Warnwesten

Hi,
also Ihr fahrt doch alle Bus und nicht Polo! Die vorderen 2-3 liegen im Handschuhfach (ja, wirklich), die 3 für die Fondspassagiere liegen bei mir in einem Flaschenhalter im Fonds, weil ich das Trinken immer vom Fahrersitz aus rationiere. Sonst hätte ich alle 20 Minuten Pinkel- oder Kotzpause. ?(

Gewittrige Grüße aus Singen

Marc
 
Hi,
also Ihr fahrt doch alle Bus und nicht Polo! Die vorderen 2-3 liegen im Handschuhfach (ja, wirklich), die 3 für die Fondspassagiere liegen bei mir in einem Flaschenhalter im Fonds, weil ich das Trinken immer vom Fahrersitz aus rationiere. Sonst hätte ich alle 20 Minuten Pinkel- oder Kotzpause. ?(

Gewittrige Grüße aus Singen

Marc
:pro: - und wenn man noch den Luxus hat und an den Rückenlehnen diese Taschen hat, dann passen da mehr WW rein als man Passagiere mitnehmen kann. :D

Wer weder Taschen noch Flaschenhalter hat, darf gerne mal ein Bild vom Innenraum posten (wir kennen ja nicht alle auswendig - was aber wohl viele meinen ?( ) dann läßt sich da sicher für so ein bißchen WW noch ein Eck finden. ;)

Manche stellen sich aber wirklich an. :help:
 
Flaschenhalter ist bei mir frei, soll ja ausserhalb der baustofftransporte halbwegs ordentlich aussehen. Es reicht schon das der Caddy von anderen immer als grossraumlager missbraucht wird. die Frage war ja eher darauf bezogen ob es als greifbar gilt wenn hinten welche sitzen und die Bank ganz hinten istin die pompadourtaschen passen schon einige neue und noch verpackte rein..in D ja egal und kein Problem wo sie liegen
 
....nach endlosem Suchen gefunden:

§ 102. Pflichten des Kraftfahrzeuglenkers (Kraftfahrgesetz Österreich)

.......

(10) Der Lenker hat auf Fahrten Verbandzeug, das zur Wundversorgung geeignet und in einem widerstandsfähigen Behälter staubdicht verpackt und gegen Verschmutzung geschützt ist, sowie bei mehrspurigen Kraftfahrzeugen eine geeignete Warneinrichtung und eine geeignete, der ÖNORM EN 471 oder der ÖNORM EN ISO 20471 entsprechende Warnkleidung mit weiß retroreflektierenden Streifen mitzuführen. Der Lenker hat diese Warnkleidung im Falle des § 89 Abs. 2 StVO 1960 beim Aufstellen der Warneinrichtung oder im Falle des § 46 Abs. 3 StVO 1960, wenn er sich auf einer Autobahn oder Autostraße außerhalb des Fahrzeuges aufhält, in bestimmungsgemäßer Weise zu tragen. Der Lenker hat bei Kraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3 500 kg ausgenommen Fahrzeuge der Klasse M1 und bei anderen als leichten Anhängern pro Fahrzeug jeweils mindestens einen Unterlegkeil mitzuführen.

Auch beim ÖAMTC finde ich nur (sicher sinnvolle) Empfehlungen, für alle Mitreisenden ebenfalls Warnwesten bereit zu halten.

Soll natürlich nicht heißen, dass es nicht eine Entscheidung (ein Urteil) geben könnte, die (das) die Verpflichtung auch auf weitere Personen im Fahrzeug ausdehnt.

Gibt's Juristen hier im Board? :help:
 
Allzeit bereit. Passt alles unter den Beifahrersitz, bis auf die Kombo aus Warndreieck und Verbandtasche.
 

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Hi Gerhard,
eigentlich wollte ich gerade auf die Unterlegkeile hinweisen....
Aber: Ergänzend sei gesagt, dass KFZ der Klasse M1 -> PKWs <- sind. Insofern sind auch unsere als PKW zugelassenen KFZs von der Unterlegkeil-Pflicht befreit.

Viele Grüße und Danke für den Auszug

Marc
 
Ich habe wenn, für jeden Mitfahrer eine im Bus drei Orange eine Gelbe "Protestweste für das Armaturenbrett" - darf ich laut meiner Frau aber nicht drauflegen. Sonst je eine in den Ablagen neben den Sitzen. Ich hatte mal in Salzburg einige "Besprechungen / Ansprachen" von Polizei bis Schnellrichter wegen Falschparkens. (Habe mich auf den gerade freigeworden Parkplatz eines Östereichrs gestellt mit Parkschein! Dann kam der Wachtmeister um die Ecke / sinnloses Gespräch - Ticket!) Will weder in Österreich noch Italien mit den Herren große Diskussionen deswegen führen. Einige Reserve Westen im Keller.

Drum den an die Umwelt, fahr mit dem Bulli
 
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