Zulässiges Gesamtgewicht im AHK Betrieb um 100kg erhöht?

m-happy

Aktiv-Mitglied
Ort
München
Mein Auto
T6 Multivan
Erstzulassung
06/2016
Motor
TDI® 110 KW EU6 / 6d-temp CXHA
DPF
ab Werk
Getriebe
DSG® 7-Gang
Antrieb
Front
Ausstattungslinie
Editionsmodell T6 (Gen.SIX/Gen.30/70Jahre)
Radio / Navi
Radio Composition MEDIA touch
Extras
Standheizung mit funke.
Umbauten / Tuning
Folierung in G6 Design
Spritmonitor ID
Hallo Forum,
ich habe aktuell das Problem, dass ich mir einen Wohnwagen zugelegt habe, welcher genau auf 1170kg abgelastet ist. So sollte er hinter meinem G6 Multivan seinen Platz finden.
Laut Papiere hat der Multivan ja eine zulässige Gesamtmasse von 3080kg.
In Summe hätten also Bus + Hänger eine zGM von 4250kg also mit meinem B96 Führerschein genau fahrbar.
Im Fahrzeugbrief steht allerdings unter 22:
"F.1/F.2:+100 u. 7.2/8.2: +75 b.Anhängerbetrieb"
Ich übersetze für mich: Wenn der Anhänger dran ist, haben der Multivan und der Anhänger in Summe ein zGM von 4350kg. Ergo mit dem B96 nicht mehr fahrbar?!
Ist das richtig interpretiert?
Kann ich es im Zweifel einfach aus den Fahrzeugpapieren streichen lassen oder kann es ignoriert werden (vermutlich nicht)?
Aus technischer Sicht ist das im übrigen für mich als Maschinenbauingenieur nicht nachvollziehbar. Dem TÜV-Prüfer, dem ich das heute gezeigt habe im übrigen auch nicht.
Das Fahrzeug ist auf ein zGM von 3,08t ausgelegt, sprich Bremsen, Achsen usw. sollen das aushalten. Wie kann also ein Anhänger, denn ich ans Fahrzeug packe das zGM erhöhen?
Ist technisch für mich Schwachsinn.
 
Das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs (wie auch die zulässige hintere Achslast) erhöht sich
in der Tat bei Anhängerbetrieb. Hat wohl etwas mit der Stützlast zu tun.
Vielleicht ist es auch noch wichtig zu wissen, dass du durch die Ablastung deines Anhängers zwar die
rechnerische Summe von dessen zulässigem Gesamtgewicht und dem zulässigen Gesamtgewicht des
Zugfahrzeugs gesenkt hast, aber nicht die technisch zulässige Gesamtmasse des Gespanns.
Die liegt, so steht es auch sicher in deinem Kraftfahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I und
auch in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung bei 5.200 kg.
M.E. muss für den B96 (auch bzw. gerade) diese zulässige Gesamtmasse auf 4.250 kg gesenkt werden.
Denn der B96 berechtigt zum Führen von Gespannen mit einer zulässigen (und nicht tatsächlichen)
Gesamtmasse von 4.250 kg.
So nur meine Meinung. Du solltest dich unbedingt noch genauer erkundigen.
 
Das zulässige Gesamtgewicht wird um die Stützlast erhöht. Das ist möglich, da die Stützlast die tatsächliche Gesamtmasse des Zuges ja nicht erhöht. Es geht ja nur um die Verteilung der Massen zwischen Hänger und Zugfahrzeug.

Für die Führerscheinklasse werden die zulässigen Gesamtgewichte von Zugfahrzeug und Hänger addiert. Ich gehe davon aus, dass dabei die erhöhte Gesamtmasse des T6 herangezogen wird. Blöd ...

Gruß, Marcus
 
Das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs (wie auch die zulässige hintere Achslast) erhöht sich
in der Tat bei Anhängerbetrieb. Hat wohl etwas mit der Stützlast zu tun.
Vielleicht ist es auch noch wichtig zu wissen, dass du durch die Ablastung deines Anhängers zwar die
rechnerische Summe von dessen zulässigem Gesamtgewicht und dem zulässigen Gesamtgewicht des
Zugfahrzeugs gesenkt hast, aber nicht die technisch zulässige Gesamtmasse des Gespanns.
Die liegt, so steht es auch sicher in deinem Kraftfahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I und
auch in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung bei 5.200 kg.
M.E. muss für den B96 (auch bzw. gerade) diese zulässige Gesamtmasse auf 4.250 kg gesenkt werden.
Denn der B96 berechtigt zum Führen von Gespannen mit einer zulässigen (und nicht tatsächlichen)
Gesamtmasse von 4.250 kg.
So nur meine Meinung. Du solltest dich unbedingt noch genauer erkundigen.

Nee Nee, das passt schon, es ist ausschlaggebend was in F1/F2 steht für den Führerschein, daher muss die technische Gesamtmasse nicht angepasst werden.

Das zulässige Gesamtgewicht wird um die Stützlast erhöht. Das ist möglich, da die Stützlast die tatsächliche Gesamtmasse des Zuges ja nicht erhöht. Es geht ja nur um die Verteilung der Massen zwischen Hänger und Zugfahrzeug.

Für die Führerscheinklasse werden die zulässigen Gesamtgewichte von Zugfahrzeug und Hänger addiert. Ich gehe davon aus, dass dabei die erhöhte Gesamtmasse des T6 herangezogen wird. Blöd ...

Gruß, Marcus

Genau das fände ich auch, die Frage ist, nur kann man den Blödsinn aus dem Fahrzeugschein streichen lassen. Ich habe keine Lust in Diskussion mit der Rennleitung zu kommen, solange wie ich den BE nicht habe.
 
kann man den Blödsinn aus dem Fahrzeugschein streichen lassen.
Ja.
Das ist eine freiwillige Sache einiger Hersteller, das zGG und die Hinterachslast bei Hängerbetrieb erhöht zuzulassen, um den Kunden eine flexiblere Nutzung beim Gespannfahren zu ermöglichen. Man möchte damit auch vermeiden, dass unnötig viel Last aus dem Fahrzeug in den Hänger umgeladen wird, was in der Regel nicht zum guten fahrverhalten beiträgt. Ist aber wie gesagt eine freiwillige sache, und sollte von jedem "geradeausdenkenden" TÜV-Prüfer anstandslos geändert werden.
 
Ich denke dabei gehts eher um den Lastindex der Reifen.
da auf der Achse 100kilo mehr liegen (können) die aber von dem Gewicht des Anhängers kommen und daher dann (zumindest in der theorie)dort abgezogen werden sollten. Geh doch mal in deine Fahrschule und oder zum Tüv/Führerscheinstelle die wissen das. Oder du machst für kleines Geld den BE dann haste keine Probleme auch nich wenn den Anhänger wieder auflastest oder mal nen größeren kaufst.
 
Ich versuche mal ein konkretes Beispiel:

Multivan alleine 3080 kg zGG
Hänger 1250 Kg zGG

Wenn der Multi nun 3180 bei Hängerbetrieb hat, muss der Hänger auf 4250-3180 = 1070 kg abgelastet werden.

Oder ?
Gerne ein anderes, besseres Beispiel ...

Grüße
m;
 
Ich versuche mal ein konkretes Beispiel:

Multivan alleine 3080 kg zGG
Hänger 1250 Kg zGG

Wenn der Multi nun 3180 bei Hängerbetrieb hat, muss der Hänger auf 4250-3180 = 1070 kg abgelastet werden.

Oder ?
Gerne ein anderes, besseres Beispiel ...

Grüße
m;
Genau so ist es.

Ich denke dabei gehts eher um den Lastindex der Reifen.
da auf der Achse 100kilo mehr liegen (können) die aber von dem Gewicht des Anhängers kommen und daher dann (zumindest in der theorie)dort abgezogen werden sollten. Geh doch mal in deine Fahrschule und oder zum Tüv/Führerscheinstelle die wissen das. Oder du machst für kleines Geld den BE dann haste keine Probleme auch nich wenn den Anhänger wieder auflastest oder mal nen größeren kaufst.
Beim TÜV war ich gestern, der hat mit dem Kopf geschüttelt und meinte nur so ein Blödsinn hat er bisher nicht gesehen.

Den BE möchte ich machen, allerdings habe ich hier in München das Problem, das ich erst Ende juni eine Termin habe um einen Führerschein zu beantragen, sprich den BE habe ich frühesten Ende Juli. Bis dahin müsste ich sonst illegal unterwegs sein oder meinen alten C180 als Zugpferd nutzen.
 
Das ist doch alles Quatsch! Aus 3080 kg + 1170 kg ergibt sich doch immer 4250 kg. Wenn durch die Stützlast die Achslasten des Zugfahrzeugs erhöht werden, geht im gleichen Maß die Achslast des Hängers zurück. Auf der Waage wiegt das Gespann nach wie vor 4250 kg. Das ist Physik.

Die Angaben:

"F.1/F.2:+100 u. 7.2/8.2: +75 b.Anhängerbetrieb"

sind bei der Felgen-/Reifenwahl im Hängerbetrieb wichtig, da hier erhöhte Lasten auftreten. Auf den Führerschein hat das keine Auswirkung.

Martin
 
Es geht doch gar nicht um REALE LASTEN !

Es geht um zulässige Gesamtmasse - also nur aufm Papier.

Wenn ein leerer Bus 2500 kg wiegt, aber zulässig 4249 kg EINGETRAGEN sind, darf der Hänger eben nur 1 kg zugelassen haben ..
Auch, wenn der Zug dann ca 2500+400 REAL wiegt, darf ein B96er ihn NICHT fahren.

Die Erhöhung der ZULÄSSIGE Masse des Zugfahrzeugs ist für die B96 eingeschränkten dann ein großes Übel. Weil der Hänger noch leichter sein muss.

Grüße
m;
 
Es geht doch gar nicht um REALE LASTEN !

Doch! Sonst dürfte ja kein T6 2,5 to. ziehen! Selbst der leichteste Trapo kommt da nicht hin. Maßgeblich ist das tatsächliche Gewicht des Gespanns. Bei meinem MV und altem Führerschein 5200 kg. Dabei ist es egal, ob der MV tatsächlich 2700 kg auf die Waage bringt und der Hänger 2500 kg oder ob ich die 3080 kg beim MV ausnutze und nur 2120 kg anhänge.

Nein. Die zusätzliche zulässige Masse im Hängerbetrieb muss nicht bei Felgen-/Reifenwahl berücksichtigt werden.

Sorry, da hast du vermutlich Recht. Da man mit Hänger max. 100 km/h fährt, wird das wohl kompensiert.

Martin
 
Sorry, da hast du vermutlich Recht. Da man mit Hänger max. 100 km/h fährt, wird das wohl kompensiert.
Streng genommen darf man diese höheren Achslasten (bzw. die Überschreitung der zulässigen Reifentragfähigkeit) nur ausnutzen bis max. 100 km/h und bei Erhöhung des Reifendrucks um 0,2 bar.
Gemäß Reifenrichtlinie dürfen PKW- und Transporterreifen dann nämlich um bis zu 15% überlastet werden.
Darauf sollte der Hersteller eigentlich im Handbuch hinweisen.

Wobei bei meinem T6 Cali Beach die HA-Last bei Hängerbetrieb nur auf 1550+85 = 1635 kg erhöht wird. Wegen VA-Last von 1620 kg benötige ich ohnehin LI101, der auch so für die höhere HA-Last reicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein. Die zusätzliche zulässige Masse im Hängerbetrieb muss nicht bei Felgen-/Reifenwahl berücksichtigt werden.
Ein bisschen schon, denn die weiter unten zitierten 15% Überschreitung sollten wenigstens nicht überschritten werden.

Ich kenne diese seltsame EU-Richtlinie jetzt nicht auswendig, aber betrifft das Felgen und Reifen - oder nur die Reifen ?
 
Naja die Achslast ist jetzt nicht mein Vorrangiges Problem, sondern eigentlich nur der Punkt das sich die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeug im Anhängerbetrieb erhöht.
Ich sehe da jetzt für mich erstmal keine bessere Möglichkeit als Vorübergehend diesen Passus aus den Fahrzeugpapieren streichen zu lassen, bis ich meinen BE habe, andernfalls ist es fahren ohne Führerschein.
 
Naja die Achslast ist jetzt nicht mein Vorrangiges Problem, sondern eigentlich nur der Punkt das sich die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeug im Anhängerbetrieb erhöht.
Ich sehe da jetzt für mich erstmal keine bessere Möglichkeit als Vorübergehend diesen Passus aus den Fahrzeugpapieren streichen zu lassen, bis ich meinen BE habe, andernfalls ist es fahren ohne Führerschein.
Das ist unklar. Es gibt Interpretationen, wonach sich nicht wirklich die zGM des Fahrzeuigs erhöht, sondern dieser Zusatz eine "zulässige Überschreitung des unveränderten zGM-Wertes" ist.
Diese Interpretation macht von daher Sinn, weil sich dieser Zusatz auch bei Sprinter etc. mit 3,5t zGM findet. Da steht dann auch bei Hängerbetrieb +100kg. Aber ob dann aus dem 3,5-Tonner ein 3,6-Tonner mit allen Konsequenzen wird? Wohl kaum.
 
Genau so ist es.


Beim TÜV war ich gestern, der hat mit dem Kopf geschüttelt und meinte nur so ein Blödsinn hat er bisher nicht gesehen.

Den BE möchte ich machen, allerdings habe ich hier in München das Problem, das ich erst Ende juni eine Termin habe um einen Führerschein zu beantragen, sprich den BE habe ich frühesten Ende Juli. Bis dahin müsste ich sonst illegal unterwegs sein oder meinen alten C180 als Zugpferd nutzen.
Oo ihr bekommt Termine zum beantragen von Führerscheinen?! Na schöne Scheisse!!
 
@Martin 01

es geht doch hier um den Führerschein ... nicht, was man vom Fahrzeug her an den T6 hängen darf.

B B96 BE ... da geht es um Zulässige Gasamtmassen

T6 darf 2,5t ziehen ... da geht es um reale Masse.

Grüße
m;
 
Mach doch einfach nen gescheiten Führerschein und gut is....
 
Ein bisschen schon, denn die weiter unten zitierten 15% Überschreitung sollten wenigstens nicht überschritten werden.

Ich kenne diese seltsame EU-Richtlinie jetzt nicht auswendig, aber betrifft das Felgen und Reifen - oder nur die Reifen ?

Nur Reifen, nicht Felgen. Liegt daran, dass die Belastung des Reifens stark geschwindigkeitsabhängig ist, der Felgen jedoch kaum.
 
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