Welche Rechte habe ich ??

G

gelöschtes Mitglied

Guest
Hallo ,
ich habe folgende Frage :

Ich habe im Oktober letzten Jahres unseren Cali gebraucht von einem grossen VW Händler gekauft. ( er hatte 38 000 km drauf )
Mit Hilfe des Boardes und eines hilfreichen Mitglieds habe ich jetzt herausgefunden das es sich um ein gewandeltes (sicher nicht schlecht) Fahrzeugs handelt.
Was mich aber stört ist, das der Verkäufer mir nicht gesagt hat das der Cali ein Austausch-getriebe hat ! (Austauscht-getriebe, also ein aufgearbeitetes, ehemals defektes Getriebe handelt, bei 23 000 km)
Auch hat er mir nicht gesagt das der Cali einen Schaden an der Heckklapper hatte.( es wurde ausgebeult, lackiert, scheibe ersetzt)
Meiner Meinung nach, ist das nicht wie es sein sollte oder ??
Kann ich im nachhinein einen Abschlag verlangen oder ist der Zug abgefahren nach 9 Monaten ?

Vielen Dank für Eure Tipps :danke:

Oliver
 
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AW: Welche Rechte habe ich ??

Falls ein Bauteil von VW getauscht wurde, steht Dir IMHO kein Anspruch zu : ist ja im Normalfall sogar eine Verbesserung des Zustandes, da dieses Bauteil eine geringere Laufleistung hat.

Falls Du das Fahrzeug als "unfallfrei" gekauft hast, ist das Verschweigen von (behobenen) Reparaturen, die nicht durch Autausch des kompletten Bauteiles repariert wurden, IMHO zivilrechtlich als "Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft" oder " positive Vetragsverletzung" zu sehen, strafrechtlich ist möglicherweise der § 263 StGB relevant.

Die Frage ist, ob und in welchem Umfang die Kenntnis des (reparierten) Vorschadens Einfluß auf die Kaufentscheidung gehabt hätte : da muss sich jeder selbst prüfen.

Grüße

Tron
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Welche Rechte habe ich ??

Hi cladoli, schau mal in Deinen Kaufvertrag. Setht da was von Vorführwagen o.ä.? Wenn dort nichts Besonderes eingetragen worden sein sollte, wurde im Zweifel in Gebrauchtfahrzeug vom Händler gekauft, mit den entsprechend dazu gehördenen Risiken. Danach wäre ein Mangel tendenziell ausgeschlossen, da Du ja gerade diesen gebrauchten T5 gekauft hast. Der Heckschaden könnte als Bagetellschaden nicht Hinweispflichtig gewesen sein. Der Austausch des Getriebes vieleicht schon. Wenn es sich um ein Austauschgetriebe handelt, dürfte die Laufleistung ggf. über den im Kaufvertrag angegebenen Leistungen leigen. Dann wäre die Beschaffenheit des Fahrzeuges nicht mehr die, die im Kaufvertrag angegeben worden ist. Dann könnten sich hieraus entsprechende Ansprüche gegen den Verkäufer ergeben, die auch einen Nachlaß rechtfertigen könnten. Gruß Jakob08
 
AW: Welche Rechte habe ich ??

Zur Ergänzung:
In der Tat kommt es auf deinen Kaufvertrag an. Bitte genau lesen!

Bei der Heckklappe kommt es nach ständiger Rechtsprechung wie hoch der Schaden war. Die Grenze ist fließend, aber ab 1000 € Reparatursumme kann man ernsthaft darüber nachdenken ob der Verkäufer nicht einen Schaden absichtlich verschwiegen hat.

Beim AT-Getriebe handelt es sich m.E. um eine offenbarungspflichtige Tatsache. Der Umstand ist wertbeeinflussend.

Ich würde dir vorschlagen, umgehend einen Termin bei einem RA zur Erstberatung zu machen.
 
AW: Welche Rechte habe ich ??

Hallo

im Vertag steht :

Keine Mängel und Unfallschäden.
Keine Mängel und Unfallschäden bekannt.

Und habe soeben mit dem Verkaufsleiter gesprochen.
Er sagte ich soll doch froh sein das ich ein Austauschgetriebe habe.
Dort sind doch alle Teile getauscht, auch habe ich dadurch eine geringere Laufleistung. (aber keine Ahnung wieviel das A.Getriebe vorher gelaufen ist)

:help:Ist es so richtig ??:help:


Was die Heckklappe angeht kann ich nicht sagen wie umfangreich der Schaden war, da ja keine Preise in der Rep. Historie erkennbar sind. (nur was gemacht wurde)

Der Grundton war jedenfalls, das Sie als Händler 11 000 Fahrzeuge pro Jahr verkaufen, da könne Sie nicht jedes Fahrz. kontrollieren (spez. keine rep.historien) und deshalb auch nicht darauf hinweisen.

na mal sehen was Ihr meint

Danke im vorraus für Eure Meinungen
Oliver
 
AW: Welche Rechte habe ich ??

AT Getriebe : normalerweise handelt es sich bei allen AT-Getrieben, die von VW geliefert werden, um aufgearbeitete "Altgeräte", bei denen aber alle verschleißrelevanten Bauteile ausgetauscht wurden und das technisch & optisch einem Neugetriebe ebenbürtig (wenn nicht sogar überlegen) ist. Dies deshalb, weil z.B. das Gehäuse und andere Teile ihre Dauerhaltbarkeit schon erwiesen haben.

Bei der Heckklappe gilt IMHO entweder die Bagatellklausel ( < 750 € ), dies aber nur, falls der Schaden neuteiläquivalent durch Austausch ohne Schweißarbeiten behoben wurden ( z.B. durch Teiletausch! ). Bei einem lediglich gespachtelten und lackierten Bauteil entspricht der Zustand nicht dem optisch erkennbaren "Originalzustand" und stellt auch bei Unterschreitung der Bagatellgrenze eine vom Verkäufer anzuzeigenden Vorschaden dar !

Grüße

Tron
 
AW: Welche Rechte habe ich ??

Ja sicher man darf dankbar sein, das sie einem ein Fahrzeug verkaufen:D

Auf Grund der Sachlage würde ich dringend den Gang zum Anwalt empfehlen. Und noch eins zur Erläuterung. Aus der Historie ergibt sich auch der Betrieb der den Schaden behoben hat, von daher scheint es zu stinken.
 
AW: Welche Rechte habe ich ??

Der Grundton war jedenfalls, das Sie als Händler 11 000 Fahrzeuge pro Jahr verkaufen, da könne Sie nicht jedes Fahrz. kontrollieren (spez. keine rep.historien) und deshalb auch nicht darauf hinweisen.

Hi Olli,
das hat der Händler gesagt, dass er, weil sie 11.000 Fhzg. verkaufen, soetwas nicht kontrollieren kann? Ist der besoffen oder großenwahnsinnig? Was soll dass denn für ein Argument sein? Bor, solche Händler sollten echt gesprengt werden. Wie kann man sich nur so unmöglich gegenüber Kunden äussern. Jetzt muss man wohl demnächst, bevor man einen Wagen beim "Fachhändler" kauft, erst einen unabhängigen Gutachter beauftragen?
Ich fass es nicht. Da enttäuscht mich ja manchmal die Martkwirtschaft, "diese" schwarzen Schaafe sollten viel schneller von der Bildfläche verschwinden.
Wünsche Dir viel Erfolg.
Ach ja und mein Rat, nach dieser Äusserung deines ach so :D, ist, mach den Rest über nen Anwalt, dass ist wohl angebracht.

Liebe Grüße
Skull
 
AW: Welche Rechte habe ich ??

Diese "Größenwahnsinnigen" " Freundlichen" findet man überall, auch der von Oliver ist sehr wohl bekannt und hat schon einigen hier Ärger bereitet. Der Haken an der Sache, es sind in der Regel die, die ein NFZ-Zentrum betreiben, alle kleinen Händler und Werkstätten aufkaufen und dann nicht mehr abzuschieben sind. Auch wir hier in Bremen haben einen solchen Fastmonopolisten, der die Marktwirtschaft ausnutzt. Gott sei Dank gibt es aber auch noch andere, die trotz kleinerer Marge vernünftige Arbeit leisten. Leider liegt die Latte für die Schmerzgrenze bei denen niedriger (VW sorgt schon dafür) und mit unserer "Geiz ist geil" Mentalität drohen sie auf Dauer zu sterben.
Ich persönlich zahle daher gern mal nen Euro mehr, kann mich aber verlassen und bekomme anständigen Service, fachlich ordentliche Arbeit und auch schon mal kostenlose Hilfe.

Das musste jetzt unbedingt mal raus.

Klaus
 
AW: Welche Rechte habe ich ??

:pro:

Absolut, dem bleibt nichts mehr hinzuzufügen. Das einzig wahre Instrument ist genau dein Genanntes. Denn anders geht es nicht. Die :D die sich bemühen, müssen belohnt werden, durch Treue, einen fairen Preis und beste Mund-zu-Mund-Propaganda. Erstaunlich ist, dass "der" :D schon bekannt ist hier im Board. Alles nicht zu fassen, nun ja, wer dort dann ab jetzt noch kauft ist dann echt seines eigenen Glückes Schmied...

- ohne Worte -

So long
lucky Skull
 
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