Wie kommen beim 5-Sitzer Multivan zusätzliche Einzelsitze in die Papiere?

Du hast einen Kombi und keinen MV ;)
Als Threadersteller kann ich auch noch was beitragen:
Bei meinem hier nebenstehenden Kombi steht unter Sitzplätze: 2 - 9.
Nur ist auf der ganzen Ladefläche keine einzige Sitzaufnahme....
 
Gerade mit dem VWN-Verkäufer telefoniert:
Der Multivan "Conceptline" hat nur 2 Bodenschienen für die Schlafbank.
Einzelsitze können nicht montiert werden.
Deshalb auch die 5 Sitzplätze und nicht mehr.
So jedenfalls die Auskunft von geradeben.
 
Gerade mit dem VWN-Verkäufer telefoniert:
Der Multivan "Conceptline" hat nur 2 Bodenschienen für die Schlafbank.
Einzelsitze können nicht montiert werden.
Deshalb auch die 5 Sitzplätze und nicht mehr.
So jedenfalls die Auskunft von geradeben.
Jede Wette, dass die fehlenden Schienen (mit viel Aufwand) nachgerüstet werden könnten, so man dies haben will. Wo ein Wille ist, ist auch ein Gebüsch.
 
Jede Wette, dass die fehlenden Schienen (mit viel Aufwand) nachgerüstet werden könnten...
Selbstverständlich können diese Multivan-Schienen nachgerüstet werden. Gibts jede Menge Beiträge, wie das geht, in diesem Forum. Auch werden die zusätzlichen Sitze vom TÜV eingetragen. Ich würde dann aber gleich (wieder) mit einem Kombi als Basis beginnen. Ich denke mal, dass die VW-Verkäufer zum erhobenenen Zeigefinger angehalten werden, um genau das zu verhindern.
Aus meiner persönlichen Sicht würde ich das als Werkstattleistung, zum Festpreis, anbieten: Multivanschienen (gibts ja mehrere Ausführungen) Lieferung und Montage inkl. Bodenbelag und TÜV-Eintrag.
Oder auch etwas Software verkaufen: CAAA nach CAAB oder wenns a weng mehr sein darf CAAC oder gleich CFCA. Gibts aber beim Freundlichen leider nicht, hab ich schon versucht.
 
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Das ist aber die Fahrzeugkategorie mit dem theoretisch möglichen Wert. Da steht beim T5/6 Multivan als PKW immer ...bis 8 Sitzplätze.

Deine zulässige Sitzplatzzahl inkl. Fahrer steht unter S1. Und da steht beim Multivan i.d.R. 5, 6 oder 7.
8 Sitzplätze ginge nur beim langen Comfortline.

:uuups: wieder was dazugelernt :danke:
stehen 7 Sitze drin;)

Grüße Tom
 
Hallo,

Gerade mit dem VWN-Verkäufer telefoniert:
Der Multivan "Conceptline" hat nur 2 Bodenschienen für die Schlafbank.

ist das dann eine andere 3er-Schlafbank als in den anderen Multivan-Varianten?
Die normale 3er-Bank hat doch 8 Füße und braucht deshalb 4 Schienen, oder?

Grüße
Max
 
Der Verkäufer erzählt Unsinn, ist ja normal. Natürlich gibt es 4 Schienen. Kann man auch im Konfigurator erkennen. Nur einen Prospekt für den Conceptline gibt es irgendwie nicht, beim Multivan ist er nicht drin und beim Transporter auch nicht...
 
ist das dann eine andere 3er-Schlafbank als in den anderen Multivan-Varianten?
Die normale 3er-Bank hat doch 8 Füße und braucht deshalb 4 Schienen, oder?
Unser Kaufabschluß, für den neuen Bus, ist bis auf weiteres, wegen widersprüchlicher Aussagen zum Thema Multivan-Schienen, von Seiten des Verkäufers, zurückgestellt.
 
Die sind zu blöd, ihre eigenen technischen Beschreibungen zu lesen. Schau mal hier.

MVCL1.jpg MVCL2.jpg

Ich rede auch nicht mehr mit Verkäufern über Technik. Sinnlos. Mit Ausnahme meines Luxemburger Lieblingsvwerkäufer, der die Sachen die er nicht auf Anhieb weiß kompetent und schnell klärt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei Mobile.de findet man ja einige Conceptline-Angebote (und auf den Bildern sieht man auch die 4 Schienen...).
Evtl. findet sich da ja ein Verkäufer, der freundlicherweise mal in seinen Papieren nachschaut.

Grüße
Max
 
Unser Kaufabschluß, für den neuen Bus, ist bis auf weiteres, wegen widersprüchlicher Aussagen zum Thema Multivan-Schienen, von Seiten des Verkäufers, zurückgestellt.
Dem gehört mit den fraglichen Schienen die Hucke voll gehauen. Wenn man sich überlegt, dass solche Tölpel im Prinzip vom Kunden bezahlt werden.........X(.
 
Da steht auch 2 Zeilen tiefer "Service-Intervall 40.000 km oder 2 Jahre - variabel", wobei sich das "variabel" semantisch für mich ganz klar auf das "oder" bezieht. Wenn die prozentuale Abweichung der Anzahl vorhandener Bodenschienen von der Herstellerangabe in etwa der Verkürzung der Intervallängen entspricht, kommt das mit den 2 Bodenschienen schon ganz gut hin...

VG
 
Was ich nach wie vor nicht verstehe:
Warum hat der Verkäufer sich geziert diese "bis 7 Sitzplätze" in den Kaufvertrag aufzunehmen, wenn das eh selbstverständlich beim Multivan ist?
Sondern sich zur Behauptung verstiegen, das es nicht möglich ist?
 
Was ich nach wie vor nicht verstehe:
Warum hat der Verkäufer sich geziert diese "bis 7 Sitzplätze" in den Kaufvertrag aufzunehmen, wenn das eh selbstverständlich beim Multivan ist?
Sondern sich zur Behauptung verstiegen, das es nicht möglich ist?
Sonder- oder Zusatzvereinbarungen sind außer der Reihe, und was der Bauer nicht kennt, das frisst er nicht.
Wenn dann noch Inkompetenz gepaart mit keiner Ahnung dazu kommt dann geht halt gar nichts mehr.
 
Hallo @Matteo24,

ruft doch mal bei einem Reimporteur der sich auf VW Busse spezialisiert hat an. Ihr werdet staunen wie die sich mit der Materie auskennen. Dann aber auch gleich mal nach dessen Preis fragen...Ihr werdet staunen.

Jedenfalls würde ich mir kein Autohaus zum Vertragspartner machen, die erzählen, es gibt Multivans mit zwei Schienen!

Viele Grüße
René
 
Ist doch im Grunde egal, wie viel Sitze eingetragen sind! Straßenverkehrsrechtlich gilt folgendes:
Personenbeförderung


(1) In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist. Es ist verboten, Personen mitzunehmen.......

Also wenn geeignete Sitze und Rückhaltesystem vorhanden sind, ist alles ok.
 
Hierzu noch ein Urteil des OLG München:

Das OLG München (Beschluss vom 09.03.2010 - 4St RR 187/09) hat entschieden:
  1. Ein als Pkw zugelassenes Kfz wird nicht dadurch zum Kraftomnibus, dass mehr Personen transportiert werden als zulassungsrechtlich berücksichtigte Sitzplätze vorhanden sind.

  2. Es ist nicht zu beanstanden, das eine im Fond entgegen der Fahrtrichtung eingerichtete Sitzmöglichkeit, die über keinen Sicherheitsgurt verfügt, nicht als Sitzplatz im Sinne des FeV bewertet wird und bei der Bestimmung der erforderlichen Fahrerlaubnisklasse unberücksichtigt bleibt.

  3. Die Grenze für die Zahl der beförderten Personen wird bei einem Pkw nicht durch die Zahl der in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragenen Sitze, sondern nur durch das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs, seine zulässige Achslast und das allgemeine Erfordernis der Verkehrssicherheit (§ 23 Abs. 1 StVO) bestimmt.
 
Das würde ja bedeuten ich kann nachträglich in den langen MV auch 9 Sitze packen (2+2+2+3)? Und so lange es alles nur Leichtgewichte sind, passt auch die Gesamtmasse noch.
 
Das würde ja bedeuten ich kann nachträglich in den langen MV auch 9 Sitze packen (2+2+2+3)? Und so lange es alles nur Leichtgewichte sind, passt auch die Gesamtmasse noch.

Ja, das wäre kein Problem. Da die Gurte ja an den Sitzen sind, wäre das auch gelöst.
 
Wenn dann noch Inkompetenz gepaart mit keiner Ahnung dazu kommt dann geht halt gar nichts mehr.
Nachdem der Verkäufer den Kaufabschluß verspielt hat, ist momentan wieder die EU-Reimport-Variante in der Diskussion.
Der wesentlich höhere Preis beim Freundlichen zuhaus, macht ja m.E. nur dann Sinn, wenn eine gewisse Vertrauensbasis, auch dann später in die Werkstatt da ist.
Zum Thema "Dort nur Kaufen und möglichst nie mehr hin gehen" gibts ja noch diese Geschichte: Schon wieder falsches Öl?
und noch einiges mehr, auf das ich heute nicht eingehen möchte. Irgendwie haben die halt Fehler in ihrem System. Ich bin kein Fachmann um festzustellen wo es bei denen hapert.
Für den 7-er Golf den ich dort kaufen wollte, können sie sicher nichts, da der eben nicht so konfigurierbar ist, wie ich das möchte. Aber das ist eine andere Geschichte.
 
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