Endacht
Jung-Mitglied
- Ort
- Berlin
- Mein Auto
- T5 California
- Erstzulassung
- 03/2012
- Motor
- TDI® 103 KW
- DPF
- ab Werk
- Getriebe
- 6-Gang
- Antrieb
- 4motion
- Ausstattungslinie
- Beach
- Radio / Navi
- RCD 310
- Extras
- Sondermodell "Match"
- Umbauten / Tuning
- Defa 230 V, Aufrüstung Zuheizer mit T91, Heckauszug
- Typenbezeichnung (z.B. 7H)
- 7HC
Hallo Zusammen,
da bei mir am Heckklappengriff der Lack "verschwindet", war ich vor ca. fünf Wochen bei einem kleinen VW Betrieb mit Nutzfahrzeug Lizenz hier in Berlin.
(Von einem kleineren Betrieb verspreche ich mir einen kundenfreundlichen Umgang...)
Da EZ 2012 befinde ich mich noch in der Garantiezeit.
Nach zwei Wochen habe ich dann mal telefonisch nachgefragt ob denn die Anfrage schon bearbeitet wurde und wie lange so etwas dauert.
(das ich da hinterher telefonieren muss, finde ich ja schon wieder )
Der Mitarbeiter erklärte mir das würde nach "Dringlichkeit" abgearbeitet, da es bei mir "nur" der Heckklappengriff ist könnte das etwas dauern.
Meine Frage an Euch, stimmt das mir der Dringlichkeit überhaupt und wie lange kann eine Anfrage/Genehmigung durch VW denn dauern.
Es zählt ja sicherlich der Zeitpunkt der Mängelmeldung, für den Fall das man sich am Ende der Garantiezeit befindet.(Was bei mir jetzt nicht der Fall ist...)
Schönes WE.
da bei mir am Heckklappengriff der Lack "verschwindet", war ich vor ca. fünf Wochen bei einem kleinen VW Betrieb mit Nutzfahrzeug Lizenz hier in Berlin.
(Von einem kleineren Betrieb verspreche ich mir einen kundenfreundlichen Umgang...)
Da EZ 2012 befinde ich mich noch in der Garantiezeit.
Nach zwei Wochen habe ich dann mal telefonisch nachgefragt ob denn die Anfrage schon bearbeitet wurde und wie lange so etwas dauert.
(das ich da hinterher telefonieren muss, finde ich ja schon wieder )
Der Mitarbeiter erklärte mir das würde nach "Dringlichkeit" abgearbeitet, da es bei mir "nur" der Heckklappengriff ist könnte das etwas dauern.
Meine Frage an Euch, stimmt das mir der Dringlichkeit überhaupt und wie lange kann eine Anfrage/Genehmigung durch VW denn dauern.
Es zählt ja sicherlich der Zeitpunkt der Mängelmeldung, für den Fall das man sich am Ende der Garantiezeit befindet.(Was bei mir jetzt nicht der Fall ist...)
Schönes WE.