Vollkaskoversicherung für Exportkennzeichen?

Askir

Jung-Mitglied
Ort
Mainz
Mein Auto
T6 Multivan
Erstzulassung
2018
Motor
TDI® 150 KW EU6 CXEB
DPF
ab Werk
Getriebe
DSG® 7-Gang
Antrieb
4motion
Ausstattungslinie
Comfortline-LR
Radio / Navi
Navigation Discover MEDIA plus
Extras
(zu) viele...
Hallo allerseits,
mir ist nicht klar, wo meine Frage thematisch hingehört, ggf. daher bitte verschieben.

Ich muss einen T6-Neuwagen (wenn er denn irgendwann ausgeliefert wird, anderes Thema) von Deutschland nach Frankreich überführen und dort zulassen (und versichern). Nun gibt es dafür Kurzzeitkennzeichen (5 Tage gültig) oder Exportkennzeichen, aber einen neuen T6 kann ich nicht nur Haftpflichtversichert durch die Gegend fahren. Hat hier im Forum jemand einen Vorschlag, wie/wo ich an eine Vollkaskoversicherung für ein Exportkennzeichen kommen könnte?

Und nein, offiziell darf ich nicht mit französischem Nummernschild nach Deutschland fahren und es hier einfach dranschrauben (unerlaubte Fernzulassung).

Vielen Dank für jegliche sachdienlichen Hinweise!

Viele Grüße,
Askir
 
Eventuell ist es eine Möglichkeit, den Bulli per Autotransporter (Anhänger ) zu überführen.
 
Hallo Askir

Ich habe in 2017 einen Caddy in Deutschland gekauft und in die Schweiz eingeführt. Für die Fahrt mit dem Überführungskennzeichen habe ich bereits den Vollkasko Schutz meiner Schweizer Versicherung vereinbart, das heisst einfach den Vertrag ein paar Tage früher für die Überführung abgeschlossen und den Wagen dann bereits versichert in der Schweiz angemeldet.
Frag die Versicherung bei der du den Wagen später versicherst. Bei mir war das null Problem.
VG Feli 66
 
Hallo Feli 66,
vielen Dank, auf die Idee bin ich bisher nicht gekommen, aber Du hast Recht - die Versicherung läuft in Frankreich ohnehin am Anfang auf die FIN, weil ja noch kein Kennzeichen zugeteilt worden ist. Dann wäre das Auto zwar (teilweise) doppelt versichert (HP sowohl im Exportkennzeichen enthalten als auch mit der französischen Versicherung), aber das macht ja nichts. Ich hätte früher fragen sollen, hier im Forum wird einem ja prompt geholfen...

Vielen Dank nochmals!

Viele Grüße,
Askir
 
Askir,
ein deutsches Kurzzeitkennzeichen dient ausschließlich Probe- und Überführungsfahrten innerhalb Deutschlands.
Es gibt Abkommen, z.B. mit Dänemark, aber m.W. keines mit Frankreich.
Somit sollte dann auch kein Versicherungsschutz bestehen.
Kurzzeitkennzeichen | ADAC Rechtsberatung

Nutze also bitte das Exportkennzeichen.
Hier kann die Versicherung eine Kasko für die Überführung anbieten.
Das wird aber vermutlich unrentabel sein.

Also frage in Frankreich nach, denn auch dort wird es eine sog. Vorläufige Deckung geben.
 
Hi Ohlie,
"unrentabel" könnte man diskutieren, aber nachdem ich im Netz keinerlei Angebote gefunden hatte, habe ich unseren langjährigen Versicherungsvermittler gefragt, ob er uns dies vermitteln könnte. Und es scheint so zu sein, dass er bei keiner Gesellschaft (und er vermittelt viele) Erfolg hatte mit unserem Anliegen.

Viele Grüße,
Askir
 
Askir, die meisten Versicherer verzichten sogar dankend auf das „Geschäft“ mit Exportkennzeichen.
Frag Dich mal warum?

Bei der Gesellschaft, bei der ich arbeite, ist das ein anfragepflichtiges Risiko, welches nur noch an ausgewählte (Dauer-)Kunden verkauft wird.

Und auch hier geht nur Haftpflicht, keine Kasko.

Ein Tipp, den ich Dir geben könnte:
Frag mal an, was ein Transport über eine Spedition kostet.
Du sparst den eigenen Weg, und das Fahrzeug ist über den Spediteur versichert.
 
Hallo Askir
Habe ich vom Falschen geredet: Natürlich musste ich auch ein Ausfuhrkennzeichen nehmen und kein Kurzkennzeichen.
Hat aber wie gesagt bestens geklappt. Und ich bin Neukundin gewesen. Einfuhranbieter in der Schweiz werben mit solchen ‚Spezialversicherungen“ als Dienstleistung welche bezahlt werden. Das ist dann aber gleichzeitig der Versicherungsvermittler Gewinn für Sie, das ist der Grund.denn ich hatte dann ein komplettes Angebot auf dem Tisch. Dann habe ich es selbst probiert.
Viele Grüsse!
 
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