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Du solltest vorsichtiger sein, wenn du dir etwas Wünschst (wie Herr Taschenbier im Sams ). Das kann leicht damit enden, dass die meisten Selbstausbauten keine Womo-Zulassung mehr erhalten. Exakte Kriterien auf Bundesebene werden nämlich mit einiger Sicherheit restriktiver sein als der Status Quo. Viele TÜV-Sachverständige legen die aktuellen Vorgaben nämlich weit aus. Das wäre nach deinem Wunsch nicht mehr möglich, wenn der Bund verbindlich vorgibt, dass z.B. als Kocher nur ein Gas-Einbaukochfeld in einem festverbautem Schrank mit Gaskasten zulässig ist. Dann hilft alles Verhandeln nichts. Heute kannst du einfach ein wenig durch die Gegend tingeln und verschiedene TÜV-Prüfer ausprobieren. Irgendeiner wird dir selbst einen Leichenwagen mit Esbitkocher als Wohnmobil eintragen. Willst du das wirklich?
Dafür braucht es aber eine vernünftig installierte 220 V Einspeisung. Kabel durch die Tür zählt nicht.
Es gibt bei Kartuschenkochern keinen Flexschlauch.....Ich könnte mir vorstellen das das Thema mit der Kartusche daher rührt das diese nicht in einem Schutztank montiert wurde, der zum Fzg Innenraum hermetisch Dicht und eine Aussengeführte Ableitung im Leckagefalle aufweisst...? Das Wäre logisch... und sicher aus Sicherheitsgründen nicht zu beanstanden. Flexschlauch von der kartusche zu Kocher ist eben kein Metallrohr.... .
Es gibt bei Kartuschenkochern keinen Flexschlauch.....
Richtig. Alleine die Outdoorkocher...mit Universaladaptern aus dem Kletterbereich...
Es ist schon erstaunlich wie viel Detailprobleme durch den Besitz eines Tx oder Camper auftreten können....ohne die Technischen Ausfälle zu meinen. Ein sehr guten Forum hier, mit einem starken Wissenslevel...und Teilhabe mentalität!
Super...ich mag meine Küche schon alleine deswegen etwas mehr !
Wichtig wäre zu erfahren, welchen Gaskartuschenkocher du verbaut hast. Ich habe vor kurzem meinen T5 ebenfalls zum Wohnmobil umschreiben lassen. Mit dem Bright -Spark-Kocher (verfügt über Zündsicherung!) beim TÜV Hessen keinerlei Probleme gehabt. Die Argumentation, dass Gaskartuschenkocher prinzipiell nicht zulässig wären, lässt sich tausendfach widerlegen. Selbst Ausbauer wie z. B. Space Camper arbeiten damit und es ist - aus meiner bescheidenen Erfahrung - die gängigste Lösung im Bereich Klein-Camping-Busse. Ich würde an deiner Stelle bei anderen TÜV/Dekra-Stellen anrufen und explizit mit einem Prüfer die Sache mit dem Kocher klären. Hier kannst du dann auch auf den Punkt mit der Zündsicherung hinweisen.
Das macht in Sachen Steuer schon was aus. Für meinen Euro 5 Diesel T5 mit 102 PS Ez 07/2015 habe ich mit PKW-Zulassung deutlich über 400 Euro p.a. zu zahlen gehabt. Als WoMo kostet er 220€. Ob sich i.S. Versicherung etwas ändert kläre ich aktuell noch ab. Vll. hat ja jemand einen guten Tipp.
Ich habe gerade genau das gleiche Problem. Es scheint aber momentan noch eine reine TÜV-Süd bzw. „Dekra-Süd“-Problematik zu sein.....Kartuschenkocher werden wegen der (laut TÜV-Süd) fehlenden Freigabe von Gaskartuschen zur Nutzung/Lagerung in Fahrzeugen nicht mehr akzeptiert. Das Ganze gilt seit ca. 2 Monaten.
Einzige akzeptierte Lösungen sind besagter Dometic Origo 1.500, der nicht mehr gebaut wird und eine Elektrolösung (egal ob Oma-Kochplatte, Ceran oder Induktion). Die elektrische Herdplatte muss aber direkt an den Landstrom, am besten also direkt an der Außensteckdose angeschlossen sein. Stecker in Steckdose wird nicht akzeptiert. Ich habs versucht....sorry.
Ich habe mir den Origo extra für die Prüfung geliehen. Ende August bringt Dometic wohl einen Nachfolger auf die Messen (Info von Dometic direkt), womit dann viele durchatmen dürften.
Oh sorry, das habe ich falsch gelesen. Ich dachte Steuer 650€.Klar, muss jeder selbst entscheiden. Wenn ich koche, dauert das gerne mal eine Stunde oder mehr. Wenn man nur Nudeln kocht und morgens Kaffeewasser und zwei Eier, dann ist das mit Strom natürlich top.
Ich werde bei meiner Versicherung dann wohl eine andere Einstufung haben.