Zulassung eines Reimport Fahrzeugs

Die Möglichkeit mit dem TÜV haben sie mir auch erzählt. Der TÜV darf angeblich aber nur auf deutschem "Hoheitsgebiet" aktiv werden. Nur ist beim Reimport das Auto ja gerade nicht in Deutschland.
Da hast Du Recht. Es gibt aber doch auch Reimporthändler im Inland.
Mein Fahrzeug ist aus Reutte. Die sind damit zum TÜV nach Füssen gefahren. Es hatte dann halt schon 35km auf der Uhr als ich es geholt habe. Aber dafür war es unkompliziert mit der Zulassung.
 
Ich bekomme meinen Reimport im April (hoffentlich).
Ich habe mit dem Händler vereinbart , dass er ihn mir zugelassen und vollgetankt auf den Hof stellt.
Wie er das macht ist mir egal, aber so ist die Vereinbarung.
 
Bei meinem T5 Re-Import wurden mir der Brief und alle Papiere vorab zu geschickt, ich habe den Wagen zugelassen und bin dann zum Händler gefahren und habe das Fahrzeug übernommen.
So lief das bei mir auch ab, sollte der Normalfall sein.
 
Tja, so wie ihr das schildert habe ich mir das auch vorgestellt. Leider läuft das hier bei uns in Bayern anscheinend nicht so...

Hallo,

ich wohne auch in Bayern. Der Reimporteur aus D (VW Kornkoog aus Niebüll) hat mir
den Brief (oder wie das immer nun auch heißen mag) zugeschickt, ich bin zur
Zulassungsstelle und mein Bulli wurde ohne Fragen sofort zugelassen. War im
Juli ... Bei meinem Reimporteur habe ich dann auch alles in deutsch bekommen,
obwohl der Bulli aus DK kam. Evtl .liegt es doch am Reimporteur, wie gut die das
vorbereiten?!

Viele Grüße

Norbert
 
Moin, moin,

meinen Cali habe ich von Reuss in Bayern gekauft.
Alle nötigen Papiere habe vorab zum anmelden bekommen.
Bei der Anmeldung in HH wurde mir mitgeteilt, dass Reimporte ab 40K € vorgeführt werden müssen. Ist wohl eine relativ neue Sache in HH...
Die Frau Reuss in Bayern hat die Sache beim Verkehrsamt in Ansbach geregelt und die habend dann nach HH geschickt.
Damit hat sich das Verkehrsamt in HH zufrieden gegeben.

Gruß Basti
 
Da der Wagen eine österreichische Tageszulassung hatte, habe ich die österreichische Zulassungsbescheinigung I und II und die Abmeldung bekommen.
Die deutsche Zulassungsbescheinigung wird beim Anmelden neu gemacht.
 
Interessant, eigentlich ist die Prüfung nur bei der erstmaligen Erstellung der Zulassungsbescheinigung II vorgesehen. Bin gespannt, wie es bei mir laufen wird.
 
Hallo

Bei meinem Reimport aus Luxemburg war das 2012 überhaupt kein Problem. Der Vermittler hatte mir im Vorfeld alle notwendigen Papiere in deutsch zukommen lassen. Damit ging ich zur Zulassungsstelle zum zulassen. Da wurde geprüft und ohne Nachfragen wurde alles erledigt und wir konnten mit Schein und Nummernschild nach Luxemburg unseren Cali abholen. War absolut problemlos.
 
Mit sämtlichen Papieren zur Zulassungsstelle und die Zulassung war kein Problem.
Wichtig war glaube ich die Rechnung vom Händler, darauf wurde Wert gelegt.
 
Hallo

Rechnung? Warum denn das. Zulassungspapiere werden gefordert,aber doch keine Rechnung. Das geht die nichts an.
 
Moin,

die Rechnung wird immer angefordert, das ist der Nachweis über den ordnungsgem. Erwerb des Fahrzeuges.

Gruß Ulli
 
Da man im europäischen Umfeld ohne Mehrwertsteuer kauft (Export) muß über die Rechnung sichergestellt werden, daß das Finanzamt zur Mehrwertsteuer kommt.
 
Auch bei mir, habe Netto gekauft. Bei mir wollte die Zulassungstelle den Einzelbesteuerungs-Wisch und die Rechnung, wurde beides ans Finanzamt eingetütet. Desweiteren COC und da Tageszulassung aus AT, dessen Abmeldung und die AT-Zulassungspapiere I+II.
Das Finanzamt erwartet spätestens 10 Tage nach Kauf das Formular und das Geld. So war die Anmeldung völlig problemlos.
 
Hallo,

das ganze scheint von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt zu werden.
Wir mussten in DA das FZG mit Kurzeitkennzeichen holen und dann vorführen um die Zulassung zu bekommen.

Gruß

Dirk

Bei meiner Anmeldung verlangte die Zulassungsstelle Kreis Darmstadt auch das volle Programm!!!
Rechnung vom Händler, COC Papiere, Bestätigung vom Händler das das Fahrzeug niemals zugelassen war und Fahrzeugvorführung.

Wenn man weis wie man vorgehen soll ist es eigentlich kein Problem. Bei mir sah das Prozedere so aus:
Der Händler hat mir die COC Papiere geschickt. Ich habe mir eine Vollkaskoversicherung besorgt, die auch schon die Überführung mit Kurzzeitkennzeichen beinhaltet. Mit den COC Papieren und der Versicherungsbescheinigung habe ich mir Kurzzeitkennzeichen besorgt und das Auto beim Händler abgeholt. Mit den Kurzzeitkennzeichen habe ich dann auch den Termin zur Fahrzeugvorführung bei der Zulassungsstelle erledigt und dann meine Zulassung erhalten.
 
Nachdem ich die Zulassung unseres Cali heute hinter mich gebracht hatte nochmal ein paar Infos dazu: Man braucht das CoC, die Rechnung und eine Erklärung des Händlers, daß es sich um einen Neuwagen ohne Zulassung handelt. Dazu EVB, Perso. usw. Damit konnte das Fahrzeug zugelassen werden, die Zulassungsstelle behält den erstellten Brief ein bis ich das Fahrzeug dort vorgeführt habe damit die Übereinstimmung der Fgstnr. überprüft werden kann. Fertig, ganz einfach bei uns an der Bergstraße.
Die Mwst. wird vom Finanzamt wohl zeitnah angefordert werden, dafür mußte ein Extraformular unterschrieben werden.
 
Bin gespannt, wie es bei mir laufen wird.
Ich habe übrigens von der Fa. Rütz in Konz, wo ich meinen gekauft habe, bereits einen in Trier gestempelten Blanko-Fahrzeugbrief und die CoC-Papiere bekommen. Damit war die Anmeldung hier in HH völlig problemlos. Aber daraus ging auch nicht mehr hervor, dass es sich um einen Reimport handelt, was es formal auch nicht ist, da nicht ich, sondern der Händler ihn importiert hat.
 
Die sehen das schon, weil der Brief ja nicht in WOB ausgestellt ist und den VW-Eindruck hat. Aber Hauptsache geklappt, dann waren die 810 Euros Gebühr für den Herrn Rütz ja gut angelegt
 
Es kommt auf das LRA an. Unseres wollte ebenfalls das Auto mit der FIN sehen obwohl ich Rechnung und Bezahlung vorlegen konnte eines Autoahauses im EU - Ausland. Cool nur, nach deutschem Recht darfst Du mit dem Kurzzeitkennzeichen nicht im Ausland fahren, nach ausländischem Recht aber schon ... Auto musste also an die Grenze gebracht werden.
 
die Zulassungsstelle behält den erstellten Brief ein bis ich das Fahrzeug dort vorgeführt habe damit die Übereinstimmung der Fgstnr. überprüft werden kann
Das machen wohl nur manche Zulassungsstellen. Bei uns war das nicht möglich!

Cool nur, nach deutschem Recht darfst Du mit dem Kurzzeitkennzeichen nicht im Ausland fahren
Ja, das scheint tatsächlich auch noch zu stimmen. Streng genommen dürfte man also auch kein Kurzkennzeichen dafür beantragen. Wie das Auto dann herkommen soll ist den Mitarbeitern in der Zulassungsstelle wurscht. Es geht schließlich um das höhere Ziel, die gemeine Autoschiebermafia zu bekämpfen. (Ironie ab jetzt wieder aus)
Möglich wäre auf dem Hänger. Allerdings ist hier das Gesamtgewicht sicherlich über 3,5t und man kann nicht mit dem "normalen" Autoführerschein fahren. Somit bliebe nur ein offizieller Fahrzeugtransport. Das wiederum würde nur einigermaßen Sinn machen, wenn man sich dann wenigstens die Fahrt zum Händler sparen würde. Aber ich möchte natürlich persönlich beim Händler prüfen ob alles passt. Soll ich dann neben dem Fahrzeugtransport her zu mir nach Hause fahren?

Das ist die EU - in der innergemeinschaftlicher Handel angeblich einfach sein soll - in Kombination mit deutschen Pragraphen, die man hier natürlich ganz genau nehmen muss.
 
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