Das bear Lock o.ä. angerechnet wird, kenn Ich auch nicht..selbst mit Garage muss man vorsichtig sein, hatte schon Versicherung da stand im klein gedruckten das innerhalb vom nem km um die zulasdungsadresse bei Diebstahl nix gezahlt wird wenn der Hobel nicht in der Garage stand!..war mir damals egal da Auto auf nen anderen Ort zugelassen war
„nix gezahlt wird“ ist versicherungsrechtlich nicht möglich.
Wenn Du sowas behauptest, belege das.
Es gibt im VVG (das ist der Gesetzestext für Versicherungen) nach den Reform die Möglichkeit der anteiligen Schadenersatzzahlung. Das heißt dann Quotelung bei Verschulden.
Wenn der Kunde den Schutz des Gegenstands in einer Garage am Heimatort zusichert, dann muss er das halt auch machen. Irgendwie logisch, oder?
Wenn er zu faul ist, den Wagen drin abzustellen, hat er eine Vertragsstrafe vereinbart, i.d.R. 25-30% des Wiederbeschaffungswertes.
Nicht fahrlässig ist es, weil z.B. nicht in die Garage konnte, da die Zufahrt zugeoarkt war.
Muss er im Schadenfall halt nur belegen können.
Alarmanlagen, Sicherungsmaßnahmen werden von keiner Versicherung prämienrelevant berücksichtigt.
Sie erschweren nur den Diebstahl, aber sie verhindern ihn nicht.
In Berlin ist eine zeitlang eine Bande gezielt gegen hochwertige Fahrzeuge vorgegangen. Die haben schlicht die Fahrzeuge aus dem Parkverbot abgeschleppt.
Selbst wenn die Besitzer dazukamen, wurden die trocken auf das nächste Polizeirevier geschickt.
Bis dahin war das Fahrzeug über alle Berge.
Das nutzt dann weder Alarm, noch Bear-Lock. Auch keine Lenkradsperre oder Radkralle.