Aus meiner Sicht gibt es nur einen Ausweg:
WEG mit der Kiste !
Juristisch nennt man das wohl Wandlung.
Informiere dich mal hier im Internet (Google soll da helfen) über diesen Fachbegriff.
Der Verkäufer muss dir bei einer Wandlung ALLE Kosten, welche dir in der Zwischenzeit aufgrund des Kaufs entstanden sind, ERSETZEN. Und zwar so, als ob der Kauf nie stattgefunden hätte.
Wenn du also Geld aufgenommen hast um das Auto zu kaufen, dann muss er dir die Zinsen bezahlen, wenn du eine Standheizung eingebaut hast, dann muss er die bezahlen, etc.
Das ist aber alles Aufgabe deines ANWALTS ! Du hast ihn beauftragt, d.h. dass ER nun die Gespräche und Schriftwechsel führt und NICHT DU.
Viel Erfolg weiterhin !
Und sei bitte nicht beratungsresistent !
T2-Fahrer