe ich bei meiner (leider pessimistisch geprägten ) Meinung zur Reparatur.

Die Punkte "Aggregateträger stark deformiert und nach hinten verschoben" und "Achshälfte vorne rechts stark beaufschlagt" sind der Grund dazu.

Den Aggregateträger und die Teile der Radaufhängung kann man erneuern - kein Problem.

Die Kernfrage ist jetzt, wieviel Kraft der Aggregateträger "aufgenommen" (geschluckt) hat und wieviel er davon weiter in das Chassis geleitet hat.

Was ich damit sagen will: Das wäre nicht der erste Unfaller, welcher trotz (angeblich) fachgerechter Reparatur (Richtbank etc.) im Nachgang Probleme mit der Achsgeometrie hat.

Zudem erfasst das Gutachten noch nicht die verdeckten Schäden. Zum Beispiel ist die Zahnriemenabdeckung beschädigt. Wer weiß, wie es dahinter aussieht (Folgeschäden-Motorsteuerung?).

Das wären meine Bedenken ...

Sollest Du dich trotzdem für eine Reparatur entscheiden, drücke ich die Daumen, dass alles zu deiner Zufriedenheit läuft.

Gruß
 
Ohne die komplette Ausstattung zu kennen, würde ich vermuten, dass es nicht soooo leicht ist, für 32k Ersatz zu finden. Da würde ich auch nachhaken. Mir wäre auch ein "richtiges" Gutachten anstelle des Kostenvoranschlags lieber. Meine Gutachten sahen bisher deutlich detailierter aus ...
Ansonsten schließe ich mich an: verkaufen und Abrechnung nach Gutachten. Auch wenn der vermutlich nach einer Reparatur im östlichen EU-Raum dann wieder einen anderen Käufer finden wird :-/


Aber mal was anderes. Abrechnung über Gutachten bedeutet doch, dass ich nur den netto-Betrag (ca. 20k) ausgezahlt bekomme und die MwSt nur dafür, was ich nachweisen kann (Ersatzteile, Reparaturen, ...).
Angenommen ich verkaufe das Auto unrepariert selbst (mir erscheinen 9k als Restwert nicht übermäßig viel ;)) und kaufe mir ein anderes Fahrzeug. Der Preis wird dort sicher größer 24k sein. Bekomme ich dann nach Nachweis die "einbehaltene" MwSt (ca. 4k) auch ausgezahlt ?

Grüße,
Erik
 
Zuletzt bearbeitet:
Also wenn ich die 29K bekomme

Mache dir keine Hoffungen, die wirst du nicht bekommen.
Die Versicherung wird alles runter rechnen, da sie "Vertragswerkstätten hat, die wesentlich günstiger arbeiten, als die angegebenen Werte im Gutachten.
Dann ist nicht gesagt, dass noch versteckte Schäden vorliegen, die im Gutachten nicht berücksichtigt wurden.
Das steht allerdings auch im Gutachten.

2011 war ich in einen ähnlichen Situation, das war ein (fast) wirtschaftlicher Totalschaden.
Gleichwertiger Ersatz auf dem Gebrauchtwagenmarkt. Aussichtslos.

Die Versicherung hatte mir sofort, nach den sie das Gutachten hatte, ohne mit mir darüber kommuniziert zu haben, einen für sie schön gerechneten Verrechnungsscheck zugesandt.
Da zu eine ellenlange Aufzählung wie "billig" sie die ganzen Positionen aus dem Gutachten hätten ausführen können.
Leihwagenkosten haben sie natürlich, bis auf die 3 Tage "Wiederbeschaffungszeit", komplett gestrichen.

Den Scheck habe ich dann als AZ für die Reparatur genommen. :)

Das einzigste Doofe bei den Reparaturen sind und bleiben die Lackunterschiede.
Und wenn es auch noch so gut angeglichen wird.
Alt- und Neulack altern unterschiedlich. Heißt, nach Jahren wird es erst sichtbar.
Aber vielleicht ist es bei Metallic auch anders.
Hoffe ich für dich.

Viel Erfolg !

Und wegen den Leihwagenkosten....
Warte nicht so lange mit dem Reparieren lassen.
Sonst streichen sie dir später die Tage von Gutachten bis Reparaturbeginn weg.
 
Die Versicherung hatte mir sofort, nach den sie das Gutachten hatte, ohne mit mir darüber kommuniziert zu haben, einen für sie schön gerechneten Verrechnungsscheck zugesandt.
Da zu eine ellenlange Aufzählung wie "billig" sie die ganzen Positionen aus dem Gutachten hätten ausführen können.
Leihwagenkosten haben sie natürlich, bis auf die 3 Tage "Wiederbeschaffungszeit", komplett gestrichen.

Das können sie bei einem Haftpflichtschaden aber nicht machen. Da ist die Rechtsprechung ganz eindeutig.

Gruß, Marcus
 
Die Kernfrage ist jetzt, wieviel Kraft der Aggregateträger "aufgenommen" (geschluckt) hat und wieviel er davon weiter in das Chassis geleitet hat.

Was ich damit sagen will: Das wäre nicht der erste Unfaller, welcher trotz (angeblich) fachgerechter Reparatur (Richtbank etc.) im Nachgang Probleme mit der Achsgeometrie hat.

Das ist ehrlich gesagt: Wurscht.:)

Der Wagen wird auf Grundlage des Gutachtens instandgesetzt. So der zu lautende Reparaturauftrag. Dabei werden gleich die Abtretungsformalitäten unterschrieben.
Und wenn die reparierende Firma weitere Mängel die mit dem Schaden zu tun haben feststellt, dann hat sie den Gutachter erneut hinzuzuholen, der wiederum ein Nachtrag zum Schaden erstellt.
Das ganze kann sich dann kostenmäßig bis zum wirtschaftlichen Totalschaden - und auch darüber - hochschrauben.
Aber davon sind wir ja noch mit 24k ein wenig davon weg.

Wichtig ist nur, und da gebe ich die uneingeschränkt Recht, dass die Werkstatt ihr Handwerk verstehen muss.
 
Das können sie bei einem Haftpflichtschaden aber nicht machen. Da ist die Rechtsprechung ganz eindeutig.

Gruß, Marcus

Leihwagen kürzen weil erst 2 Wochen zu spät mit dem Reparieren angefangen wurde oder Reparaturkosten runter streichen ?
Oder gar beides ?
 
Das ist ehrlich gesagt: Wurscht.:)

Der Wagen wird auf Grundlage des Gutachtens instandgesetzt. So der zu lautende Reparaturauftrag. Dabei werden gleich die Abtretungsformalitäten unterschrieben.
Und wenn die reparierende Firma weitere Mängel die mit dem Schaden zu tun haben feststellt, dann hat sie den Gutachter erneut hinzuzuholen, der wiederum ein Nachtrag zum Schaden erstellt.
Das ganze kann sich dann kostenmäßig bis zum wirtschaftlichen Totalschaden - und auch darüber - hochschrauben.
Aber davon sind wir ja noch mit 24k ein wenig davon weg.

Wichtig ist nur, und da gebe ich die uneingeschränkt Recht, dass die Werkstatt ihr Handwerk verstehen muss.
Du hast Recht... Deine Betrachtungsweise bezieht sich ja zweifelsohne auf die versicherungs- und wirtschaftliche Ebene.

Meine Bedenken gelten eher der technischen Ebene: Die Möglichkeit, dass das Fahrzeug trotz Rep.-Kosten am Rande der Wirtschaftlichkeit trotzdem mängelbehaftet ist und bleibt. Und genau das wäre mir nicht "wurscht".

Gruß
 
Leihwagen kürzen weil erst 2 Wochen zu spät mit dem Reparieren angefangen wurde oder Reparaturkosten runter streichen ?
Oder gar beides ?

Reparaturkosten kürzen dürfen sie auf keinen Fall. Du hat ein Recht auf eine Reparatur in einer örtlichen VW Werkstatt. Punkt.

Lediglich in der Kasko ist das, je nach Vertrag, möglich. Ein guter Kaskotarif zahlt aber auch wieder die Reparatur in der Herstellerwerkstatt.

Mietwagen ist komplizierter. Bei einem großen, komplexen Schaden kann es schon mal 1-2 Wochen dauern bis alles erledigt ist so das repariert werden kann. Auch die Werkstatt kann etwas brauchen bis sie anfangen können (Termine). All das ist dem Geschädigten nicht anzulasten.

Gruß, Marcus
 
Reparaturkosten kürzen die Haftpflichtversicherer seit einiger Zeit immer schon pro forma nach den Sätzen irgendwelcher Referenzbetriebe. Sie gehen damit auf Dummenfang. Denn das ist nur unter bestimmten Umständen möglich.
Eine Kürzung ist nicht zulässig (die Versicherer machen es frech trotzdem, solange man nicht dagegen aufmuckt) solange das Auto noch in der Herstellergewährleistung ist. Auch ist das nicht zulässig, wenn das Fz immer in der Markenwerkstatt gewartet wurde. (Argument BGH: möglichen Gewährleistungsverlust wegen Fremdreparatur muss man nicht eingehen und wer immer in die Markenwerkstatt geht, muss sich beim Unfall nicht aus Schadensminderungsgründen mit einer freien Werkstatt begnügen)

Hat man dagegen ein Fz, mit dem man beim Freien war, darf die Versicherung auch jetzt auf den Freien (mit den geringeren Sätzen) verweisen.

Das alles natürlich nur bei einer fiktiven Abrechung.

Nutzungsausfallentschädigungszeit ist auch immer ein Streitpunkt. Die Reparaturzeit laut Gutachten beginnt bei größeren Schäden frühestens mit Zugang GA (vorher weis ja keiner, ob Totalschaden oder nicht) dann hat man auch noch etwas Überlegungszeit. Wenn die Versicherung nicht unmittelbar eine Kostenübernahme bestätigt, wird es wieder komplizierter. Der Geschädigte hat eine Schadensminderungspflicht. Deshalb kommt die Versicherung dann mit dem Argument, man hätte die Reparaturkosten aus eigener Tasche vorstrecken müssen, oder sogar hierfür einen Kredit aufnehmen müssen. Unter Umständen stimmt das auch, aber eben so einfach, wie es die Versicherer darstellen, ist es nicht. An dieser Stelle ist es gut, wenn man einen guten Anwalt hat, der weiß, wie er frühzeitig die Weichen stellt und der Versicherung gleich diesen Weg verperrt.
 
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