Was der Zoll neuerdings so treibt

Bothi

Jung-Mitglied
Ort
Leipzig
Mein Auto
T5 Kastenwagen
Erstzulassung
2010
Motor
TDI® 132 KW
DPF
ab Werk
Motortuning
nein
Getriebe
DSG® 7-Gang
Antrieb
4motion
Umbauten / Tuning
B14 Bilstein Twin-Monotube 9x20
Auf LKW -Fahrer kommt jetzt einiges zu....zur Vorgeschichte

Da ich vor kurzer Zeit sehr günstig an einen T5 gekommen bin,der als Pkw geschlüsselt war,hab ich mir gedacht ,machste einen LKW draus.Also der Dekra vorgeführt und mein Gutachten erhalten und bezahlt.Auf die Zulassungsstelle und auf meinen Namen umgemeldet auf geschlossener Kasten.Nach etwa 3 Wochen kam meine Gutschrift für meinen alten T4 und dann passierte nichts.Nach ca.der 8.Woche wurde ohne Vorankündigung 401,00 Pkw Steuer abgebucht.(bis dahin keinen Steuerbescheid erhalten)So und nun ging meine Odyssee los:Anruf beim Hauptzollamt:2h Dauerwiederholungstaste drücken und siehe da eine entnervte Dame am Apparat.Sie wohnen doch da,ich nee ich wohn schon ewig und drei Tage da und abgesehen davon,ist die Gutschrift an die richtige Adresse gegangen und mein Fahrzeug ist jetzt ein LKW!!!!!Die gute Frau am Tel.das kann nicht sein,was steht in ihrer Zulassung? ich: Adresse und LKW geschlossener Kasten durchgegeben.Sie:das geht so einfach nicht?Ich:wie,was ich habe ein Gutachten von der Dekra das mein Fahrzeug ein LKW ist und ohne dieses Gutachten bekomme ich auf der Zulassungsstelle keine Lkw-Zulassung ausgestellt.combrende???!!!Ich: weiter schicken sie sie mir de Steuerbescheid an meine richtige Adresse.So nach etwa 2 Wochen kam der dann auch und ich natürlich in Einspruch gegangen,parallel dazu habe ich das Geld zurückgebucht.Bis eine Mahnung kam von der Bundeskasse Halle (versucht gar nicht dort anzurufen,ist schlimmer als beim Zoll jemanden an die Strippe zu bekommen)Ich muß erstmal bezahlen und erst wenn mein Einspruch wirksam ist,darf ich meinem Geld hinter rennen.Ich hätte es wissen müssen
cool.png
so aber nun kommst!!!Schreiben vom Zoll aus Dresden,ich soll meinen Bus vorführen mit der Auflage für einen LKW:das komplette Programm,also Scheiben raus,Gurtbefestigung zu schweißen etc.,meine Zuladung für eine LKW wäre zu niedrig,Recherchen im Internet haben ergeben,meine Bus hat zu viele Fenster bla bla.das stand alles in dem Schreiben.(mein Bus T5 130PS langer Radstand 4 Motion)
Also bin ich völlig schmerzfrei mit einem Dekraprüfer beim Zoll aufgeschlagen.Die waren schon leicht angepisst als wir zur Tür reingekommen sind.(weil wir ihnen in Sachen Technik haushoch überlegen waren,nützt nur nix bei einfachen Beamten)Mein Bus wurde fotografiert,genau vermessen und es wurde hier in Leipzig keine Aussage gemacht,weil die Entscheidung in Dresden bei dem Sachbearbeiter liegt. Hurra!!!!! nur mal nebenbei,Volkswagen schlüsselt Werkseitig Busse komplett mit Scheiben,2.Sitzereihe(LR) ohne Trennwand als LKW.Achja im Werk werden auch keine Gurtbefestigungspunkte zugeschweisst.

Mein Dekraprüfer war sichtlich angepisst von dem Umstand,das sich die Behörde über sein Gutachten setzt.Dann brauch man ja in Zukunft keines mehr oder?

Achja und nur mal so nebenbei,sagte mir der Zollbeamte das alle LKW die verkauft oder umgemeldet werden in Zukunft pauschal einen PKW Steuerbescheid bekommen und in Einspruch gehen müssen.UND VORFÜHREN MÜSSEN!!!!!

Ende steht noch aus
 
Hallo Bothi,
gibt es dazu neue Infos. Ich versuche es gerade umgekehrt, d.h. VW Kasten mit Lkw-zulassung vom Werk nit allen Fenstern als Pkw umzumodeln. Grund ist, daß die Versicherung für den Lkw bei Neuanmeldung sehr teuer ist und ich keine Lkw versicherung übernehmen kann. Bei der Steuer ist der Lkw günstiger, aber in der Summe ist Pkw mit übernahme von Prozenten plus Steuer bei mir wesentlich günstiger. Problem sind nur die fehlenden Sitzbefestigungen für die 2te Sitzreihe und der fehlende Sitz mit den integrierten Sicherheitsgurten. Falls du eine kostengünstige dritte Sitzreihe in dieser Version hast, wäre ich daran interessiert. Hast du an den Bremsen auch noch was anpassen müssen?
Gruß Autom.....
 
Vermutlich erfolgt die steuerliche Einstufung nur nach den Schlüsselnummern (Hersteller- und Typ-Schlüssel).

Bei der Änderung durch den S(chw)achverständigen werden diese nicht geändert, z.B. von WoMo auf Pkw wird nur der Text geändert in Kombilimousine.
 
Hallo,
Die Tour habe ich mit meinem T4 auch schon durchgemacht.
Erst war es kein gültiger LKW mehr und ich habe ihn dann als Wohnmobil umgemeldet.
Jahre später war Gesetz, Wohnmobile müssen eine Mindesthöhe von 1,70m im Innenraum haben.
Das ganze aber Rückwirkend auf 15 Monate. Das kostete mich 1200€ Steuernachzahlung.
Ich habe zweimal Einspruch eingelegt.
1. laut Gutachten habe ich ein Wohnmobil
2. die willkürliche Rückwirkung gab mir keinen Handlungsspielraum um auf die erhebliche Steuererhöhung (von 172€ auf 901€) zu reagieren.
Beides wurde abgelehnt.

Ich bedanke mich bei unserem demokratischen Rechtsstaat

Gruß Kuddel
 
Hallo Kuddel,

das gleiche Spiel habe ich auch schon einmalig einem Pick-Up durch. War ab Werk / Händler als LKW zugelassen und wurde mehrere Jahre auch als solcher versteuert. Dann kam eine Gesetzesänderung und ich bekam rückwirkend!! für knapp 2 Jahre eine neue Steuereinstufung als PKW und durfte entsprechend für diese Zeit nachzahlen. Soviel zum Thema Rechtssicherheit in Deutschland! Das Gesetze geändert werden ist ja okay, aber rückwirkend finde ich, hat nichts mit Rechtsstaatlichkeit zu tun.
An den Papieren änderte sich nichts, war also immer noch als LKW zugelassen. Das Finanzamt ließ mich wissen, dass dies keine Rolle spielen würde weil letztendlich sie entscheiden, wie das Fahrzeug steuertechnisch eingestuft wird und was in den Papieren steht wäre ihnen egal.
Der Witz war noch, dass die Versicherer ihn nur entsprechend der Papiere als LKW versichert haben (teuer!). Also zweimal maximalen Preis bezahlen!
Ich glaube, die machen alle was sie wollen und du als Bürger hast letztendlich keine Chance.
Der Einspruch beim Finanzamt half auch nichts und hat sich fast zwei Jahre hingezogen. Dann bekam ich ein mehrseitiges Schreiben mit einer Begründung in der stand das alles so korrekt wäre.
Da hatte ich das Fahrzeug aber mittlerweile gegen meinen jetzigen T5 getauscht.

VG Peter
 
Tja ehrlich gesagt wundert mich das nicht und stört es auch nicht.
Wieso sollte es einem T5 Fahrer besser oder anders ergehen als den Dodge Ram oder Ford oder Chevi fahrern oder Nissan oder Toyota Fahrern.

Alle haben das gleiche Problem, Fahrzeugschein sagt LKW und Finanzamt sagt PKW.
Da gibts hunderte wenn nicht sogar tausende Gerichtsurteile.
Und alle sagen das gleiche, das Finanzamt muss sich NICHT an die Eintragung im Schein halten.

Das ende vom Lied ist dann das man die hohe PKW Steuer zahlt und die Teure LKW Versicherung, den die Versicherung muss sich an die Eintragung im Schein halten.

Hab das Theater mit meinem Dodge Ram 2500 durch und mit meinem Ford F250.
Beide Fahrzeuge haben deutlich mehr Zuladung als ein T5 und trotzdem zahle ich für beide PKW Steuer und für meine Doka T5 zahle ich LKW Steuer. lool.
Ist echt bitter bei 6.4 Liter Diesel Hubraum.
 
Und alle sagen das gleiche, das Finanzamt muss sich NICHT an die Eintragung im Schein halten.

Das stimmt so nicht.
Seid der Gesetzesänderung Ende 2012 hat auch das Finanzamt, bzw. der Zoll sich bei der Versteuerung an die verkehrstechnische Einstufung zu halten.
D.h. Zulassung LKW = Steuer LKW.
Da unser Staat sich allerdings ungern für hop oder top entscheidet, hat man noch den Paragraphen 18 in den Gesetzestext reingedrückt.
Sinngemäß heißt es dort: Erhält der Staat durch das neue Gesetz weniger Geld, wird automatisch das alte Gesetz angewendet.

Und somit gibt es wieder keine Rechtssicherheit.

Wenn Du RAM fährst bist du sicherlich auch im Dodgeforum. Und dann weißt du, dass es dort gefühlt genauso viele Steuerfreds wie hier Ölfreds gibt (wobei es dort auch reichlich Ölfreds hat).

Es sind einige Widersprüche am laufen (meiner auch :D) es stehen Klagen aus und es wird wohl mal Zeit, dass es verbindiche Richtlinien zur Besteuerung gibt und nicht so einen Schwamm wie den Paragraphen 18.
Bis dahin kann man sich eigentlich die ganzen Freds zu dem Thema sparen, weil die Besteuerung einzig und alleine an der Tagesform des zuständigen Beamten hängt. Und die lässt sich nicht
kalkulieren.
 
Hallo,

das Spiel mit der Steuer ist ca. 18 Jahre alt.
Kann mich noch gut an den Zinnober mit meinem T4 Kombi, 6-Sitzer, kurzer Radstand, TDI 102 PS, hintere Fenster ab Werk verblecht, erinnern.
Der wurde im März 1996 vom FA vor der Anmeldung bei der Zulassungsbehörde von Pkw auf Lkw umgeschrieben, da er vom Werk mit Lkw Zulassung ausgeliefert wurde.
Der Freundliche hatte sich gleich nach Anlieferung des Wagens bei ihm darum gekümmert, alles null Problemo.
Als ich das Auto durch Besitzwechsel der Firma von meinem Vater Anfang 2000 übernahm, flatterte postwendend ein geänderter Steuerbescheid ins Haus. Pkw-Steuer, na prima!
Der Wiederspruch wurde mit der Begründung abgewatscht, dass im Herbst!!! 96 eine FA-interne!!! Verordnung erlassen worden sei, die besagt, dass bei Besitzwechsel nachträglich steuerlich geänderter PKW zu Lkw, grundsätzlich Pkw-Steuer zu entrichten ist. Basta. Da half auch ein vom Freundlichen verfasstes (Unterstützungs-)Schreiben Null Komma Nix.

Grüße Trans4mo
 
Das stimmt so nicht.
Seid der Gesetzesänderung Ende 2012 hat auch das Finanzamt, bzw. der Zoll sich bei der Versteuerung an die verkehrstechnische Einstufung zu halten.
D.h. Zulassung LKW = Steuer LKW.
Da unser Staat sich allerdings ungern für hop oder top entscheidet, hat man noch den Paragraphen 18 in den Gesetzestext reingedrückt.
Sinngemäß heißt es dort: Erhält der Staat durch das neue Gesetz weniger Geld, wird automatisch das alte Gesetz angewendet.

Und somit gibt es wieder keine Rechtssicherheit.

Wenn Du RAM fährst bist du sicherlich auch im Dodgeforum. Und dann weißt du, dass es dort gefühlt genauso viele Steuerfreds wie hier Ölfreds gibt (wobei es dort auch reichlich Ölfreds hat).

Es sind einige Widersprüche am laufen (meiner auch :D) es stehen Klagen aus und es wird wohl mal Zeit, dass es verbindiche Richtlinien zur Besteuerung gibt und nicht so einen Schwamm wie den Paragraphen 18.
Bis dahin kann man sich eigentlich die ganzen Freds zu dem Thema sparen, weil die Besteuerung einzig und alleine an der Tagesform des zuständigen Beamten hängt. Und die lässt sich nicht
kalkulieren.

Logo bin ich dort angemeldet. :-)

Trotzdem erhält jeder von VW als LKW Geschlüsselter T5 LKW steuer, nur im nachhinein ist das schlecht.
Und so läufts beim Ram leider nicht.
Dort ist man der Willkür ausgesetzt.
Fürn F250 kostet mich diese Willkür knapp 1000euro im Jahr.

Ich schreib zu dem Quatsch jedenfalls nix mehr, wie du schon sagst gibt es darüber ungefähr 1million Threads, aller Marken.
 
Logo bin ich dort angemeldet. :-)
Aber sicherlich nicht unter ThomasV6TDI :D:D:D

Trotzdem erhält jeder von VW als LKW Geschlüsselter T5 LKW steuer, nur im nachhinein ist das schlecht.

Mmmmmmmmmh, nicht ganz. Der erste T5 LKW den wir 2010 zugelassen haben wurde als PKW versteuert. Nach Anruf beim FA wollten die dann ne techn. Zeichnung, aus der hervorgeht, dass der Laderaum größer, usw. dann wars kein Problem und die nächsten T5 bekamen automatisch LKW-Steuer. Mittlerweile bestellen wir aber nur noch PKWs, weil die LKWs beim Verkauf in de Exprt nicht so gerne genommen werden. Das wiegt den Steuervorteil dann wieder auf, von daher - egal.

Ich schreib zu dem Quatsch jedenfalls nix mehr, wie du schon sagst gibt es darüber ungefähr 1million Threads, aller Marken.

Ist aktuell wohl das Beste was man machen kann :uuups::help:
 
Manchmal kann man was machen.
Ich habe mal im Rathaus gearbeitet und dort auf dem Hof ein Parkticket bekommen.
Als ich den Damen erklärte, das ich im Haus arbeite und es frech ist mich zu belangen, sagten die: "Das entscheiden wir!"
Darauf ging ich in den Heizraum und stellte ihnen die Heizung ab.
Als mir die Damen sagten ihnen sei kalt, antwortete ich: "Das entscheide ich!"
Seit dem konnte ich dort parken :D
 
Die Steuervergünstigung für den "LKW Geschlossen" beruht darauf, dass der Gesetzgeber irgendwann beschlossen hat, Betriebe die zum ausüben ihrer Tätigkeit Fahrzeuge zum Liefern und Transportieren benötigen,
steuerlich zu entlasten.
Die KFZ-Steuer für LKW-Geschlossen ist eine Pauschalsteuer, die weder an Hubraum oder einer Emulsionsklasse gebunden ist.

Das FA winkt den LKW mit den 173 Euro durch, wenn zu erkennen ist, oder davon ausgegangen werden kann,
dass dieser betrieblich überwiegend zum transportieren von Gütern und Lasten genutzt wird.
Man muss da auch an den denken der da beim Fa nach Aktenlage entscheiden muss:
Ja, der Gas –Wasser XY, der braucht mit seinen 8 Mannen einen 5. LKW Geschlossen.
Was hat er schon: 1x Sprinter, 2x T5 Kasten und jetzt noch einen umgeschlüsselten Kombi. Passt!



Taucht jetzt hier plötzlich ein unübliches Fahrzeug, ich nenne es mal "Direktionsfahrzeug", auf oder versucht ein Nicht-Gewerbetreibender
einen LKW zuzulassen oder umzuschlüsseln, wird das FA im Fahrzeug keine überwiegende und übliche Nutzung als LKW vermuten,
eher die Nutzung als PKW, in dem ab und zu mal was transportiert wird.
Egal was da im Schein steht.

Dass dem nicht so ist, man wirklich DIESEN als LKW benötigt:
a) das Fahrzeug auch entsprechend - fast ausschließlich - dafür genutzt wird ich genau deshalb die Steuervergünstigung erhalten möchte,
b) ich zur Personenbeförderung noch andere Fahrzeuge habe,
- wäre den FA glaubhaft zu machen. Bringschuld.

Also einen F250 mit LKW Zulassung anmelden wollen. Wegen der Nutzung...
So naiv kann man m.E. gar nicht sein. Sorry.
 
Manchmal kann man was machen.
Ich habe mal im Rathaus gearbeitet und dort auf dem Hof ein Parkticket bekommen.
Als ich den Damen erklärte, das ich im Haus arbeite und es frech ist mich zu belangen, sagten die: "Das entscheiden wir!"
Darauf ging ich in den Heizraum und stellte ihnen die Heizung ab.
Als mir die Damen sagten ihnen sei kalt, antwortete ich: "Das entscheide ich!"
Seit dem konnte ich dort parken :D

Das heißt bei uns:
Keine Krähe hackt der anderen ein Auge aus. :D
 
Hallo, echt interessant...
Hoffentlich passiert das nicht mit meiner hart umkämpften Wohnmobilzulassung....
Grüße
Stephan
 
Also einen F250 mit LKW Zulassung anmelden wollen. Wegen der Nutzung...
So naiv kann man m.E. gar nicht sein. Sorry.

Ich hoffe du willst mich jetzt gerade verarschen.
Mein F250 darf doppelt soviel laden wie mein T5Doka und darf mehr als Doppelt soviel ziehen wie ein T5Doka.
Und zusätzlich hat er auch noch weniger Sitzplätze wie ein Doka.

Was bitte schön ist da naiv??

Ich vermute du unterstellst mir jetzt das ich den F250 nicht artgerecht halte und damit nur Eisessen fahre. Ja genau so sieht es auch aus.
Den 5th wheeler ziehe ich mit dem T5, den so ein schwerer LKW T5 ist dafür doch deutlich besser geeignet als ein F250 mit Druckluftbremse und knappen 6Tonnen Anhängelast.
Deswegen hat dieses "Direktionsfahrzeug" auch die PKW steuer verdient. Richtig so. Armes Deutschland.
 
Die Steuervergünstigung für den "LKW Geschlossen" beruht darauf, dass der Gesetzgeber irgendwann beschlossen hat, Betriebe die zum ausüben ihrer Tätigkeit Fahrzeuge zum Liefern und Transportieren benötigen,
steuerlich zu entlasten.
Die KFZ-Steuer für LKW-Geschlossen ist eine Pauschalsteuer, die weder an Hubraum oder einer Emulsionsklasse gebunden ist.
Das FA winkt den LKW mit den 173 Euro durch, wenn zu erkennen ist, oder davon ausgegangen werden kann,
dass dieser betrieblich überwiegend zum transportieren von Gütern und Lasten genutzt wird.
Man muss da auch an den denken der da beim Fa nach Aktenlage entscheiden muss:
Ja, der Gas –Wasser XY, der braucht mit seinen 8 Mannen einen 5. LKW Geschlossen.
Was hat er schon: 1x Sprinter, 2x T5 Kasten und jetzt noch einen umgeschlüsselten Kombi. Passt!
Taucht jetzt hier plötzlich ein unübliches Fahrzeug, ich nenne es mal "Direktionsfahrzeug", auf oder versucht ein Nicht-Gewerbetreibender
einen LKW zuzulassen oder umzuschlüsseln, wird das FA im Fahrzeug keine überwiegende und übliche Nutzung als LKW vermuten,
eher die Nutzung als PKW, in dem ab und zu mal was transportiert wird.
Egal was da im Schein steht.
Dass dem nicht so ist, man wirklich DIESEN als LKW benötigt:
a) das Fahrzeug auch entsprechend - fast ausschließlich - dafür genutzt wird ich genau deshalb die Steuervergünstigung erhalten möchte,
b) ich zur Personenbeförderung noch andere Fahrzeuge habe,
- wäre den FA glaubhaft zu machen. Bringschuld.

Schön geschrieben, aber leider komplett an der Realität vorbei. Den Zoll- (früher FA) interessiert es einen feuchten Kehrricht, ob er da ein Handwerkerfahrzeug vor sich hat oder ne 7-köpfige Familie (der die Steuerersparnis auch gut tun würde).
Den interessiert die Maximierung seiner Steuereinnahmen, dafür hat der Gesetzgeber ihm entsprechendes Werkzeug in die Hand gegeben und obendrein noch die Möglichkeit, dies stellenweise so einzusetzen, wie es ihm beliebt.

Den Hinweis auf den F 250 find ich auch ein wenig daneben. Der ist sowohl von der Erscheinung, als auch von seinen Möglichkeiten, näher an einem LKW, als es ein T5 je sein kann.
Aber auch da haben ein paar g.....g u........e Richter entschieden, dass z.B. ein RAM 2500 mit Aufliegerklaue auf der Ladefläche ein PKW ist.
Ein Mercedes Actros müßte demnach also auch ein PKW sein - oder hab ich das Gesetz jetzt wieder falsch verstanden?
 
Ich vermute du unterstellst mir jetzt das ich den F250 nicht artgerecht halte und damit nur Eisessen fahre. Ja genau so sieht es auch aus.
Hallo
ruhig Blut.
ich unterstelle dir gar nichts.
Die technischen Möglichkeiten des Fahrzeugs, außer Frage.
Ich gönne es dir, meinetwegen wegen fünf F250 mit LKW Zulassung zu nutzen.
Eisessen fahren, das unterstellt dir wohl indirekt das FA. Ich nicht! Sonst hättest du wohl die LKW Zulassung und würdest du dich nicht darüber auslassen, dass es eben nicht so ist.
Aber darüber solltest du dich bei denen beschweren, die jahrzehntelang Missbrauch mit dieser Vergünstigung betrieben haben.
 
Den Hinweis auf den F 250 find ich auch ein wenig daneben. Der ist sowohl von der Erscheinung, als auch von seinen Möglichkeiten, näher an einem LKW, als es ein T5 je sein kann.

Im Prinzip hilft dem beim Fa nur die Glaubhaftmachung des Besitzers - in diesem Fall - einen LKW geschlossen auf dem Schreibtisch liegen zu haben.
 
@Kalli ich versteh das mit dem gönnen nicht so recht? Ich kann da ein wenig neid durchblicken sehen. Obwohl ich das nicht verstehen kann.
Ein T5 kostet mehr wie ein F250. :-) lach
Nicht böse sein, aber du hast die Deutsche Brille auf. Mehr nicht. Alles was mehr als 150PS und 4 Zylinder hat ist Assozial.
Ich denke es dauert keine 5 Posts mehr und wir sind wieder bei der Verbrauchs frage.
Nur um es vorweg zu nehmen, V8 Diesel 6.4Liter Hubraum, knappe 400PS. Mit 4 Tonnen hintendran 13Liter Diesel auf der Autobahn.

Und auch die LKW geschlossen geschichte ist nicht mehr so einfach, weiß gar nicht wo du das her hast.
Mit unserem Mixto hatten wir auch schon genug ärger. Was das FA im nachhinein aber eingesehen hat.

Achso nur um auch dieses Vorweg zu nehmen, alle Fahrzeug laufen in einer Firma.
Nur mein Doka läuft Privat für mich.
Nur so als kleiner Punkt über den du drüber nachdenken solltest. :-)
 
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