Was ist Campen ? Was ist Parken ?

hanspeter

Aktiv-Mitglied
Mein Auto
T5 California
Erstzulassung
2011
Ausstattungslinie
Beach
Hallo, nach unbeschreiblich problemlosen Urlaub in Norwegen mit unserem BEACH in dem wir an -zig schönen Stellen einfach übernachtet haben stellen sich uns nun mehrere Fragen zum "Übernachten im California" in Deutschland:
Wenn am Parkplatz steht "kein Camping (oder Wohnmobil) von 19 - 7 Uhr"? darf ich dann in meinem Auto übernachten? Darf ich das Hubdach hochmachen?
Manchmal heißt es: Wohnmobil verboten : Bin ich dann doch ein Wohnmobil? Eigentlich ja nicht!
Irgendwo in einem kleinen Waldweg oder -bucht der für PKW freigegen ist: Darf ich da übernachten?
Was ist Camping und was ist Parken? Mir sagte jemand dass wenn ich nix rausstelle kann ich überall übernachten?

Hat da schon jemand polizeiliche Berührungspunkte gehabt? Oder juristische?

Besten Dank.
 
AW: Was ist Campen ? Was ist Parken ?

Bin gespannt, was für Antworten hier zusammenkommen.

Vielleicht interessiert es jemanden, wie es offiziell in der Schweiz aussieht. Ihr vermutet es schon, es ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich, teilweise sogar auf Gemeindeebene geregelt.

Der Betreiber des Schweizer Wohnmobil-Forums hat mal alle kantonalen Polizeistellen mit folgender Frage angeschrieben:

Frage:
Ist das lokal einmalige Übernachten im Wohnmobil auf ihrem Kantonsgebiet grundsätzlich erlaubt, wenn die Signalisation vor Ort dies nicht ausschliesst?
(Parkzeitbeschränkung, Parkfeldbeschränkung, Durchfahrtsverbot über 3.5t etc.)
Es geht bei dieser Frage um die reine Übernachtung im geschlossenen, autarken Wohnmobil, nicht um campingähnliches Verhalten (keine Tische / Stühle, keine Markise etc.) Es würde uns freuen den aktuellen Stand aus ihrem Kanton zu erfahren.

Die Antworten der einzelnen Polizeistellen sind hier zu finden
 
AW: Was ist Campen ? Was ist Parken ?

Bin gespannt, was für Antworten hier zusammenkommen.

Vielleicht interessiert es jemanden, wie es offiziell in der Schweiz aussieht. Ihr vermutet es schon, es ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich, teilweise sogar auf Gemeindeebene geregelt.

Der Betreiber des Schweizer Wohnmobil-Forums hat mal alle kantonalen Polizeistellen mit folgender Frage angeschrieben:

Frage:
Ist das lokal einmalige Übernachten im Wohnmobil auf ihrem Kantonsgebiet grundsätzlich erlaubt, wenn die Signalisation vor Ort dies nicht ausschliesst?
(Parkzeitbeschränkung, Parkfeldbeschränkung, Durchfahrtsverbot über 3.5t etc.)
Es geht bei dieser Frage um die reine Übernachtung im geschlossenen, autarken Wohnmobil, nicht um campingähnliches Verhalten (keine Tische / Stühle, keine Markise etc.) Es würde uns freuen den aktuellen Stand aus ihrem Kanton zu erfahren.

Die Antworten der einzelnen Polizeistellen sind hier zu finden
Hallo
könntest Du vielleicht ein paar "beispielhafte Antworten" aus dem schweizer Forum kopieren und hier niederschreiben weil man sich einloggen muß in die schweizer Seite und ich denke das machen die meisten nicht.
Danke
 
AW: Was ist Campen ? Was ist Parken ?

uups, sorry, dachte, lesen geht immer ...

---- Zitat Kanton Bern ----

Grundsätzlich ist die politische Gemeinde, auf deren Hoheitsgebiet Sie übernachten möchten, für eine Bewilligung oder ein Verbot zuständig.

In den meisten Gemeindereglementen ist das Campieren ausserhalb von Campingplätzen grundsätzlich verboten.

Gemäss gängiger Praxis werden ausserhalb von Campingplätzen einmalige Übernachtungen in Campingfahrzeugen auf öffentlichen Strassen und Parkplätzen geduldet. Sofern keine Signalisationen oder Markierungen (Parkzeitbeschränkungen, Fahrverbote, Parkfeldgrössen, Campierverbote, etc.) dagegen sprechen.
Diese Regelung gilt aber nur so lange, dass es keine Probleme mit den Campern gibt (Nachtruhestörung, Abfallentsorgung usw.).

---- Ende Zitat ----

---- Zitat Kanton Graubünden ----

Im Kanton Graubünden ist dies Sache der Gemeinden. Grundsätzlich ist es aber nur auf offiziellen Campingplätzen erlaubt, zu übernachten.

---- Ende Zitat ----

---- Zitat Kanton Luzern ----

Wie Sie sicher bei Ihren Umfragen feststellen können, gibt es in der Schweiz keine einheitliche Praxis. Für Reisende sind die geltenden Vorschriften nicht immer nachvollziehbar. Zugrunde liegt der ganzen Sache das Bundesgesetz über die Jagdbanngebiete. Art. 5 regelt das Campieren. Die Kantone können Ausnahmen bewilligen. Die Gemeinden / Kommunen können für ihr Gebiet besondere Regeln erlassen.

Im Kanton Luzern ist es deshalb so, dass in Grundsatz das Campieren im Freien nicht verboten ist. Vorausgesetzt ist natürlich das Einverständnis der Grundstückeigentümerin. Das ist in der Praxis nicht immer einfach herauszufinden. Verboten ist das Campieren dort, wo ein amtsrichterliches Verbot das Campieren verbietet. Das muss mit einer gut sichtbaren Hinweistafel angezeigt werden.

Auch wenn kein Campingverbot auf einem Grundstück besteht, kann man sich als Camper strafbar machen. Ich denke da an die Verunreinigung von Grundstücken oder das deponieren von Abfällen im Freien. Auf keinen Fall darf in umfriedeten Grundstücken campiert werden, weil man dabei riskiert, wegen Hausfriedensbruch beanzeigt zu werden.

---- Ende Zitat ----

Fast in allen Kantonen ist es erlaubt, in einigen geduldet, ganz wenige haben nicht geantwortet. Betrifft immer das einmalige übernachten, ohne die Campingausrüstung auszupacken ...

Status ist aus dem folgenden ScreenShot zu ersehen.
 

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AW: Was ist Campen ? Was ist Parken ?

Hej,
dann versuche ich das mal:
"Ansonsten ist in Deutschland das Übernachten in Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen nur dann als zulässiger Gemeingebrauch zu werten, wenn es zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit notwendig ist.[1] Dies gilt auch für Wohnmobile. Hierbei dürfen alle Einrichtungen innerhalb des Fahrzeugs benutzt werden, außerhalb des Fahrzeugs darf allerdings kein „campingartiges Verhalten“ (Aufbau von Stühlen und Tischen, Grillen oder das Ausfahren der Markise) praktiziert werden. Selbstverständlich müssen örtliche Parkvorschriften beachtet werden. Überdies muss die drohende Fahruntüchtigkeit, beispielsweise wegen Übermüdung nach langer Fahrt, der Anlass für das Aufsuchen des Parkplatzes sein. Wird die Fahruntüchtigkeit erst nach dem Abstellen des Fahrzeugs – zum Beispiel durch Alkoholgenuss – herbeigeführt, so liegt kein zulässiger Gemeingebrauch mehr vor.[2]"
(WIKIPEDIA zum Thema Reisemobil-Stellplatz )

...so denn mal los:
Wenn du dein T5 also legal Parken darfst, machst du auch das Dach hoch und alles ist gut. Dabei kommt es dann nur darauf an, was in deiner Zulassung steht, evtl. bestehen dort, wo du stehen willst Unterschiede, wenn dein T5 als PKW, LKW oder WOMO ausgewiesen ist.
Zu deinen Fragen:
1.) Ob Womo, steht in der Zulassung
2.) Waldweg: Wenn du da Parken darfst- schlaf gut. Meist ist aber bereits das Befahren verboten.
3.) - siehe oben-

Gr.
FISK

3.)

.
 
AW: Was ist Campen ? Was ist Parken ?

Hallo,

ich habe dieses Thema zuletzt in 2006 für die Schweiz recherchiert.

Stand seinerzeit: Einmaliges Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit auf der Durchreise in allen Kantonen ausser Genf erlaubt oder geduldet (wo nicht ausdrücklich verboten und beschildert).

In den letzten ca. 10 Jahren war ich oft in der Schweiz unterwegs und kann das bestätigen. Allerdings habe ich einen Trapo der nicht als Campingfahrzeug zu erkennen ist (kein Hochdach, Aufstelldach, Markise etc.).

Ich war nie auf Campingplätzen und bin nur einmal von der Gendarmerie kontrolliert worden, da stand ich weithin sichtbar vor Weinbergen, ausgerechnet im Kanton Genf :-)

Die Gendarmen waren sehr freundlich, haben sich meine Papiere angesehen und hatten nichts einzuwenden (ich war natürlich! auf der Durchreise nach Italien). Und zwei oder drei Glas Vino hatte ich auch schon intus.

Fazit: Mit T5 in der Schweiz ist entspannt, schlimmstenfalls wäre m.E. mit einem Platzverweis zu rechnen. Maxime sollte immer sein: möglichst unauffällig!

Die meisten Gendarmen wollen auch keinen Stress sondern ´ne ruhige Schicht.

Gruß Hannes
 
AW: Was ist Campen ? Was ist Parken ?

Moin,

nur mal am Rande, die schweizer Amtssprache ist ja schon extrem geil zu lesen :)
Schlimm nur, wenn man davon betroffen wird. Anderes Thema, deswegen zurück zum Thema.

Bei uns in der hiesigen Kreiselstadt (Simmern/Hunsrück) ist es so, das MITTEN in der Stadt, auf einem großen Parkplatz, ein Teilbereich extra für Wohnmobile ausgeschildert ist. Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, ist dort sogar ein Wasserhahn.

Vielleicht sollte man es also nicht unbedingt außerhalb, sondern einfach mal mitten rein versuchen.

Gruß Tom

Tante Edith sagt: Ich hab grad mal meine Kreiselstadt geguggelt:
http://www.simmern.de/de/tourismus_uebernachtungen_wohnmobilstellplaetze.html
Vielleicht sollte man sowas im Vorfeld der Reise schon tun, dann ist man auf der sicheren Seite. Und so ein Stellplatz mitten in der Stadt ist ja für einen eventuellen Restaurantbesuch, zu Fuß! mit dem ein oder anderen Glässchen Wein ja auch nicht zu verachten.
 
AW: Was ist Campen ? Was ist Parken ?

Hallo
Wir sind seit gut 30 Jahren mit dem Buli in Europa unterwegs. Einen Campingplatz oder einen Wohnmobilstellplatz haben wir in dieser Zeit nie besucht. Polizei? Einmal, kurz nach der Wende standen wir in einem Waldweg irgendwo im Ostharz. Kurz nach Mitternacht weckte uns die Polizei. Jemand hätte sie informiert, weil er Schrei aus dem Bus gehört hätte, meinten die Beamten. Wir mussten uns ausweisen, danach ein freundliches gute Nacht und das wars. (keine falschen Vorstellungen! Wir sind an diesem Tag fast 30 km gewandert, da schläft man wirklich!:D) Mit der Gattung Jagdpächter gibt es da schon eher Probleme. Wenn man freundllich bleibt, kann man aber auch hier vieles regeln.Die wenigsten Probleme machen die Grundbesitzer. Einen Bauern mit dem Trecker angehalten und nach einem Stellplatz gefragt, oder die gleiche Frage im Dorfgasthof, hat uns schon viele gute Plätze verschafft. Wenn das freie Stehen einmal nicht mehr möglich ist, oder erhebliche Probleme macht oder gar die Altersangst kommt, wird der Bus verkauft.

In diessem Sinne
Heinz
 
AW: Was ist Campen ? Was ist Parken ?

Das Thema ist gut, sehr gut sogar!!!!!

Ja ich kann nur aus meinen Erfahrungen berichten und von denen meines Vaters der jetzt schon 53 Jahre auf Achse ist mit dem 'Wohnmobil!!!

Im grundegenommen kann man in Deutschland überall übernachten!!!!

Mit übernachten ist aber nicht gemeint Grillen usw.............usw...........

Grillen und so kann man auch aber nur da wo kein Verbotszeichen ist oder keine Zeitangabe zum parken.

In Österreich und der Schweiz, ohhhhhhh ja ganz gefährlich wirklich nur ratsam Campingplätze anfahren.
Ein guter Tipp ist in den Ländern die Parkplätze der Bergbahnen, diese sind normalerweise ganz "komod" wie man bei uns in Bayern sagt.
Aber ansonsten kann es schon mal Probleme geben.

Naja und in Italien da ist es so, man kann überall stehen bleiben, hier haben wir noch nie Probleme gehabt..


Im Grunde genommen muss man sagen, einfach stehen bleiben und probieren,

wenn es nicht erlaubt ist wird man normalerweise eh nur freundlich gebeten sich etwas anderes zu suchen. Und Strafe zahlt man ! normal !! nicht.

BEIM CAMPEN MUSS MAN EINFACH FRECH SEIN!

Dann wünsch ich noch eine gute nacht:D
 
AW: Was ist Campen ? Was ist Parken ?

In Österreich und der Schweiz, ohhhhhhh ja ganz gefährlich wirklich nur ratsam Campingplätze anfahren.
Ein guter Tipp ist in den Ländern die Parkplätze der Bergbahnen, diese sind normalerweise ganz "komod" wie man bei uns in Bayern sagt.
Aber ansonsten kann es schon mal Probleme geben.

:D

Ein Tiroler hat mir kürzlich erklärt es sei in Österreich überall, da wo es nach allgemeinener Stvo.(StrassenVerkehrsOrdnung) Schildern zulässig ist, erlaubt zu parken UND WÄHREND DEM PARKVORGANG im Inneren des Fahrzeuges zu NÄCHTIGEN. Man darf aber eben NICHT die AUSSENMASSE des Fahrzeuges vergrößern- ändern.
... das klang eigentlich liberal bis Übernachtungsfreundlich.

Das mit den Bergbahnparkplätzen haben wir jetzt in Bayern auch schon ein paar mal problemlos durchgezogen - obwohl meist ein Schild mit : "NO CAMPING" oder "KEIN WOHNMOBIL" von "20- 8 Uh"r am Parkplatzeingang stand.
 
AW: Was ist Campen ? Was ist Parken ?

Ein Tiroler hat mir kürzlich erklärt es sei in Österreich überall, da wo es nach allgemeinener Stvo.(StrassenVerkehrsOrdnung) Schildern zulässig ist, erlaubt zu parken UND WÄHREND DEM PARKVORGANG im Inneren des Fahrzeuges zu NÄCHTIGEN. Man darf aber eben NICHT die AUSSENMASSE des Fahrzeuges vergrößern- ändern.
... das klang eigentlich liberal bis Übernachtungsfreundlich.

Das mit den Bergbahnparkplätzen haben wir jetzt in Bayern auch schon ein paar mal problemlos durchgezogen - obwohl meist ein Schild mit : "NO CAMPING" oder "KEIN WOHNMOBIL" von "20- 8 Uh"r am Parkplatzeingang stand.

Ähnliche Auskünfte habe ich auch bei einem Gespräch mit einem deutschen Polizisten bekommen. Unsicher sind wir nur jedes Mal wegen des Aufstelldachs. Mit 2 Kindern unter der Haube gestaltet sich die Park-/Schlafmöglichkeit mitunter schwierig.
 
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