der.tobsen.87
Jung-Mitglied
- Ort
- Potsdam
- Mein Auto
- T6 Multivan
- Erstzulassung
- 05.2017
- Motor
- TDI® 150 KW EU6 CXEB
- DPF
- ab Werk
- Getriebe
- DSG® 7-Gang
- Antrieb
- Front
- Ausstattungslinie
- Comfortline-LR
- Radio / Navi
- Navigation Discover MEDIA
- Extras
- WWZH
Hallo,
folgende Situation:
Ein Arbeitnehmer bekommt die Möglichkeit über die 1%-Regelung einen Dienstwagen zur Verfügung gestellt zu bekommen.
Bei kürzerem Anfahrtsweg zur Arbeit bleibt mehr netto, das habe ich jetzt schon herausgefunden, aber kann man seine Arbeitsweg nach wie vor in der Einkommensteuererklärung geltend machen, trotz geldwerten Vorteil durch den Firmenwagen?
Wie hoch würde diese Steuererleichterung ausfallen bei 20 KM Arbeitsweg in einer 5 Tage Woche.
Gruß
folgende Situation:
Ein Arbeitnehmer bekommt die Möglichkeit über die 1%-Regelung einen Dienstwagen zur Verfügung gestellt zu bekommen.
Bei kürzerem Anfahrtsweg zur Arbeit bleibt mehr netto, das habe ich jetzt schon herausgefunden, aber kann man seine Arbeitsweg nach wie vor in der Einkommensteuererklärung geltend machen, trotz geldwerten Vorteil durch den Firmenwagen?
Wie hoch würde diese Steuererleichterung ausfallen bei 20 KM Arbeitsweg in einer 5 Tage Woche.
Gruß