1%-Regelung T5 Ja oder nein

der.tobsen.87

Jung-Mitglied
Ort
Potsdam
Mein Auto
T6 Multivan
Erstzulassung
05.2017
Motor
TDI® 150 KW EU6 CXEB
DPF
ab Werk
Getriebe
DSG® 7-Gang
Antrieb
Front
Ausstattungslinie
Comfortline-LR
Radio / Navi
Navigation Discover MEDIA
Extras
WWZH
Hallo,

folgende Situation:

Ein Arbeitnehmer bekommt die Möglichkeit über die 1%-Regelung einen Dienstwagen zur Verfügung gestellt zu bekommen.

Bei kürzerem Anfahrtsweg zur Arbeit bleibt mehr netto, das habe ich jetzt schon herausgefunden, aber kann man seine Arbeitsweg nach wie vor in der Einkommensteuererklärung geltend machen, trotz geldwerten Vorteil durch den Firmenwagen?
Wie hoch würde diese Steuererleichterung ausfallen bei 20 KM Arbeitsweg in einer 5 Tage Woche.

Gruß
 
Bei einem Listenneupreis von 70.000 € fällt je Monat mit der Gehaltsabrechnung zu versteuernder Geldwerter Vorteil von 700 € ( mit dem persönlichen Steuersatz zu besteuern ) sowie die zusätzlich abzuführende und zu versteuernde Mehrwertsteuer an.
Pauschal sind je Kalenderjahr Fahrtkosten in der Höhe von 220 Arbeitstagen x 20 km x 0,50 € ohne Einzelnachweis von dem zu Versteuernden Einkommen abzuziehen. ( 365 Tage - 104 Tage Sa/So - 30 Urlaubstage - Feiertage ).

Für genaue Aussagen : Steuerberater fragen.

Grüße

tron
 
Hallo,

Wenn die 1% Regel angewendet wird spielen die privat gefahrenen Kilometer keine Rolle. Soll der Weg zur Arbeit abgesetzt werden, kommen pro Entfernungskilometer 0,03% des Brutto-Listenpreises zu den 1% hinzu (so mein Kenntnisstand dazu).

Was tatsächlich über die Steuer gespart werden kann hängt natürlich vom persönlichen Grenzsteuersatz des dann zu versteuernden Einkommens ab und kann so nicht beantwortet werden.

Gruß Markus
 
... kann man seine Arbeitsweg nach wie vor in der Einkommensteuererklärung geltend machen, trotz geldwerten Vorteil durch den Firmenwagen?
...
Gruß

Hallo,
grundsätzlich ja, es gibt bei Versteuerung von 0,3% im Gegenzug die Entfernungspauschale von 0,30€/km.
Anders jedoch, wenn der AG den geltwerten Vorteil pauschal mit 15% versteuert (was wohl aber kaum ein AG macht)
Tipp: StB fragen und genau rechnen lassen, ob sich das lohnt. Denn 1% BLP für einen MV ist nicht ohne...
VG
 
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