Urheberrecht im Internet / Fotographien/ Geschriebenes usw. Fragen & Antworten

T5-Multivan-Fan

Top-Mitglied
Mein Auto
T5 Multivan
Erstzulassung
03/2013
Motor
TDI® 103 KW
DPF
ab Werk
Getriebe
6-Gang
Antrieb
Front
Ausstattungslinie
Comfortline
Radio / Navi
RCD 310+DAB (+) MJ2013?
Extras
2. Schiebetür, AHK, Zuziehhilfe re.+ li.
Umbauten / Tuning
umgesetzt: elektr. u. mechanische WFS, zusätzl. Alarmanlage, OBD Abschaltung; geplant: Business Pedalkappen, C- Schienen u. 2. Batterie nachrüsten usw.
FIN
WV2ZZZ7HZDH048XXX
Typenbezeichnung (z.B. 7H)
7HC
Weitere T5 (Firmenfuhrpark, Taxen oder Spassmobile) in der Zeilenauflistung Aufbauart, Motor, Getriebe und EZ angeben
Saisonfahrzeuge: VW Corrado 2.9l VR6 und Bora V.:R6 4Motion
Hallo

Da ich mich grad selber mit dem Thema Rechte bei Internetseiten beschäftige und so auf diesen Thread gestoßen bin, hole ich ihn mal wieder hoch um euch etwas zu fragen und zwar welche Rechte muss ich denn genau beachten? Also darf ich private Fotos von Autos, die ich auf öffentlichen Straßen fotografiert habe, online stellen für rein private Zwecke? Muss das Kennzeichen unkenntlich gemacht werden oder sogar das Firmenlogo?
Und wie sieht es aus, wenn ich VW Werbeschilder fotografiere, um so den Wandel der Zeit in Sachen Werbung festzuhalten, denn da ist ja dann auch das VW Logo mit drauf? Leider finde ich dazu keine genauen Angaben im Internet und würde mich freuen, wenn ihr mir da weiterhelfen könnt.

Ich wünsche allen ein erholsames Wochenende!
 
Urheberrecht im Internet / Fotographien/ Geschriebenes usw. Fragen & Antworten

Da ich mich grad selber mit dem Thema Rechte bei Internetseiten beschäftige und so auf diesen Thread gestoßen bin,.......... Leider finde ich dazu keine genauen Angaben im Internet und würde mich freuen, wenn ihr mir da weiterhelfen könnt.

Moin,

da haste natürlich in wenigen Sätzen gleich 2 Kernbereiche angesprochen:

- Urheberrecht / Marken / Gebrauchsmuster ...
- Das (umgangssprachliche) "Recht am eigenen Bild" ...

Das Internet ist voll an "Beratungen" ... ob's einer quasi (erlaubten?) Rechtsberatung gleichkommt, hängt von der Quelle ab.
Grundsätzlich, grade bei sozusagen redaktioneller Tätigkeit, oder ähnlichen Zielsetzungen, ist es ja immer sinnvoll, sich mit dem Gegenstand und deren Herstellern in Verbindung zu setzen.
Grade im Bereich "Historisches" öffnen sich ja manchmal auch Archive etc.
Generell gilt: "Wer fragt, macht nix verkehrt, wer nicht fragt, macht womöglich Fehler..."

Zum Recht am eigenen Bild, insbesondere Schnappschüsse in der Öffentlichkeit, da gibt's ne gute Quelle, wie ich finde.
Da treffen sich Hobby- & Profifotographen:
das Dforum und da hat's ne gute Abhandlung zum Fotorecht (was z.T. auch das Urheberrecht gleich mit einschließt):
www.dforum.de

Ansonsten, wenn's 'ne professionelle (nichts bewegt sich ohne Geld) Angelegenheit ist, helfen Fachanwälte für Medienrecht.
 
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Hallo

Vielen Dank für deinen Beitrag.

Eine Anfrage an VW mit der kurzen Schilderung meines Vorhabens habe ich schon verfasst, nur ich bin mir unschlüssig wohin ich es schicken soll, also ob Kundenbetreuung oder Bereich Marketing. Da ich keinen direkten Kontakt zur Rechtsabteilung gefunden habe.

Kurz zu meinem Vorhaben. Ich möchte auf einer privaten Internetseite Fotos von zB. Fahrzeugen auf Messen und von der Straße veröffentlichen um die verschiedenen Ausstattungen und Fabrikate festzuhalten. Desweiteren geht es um Fotos aus dem Leben mit der Marke Volkswagen, wie gesammelte Gegenstände, Werbeschilder usw. und überall ist natürlich das VW Logo drauf und es wäre wirklich schade wenn man dieses unkenntlich machen müsste.
 
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Ich bin ja nur stummer Mitleser, als Fahrer eines 13 Jahre alten T4.......

Aber für das Engagement das du ,lieber JEWUWA, in diese Seiten steckst hätte seitens VW zumindest ein vorhergehende Kontaktaufnahme mit
der Bitte um Beseitigung fraglicher Informationen erfolgen können.

Das wäre bei so viel Einsatz im Sinne von VWN wohl die richtige Vorgehensweise gewesen.

Direkt mit einer Abmahnung herum zu poltern ist wirklich sehr enttäuschend.

Viel Erfolg bei der Gegenwehr.


Eigentlich wollte ich im Herbst endlich eine Bestellung aufgeben, sollte diese Seite offline gehen wird dieses aus Protest nicht geschehen und ich kaufe ein anderes Fabrikat. Versprochen!

Gruß uni45
 
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Ich bin ja nur stummer Mitleser, als Fahrer eines 13 Jahre alten T4.......

Eigentlich wollte ich im Herbst endlich eine Bestellung aufgeben, sollte diese Seite offline gehen wird dieses aus Protest nicht geschehen und ich kaufe ein anderes Fabrikat. Versprochen!

Gruß uni45

Hej uni45,

ich glaube deine Sorge ist unbegründet. Der Fred hier ist nach knapp acht Jahren wieder aufgetaucht und JEWUWA ist auch noch da :D.

Gr.
FISK
 
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Sehr guter Link! Vielen Dank :danke:

Leider geht es da mehr um Personen auf Fotos. Von wo ich Fotos machen darf usw. weiß ich und das Firmenlogos die als Beiwerk mit auf dem Foto sind, erlaubt sind habe ich auch verstanden. Nur ob ein gezieltes Foto von einem VW Werbeschild wie es 1989 aussah und wie es heute aussieht erlaubt ist, wäre interessant für mich.

Und ja es ist ein alter Thread, aber ich wollte nicht extra einen neuen aufmachen.
 
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Hej David,
du warst da nicht gemeint, uni45 wollte ja seine Bestellung überdenken ;).
Gr.
FISK
 
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Oh, Leichenschändung, hatte gar nicht sehen das der Fred schon so alt ist........:)
 
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Naja ich würde eher sagen wiederbelebt :D
 
AW: Urheberrecht im Internet / Fotographien/ Geschriebenes usw. Fragen & Antworten

Moin,
der Hinweis mit der Leichenschändung war gut...

ich habe mich doch dazu entschlossen, ein neues Thema draus zu machen...

Totenruhe soll man nicht stören....
 
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