VW T5 mit Motorumbau von BNZ auf BPC

red_baron

Jung-Mitglied
Ort
Süddeutschland
Mein Auto
N/A
Erstzulassung
2002
DPF
nachgerüstet
Motortuning
nein
Hallo,
wir wollen uns auch einen T5 zulegen und sind jetzt auf der Suche. Wir habe die Möglichkeit einen T5 Baujahr 2007 anzusehen. Ursprünglich war in diesem ein BNZ Motor verbaut. Dem Wagen wurde dann ein BPC Motor mit Getriebe spendiert. Ist eine solche Transplantation problemlos? Bzw. was muss alles zusätzlich angepasst werden, damit der Bus einem Serienmäßigen entspricht, der mit einem BPC Motor ausgeliefert wurde? Die 17" Bremsanlage sollte wohl verbaut sein. Kann es zu Problemen in der Elektrik kommen? Worauf sollte ich bei einer Besichtigung achten?
Gruß
Martin
 
Der Wagen verliert dadurch seine Betriebserlaubnis.
Das bedeutet, es müsste eine TÜV-Einzelabnahme mit entsprechenden
Einträgen in den Papieren für das Fahrzeug erfolgt sein!
Und es müsste min. das Motorsteuergerät (evtl das KI mit Transponder) mit getauscht worden sein.

Später kann es immer wieder Probleme bei der Ersatzteil-Beschaffung u. evtl. Reparatur geben,
weil nach Fahrgestellnummer vorgegangen wird.

Ist das so ein Super Schnäppchen das man so ein Risiko eingehen will?

Viele Grüße Ludger
 
Soweit ich den Verkäufer verstanden habe, gab es ein Spenderfahrzeug. Der Bus wird in der Konfiguration schon Jahre genutzt. Eintragung muss ich jetzt noch einmal deutlich hinterfragen. Aber der Supergau wäre eine notwendige Einzelabnahme. Sicherlich ziemlich kostspielig. Würde/ wurde bei einer Einzelabnahme auch die Ausführung der Umbauten abgenommen und bewertet?
Soweit ich das Forum durchforstet habe, gibt es nicht viele solcher Umbauten. Daher wohl auch nicht dementsprechende Erfahrungswerte und ich muss mir selber im klaren sein, ob es mir das Risiko wert ist. Kann ich etwaige Probleme bei einer Fehlerauslese erkennen?
 
Sofern die Ummotorisierung incl. höherer Motorleistung eingetragen ist, sehe ich da keine großen Probleme. Hauptunterschiede zwischen BNZ und BPC sind wohl der Turbo und die Motorsteuerung (MSG). Sofern also der TÜV/die Dekra mitgespielt haben, kann ich da außer der fraglichen Laufleistung keine kostspieligen Risiken sehen.
 
Unabhängig davon, ob der TÜV das abgesegnet hat, wovon ich jetzt mal ausgehen möchte.

Wenn in den Papieren noch der alte Typschlüssel eingetragen ist. wird das Fahrzeug versicherungstechnisch wie "Motortuning" behandelt.

D.h. Grundprämie wie ein BNZ und dann die Leistungssteigerung von 33,33% als Prämienzuschlag oben drauf.
Kläre das vorher ab!
 
Sehr guter Einwand von Ywes. Werde ich prüfen. Ich merke schon, dass es mehrere Möglichkeiten gibt den Motor einzutragen. Ich gehe jetzt mal vom schlimmsten Fall aus, dass keine Eintragung vorliegt bzw. dies als Tuning gewertet wird. Für die Versicherung macht das nach meinen Recherchen mehrere hundert Euro im Jahr aus. Das ist also keine triviale Sache.
Wie müsste man dann vorgehen? Soweit ich mich eingelesen habe, kann man sich eine "Freigabe" von VW für den Motor geben lassen, die dann als eine Art ABE nutzbar ist, um beim TÜV/ Dekra vorstellig zu werden. Ist damit dann eine Umschlüsselung möglich? Sowas würde für mich dann auch in die Preisverhandlung ein gewichtiger Punkt sein.
 
Moin!
Jetzt weiß man aber immer noch nix über den Preis dieser "Bastelbude".
Bekommst du die Bastelbude geschenkt oder warum willst du dir das an tun?
 
Hi,

Ich befasse mich zwangsläufig mit dem R5 Motor seit Jahren äußerst intensiv. Ich besitze 2 Stück 2,5L VW T5 131 PS 4motion Langer Radstand.

Bis zum Baujahr 2006 war kein AGR verpflichtend, ab BJ 2007 war das AGR verbpflichtend und dies ist der einzige Unterschied der beiden Motoren. den 2.5er gibt es mit 131PS und mit 180 PS - der Unterschied hier ist lediglich ein größerer Krümmer und optimierter Turbo. Ich habe meinen BNZ so gesehen auch auf BPC "umgebaut". Ich glaube nicht, dass du einen anderen Motor drin hast. Wenn du sicher sein willst, geh ins ErWin Portal von VW, investier die 5eur und lade die kompletten Dokumente und deine Fahrzeughistorie zur Fahrgestellnummer runter. Vergleiche die Motornummer dann mit deiner.

Wir hatten das AGR im Steuergerät deaktiviert und mit der 2006er Steuergerätesoftware gemapped. Ich fahre jetzt 2 Jahre so ohne dass das ein Problem macht. Das AGR bleibt verbaut. Den Monolit habe ich ausgeräumt. Das Fahrzeug ist seit dem wesentlich "spritziger". Bei der Jahresüberprüfung hat dies bei den Abgaswerten bisher noch niemand bemerkt.

Warum habe ich es gemacht? Abgase erneut zu verbrennen ist physikalisch, mechanisch, und eigentlich auch Umweltechnisch einfach keine gute Idee. Es werden logischerweise folglich nur mehr Mikropartikel durch die erneute "Verbrennung" von im Grund Kohlenstoff" statt "Sauerstoff" erzeugt. Es schadet unheimlich dem Motor und führt ebenfalls zu einer verkürzten Lebenszeit. Ich möchte jetzt keine "Friday For Future" Diskussion starten - das soll jeder für sich entscheiden, ob es Umweltschonender ist, alle 6 Jahre ein neues Fahrzeug zu kaufen, oder das "alte" länger als diese 6 Jahre am Leben zu erhalten, was bei diesem R5 Motor ohnehin eine Herausforderung ist. Diese Anpassung erfordert auch ein hohes Fachwissen, da es nicht nur mit der "deaktivierung des AGR" getan ist. Dazu braucht es Menschen, die sich mit ECU Programmierung und Mapping (weit nach dem Thema "Fahrzeugcodierung") auch wirklich auskennen.

Nichts desto trotz: Meine Vorgänger haben damit recht, dass damit die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt. Kurz gesagt: Es ist illegal!

Der BNZ/BPC Motor ist anspruchsvoll. Er läuft, wenn man Ihn kennt. Aber wenn du selbst nicht schraubst oder keine Lust darauf hast, würde ich dir von dieser Maschine abraten. Ab 320.000km wird er sehr teuer zu erhalten an Verschleißteilen die in einer Werkstatt gleich mal zig tausende eur an Arbeitszeit kosten wird. Ich persönlich würde den 2,0L 4 Zylinder Diesel empfehlen. Mehrere Bekannte fahren den, der hat selbst bei 600.000km keine großen Probleme gemacht.

Hinzufügen möchte ich auch, dass wenn ich einen T5 kaufe, immer alle Öle, Schmiermittel, Filter, etc. wechsle. Ich verwende nur Schmiermittel einer bestimmten Marke die auch von VW freigegeben ist. LongLife exisitert für mich nicht - alle 15.000km gibt es Service. Haldexöl für 4motion kann über Ölpresse eingefüllt werden (Irgendwie machten da viele Werktätten mords ein Drama, ich machte es dann selber - ehrlich gesagt, war der Haldexölwechsel sogar einfacher, als der Motorölwechsel - der VW Ingeneur, der den Ölfilter dort geplant hat, wo er sitzt, gehört....).

Letzter Tipp: Willst du lange Freude mit dem Bus, bau dir unbedingt eine "PDE Brücke" ein - VW hat massiv gespart und die PDEs mit nur 1 Schrauben pro PDE in den Aluminiumzylinderkopf geschraubt... - Das Hauptproblem dieses R5 Motors... Ab 320.000 km etwa, haben die PDEs durch die Vibration den Schacht aufgescheuert, tropfen ab, und du hast Diesel im Motoröl.... Dann wird in der Regel ein neuer Zylinderkopf (ca. 3.000eur ohne Arbeit) fällig...

Weiteres Problem des R5 Motors: Der Abgaskrümmer verformt mit der Zeit durch Wärme. Das merkst du wenn du beim fahren Abgase im Fahrzeug schnupperst. Reagierst du darauf nicht, reissen irgendwann die Bolzen und das war's dann mit dem Motor... Mit diesem Fahrzeug erfand ich das Sprichwort "VW o weh".
 
Zuletzt bearbeitet:
Nabend,

@MadKetchup du weißt schon dass du hier auf einen 4,5 Jahre alten Thread antwortest?
Trotzdem nix für ungut..

VG Jan
 
@afrika79

Ja, aber er kommt bei Google nunmal an erster Stelle wenn man nach BNZ/BPC Unterschiede sucht ;)

Das Internet vergisst ja nicht - das TX Board lebt durch seine User und die tollen Admin's

Aber dennoch danke, für den Hinweis :)
 
Hi,

Ich befasse mich zwangsläufig mit dem R5 Motor seit Jahren äußerst intensiv. Ich besitze 2 Stück 2,5L VW T5 131 PS 4motion Langer Radstand.

Bis zum Baujahr 2006 war kein AGR verpflichtend, ab BJ 2007 war das AGR verbpflichtend und dies ist der einzige Unterschied der beiden Motoren. den 2.5er gibt es mit 131PS und mit 180 PS - der Unterschied hier ist lediglich ein größerer Krümmer und optimierter Turbo. Ich habe meinen BNZ so gesehen auch auf BPC "umgebaut". ...

Weiteres Problem des R5 Motors: Der Abgaskrümmer verformt mit der Zeit durch Wärme. Das merkst du wenn du beim fahren Abgase im Fahrzeug schnupperst. Reagierst du darauf nicht, reissen irgendwann die Bolzen und das war's dann mit dem Motor... Mit diesem Fahrzeug erfand ich das Sprichwort "VW o weh".

Hallo,
Abgaskrümmer des AXD/AXE- und des BNZ/BPC-Motors sind jeweils absolut identisch. Der AXE bzw BPC-Motor hat nicht 180, sondern 174 PS.

Und warum ein oder mehrere gerissene Stehbolzen vom Abgaskrümmer zu "das war's dann mit dem Motor" (was auch immer das heißen mag) führen soll bleibt wohl dein Geheimnis.

Wenn man schon Fachwissen preisgibt sollte es wenigstens stimmen! Das mit dem AGR zu kommentieren ist mir ehrlich gesagt zu blöd, aber ab Baujahr 2007 gab es keine Änderung bzgl. der Abgasrückführung.

Viele Grüße
Jochen, der einen BPC völlig problemlose 354.000km selbst gefahren ist und ihn ohne irgendwelche Motorprobleme verkauft hat.
 
Hallo,
Abgaskrümmer des AXD/AXE- und des BNZ/BPC-Motors sind jeweils absolut identisch. Der AXE bzw BPC-Motor hat nicht 180, sondern 174 PS.

Ich kann's leider nicht korrigieren - entschuldige die übertriebenen 6 PS - Ich hab den 131PS und war zu faul Google zu bemühen. Du hast Recht - es könnte einen Laien verunsichern was den BPC/BNZ Motor angeht...

Und warum ein oder mehrere gerissene Stehbolzen vom Abgaskrümmer zu "das war's dann mit dem Motor" (was auch immer das heißen mag) führen soll bleibt wohl dein Geheimnis.

Wenn du mir verrätst wie du gebrochene korridierte Bolzen aus dem Block bringst, habe ich was gelernt - das ist immer gut. Vielleicht ausbohren? Kein Ahnung - Es steht jedenfalls überall, dass wenn die reissen sollten, folgt der Motorschaden (weil wie soll der Bolzen aus dem Block? Natürlich blockiert kein Kolben oder dgl. - das ist logischerweise völlig Unlogisch) weshalb man sich davor darum bemühen sollte beim BPC/BNZ. Natürlich den Krümmer plan machen. Empfohlen wird den alten weiter zu benutzen, da das neue Originalteil sich wieder verformen wird. Ja es gibt wohl angeblich welche von einem Fremdhersteller die dieses Problem nicht haben, aber dazu habe ich keine weiteren Informationen.

Wenn man schon Fachwissen preisgibt sollte es wenigstens stimmen! Das mit dem AGR zu kommentieren ist mir ehrlich gesagt zu blöd, aber ab Baujahr 2007 gab es keine Änderung bzgl. der Abgasrückführung.

Ich hab geschrieben, dass es bei MEINEM 2006er BJ (BPC) noch nicht verpflichtend war laut EU Gesetz, bei MEINEM 2007er (BNZ) war es das - also ja, NACH 2007 gab es keine Änderung. Der BNZ läuft so seit 2 Jahren und 40.000km ohne ein Problem in jedem Fall, und ich habe es von einen bekannten ECU Tuner gemacht. Ja, er hat sich mit "Pseudo Spannungsabfall" gewehrt, aber beim 3. Versuch am Ladegerät konnte das Steuergerät komplett neu geflashed werden. Un Ja, bei "Spannungsabfall" die Geschichte mit Steuergerät Sperre und dann war's das kenne ich - deshalb habe ich es demjenigen nicht empfohlen zu machen. Ebenfalls wie geschrieben: Weil Illegal.

Solltest du die Mikropartikel meinen - das kommentiere ich wiederum nicht.

Solltest du meinen dass es für den Motor keinen Unterschied macht: Du wärst der Erste ehrlich gesagt.

Ich bin aber wie schon geschrieben immer erfreut darüber etwas Neues zu lernen, da ich (wie man meinem Profil entnehmen kann) kein Mechaniker bin - Ich besitze 2 Stück 2.5 TDI, Kenne Menschen die Fuhrparks mit 18 Stück haben und das Fahrzeug selbst Warten/Reparieren seit zig Jahren sowie ebenfalls viele meiner Bekannten T5 fahren - ich kann nur sagen was ich sehe, lerne, diskutiere, oder an langwierigen Problemen lösen konnte. Insofern wäre es nett, wenn Menschen weniger beleidigend währen, sondern konstruktiv erklären, weshalb sie diese Ansicht haben. Insbesondere wenn der Thread eigtl. mehrere Jahre alt ist ;)

Viele Grüße
Jochen, der einen BPC völlig problemlose 354.000km selbst gefahren ist und ihn ohne irgendwelche Motorprobleme verkauft hat.

Ich stehe aktuell bei 390.000 - beide Erstmotor und Laufen - Küsschen :*

Und wenn wir schon dabei sind: Ich empfehle natürlich den 1.9er TDI - der 2.0 war wohl ein BiTo - Never Ever T5 BiTo - Der Typ mit 18 T5 hat privat den stärksten BiTo. Da er über 80.000km im Jahr fährt, die Maschine aber niemals 70.000km überlebt, hat er quasi kostenlosen Dauer Motortausch bei VW - war bewusste Kaufentscheidung, um VW ein wenig zu "sigieren".
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hab geschrieben, dass es bei MEINEM 2006er BJ (BPC) noch nicht verpflichtend war laut EU Gesetz, bei MEINEM 2007er (BNZ) war es das - also ja, NACH 2007 gab es keine Änderung. Der BNZ läuft so seit 2 Jahren und 40.000km ohne ein Problem in jedem Fall, und ich habe es von einen bekannten ECU Tuner gemacht. Ja, er hat sich mit "Pseudo Spannungsabfall" gewehrt, aber beim 3. Versuch am Ladegerät konnte das Steuergerät komplett neu geflashed werden. Un Ja, bei "Spannungsabfall" die Geschichte mit Steuergerät Sperre und dann war's das kenne ich - deshalb habe ich es demjenigen nicht empfohlen zu machen. Ebenfalls wie geschrieben: Weil Illegal.

Völliger Blödsinn.

Ab 2006 galt EU4. Damit ist ein DPF verpflichtend. Die NOx Werte wurden innerhalb der EU4 nie geändert. Da gab es erst mit EU5 und EU6 Verschärfungen. Änderungen in 2007 gab es da niemals.

Die NOx Werte sind schon bei EU3 ohne AGR nicht erreichbar. Bei EU4 ohnehin nicht. Schon ein AXD/AXE hat eine AGR. Jeder BNZ/BPC auch. Das wurde auch niemals geändert und kein BNZ/BPC hat irgendeine Chance EU4 ohne AGR zu erreichen.
 
...
Wenn du mir verrätst wie du gebrochene korridierte Bolzen aus dem Block bringst, habe ich was gelernt - das ist immer gut. Vielleicht ausbohren? Kein Ahnung - Es steht jedenfalls überall, dass wenn die reissen sollten, folgt der Motorschaden (weil wie soll der Bolzen aus dem Block?

Das Problem mit den gerissenen Stehbolzen ist uralt. Du wärest aber der erste, der gleich 2 T5 mit dem Motor hat wo diese Stehbolzen im Motorblock sitzen. Ich kenne nur die Ausführung, wo der Abgaskrümmer am Zylinderkopf sitzt :rolleyes: und auch da ist es natürlich scheiße wenn die Bolzen reißen. Was dann zu tun ist steht hier vielfach im Board beschrieben, aber im Zweifelsfall ist dann bei ganz viel Pech ein neuer Zylinderkopf fällig. Dem Motorblock (das eigentlich teure Teil an dem R5 TDI) macht es grad mal gar nichts, so dass es auf keinen Fall "das Ende des Motors ist".

Ich hab geschrieben, dass es bei MEINEM 2006er BJ (BPC) noch nicht verpflichtend war laut EU Gesetz, bei MEINEM 2007er (BNZ) war es das - also ja, NACH 2007 gab es keine Änderung. ...

Solltest du meinen dass es für den Motor keinen Unterschied macht: Du wärst der Erste ehrlich gesagt.
Es gab bezüglich des AGR-Kühlers seit Einführung des Werks-DPF (und das war Baudatum Ende 2005) beim BNZ und auch beim BPC keine Änderung in der Ausführung bzw. in der Verbaut ja/nein-Ausführung. Es sei denn du belegst das mit Fakten und/oder auch gerne mit Hinweisen auf den ETKA.

Ich bin aber wie schon geschrieben immer erfreut darüber etwas Neues zu lernen, da ich (wie man meinem Profil entnehmen kann) kein Mechaniker bin - Ich besitze 2 Stück 2.5 TDI, Kenne Menschen die Fuhrparks mit 18 Stück haben und das Fahrzeug selbst Warten/Reparieren seit zig Jahren sowie ebenfalls viele meiner Bekannten T5 fahren - ich kann nur sagen was ich sehe, lerne, diskutiere, oder an langwierigen Problemen lösen konnte. Insofern wäre es nett, wenn Menschen weniger beleidigend währen, sondern konstruktiv erklären, weshalb sie diese Ansicht haben. Insbesondere wenn der Thread eigtl. mehrere Jahre alt ist ;)
Ich lerne auch gerne und immer wieder jeden Tag etwas dazu. Ich finde es nur wichtig, offensichtlich falsche Infos in diesem Fachforum über den T5 zu korrigieren und richtigzustellen, leider ist auch hier das "ich habe mal gehört" vom nächsten schnell als Tatsache übernommen.
Mehr habe ich (bisher) nicht gemacht, beleidigen geht für mich anders! Du bist übrigens noch die Info schuldig, welchen "größeren" Abgaskrümmer der BPC werksseitig gegenüber dem BNZ hat. Foto, Quelle, Herkunft des Krümmers?


Ich stehe aktuell bei 390.000 - beide Erstmotor und Laufen - Küsschen :*
...
Deine Küsschen behalte besser - es ging mir auch hier um deine Aussage, dass ein R5 TDI generell ohne lebensverlängernde Maßnahmen wie PD-Brücke etc bei 320.000km die Grätsche macht oder es ab da "sehr teuer wird, ihn zu erhalten". Meiner lief mit 354tkm einfach, sprang gut an und hatte die normale Ölverdünnung durch Diesel. Er lief beim Nachbesitzer noch bis kurz vor 400tkm (dann verlor sich leider die Spur des Calis).

Nix für ungut, dieses Forum lebt vom Erfahrungsaustausch und nicht von "Dampfplauderei" ;)

Viele Grüße
Jochen
 
Völliger Blödsinn.

Ab 2006 galt EU4. Damit ist ein DPF verpflichtend. Die NOx Werte wurden innerhalb der EU4 nie geändert. Da gab es erst mit EU5 und EU6 Verschärfungen. Änderungen in 2007 gab es da niemals.

Die NOx Werte sind schon bei EU3 ohne AGR nicht erreichbar. Bei EU4 ohnehin nicht. Schon ein AXD/AXE hat eine AGR. Jeder BNZ/BPC auch. Das wurde auch niemals geändert und kein BNZ/BPC hat irgendeine Chance EU4 ohne AGR zu erreichen.

Einfach: Ich bin in Österreich - Wir befassen uns nicht so sehr mit EU-Abgasnormen - Die Grüne Plakette für EUR4 in DE bekommen wir ab BJ2006 ohne jegliche Prüfung für 7eur - überall…

Ich spreche von Zulassungsjahren was in unseren Fahrzeugen als Baujahr gilt. Ich glaube nicht dass bei VW irgendwer alle Fahrzeuge 2006 zurückgerufen hat…

Wie dem auch sei, ich fahre ohne AGR, mehrfach bestätigt, kann auch gerne einen VCDS Screenshot posten. Wir sind schon wieder so weit vom Thema weg - es ist zum verzweifeln… Ich lass das ma hier, noch irgendwas zu kommentieren…

Und mit den Stehbolzen lassen wa auch… wenn die reissen - Tausende EUR Schaden - das is wie mit den 6 PS… fuuh…

Vielleicht gründet man in Österreich deshalb eine GmbH in 24h onilne, und in Berlin benötigt es 6 Monate - beides gemacht…

Einen sonnigen Montag - ich geh schrauben…

Und bevor jemand schimpft: Fahrzeug von Deutschland nach Österreich importieren, muss bei TÜV vorgeführt werden um eine Zulassung zu erhalten. Wenn ein Fahrzeug von Österreich nach Deutschland geht, braucht es das nicht und kann direkt zugelassen werden. Nein ich spreche noch nicht mal von unserer Normververbrsuchsabgabe. Sieht nicht danach aus, als hätten wir lockerere TÜV Auflagen… In jedem Fall haben bei mir beide 2.5er ohne AGR in den letzten 2 Jahren TÜV bekommen - der 2006er gerade vor 3 Tagen… cheerz…

Für das, dass es hier lediglich um die Unterschiede 2er Motoren vir 4 Jahren ging… Wär diese akkurazität in allen Freds zu finden, würde VW ja noch abzuschreiben beginnen…
 
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In Österreich gelten die gleichen EU Abgasnormen wie überall in Europa.

Die FZG sind ebenfalls die gleichen. Es gab von VW nie einen T5 Diesel ohne AGR, da selbst EU3 in 2003 ohne AGR nicht erreichbar war.

Evtl. verwechselst Du das mit dem DPF. Der kam ab 2006. Allerdings hatten den auch alle BNZ/BPC.

Möglich, dass da was nachträglich ausgebaut wurde. Das wäre aber illegal - in DE genauso wie in AT. Das es nicht auffällt, bedeutet nicht, dass es erlaubt ist.
 
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