m-happy
Aktiv-Mitglied
- Ort
- München
- Mein Auto
- T6 Multivan
- Erstzulassung
- 06/2016
- Motor
- TDI® 110 KW EU6 / 6d-temp CXHA
- DPF
- ab Werk
- Getriebe
- DSG® 7-Gang
- Antrieb
- Front
- Ausstattungslinie
- Editionsmodell T6 (Gen.SIX/Gen.30/70Jahre)
- Radio / Navi
- Radio Composition MEDIA touch
- Extras
- Standheizung mit funke.
- Umbauten / Tuning
- Folierung in G6 Design
Hallo Forum,
ich habe aktuell das Problem, dass ich mir einen Wohnwagen zugelegt habe, welcher genau auf 1170kg abgelastet ist. So sollte er hinter meinem G6 Multivan seinen Platz finden.
Laut Papiere hat der Multivan ja eine zulässige Gesamtmasse von 3080kg.
In Summe hätten also Bus + Hänger eine zGM von 4250kg also mit meinem B96 Führerschein genau fahrbar.
Im Fahrzeugbrief steht allerdings unter 22:
"F.1/F.2:+100 u. 7.2/8.2: +75 b.Anhängerbetrieb"
Ich übersetze für mich: Wenn der Anhänger dran ist, haben der Multivan und der Anhänger in Summe ein zGM von 4350kg. Ergo mit dem B96 nicht mehr fahrbar?!
Ist das richtig interpretiert?
Kann ich es im Zweifel einfach aus den Fahrzeugpapieren streichen lassen oder kann es ignoriert werden (vermutlich nicht)?
Aus technischer Sicht ist das im übrigen für mich als Maschinenbauingenieur nicht nachvollziehbar. Dem TÜV-Prüfer, dem ich das heute gezeigt habe im übrigen auch nicht.
Das Fahrzeug ist auf ein zGM von 3,08t ausgelegt, sprich Bremsen, Achsen usw. sollen das aushalten. Wie kann also ein Anhänger, denn ich ans Fahrzeug packe das zGM erhöhen?
Ist technisch für mich Schwachsinn.
ich habe aktuell das Problem, dass ich mir einen Wohnwagen zugelegt habe, welcher genau auf 1170kg abgelastet ist. So sollte er hinter meinem G6 Multivan seinen Platz finden.
Laut Papiere hat der Multivan ja eine zulässige Gesamtmasse von 3080kg.
In Summe hätten also Bus + Hänger eine zGM von 4250kg also mit meinem B96 Führerschein genau fahrbar.
Im Fahrzeugbrief steht allerdings unter 22:
"F.1/F.2:+100 u. 7.2/8.2: +75 b.Anhängerbetrieb"
Ich übersetze für mich: Wenn der Anhänger dran ist, haben der Multivan und der Anhänger in Summe ein zGM von 4350kg. Ergo mit dem B96 nicht mehr fahrbar?!
Ist das richtig interpretiert?
Kann ich es im Zweifel einfach aus den Fahrzeugpapieren streichen lassen oder kann es ignoriert werden (vermutlich nicht)?
Aus technischer Sicht ist das im übrigen für mich als Maschinenbauingenieur nicht nachvollziehbar. Dem TÜV-Prüfer, dem ich das heute gezeigt habe im übrigen auch nicht.
Das Fahrzeug ist auf ein zGM von 3,08t ausgelegt, sprich Bremsen, Achsen usw. sollen das aushalten. Wie kann also ein Anhänger, denn ich ans Fahrzeug packe das zGM erhöhen?
Ist technisch für mich Schwachsinn.